Petition mitzeichnen!! - EU will Waffenrecht verschärfen, auch Schreckschuss, Deko, Salut betroffen

Es gibt 1.588 Antworten in diesem Thema, welches 309.051 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Oktober 2018 um 12:40) ist von Mad Dog Tannen.

  • Millionen von Waffenbesitzern geben widerstandlos ihre Waffen ab, ja ne, ist klar. Da weiß doch der größte Ignorant, dass das nicht gutgeht. Die osteuropäischen Waffenbesitzer wappnen sich sicher schon zum Sturm auf Brüssel...die haben ja auch noch einen Teil ihrer Politiker auf ihrer Seite...im Gegensatz zu uns obrigkeitshörigen Deutschen...

  • Es ist einfach schlimm, immer wieder zu erfahren ,dass die Eu -Kommision
    glaubt man habe sich ihren schwachsinnigen Gesetzesvorschlägen zu beugen.
    Ansonsten wird mit Sanktionen gedroht ,bis das ev. bertroffene Land wirtschaftlich mehr und mehr geschwächt ist.
    Mein Gott ! Was ist das nur für eine Diktatur ??
    Solche hochbezahlten Nichtsnutze und Taugenichtse bestimmen über andere!
    (und dafür haben wir gearbeitet ,um diese Parasiten durchzufüttern). :(

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  • Der Spiegel-Artikel ist mehr Wunschdenken als sauberer Journalismus...mal wieder. Die verzogenen Kinder von der EU-Komission drohen gerade, alles zu kippen (!), wenn ihre sinnlosen Forderungen, v.a. in Bezug auf AR/AK-Verbot nicht durchgesetzt werden. Wenn das mal nicht nach hinten losgeht...
    Wie auch immer, das ganze wird entweder ein vollkommen chaotischer und juristisch undurchführbarer Murks, oder es zieht sich noch so lange raus, bis in Frankreich ein Fillon oder eine Le Pen im Präsidentenstuhl sitzen, und dann wird's dünn für die Verbotsfanatiker, zumal Frankreich ja die treibende Kraft hinter diesem Schund ist...

  • Im Prinzip ist die Sache durch
    https://firearms-united.com/2016/12/13/let…er-parliaments/

    kurze Zusammenfassung auf Deutsch.
    - salutwaffen fallen künfig in dien gleiche kategorie wie die scharfe waffe.
    - dekowaffen fallen in kategorie C, also meldepflichtig aber nicht genehmigungspflichtig. der weiterverkauf von altbestand soll möglich sein wenn die alten änderungen in etwa denen des neuen standards entsprechen
    - Kategorie A6: um/zurückbaubare halbautomaten werden verboten, nicht umbaubare nicht. es dürfen ausnahmen gemacht werden bei trifitgen gründen, zb reservisten
    - A7: das aussehen spielt keine rolle mehr, dafür magazinbeschränkungen. 10 schuß bei langwaffen, 20 bei kurzwaffen. es können ausnahmegenemigungen gegeben werden. und es gibt einen altbestandsschutz für die übergangsphase. aber auch hohe strafen, entzug aller genehmigungen, für den besitz ohne genehmigung nach der übergangsphase
    - magazine werden an die genehmigung für eine passende waffe gebunden. "high capacity" magazine erfordern eine kategorie A genehmigung.
    entsprechende genehmigungen für kategorie A können für museen und sammler gegeben werden, ebenso für "besondere vorbehalte", wie hochsicherheitstransporte.
    - sportschützen können eine kategorie A genehmigung erhalten wenns nötig ist und der europäische waffenpass wird entsprechend angepasst.
    - reservisten: armeen und polizei, etc sind nicht betroffen.
    - Schweiz bekommt eine sonderregelung für ihr reservistensystem.
    - film industrie: ausnahmegenemigungen möglich.
    - re-enactors werden künftig auch im EWP berücksichtigt.
    - selber- und wiederladen, sowie modifikationen bleiben für privatpersonen erlaubt.
    - medizinische untersuchungen: jedes land muß überwachen, darf aber selber entscheiden wie.
    - markierungen, registierungen: künftig werden wesendliche teile markiert und alles muß gemeldet werden. daten werden elektronisch und europaweit abgeglichen.
    - das alles muß noch bestätigt werden von den ländern, vermutlich ende januar 2017. dann gibts 15 monate zur umsetzung. 30 monate für den datenabgleich


    Besonders die Sache mit den Magazinen ist erstens eine Katastrophe und zweitens ein riesiges Bürokratiemonster.

  • Was ich dabei nicht verstehe ist die Formulierung ganz unten:

    "Members States may decide to suspend the requirement for declaring deactivated weapons and prior category D firearms for 30 months from the entry into force of the Directive."

