Es gibt 107 Antworten in diesem Thema, welches 12.785 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Juli 2016 um 23:25) ist von Kovács.

  • Und immer daran denken, nicht jede Sachkunde wird überall anerkannt...
    Eine Sachkunde beim FloppyK wird von der Behörde zwar anerkannt,aber nur für bedürfnisfreie Waffen.
    Eine Befürwortung vom Verband gibts nur bei "eigener" Sachkunde...
    Zwar blöd,wird hier aber so gehandhabt.
    Wollte das seinerzeit abkürzen und hab mir einen freien Lehrgangsanbieter gesucht, Pustekuchen,damit hätte ich nicht viel machen können,ausser eben bedürfnisfreie...


    Blödsinn. Ich habe eine staatliche Anerkennung für Bewacher, Sportschützen, Waffen- und Munitionssammler, sowie erlaubnispflichtige Signalpistole.
    Mit dem von mir ausgestellten Zeugnissen sind bislang noch keine Antäge abgewiesen worden. Im Bereich der Sportschützen kann allenfalls eine zusätzliche Qualifikation für Standaufsichten verlangt werden, weil das die Verbände selbst qualifiziert haben möchten.
    Aber umgekehrt dürfen die Vereine und Verbände nur für ihre Mitglieder ein WSK Zeugnis ausstellen. (Siehe AWaff). Ein Zeugnis als Sportschütze ist auch nur für diesen Bereich gültig und nicht für Bewacher. (Siehe WaffVwV).
    Wenn da ein Verband die Ausstellung eines Bedürfnisses wegen fremder Sachkunde verweigert, so kochen die ihr eigenes Süppchen. Der DSB hat in seinen Regularien ausdrücklich geschrieben, dass fremde Sachlunde einschließlich Jäger anerkannt werden sollen. Nur für die Tätigkeit der Standaufsicht verlangt der DSB eine zusätzliche Qualifikation als Standaufsicht.
    Einige Verbände haben gesonderte Regelungen in Verbindung zur Ausbildung als Schießleiter.

  • Und immer daran denken, nicht jede Sachkunde wird überall anerkannt...

    Ich kenn da nur das eine Sportschützen WSk dir nicht hilft wenn du Jäger oder Wachdienst machst die haben höhere anforderungen.

    Aber eine für Wachdienst oder Jäger sollten eigentlich anerkannt werden

  • Wenn ich mit deiner Sachkunde in der Tasche eine gelbe Wbk beantragen möchte,krieg ich als Antwort= Nein! Hier im Kreis ist das so. Und wenn ich meinen Stempel möchte muss ich hier nochmal dem Kombilehrgang Sachkunde und Standaufsicht inkl Prüfung machen.

    Facebook: Streu Kreis

  • Ich hatte damals die Sachkunde für Jäger und Bewacher gemacht. Der Lehrgang ging 5 Wochen, einmal einen Tag pro Woche. Also 5 Tage plus den Prüfungstag. War zwar anstrengend aber echt interessant.

  • Wenn ich mit deiner Sachkunde in der Tasche eine gelbe Wbk beantragen möchte,krieg ich als Antwort= Nein! Hier im Kreis ist das so. Und wenn ich meinen Stempel möchte muss ich hier nochmal dem Kombilehrgang Sachkunde und Standaufsicht inkl Prüfung machen.

    Hier ist anders. also doch nicht alles gleich obwohl es sein sollte.

  • Man muss es auch einfach so sehen, dass die Sachkunden immer auch fachbezogen ausgerichtet sind. Ich wunderte mich auch wieso man nicht mit einer Sachkunde, die man bei einem Staatlich anerkannten Sachkundelehrgang machte dafür nutzen kann um z.B. die Schießsportleiterlizenz zu erwerben. Ebenfalls geht dafür der Jagtschein nicht. Doch der Grund war einfach und auch logisch zu sehen: Der auf den Sport fachbezogene Teil des Verbandes ist dann nicht Bestandteil der Waffensachkunde gewesen und somit kann man damit auch keine im Verband höherwertigen Lehrgänge besuchen.
    Zur Waffensachkunde gehört immer nebst fachlicher Kunde der Waffen und Rechtsvorschriften auch immer der Bezug. Sei es für Berufswaffenträger oder eben für Jäger oder Sportschützen. Jeder der genannten Gruppen hat vom Handling her einen anderen Umgang. Bauchschmerzen habe ich als SSL auch immer wenn einer ankommt in den Verein und gleich agt "War 10 jahre beim Bund ..... ich kann das". Aber das Verhalten z.B. über den Umgang mit den Waffen beim Sportschießen haben die absolut nicht drauf und da kommt wieder "... aber beim Bund machten wir das anders". Und das ist der springende Punkt.

