Verfügbarkeit von 9mm Pfefferpatronen von Umarex

Es gibt 255 Antworten in diesem Thema, welches 44.407 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. November 2023 um 07:04) ist von Bierbengel.

  • Das verhält sich genauso wie bei Pfeffersprays. Die sind nämlich eigentlich auch verbotene Waffen (vgl. 1.3.5 der Anlage 2 zu §2 Abs. 2 bis 4 WaffG) . Steht allerdings "Nur zur Tierabwehr" auf dem Spray, sind sie rechtlich gesehen von ihrem Wesen nach nicht dazu bestimmt die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. "Nur zur Tierabwehr" steht auch auf jeder hier frei verkäuflichen Packung PV Munition. Man sollte sich nur davor hüten im Ausland gekaufte PV Munition einzusetzen. Die ist ihrem Wesen nach nämlich dazu bestimmt die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen (es steht ja schließlich nichts von Tierabwehr auf der Packung! :) ).
    Selbstverständlich darf man PV Munition auch nur mit der Absicht führen sich gegen gefährliche Tiere zu verteidigen. Gegen Menschen darf diese Munition nicht eingesetzt werden. Ausnahme: Notwehr und kein besser geeignetes Verteidungsmittel (wie z.B. mitgeführtes CS-Spray) parat.

    Du kannst Sprühgeräte und Kartuschen nicht vergleichen. Beide sind allerdings verbotene Gegenstände, Sprühgeräte nach lfd. Nr. 1.3.5 und Kartuschen nach lfd. Nr. 1.5.2. Wieso hilft dann der Aufkleber "Tierabwehrgerät" bei Sprühgeräten? Weil lfd. Nr. 1.2.3 Abschnittt 1, Unterabschnitt1 der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG nur solche Sprühgeräte als tragbare Gegenstände im Sinne des WaffG definiert, die ihre Wirkung mit Reizstoffen "bei Menschen" erzielen. Ein tragbarer Gegenstand, der eine Wirkung bei Tieren erzielt, ist kein tragbarer Gegenstand im Sinne des WaffG und daher auch nicht nach lfd. Nr. 1.3.5 der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG verboten. Bei Kartuschen gibt es aber nirgendwo eine vergleichbare Regel, ich finde jedenfalls keine. ?(

    Edit: hmm, eigentlich wollte ich das gar nicht diskutieren, nur einen Anreger geben, mal darüber nachzudenken. Over and out. ;^)

    Einmal editiert, zuletzt von Tiju (23. Februar 2016 um 09:03)

  • Hallo

    Zitat


    ...Bei Kartuschen gibt es aber nirgendwo eine vergleichbare Regel, ich finde jedenfalls keine.

    So wie ich das WaffG verstehe, ergibt sich das aus der Definition von Reizstoffen:

    "...
    Geschosse oder Kartuschenmunition mit Reizstoffen, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken bestimmt sind ohne amtliches Prüfzeichen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit
    ...
    Reizstoffe sind Stoffe, die bei ihrer bestimmungsgemäßen Anwendung auf den Menschen eine belästigende Wirkung durch Haut- und Schleimhautreizung, insbesondere durch einen Augenreiz ausüben und resorptiv nicht giftig wirken..."

    Da Tierabwehr-Pfefferkartuschen nicht zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, sollten die noch oben genannter Definition durch das Raster fallen.
    Aber das ist nur meine persönliche Interpretation, keine Rechtberatung ;^)

    Viele Grüße,

    Oliver

  • Haha, sehr gut, das ist lfd. Nr. 5 Abschnitt 1, Unterabschnitt 1 der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG. Den hatte ich übersehen. Das beruhigt mich, dann brauche ich meine ganzen Walther Pfefferkartuschen ja nicht zu zerstören oder verschenken. :^)

  • Für Leute die im Ostteil von Berlin wohnen: Soldier of Fortune in der Frankfurter Allee hat die 9mm R PV Kartuschen von Walther. War gerade da und hab welche gekauft.

  • Hallo nochmal,

    erst einmal kann ich Entwarnung an alle geben, Sniper24 lebt noch! Mein Rückschein kam persönlich unterschrieben zurück und heute hatte ich mein Geld zuzüglich meiner weiteren Auslagen, welche ich eingefordert habe, zurückerstattet bekommen.

    Generell finde ich es schade das ich diesen Weg in aller Konsequenz gehen musste aber er hätte es sich ja leichter machen können.

    Kommunikation ist in der heutigen Zeit einfacher denn je. Gar nicht melden/reagieren, geht nicht!

    Zumindest hat er gut daran getan der nächsten Eskalationsstufe (Mahnbescheid) aus dem Wege zu gehen.

  • Wie ist den der aktuelle Stand bei der Verfügbarkeit?
    Würde mir auch mal ne Packung Pfeffer PAK 9mm zulegen, aber entweder ist es nicht auf Lager oder nur "im Ladengeschäft"...

    DHL und Konsorten verschicken ja anscheinend nicht mehr weils Gefahrenstoffe sind...

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  • Für alle Niedersachsen und besonders Leute, die aus der Nähe von Hannover kommen. Waffen Will (Will & Apel) haben wieder Pfeffer Munition. Habe Freitag dort eingekauft (14,95€, wenn ich nicht irre, die von Walther / Umarex).

    Man kann die Erfahrung nicht früh genug machen, wie entbehrlich man in der Welt ist.

  • Revolver war ja eh kein so großes Problem wie die Pistolen...
    Ich muss mal bei mir in der Nähe Händler vor Ort aufsuchen...

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  • Wenn jemand 9mm Pfeffer (Wadie Supra) und cs gas (Wadie) Munition für Pistole braucht, könnt ihr euch an Herr Feldner von Stahl Art Berlin (Stahl-Art@berlin.de) wenden. Ich glaub jemand hat ihn schon in diesem Thread empfehlt. Er war nett und hat schnell auf meine Fragen beantwortet und ich hab endlich Pfeffer und cs gas Munition. Alleluia

  • Bräuchte auch "dringend" ;=) 9mm PAK. Aber in und um München nicht zu finden.

    ... hätt´st mal früher geschrieben, ich hab meinen Bestand letztens zurückgegeben weil ich keine Verwendung mehr dafür hatte ...

     In der nicht erfolgten Kontaktaufnahme mit uns ruht der Nachweis für extraterrestrische Intelligenz

  • Im DEZEMBER hatte ich 3 Waffenhändler im Raum Karlsruhe angeschrieben, ob Sie noch irgendwelche 9mm PAK "Pfeffer" auf Lager hätten. Die Antwort bei Allen: Nein!. Nachlieferung? : Kein Termin. Jetzt ist April und ich hab immernoch keine