Moin,
drei Worte haben es in der Diskussion auf den Punkt gebracht:
"Politisch, ideologischer Kreuzzug"
Besten Gruß
Walther1975
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Moin,
drei Worte haben es in der Diskussion auf den Punkt gebracht:
"Politisch, ideologischer Kreuzzug"
Besten Gruß
Walther1975
Die Fanatischen Waffengegner machen wohl einen auf "Und Täglich nerven wir" bis irgendwann nachgegeben wird oder die nicht mehr im Amt sind.
"Grüne wollen Kauf von Schreckschusswaffen erschweren Nach den Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht steigt die Nachfrage nach frei verkäuflichen Waffen. Die Grünen fordern daher striktere Vorschriften. Die Polizeigewerkschaft hält dagegen."
Empfehlungen der Bundesratsauschüsse für die Sitzung am 29.01.16:
Hoffentlich lesen das auch die deutschen Abgeordneten in der EU.
Ich befürchte allerdings eher ein "Augen zu und durch".
Und so wird es auch kommen:
Danke, aber der Beitrag ist eher allgemein gehalten. Ich habe zwar noch nicht intensiv gesucht, daher kenne ich die Abstimmungsregeln mit den Mehrheiten nicht. Aber nach dem Videobeitrag der Beratung regt sich ordentlich Widerstand. Ich hege leise Hoffnung, dass nun doch eine Mehrheit zusammenkommt um den Vorschlag zu kippen oder in weiten Teilen abzulehnen.
Offenbar ist auch, dass die vielen Protestbriefe Eindruck gemacht haben müssen. Das wurde ja schon mehrmals gesagt.
Es wäre auch mal wichtig zu wissen, ob dieser Vorschlag nur als Ganzes angenommen oder abgelehnt werden kann oder ob auch Teilbereiche angenommen werden können.
Kennt sich da wer aus?
Nachtrag:
Wichtige Links:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2015/0584-1-15.pdf
http://german-rifle-association.de/libe-hat-den-e…gst-kritisiert/
(Unten im Beitrag ist ein Link zum Video der Sitzung. Ab 1:51 wird das Thema debattiert. Man kann auf Deutsch umschalten.)
Der Teil mit den deaktivierten Waffen ist schon durch und wird am 08.04.2016 in den EU Ländern gültig. Die machen das nach der Salamitaktik, immer ein Scheibchen.
Mir tun jetzt schon die Sammler leid die teilweise tausende Euro für ihre Sammlung ausgegeben haben.
Schaut euch die Tabellen an und vergleicht sie mit euren Deko´s was alles verändert werden muss um die Teile zu verkaufen oder zu verschenken.
Nach der neuen Verordnung dürfen Waffen, wenn sie in den Handel kommen oder auch nur verschenkt werden, nicht mehr abschlagbar und zerlegbar sein und
das Magazin darf nicht mehr entfernbar sein.
Die Waffen bekommen einen neuenStempel, ein neues Zertifikat (Deaktivierungsbescheinigung) und die Seriennummer wird gespeichert. Das kostet den Sammler oder Besitzer
einer Deko wieder Geld da ist man mit einer Softair bald besser dran.
Aber lest euch die Durchführungsverordnung selber durch.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/…ELEX:32015R2403
Die Verordnung ist ja schon bindend, aber der Staat wird sich diese Einkommensquelle durch ein Gesetz sichern, damit dann ALLE ihre Deko´s umrüsten lassen müssen.
ZitatDie machen das nach der Salamitaktik, immer ein Scheibchen.
Richtig, das zum einen. Zum anderen habe ich so das Gefühl, dass man ganz bewusst offensichtlich harmlose und nicht deliktrelevante Waffenkategorien verbieten und einschränken sowie dämonisieren will, weil es argumentativ dann später leichter fällt zu sagen:
"Wieso regt ihr euch auf, dass Gaswaffen/KK/LG/GK/Armbrust usw. verboten wird? Es sind ja sogar DEKOs verboten! Was ist dann erst mit dem anderen Kram? Der kann ja richtig schießen!!! Der ist doch viel gefährlicher! Das muss also erst recht verboten werden!"
Man arbeitet sich also vom wenig bis gar nicht Gefährlichen zum vielleicht etwas Gefährlichen vor, weil man dann als Betroffener in einer öffentlichen Diskussion schlecht(er) dagegen argumentieren kann und blöd dasteht. Klingt jetzt vielleicht etwas wirr, aber ich werde den Verdacht nicht los, dass auch dahinter eine Art Strategie steht, zukünftigen Verboten einen besseren Boden zu bereiten.
Jens
Mir wird ganz übel, wenn ich daran denke, was noch alles kommen wird...
Hat jemand was gehört oder gelesen, was dann aus den alten legalen BKA-geprüften Salut-Karabinern werden soll, die noch im Alt-Besitz sind
Oder herrscht auch nach einer Gesetzes-Änderung der sog. "Bestands-Schutz", wenn es um den "Alt-Besitz" geht
Ob privat besessene Altbestände betroffen sind, ist völlig unklar. In dem EU-Vorschlag ist das noch völlig unberücksichtigt. Aber prinzipiell haben wir eine Besitzstandswahrung und Eigentum ist vom Grundgesetz geschützt. Allerdings scheint das im Bezug zum Waffenrecht nicht ganz bzw. vollumfämglich zu gelten, denn bekanntlich sind in jüngerer Vergangenheit vormals legale Waffen eingezogen worden, weil diese nachträglich einem Verbot unterlagen. Damit sind kurze Vorderschaftrepetierer unter 95 cm und Kurzwaffen unter 6,3 mm Zentralfeuer gemeint.
