Nach Hausdurchsuchung...

Es gibt 140 Antworten in diesem Thema, welches 18.801 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Dezember 2015 um 20:06) ist von jollyhoker.

  • Angeordnet von einem POK ohne Gefahr im Verzug . . . merkwürdig


    Das erklärt dann auch:

    Zitat

    Die haben nichts gesagt und nur gefragt ob sie rein dürfen ansonsten würden sie sich Eintritt verschaffen.


    Und dann hast du Sie reingelassen. Also freiwillig.
    Das war ja nicht einmal eine Durchsuchung.
    Klappt aber verblüffend oft.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.


  • Angeordnet von einem POK ohne Gefahr im Verzug . . . merkwürdig

    Sehe ich da nicht. Da ist Gefahr im Verzug anzukreuzen. Dies ist nicht der Fall. Hierbei handelt es sich doch nur um das Protokoll. Da sehe ich keine Aussage über die Anordnung.

    Selbst wenn: in solchen Fällen gibt es keine Gefahr im Verzug. Wird mittlerweile sehr restriktiv gesehen. Die mündliche Anordnung durch einen Richter kann man binnen 20 Minuten bekommen in so schnell geschilderten Fällen.


  • Das erklärt dann auch:


    Und dann hast du Sie reingelassen. Also freiwillig.
    Das war ja nicht einmal eine Durchsuchung.
    Klappt aber verblüffend oft.


    Das erklärt dann auch:


    Und dann hast du Sie reingelassen. Also freiwillig.
    Das war ja nicht einmal eine Durchsuchung.
    Klappt aber verblüffend oft.


    Das erklärt dann auch:


    Und dann hast du Sie reingelassen. Also freiwillig.
    Das war ja nicht einmal eine Durchsuchung.
    Klappt aber verblüffend oft.

    Das ist falsch. Ich habe im Beiseien meiner Eltern die Leute nicht freiwillig reingelassen. Das steht zwar dort aber es war anders.

    Sorry für doppelt Zitieren. Bi am Handy...

  • Kr0ne
    Nach diesem Sachverhalt wird wohl Dein Anwalt feststellen, daß Du Dich hast reinlegen lassen (seitens der Polizeibehörde). Demnach wird wohl auch keine strafrechtliche Konsequenz folgen. Bei einem guten (normalen) Anwalt würde ich mir dann keine Sorgen machen.

    elz

  • Das ist falsch. Ich habe im Beiseien meiner Eltern die Leute nicht freiwillig reingelassen. Das steht zwar dort aber es war anders.


    Naja, Wenn die sagen entweder du lässt uns rein oder wir
    verschaffen uns Zutritt geht der normale Bürger zur Seite
    und lässt Sie rein. Das ist dann freiwillig.
    Nicht gebeten, aber halt auch nicht die Tür zugemacht.
    Es hätte aber auch nix genutzt, die Beamten hätten dann
    einfach Gefahr im Verzug angenommen und dann wären
    Sie nötigenfalls auch mit Gewalt hereingekommen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Nach diesem Sachverhalt wird wohl Dein Anwalt feststellen, daß Du Dich hast reinlegen lassen (seitens der Polizeibehörde).


    Das ist schon so normal, das erwähnt der kaum.

    Demnach wird wohl auch keine strafrechtliche Konsequenz folgen


    Dieser Schluss ist nicht zutreffend. Selbst wenn eine
    Durchsuchung rechtswidrig war dürfen Beweise in
    Deutschland verwendet werden. Den Beamten passiert
    nix. Evtl. gibt es ein Belobigung vom DGL.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • NC, langsam fängst Du mit dem Blödsinn an zu nerven,

    Die Beamten bauen eine Drohkulisse auf? Um ein Geständnis zu bekommen? Hast Du schon mal etwas von § 136a gehört?

    Ja, das können Sie. Und wenn Sie einen Verdacht auf illegalen
    Waffenbesitz begründen können dürfen Sie auch ohne den
    richterlichen Durchsuchungsbeschluß rein. Das läuft dann
    unter »Gefahr im Verzug".

    So ein Käse. Gefahr im Verzug. Definition: Gefahr im Verzug liegt dann vor, wenn die Einholung einer richterlichen Erlaubnis den Erfolg der Maßnahme erheblich erschweren oder verhindern würde. Wie BITTE SOLL IN DIESEM FALL Gefahr in Verzug greifen können? Die Waffe ist im Haus und bleibt im Haus, auch wenn die Beamten Stunden auf den Beschluß warten müßten. Nein, sie dürfen nicht mit der Begründung der Gefahr in Verzug in die Wohnung. Schön, dass Du Gefahr IM Verzug schreibst, das zeigt mir Deinen Kenntnisstand wieder sehr deutlich.