  • Wenn ich mit deiner Sachkunde in der Tasche eine gelbe Wbk beantragen möchte,krieg ich als Antwort= Nein! Hier im Kreis ist das so. Und wenn ich meinen Stempel möchte muss ich hier nochmal dem Kombilehrgang Sachkunde und Standaufsicht inkl Prüfung machen.


    Da hast du halt Pech gehabt und bist an einen inkompetenten SB gelangt. Aber damit darfst du das nicht die anderweitige Sachkundezeugnisse staatlich anerkannter Stellen, wie ich es bin, beziehen. Du sagst ganz klar, dass nur die Sachkunde der Vereine und Verbände zum Erwerb von Waffen anerkannt wird. Das ist aber falsch, denn sonst wären die staatlichen Anerkennungen "Sportschützen" entsprechender Stellen unsinnig und dürften gar nicht ausgestellt werden. Weiterhin sagst du aus, dass "meine" Sachkundezeugnisse nur für bedürfnisfreie Waffen zu gebrauchen wären. Bedürfnisfreie Waffe haben bekanntlich aber nichts mit dem Schießsport zu tun, sonst wären sie ja nicht bedürfnisfrei.

    Nochmal zur Richtigstellung:
    Es gibt nur drei berechtigte Stellen, Prüfungen abzunehmen und Sachkundezeugnisse auszustellen:
    Die Behörden, staatlich anerkannte Stellen und eben für einen stark eingeschränkten Bereich die Vereine und Verbände. Die starke Einschränkung bezieht sich darauf, dass Vereine und Verbände nur für den Bereich Sportschützen und auch nur für ihre Mitglieder beprüfen dürfen.
    Behörden und anerkannte Stellen dürfen für jeden Bereich prüfen und Zeugnisse ausstellen, wofür diese eine Anerkennung haben. Das gilt nicht nur für das Waffenrecht und darin enthaltene Themen wie Sportschützen, Bewacher, Sammler und ähnliches, sondern auch für den sprengstoffrechtlichen Bereich Wiederladen, Vorderlader und Böller. Vereine und Verbände haben ausschließlich für den Bereich Sportschützen eine generelle Erlaubnis, jedoch nicht für andere Bereiche und erst recht nicht für den sprengstoffrechtlichen Bereich.
    Wenn man denn nun eine "Wertigkeit" der Sachkundezeugnisse bewerten will, sollte man sich das aus oben genannten Gründen überlegen.

  • Im Prinzip richtig, dennoch möchte ich das auch genauer beantworten:

    Man muss es auch einfach so sehen, dass die Sachkunden immer auch fachbezogen ausgerichtet sind.


    Eigentlich muss das verwundern, da eigentlich eine WSK im WaffG nicht weiter spezifiziert ist. Aber mit den erhöhten Anforderungen an die WSK für Bewacher (erhöhte Mindeststundenzahl des Lehrganges, verschärfte Prüfungsanforderungen) wurde es auch eingeführt, dass die einfache Sachkunde für Sportschützen für den Bereich des Bewachers nicht mehr anerkannt wird. Leider haben wir das auch schon erlebt, dass die Sachkunde eines Sportschützen für einen Munitionssammler nicht anerkannt wurde. Das ist auch ein Beispiel, dass der Entscheider die Inhalte der Schulungen nicht kennt.


    Ich wunderte mich auch wieso man nicht mit einer Sachkunde, die man bei einem Staatlich anerkannten Sachkundelehrgang machte dafür nutzen kann um z.B. die Schießsportleiterlizenz zu erwerben. Ebenfalls geht dafür der Jagtschein nicht. Doch der Grund war einfach und auch logisch zu sehen: Der auf den Sport fachbezogene Teil des Verbandes ist dann nicht Bestandteil der Waffensachkunde gewesen und somit kann man damit auch keine im Verband höherwertigen Lehrgänge besuchen.