Wahrscheinlich wagt deswegen auch keiner eine Prognose. Aber das Thema Besitzstandswahrung ist bei der letzten Sitzung als Frage eingeworfen worden.
Auch deswegen darf man gespannt sein.
Hmmm, also weiterhin bangen und abwarten... Das mit der Besitzstandswahrung im GG ist mir schon bekannt, aber wie du ja selber schreibst, gibt es auch dafür Möglichkeiten, dieses Gesetz auszuhebeln. Ich selber habe ja nur ein Salut-Gewehr 88 in Kurzform, sehr, sehr selten, welches ich vor Jahren mal komplett renoviert habe, würde mich aber schon ärgern, wenn ich das schöne Stück zersägen müßte... Habe dafür schon Summen geboten bekommen, aber es wird in meinem Besitz bleiben, bis das Gesetz uns scheidet
Also zumindest für die Dekos soll es ja eine Art Altbesitz geben. Wie das mit Salut-Waffen ist, ist aber nicht geklärt.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/…0587403&from=EN
ZitatDiese Verordnung gilt nicht für Feuerwaffen, die vor ihrem Geltungsbeginn deaktiviert wurden, es sei denn, diese Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht oder in Verkehr gebracht.
Ich habe angst meine Gedanken überhaupt zu Äußern nicht das die dann noch als Vorlage von dem Roman erzählenden Grafen des Bösen weiter geleitet werden.
Was soll wenns passiert müßen die Forums betreiber mal durch leuchten wer wer ist.
Ich denke wenn die bei der Salami mal stolpern wird es ein versuch über zb die Jugendschutzschiene laufen. Reduzierung der Gefärdung durch Nerf´s zb. um dann irgend wann zu sagen guckt mal beim Spielzeug waren wir schon so streng wie können wir das sowas zulassen. Und Peng wars das für Hobby.
hohesC aus dem Punkt 9 kann man aber was anderes lesen
(9) In Anbetracht des Sicherheitsrisikos sollte diese Verordnung auch für vor dem Geltungsbeginn dieser Verordnung deaktivierte
Feuerwaffen gelten, die nach diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht — was auch die unentgeltliche Übertragung, Handels-
oder Tauschgeschäfte umfasst — oder in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden.
Kann nur bedeuten, du kannst sie besitzen, aber du musst beim Verkauf eine Bescheinigung vorlegen und bei einer Kontrolle muss du für Waffen die vor dem Stichtag
deaktiviert wurde auch eine Bescheinigung haben. Nach neuen Muster siehe Anhang II. Diesen Absatz kann man schon als Wink sehen, das alle Waffen darunter fallen.
Gerade im Waffengesetz, wenn die Wörter Sicherheitsrisiko und vor Geltungsbeginn in einem Satz erscheinen, kann ich nur sagen „Nachtigall ich hör dir trapsen!“
"Diese Verordnung gilt nicht für Feuerwaffen, die vor ihrem Geltungsbeginn deaktiviert wurden, es sei denn, diese Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat
verbracht oder in Verkehr gebracht."
Ja das stimmt. Der Verkauf ist dadurch natürlich nicht mehr gegeben. Ich meinte erst einmal nur den Besitz allgemein.
Denkt jemand der Vater Staat lässt sich diesen Geldregen entgehen! Das ist so sicher wie das Amen des Pastors nach der Predigt.
Hier können wir heute Abend auf ARD sehen, woher die illegalen Waffen kommen:
http://www.tagesschau.de/ausland/peschmerga-163.html
Ob privat besessene Altbestände betroffen sind, ist völlig unklar. In dem EU-Vorschlag ist das noch völlig unberücksichtigt. Aber prinzipiell haben wir eine Besitzstandswahrung und Eigentum ist vom Grundgesetz geschützt. Allerdings scheint das im Bezug zum Waffenrecht nicht ganz bzw. vollumfämglich zu gelten, denn bekanntlich sind in jüngerer Vergangenheit vormals legale Waffen eingezogen worden, weil diese nachträglich einem Verbot unterlagen. Damit sind kurze Vorderschaftrepetierer unter 95 cm und Kurzwaffen unter 6,3 mm Zentralfeuer gemeint.
Wahrscheinlich wagt deswegen auch keiner eine Prognose. Aber das Thema Besitzstandswahrung ist bei der letzten Sitzung als Frage eingeworfen worden.
Auch deswegen darf man gespannt sein.
Steht doch im Text. Das betrifft keine Waffen die vor dem Inkrafttreten in den Handel kamen, es sei denn sie werden wieder in Verkehr gebracht.
Hier können wir heute Abend auf ARD sehen, woher die illegalen Waffen kommen:
Das kann man auch jetzt schon nachlesen.
Wie so oft stammen illegale Waffen aus Behördenbeständen.