    Illegaler Waffenbesitz ist immer
    eine Vorsatztat

    unerlaubtes Schießen auch

    Und dann hast du Sie reingelassen. Also freiwillig.
    Das war ja nicht einmal eine Durchsuchung.
    Klappt aber verblüffend oft.

    Was redest Du für einen Dreck? Hör doch bitte einfach auf.

    Dieter Nuhr hatte schon recht. Wie soll man hier den Leuten helfen, wenn Du mit deinem Pseudowissen immer wieder alle verunsicherst?

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Dieser Schluss ist nicht zutreffend. Selbst wenn eine
    Durchsuchung rechtswidrig war dürfen Beweise in
    Deutschland verwendet werden. Den Beamten passiert
    nix. Evtl. gibt es ein Belobigung vom DGL.


    Ja schon, aber was denn für Beweise? Eine Softairwaffe? Also da müßte für Staatsanwaltschaft und letztendlich Richter erstmal was konstruiert werden oder?

    elz

  • Lieber NC, was ist denn mit inneren und äußeren Verwertungsverboten?

    Komischerweise konnte ich es nicht auf normalem Wege zitieren ohne dass es fälschlicherweise elz als zitiert anzeigte. Deshalb so:

    Zitat von »NC9210«

    Dieser Schluss ist nicht zutreffend. Selbst wenn eine
    Durchsuchung rechtswidrig war dürfen Beweise in
    Deutschland verwendet werden. Den Beamten passiert
    nix. Evtl. gibt es ein Belobigung vom DGL.


    Es ist leider wie immer nur Halbwissen. Und dann noch eine tolle Aussage dabei: Den Beamten passiert nix. Evtl. gibt es noch eine Belobigung… Boah… wenn man keine Ahnung hat einfach mal…

    Verwertungsverbote

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

    2 Mal editiert, zuletzt von Sparky (10. Dezember 2015 um 00:32)

  • Zitat

    Illegaler Waffenbesitz ist immer
    eine Vorsatztat, unerlaubtes Schießen auch.

    Ich habe jetzt lange genug hier mitgelesen und die Klappe gehalten (auch weil ich kein wirklicher Fachmann in "Rechtsfragen" bin).
    Muss man aber auch gar nicht sein, so einen Dummfug kann jeder Laie erkennen und entlarven.
    Willst du ernsthaft behaupten, das - beispielsweise - die ganzen gerade mal volljährigen Kiddies die Sylvester mit SSW das neue Jahr auf der öffentlichen Straße begrüßen WISSEN, das das verboten ist?
    Da ist lediglich das Schießen Vorsatz, der Rest meistens Unwissenheit, mithin also KEIN Vorsatz.
    Genauso existieren vermutlich, nee, ganz sicher noch ein Haufen Waffen, von denen die Besitzer überhaupt nicht wissen, das die aufgrund einer Gesetzesänderung plötzlich illegal geworden sind.
    Es liest nämlich nicht jeder in Foren wie diesem hier und informiert sich und ist in Kenntnis über Gesetzeslage bspw. bei Einhandmessern und dergl. Nicht jeder bekommt mit, das ein ehemals freier Gegenstand ganz böse geworden ist,
    mithin Unkenntnis, aber ebenfalls kein Vorsatz.
    Unwissenheit schützt zwar nicht vor Strafe, aber aus genannten Handlungen IMMER Vorsatz abzuleiten, ist jawohl arg weit aus der Luft gegriffen.

    Haut man sowas raus, wenn man Schreiberling bei Gericht ist oder vor x Jahren mal Rechtsanwaltsgehilfe mit "ausreichend" bestanden hat?

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Hallo,

    wie leider häufiger hier, entwickelt sich auch dieser Thread komplett weg von einer Hilfestellung in Richtung Fragesteller und hin zu einer Klein-Klein-Diskussion, die in der aktuellen Situation den TS sicher nicht beruhigen dürfte. Und das sehe ich neben einer kleinen sachbezogenen Hilfestellung auch als unsere Aufgabe. Die Angelegenheit ist für den TS ganz sicher sehr nervenaufreibend.

    Ich werde diesen Thread nicht schließen, bitte aber darum, die Diskussionen fernab einer Hilfe für den TS NICHT HIER zu führen.

    Der wichtigste Ratschlag war, einen erfahrenen (am besten auch im Waffenrecht) zu nehmen.
    Ansonsten Ruhe bewahren KrOne :^) wird dich ein paar hundert Euro für den Anwalt kosten aber ich glaube, das Verfahren wird nach Anhörung eingestellt (bestimmt falsch formuliert?!)