    Das hat drei Gründe: Zum einen ist für den Schießsportleiter die genaue Kenntnis der Sportordnung des Verbandes nötig. Weiter wird für Schießsportleiter eine Ersthelferbescheinigung erste Hilfe verlangt. Und letztlich wollen die Verbände sich nicht jede Prüfungskompetenz aus der Hand nehmen lassen. Das ist auch der Grund, warum die Verbände die Sachkunde anderer Stellen gern herunterspielen.

  • Machs jetzt anders werde wohl dem regionalen Polizei Sportverein nen Besuch abstatten.

    Bahnen hats genug, Distanzen auch und Ausbilden und Prüfen machen se auch.


    Werde erstmal Mitglied in einem Verein , falls du das nicht schon bisst, der auch einem Verband anhängt (DSB, BDS u.s.w.) dann haste für die Sachkunde 1 Jahr Zeit. Ehr bekommst die WBK eh nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von jollyhoker (15. Januar 2016 um 10:46)

  • Bildung ist doch was gutes.
    Warum strebt man immer nur das Minimum an?
    Ich hab viele Leergänge gemacht:
    Sachkunde, Standaufsicht, Schießleiter, Schießleiter Flinte, Kampfrichter, Jubali, Wiederlader- und Böllerscheine, EH,.....
    ...und immer lernt man was dazu.

    Aus eingenem Interesse und zur Sicherheit deiner Mitmenschen solltest du dich bilden.
    Ich hätte ein schlechtes Gefühl wenn ein schlecht ausgebildeter Schütze neben mir steht. ;(

  • Floppyk
    Lies bitte nochmal genau was ich geschrieben hab!
    Dem SB ist das egal! Sachkunde ist für den Sachkunde.Der Verband von dem ich das Bedürfnis bestätigt haben will verlangt den verbandseigenen Sachkundelehrgang.
    Du hast da was in den falschen Hals gekriegt. Deine Sachkunden sind ok und anerkannt. Aber nicht wenn ich über einen Schützenverein hier eine WBK beantragen möchte.
    Ich muss ja ein Bedürfnis nachweisen,und diesen Wisch krieg ich nur ausgestellt wenn ich den hiesigen Lehrgang gemacht hab.

    Facebook: Streu Kreis

  • Das habe ich schon verstanden. Der zuständige SB des Verbandes verweigert die Bestätigung des Bedürfnisses wegen fremder Sachkunde.
    Da muss man ihn mal fragen wo das beim DSB bzw. im WaffG geschrieben steht. Das wird er nicht finden.
    Es gibt eine Anweisung im Regelwerk des DSB auch fremde Sachkundezeugnisse anzuerkennen. Leider hat der DSB so viele Regelungen und Schriftstücke, so dass ich das in der Kürze nicht wiedergefunden habe. Aber vor einigen Monaten hatte ich das mal ausgedruckt und jemanden mitgegeben.

    BTW: Der DSB prüft mit die Sachkunde des Antragstellers, ob diese für die beantrage Waffe geeignet ist. Es gibt auch Zeugnisse, dessen Sachkunde auf einen Bereich eingeschränkt ist. Dann muss der DSB in der Folge die Ausstellung des Bedürfnisses verweigern. Aber nicht, wenn die Sachkunde geeignet wäre, jedoch nicht vom DSB stammt.

  • Also was im Regelwerk steht,und was draus gemacht wird... Wir kennen es doch. Jeder kocht sein eigenes Süppchen :)
    Und wenn das schon auf der unteren Ebene gestoppt und verfügt wird,ist man leider angeschmiert. Man möchte ja was von denen.

    Facebook: Streu Kreis

  • Und wenn das schon auf der unteren Ebene gestoppt und verfügt wird,ist man leider angeschmiert.


    Da stimme ich dir 100 %ig zu.
    Es ist in vielen Bereichen ein Problem, wenn (irgend-)ein Sachbearbeiter einen Antrag ablehnt und das nicht zufriedenstellend begründen kann, müsste man klagen. Das auch, weil man meist keinen anderen Weg beschreiten kann, die dieser gesetzlich vorgegeben ist. Die andere Seite ist aber, man wird meistens auch künftig mit diesem zu tun haben und will es sich nicht verderben. Daher muss man das abwägen.

