Hallo Liebe Experten,
Eine frage zur Aufbewahrung:
Irgendwie finde ich nichts passendes im Gesetzestext, hier steht ja klar sicher aufbewahren und abhandenkommen, vor unberechtigten Personen das ist auch klar, aber ist ein anderer selbst mit WBK, in kleineren Kalibern nun berechtigt oder nicht?
Da ich meine Frau ein wenig an den Schießsport heran geführt habe, ihr das auch merklich spaß macht, stellt sich mir nun die baldige Frage, ob ich meine Waffen, verschiedenster Kaliber alle im A Schrank sicher verschlossen aufbewahre, nun mit meiner Frau teilen darf.....
Sprich ist es rechtlich in Ordnung wenn wir unsere Waffen gemeinsam aufbewahren, Platz wäre noch im Waffenschrank oder sollte doch lieber ein neuer kleiner B-Schrank für die eine Waffe her, ist eben eine frage von Kostengründen, unter anderem möchte ich ja auch das, dass auch noch legal bleibt sollte doch mal eine Kontrolle stattfinden man weiß ja nie.
Sie wird sich wohl für eine Waffe im Kal. 22lfb. entscheiden, ich habe bereits Schusswaffen, in größeren Kalibern glaube genau hier wird dann wohl das Problem liegen? Obwohl im Verein schießt sie ja auch mal die GK Waffen :^)
Schwieriges Thema wie ich finde, ich glaub da sollte wohl doch eher ein 2. Schrank her......