Wann erteilt der BDS ein beantragtes Bedürfnis?

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 3.665 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Dezember 2015 um 18:37) ist von P22.

  • Hallo zusammen,

    bin schon gut 15 Jahre Mitglied im DSB, habe gelbe/grüne WBK und möchte nun mit den Flintendisziplinen im BDS bei einem weiteren Verein beginnen.

    Gibt es beim BDS so eine Art "Mindestmitgliedschaft" bevor dieser ein Bedürfnis ausspricht? Oder kann man eintreten und am nächsten Tag gleich den passenden Bedürfnisantrag hinterher schicken?

    Es geht mir hier nicht um die einjährige Mindestmitgliedschaft im Schützenverein generell, da die Vss. ersichtlich samt Schießnachweise erfüllt sind.

    Vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen - danke :thumbup:

    In dubio pro reo

  • Du solltest dann auch noch nach speziellen Regelungen schauen:

    Für eine Repetierflinte ist in NRW der Nachweis über die Teilnahme an einer Langwaffen-Bezirksmeisterschaft erforderlich. Die Auschreibungsfristen für 2016 für diese in Kürze beginnenden Wettkämpfe dürften schon abgelaufen sein. Dann heißt es sowieso 1 Jahr warten.

    Andreas

  • Wenn Du bereits WBK Inhaber bist genügt meines Wissens eine Verbandszugehörigkleit von vier Monaten.


    Genau das habe ich mich auch gefragt. Das Waffenrecht kennt bekanntlich gar nicht die Möglichkeit eines Schützen mit Zugehörigkeit in mehreren Vereinen bzw. Verbänden. Daher ist es mir nicht sicher klar geregelt, wie die genauen Wartezeiten eines "Altschützen" mit neu beigetretenen Zweitverband sind.
    Aus dem Bauch heraus soll die Regelung der Mindestmitgliedschaft von 12 Monaten einen schnellen Waffenerwerb von eigentlich nicht sportlich interessierten Antragstellern verhindern. Daher die 12 Monate, wo der Sportschütze sein ernsthaftes Interesse u.a. mit dieser Wartezeit und Trainingsfleiß belegen muss. Das ist aber nur für das Erstbedürfnis gedacht. Das weitere Vorgehen obliegt den Regelungen der Verbände, wenn man von der 2/6 Regelung absieht.

  • Bei uns beginnt am 19.12. die BM.
    Der Meldeschluß ist zwar lange abgelaufen, aber wenn man ganz lieb fragt, auf dem Stand gerade mal ein paar Minuten Zeit sein sollten, dann könnte ich mir vorstellen, dass die liebe Aufsicht auf unserem Flintenstand ein Auge zudrückt und dich nachmelden und schießen läßt.
    Dann bleibt "nur" noch das Problem schnell eine Flinte für den Wettkampf zu organisieren. ;)

    Gruß Thomas

  • Wenn es um eine Repetierflinte geht, da kann man auch in die DSU gehen, dort braucht man keine Bezirksmeisterschaft für die Beführwortung und die haben auch noch andere nette Disziplinen.

    Gruß Marcus

    Ein Stock im Ar3ch hat nix mit Rückrad zu tuhen! ^^

  • Sollte man eine Flinte nicht einfach auf gelber WBK kaufen können? Hatte selbst jahrelang eine BDF auf der Gelben.
    In welchen Verein oder Verband man dann damit schießt ist doch eigentlich zweitrangig, ich habe meistens mit befreundeten Jägern auf einem "öffentlich/freien" Tontaubenstand geschossen, auf Gelb fragt doch keiner nach der Disziplin, brauchst doch auch keinen Voreintrag, oder hat sich da in den letzten Jahren was geändert?

  • Danke für eure Antworten.

    Anfrage per Mail an den Verband ist schon vor Topicstart draußen gewesen; dachte hier hat ggf. jemand das gleiche Problem/Erfahrung oder er kennt/es gibt eine entsprechende Regelung im BDS-Regelwerk :^)

    Die Thematik mit erforderlichem Nachweis einer BM ist mir neu - mal schauen was auf meine Mail geantwortet wird.

    Geplant ist eine Selbstladeflinte, glatter Lauf - gelbe WBK erübrigt sich damit ;^)
    (Mossberg 930 :love: )
    Soweit ich richtig aufgeschnappt habe, sind in den BDS-Disziplinen zur Teilnahme aber immer Flinten mit glattem Lauf vorgeschrieben ?(

    In dubio pro reo

  • Eine Antwort per E-Mail habe ich immer noch nicht erhalten.

    Zuständig für mich ist der Landesverband Nr. 7 (Baden-Württemberg)

    Daher gerade telefonisch nachgefragt und folgende Auskunft erhalten:

    Zitat

    6-7 Monate
    Das macht man halt so intern, auch wenn WBK vorliegt. Das Gesetz fordere ja ein Jahr Mitgliedschaft im anerkannten Schießsportverband und sie erkennen auch DSB an - aber trotzdem haben sie sich mal intern auf die 6-7 Monate geeinigt. Kodifiziert ist das in keiner (Verbands-)Ordnung.
    Es kann ja nicht sein, dass man einfach eintritt und dann sofort eine Waffe bekommt.
    Auch wenn die Waffe noch unter das Grundkontingent fällt.