  • BDW. Hast du z.B. die Frage mit Nothilfe/Notwehr/Notstand falsch beantwortet bist du auch durchgefallen.

    Hallo,
    Wie, bei einer falschen antwort im bereich Nothilfe/Notwehr/Notstand,ist man durchgefallen ?(
    bei so einer Prüfung,ist man aufgeregt und könnte doch nur ein flüchtigkeits fehler sein.
    Ok wenn ihr es sagt.

    Lg Andreas

    Wer nicht will,der hatt schon,und ich habe zwei davon.

  • Hallo,
    Wie, bei einer falschen antwort im bereich Nothilfe/Notwehr/Notstand,ist man durchgefallen ?(
    bei so einer Prüfung,ist man aufgeregt und könnte doch nur ein flüchtigkeits fehler sein.
    Ok wenn ihr es sagt.

    Lg Andreas


    Das hängt auch vom Prüfer ab. Das wird nicht bei jeder WSK Prüfung so gehandhabt.

  • Das hängt auch vom Prüfer ab. Das wird nicht bei jeder WSK Prüfung so gehandhabt.


    So ist es. Die Ausgestaltung und der Umfang der Prüfung obliegt dem Lehrgangsträger. Allerdings muss er auch eine Prüfung verlangen, die den Namen verdient und darf es sich und dem Teilnehmer nicht zu einfach machen. Zusätzlich ist erwähnt, dass die Prüfungsausschuss vom Lehrgangsträger zusammengesetzt wird. Sie besteht aus dem Lehrgangsträger bzw. seiner Vertretung und zwei Beisitzer. Die Behörde kann auf Verlangen davon einen Beisitz stellen. Diese Prüfungsausschuss kann zusätzliche Aufgaben in der Prüfung verlangen bzw. anordnen. Daher kann ein mündlicher Prüfungsteil erfolgen.
    Aber es ist mitnichten so, dass eine Falschbeantwortung einer wichtigen Frage automatisch zum Durchfallen führt. Das entscheidet der Prüfungsausschuss. Allerdings gilt das nicht bei der Handhabung der Waffen. Macht der Teilnehmer in der Prüfung bei der Handhabung von Waffen einen Fehler, der zur Verletzung von sich oder anderen geführt hätte, so führt das zwangsläufig zum Ausschluss der Prüfung. Das ist übrigens ein Punkt in der Jägerprüfung, wo die meisten durchfallen. Allerdings sind Jagdwaffen auch komplizierter und Fehler sind durch Fehlbedienung einfacher zu begehen. Ich erinnere da mal an den Drilling, der meistens eine Art "Angstwaffe" in der Prüfung darstellt, oder an die Bedienung des Stecherabzuges.
    Es ist aber auch logisch, dass bei Bewachern das Thema Notwehrrecht engere Maßstäbe angelegt werden, als bei Sportschützen, wie es auch beim praktischen Schießen so ist.

  • Hallo,

    vor ein paar Wochen wurde mir erzählt, dass bei einer Sachkundeprüfung mehrere Teilnehmer bei der praktischen Prüfung durchgefallen sind, weil sie die Scheibe nicht getroffen haben.

    Als ich vor ein paar Jahren bei den gleichen Prüfern geprüft wurde, lagen einige meiner Schüsse mit der mir unbekannten, zur Verfügung gestellten SIG im Kaliber 9x19 unterhalb der Scheibe aber nicht darauf, aber das beeinflusste das Prüfungsergebnis nicht negativ.
    Wichtig war den Prüfern damals, dass ich mit der Waffe sicher umgehen und die Hauptbaugruppen benennen konnte.

    Ist das Schießergebnis inzwischen ebenfalls dafür ausschlaggebend, ob man die praktische Prüfung besteht oder liegt auch dies im Ermessen der Prüfer?
    Die Handhabung wurde bei der aktuellen Prüfung wohl nur bei einem der durchgefallenen Prüflinge beanstandet.

    Übrigens wird die Sachkunde unseres Verbands auch von Mitgliedern anderer Verbände besucht und andersherum (DSB/BDS/BDMP).
    Ein Problem mit der gegenseitigen Anerkennung der Prüfungen gab es da noch nicht.