    Gruß
    Musashi

  • wird dich ein paar hundert Euro für den Anwalt kosten


    Insofern ist dieser Thread wieder für die breite Masse hilfreich: Er zeigt, wie sinnvoll eine Rechtsschutzversicherung sein kann. ;^)

    Ggf. hat der TS ja eine - in dem Fall zunächst da anfragen. Die empfehlen dann i.d.R. den richtigen Anwalt.

  • Nein, das Führen ist vom Vorsatz umfasst. Sie wissen ja, dass sie ihre SSW gerade führen (laienhaft), und dass es sich dabei um eine SSW handelt. Fahrlässiges Führen wäre theoretisch, wenn man die SSW am Gürtel vergessen hat. Die Wertung, dass das Führen verboten ist, ist nicht vom Vorsatz umfasst. Und ein Verbotsirrtum ist grundsätzlich vermeidbar.

    Anderes Beispiel: Du überfährst eine GRÜNE Ampel in einem Paralleluniversum. Dir ist völlig klar, dass du gerade über grün gefahren bist. Deine Handlung (!) war also vorsätzlich. Nur ist grün im Paralleluniversum die rote Ampel. Darauf wird am Eingang hingewiesen
    Das hast du aber nicht gesehen. Du dachtest es ist wie zuhause. Du befindest dich also in einem Verbotsirrtum. Nur der war vermeidbar.

  • Hi Bernard, :winke:

    komplett weg von einer Hilfestellung in Richtung Fragesteller und hin zu einer Klein-Klein-Diskussion, die in der aktuellen Situation den TS sicher nicht beruhigen dürfte. Und das sehe ich neben einer kleinen sachbezogenen Hilfestellung auch als unsere Aufgabe. Die Angelegenheit ist für den TS ganz sicher sehr nervenaufreibend.

    Du kennst mich ja. Genau das ist die Absicht die ich verfolge.

    LG, Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Darauf wird am Eingang hingewiesen

    Der Vergleich hinkt insofern, als dass man eben nicht "am Eingang darauf hingewiesen" wird. Außer bei Straßenschildern, Rauchverbotsschildern etc. muss man sich i.d.R. in Gesetzestexten darüber informieren, was verboten ist, bzw. welche Regeln gelten.

  • Lieber NC, was ist denn mit inneren und äußeren Verwertungsverboten?

    Es ist leider wie immer nur Halbwissen. Und dann noch eine tolle Aussage dabei: Den Beamten passiert nix. Evtl. gibt es noch eine Belobigung… Boah… wenn man keine Ahnung hat einfach mal…


    Kein Zitat von elz. irgendwas stimmt jetzt nicht.

  • Hast Du schon mal etwas von § 136a gehört?


    Ja. Aber in der Praxis ist der ziemlich wertlos weil den Beweis niemand führen kann.

    Nein, sie dürfen nicht mit der Begründung der Gefahr in Verzug in die Wohnung.


    Ich kann dir mehr als 100 Fälle nennen in denen es genau so gelaufen ist.

    Dieter Nuhr hatte schon recht.


    Ja, nur das du dich nicht daran hältst.

    Ja schon, aber was denn für Beweise? Eine Softairwaffe?


    In diesem Fall ist das harmlos. Es gibt genügend Fälle in denen
    Beweise die auf diese Art erlangt wurden zur Verurteilung führten.

    Verwertungsverbote


    Darauf habe ich gewartet. Kennst du auch nur einen einzigen Fall aus
    deiner persönlichen Erfahrung in dem ein Beweisverwertungsverbot
    ausgesprochen wurde?
    Das ist im deutschen Recht die absolute Ausnahme. Das liegt daran
    daß die Strafgerichte nicht den Vortrag der Parteien zu bewerten haben
    wie das im amerikanischen System der Fall ist sondern die Wahrheit
    ergründen sollen. Am Ende wird der Straftäter ja nicht verurteilt weil ein
    Beamter auf rechtswidrige Weise einen Beweis erlangt hat sondern weil
    er eine strafbewehrte Tat begangen hat.
    Für diese Feststellung spielt es keine Rolle wie es zu dem Beweis kam.
    Das ist soweit auch völlig in Ordnung. Nicht in Ordnung ist daß die Taten
    der Beamten soweit Sie selbst strafbewehrt sind nicht verfolgt werden.

    so einen Dummfug kann jeder Laie erkennen und entlarven


    Offensichtlich nicht.

    Gerade im Waffenrecht gilt nicht daß erlaubt ist was nicht verboten ist
    sondern daß Waffen grundsätzlich verboten sind und es davon nur
    Ausnahmen gibt. Das kehrt viele juristische Grundsätze um.
    Deshalb ist auch der Verbotsirrtum ganz dünnes Eis.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Hallo elz,

    tut mir leid, ich weiss auch nicht, wie dieses falsche Zitat untergejubelt wurde. Ich habe es berichtigt. Tut mir leid.

    LG, Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.