    Naja, muss man halt noch warten.
    Aber den Sinn hinter dieser Regelung verstehe ich nicht wirklich, wenn bereits alle WBKs vorliegen und eine mehrjährige Mitgliedschaft in einem anderen Verband vorliegt :thumbdown:

    Der Tipp des LV 7, die Waffe bzw. die Berechtigung dann über den DSB einzuholen, bringt mich in dem Fall auch nicht weiter, weil wir keine Tontaubenanlage haben und ich mich sicherlich nicht noch irgendwo einmiete..... :pinch:

    In dubio pro reo

  • Der LV7 verlangt normalerweise 4 Monate Zugehörigkeit in so einem Fall. Auch bei Kollegen wurde es vor nicht all zu langer Zeit erst so gehandhabt. Wen hattest du an der Strippe? Solche ungenauen Aussagen bin ich vom LV7 absolut nicht gewohnt.

  • OK, für die Bedürfnisbescheinigungen ist der Präsi H. Glaser bzw die beiden Vizepräsis zuständig nicht Frau Glaser. Bei solchen Fragen hatte ich mich immer per Mail an H. Glaser gewandt wo ich auch immer eine klare Antwort bekommen hatte.

    Ich denke mal die am Telefon gemachte Aussage ist so nicht ganz korrekt. Denn wie bereits erwähnt war das bisher klar geregelt, so ein "wischiwaschi Ansatz" wäre ein Rückschritt.

    Tipp daher: nach 4 Monaten Zugehörigkeit deinen entsprechenden Antrag stellen mit Nachweis darüber, dass du schon über einem Jahr in einem anderen Verband tätig warst und gut. Irgendwelche zusätzlichen Nachweise (wie im LV4) für z.B. eine VRF waren seither im LV7 auch nicht nötig.

    Gruß Jochen

    //Edit: Ich habe jetzt nochmal in meinem Mailverkehr nachgesehen, aber leider habe ich diesen Fall nie angefragt und daher keine schriftlichen Infos dazu vorliegen. Ich meine aber, dass es wie gesagt diese 4 Monate waren. Daher würde ich an deiner stelle nach dieser Zeit einfach mal dort anklopfen. Wird schon klappen. ;) Solltest du aber neue Infos bekommen würde mich das hier auch interessieren. Halte uns daher doch einfach auf dem Laufenden. 8)

    2 Mal editiert, zuletzt von Jochen. (9. Dezember 2015 um 13:33)

  • OK, für die Bedürfnisbescheinigungen ist der Präsi H. Glaser bzw die beiden Vizepräsis zuständig nicht Frau Glaser. Bei solchen Fragen hatte ich mich immer per Mail an H. Glaser gewandt wo ich auch immer eine klare Antwort bekommen hatte.

    Ich hatte mich bereits vor einer Woche an lv7@gsvbw.de gewandt - ich denke das kommt auch bei der Dame dann an. Auf die Mail habe weder ich noch sie mich angesprochen.
    Ich schreibe dann dem Präsi nochmals direkt :thumbup:


    Ich denke mal die am Telefon gemachte Aussage ist so nicht ganz korrekt. Denn wie bereits erwähnt war das bisher klar geregelt, so ein "wischiwaschi Ansatz" wäre ein Rückschritt.

    Eben. Eine klare und vorallem transparente Lösung wäre gut.
    Unabhängig davon finde ich es nicht ganz so gut, wenn die Verbände untereinander noch Erschwerungen einbauen, die der Gesetzgeber selbst nicht vorgesehen hat. Natürlich lässt sich das mit gewissen Argumenten vertreten, aber die Teile ich eher weniger, insbesondere in meinem Fall (15 Jahre DSB, alle WBKs, Wettkampfteilnahme usw.).


    Tipp daher: nach 4 Monaten Zugehörigkeit deinen entsprechenden Antrag stellen mit Nachweis darüber, dass du schon über einem Jahr in einem anderen Verband tätig warst und gut. Irgendwelche zusätzlichen Nachweise (wie im LV4) für z.B. eine VRF waren seither im LV7 auch nicht nötig.

    So werde ich es machen ^^



    //Edit: Ich habe jetzt nochmal in meinem Mailverkehr nachgesehen, aber leider habe ich diesen Fall nie angefragt und daher keine schriftlichen Infos dazu vorliegen. Ich meine aber, dass es wie gesagt diese 4 Monate waren. Daher würde ich an deiner stelle nach dieser Zeit einfach mal dort anklopfen. Wird schon klappen. ;) Solltest du aber neue Infos bekommen würde mich das hier auch interessieren. Halte uns daher doch einfach auf dem Laufenden. 8)

    Dass die Frage nur mich betrifft glaube ich kaum; ich denke viele haben die gleiche Absicht aber müssen überhaupt erstmal eine WBK bekommen usw. so dass sich diese Fristfrage für die Personen erledigt.

    Mal schauen, was ich noch in Erfahrung bringe :^)

    In dubio pro reo

  • Heute kam die Antwort der Geschäftstelle:

    Zitat

    Guten Tag P22,

    ja, die Wartefrist beträgt etwa 6 Monate, sofern Sie bereits vorher
    mindesten weitere 6 Monate einem Verein angehörten, der Mitglied in
    einem anerkannten Schießsportverband ist
    und auf Basis einer genehmigten Sportordnung trainiert haben (12
    monatige Mitgliedschaft --> Forderung aus dem Waffengesetz) .

    Herzliche Grüße

    GSVBW Geschäftsstelle

    In dubio pro reo