Deinen Angaben nach könntest Du erst einmal beantragen und schauen was passiert.
Teilweise stehen im WaffG auch 10 Jahres Fristen, aber ohne Verurteilung ...
Wenn man eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt (der KWS gehört dazu), dann sollte man auch daran denken
das die Beamten der örtlichen Wache in dem Zuge auch um eine Stellungnahme gebeten werden.
Wenn man also mit den Beamten schon 'auf Du' ist und die öfter mal zum Frühstück kommen,
so ist es vielleicht nicht ausgeschlossen das diese Bedenken anmelden.
Inwiefern sich das auswirken kann, wenn man z.B. 'als Raudi' bekannt ist, kann ich auch nicht sagen.