    Soll Kategorie D abgeschafft werden?


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Bei mir lese ich die verkürzung bei Pünschendörpers Link Affenrecht. Und so verhalten sich die Brüsselanten. Der eine Will Kanzler werden die anderen Neidisch und tretten im Deutschen Fernsehen auf und Schwaffeln.
    Seit 20 Jahren heist es weiter so durch den Sumpf "Wir Schaffen das" oder "Yes wie Can" aber wenn man sieht das immer mehr um einem Herum absaufen glaubt man das nicht. Irgendwie sind das durchhalte Parolen ala Hinkebeinchen Göbel.
    Wobei Politiker dadurch gewählt werden in dem sie die Größten Schrecken aus Mücken entwickeln.Früher wurde noch eine Lösung dazu verkauft die irgendwie Logisch war, heute nicht.

    Statt Waffenschmugel einzudemmen heist es Freie Grenzen für Freien Handel. Auch für Waffenhandel? Oder Menschenhandel?
    Irgendwie soll ich meine Freiheiten aufgeben und gleichzeitig werden wichtige Sicherheitseinrichtungen abgeschaft.

  • Was ich dabei nicht verstehe ist die Formulierung ganz unten:
    "Members States may decide to suspend the requirement for declaring deactivated weapons and prior category D firearms for 30 months from the entry into force of the Directive."

    Soll Kategorie D abgeschafft werden?

    Das dürfte sich auf Waffen beziehen die nun nicht mehr zu Kat D gehören, wie eben die Salutwaffen.

    Was ??? Salutwaffen sollen wie scharfe Waffen gehandhabt werden ???
    Eintrag in eine WBK; mit welchem Bedürfnis ??? Klasse A Tresor ???
    Das kann doch alles nicht wahr sein. Zum :kotz:

    Den A-Schrank kannst du gleich vergessen, A und B werden in Zukunft nicht mehr zulässig sein, davon gibts bereits einen Entwurf im Waffengesetz auch wenn dieser momentan auf Eis liegt, er wird mit Sicherheit wieder aufgetaut. Es ist nur die Frage des Altbesitzes noch nicht geklärt, S1 und S2 sind bisher auch nicht berücksichtigt.

  • Hallo Gemeinde!

    Habe nun einen Bericht gelesen, wie es in Zukunft mit den Salutwaffen aussehen soll:

    Für Salutwaffen - also ehemalige Schusswaffen, welche so umgebaut wurden,
    dass lediglich Knallkartuschen verschossen werden können, wird eine
    technische Richtlinie erlassen, die europäische Mindeststandards für
    diesen Umbau festlegt. Trotzdem bleiben diese Waffen dann anschließend
    in der Kategorie der Waffe, aus welcher sie umgebaut wurden
    (A= "verboten", B = "erlaubnispflichtig, C = "registrierpflichtig").

    (FWR)

    Was heißt das denn nun konkret, wenn ich noch eine alte Salut-Waffe mein Eigen nenne ???
    WBK beantragen ??? (Mit welcher Begründung ??? )
    Tresor anschaffen ???

    Es ist echt zum :kotz:

  • Was heißt das denn nun konkret, wenn ich noch eine alte Salut-Waffe mein Eigen nenne
    WBK beantragen (Mit welcher Begründung )
    Tresor anschaffen

    Es ist echt zum

    Das würde ich auch gerne wissen. Ich hab noch 14 solcher Geräte in meiner Sammlung. Eine WBK dafür ist ja kein Problem, aber Waffenschränke für Knalltüten wäre mir schon etwas übertrieben. Will ja aus meinem Haus keinen Hochsicherheitstrakt für `Männer Spielzeug` machen.

    freischütz

  • Ich habe nur eine Salut-Waffe, mein Gewehr 88 kurz. Müßte ich diese verschrotten, oder extra einen neuen Tresor kaufen, würde mich das ganz schön ärgern... X(
    Das G88 habe ich in stundenlanger, mühevoller Kleinarbeit komplett neu "renoviert", brüniert,...und zu einem Schmuckstück gemacht.

    Wären nun aber plötzlich Salut-Waffen EWB/WBK-pflichtig, wäre es sicher ein Problem, ein Bedürfnis zum erlangen der WBK für Salut-Waffen zu finden... ?(

    Dann warte ich mal ab, wer mir die neuen Regelungen im Bereich Salut-Waffen erklären kann.

  • Ich warte mit, obwohl ich meine dass ein Bedürfnis dafür nicht zwingend notwendig wäre weil sie eben genaugenommen ( Scharf)schuss unfähig gemacht sind. Nichts anderes als SSW. Sollte es doch verlangt werden dann ein Bedürfnis zwecks Aufbau einer Sammlung wie aktuell mit der rote WBK.

    freischütz