Problem: Waffenrecht, Fortbestehen des Bedürfnisses

Es gibt 90 Antworten in diesem Thema, welches 12.328 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Oktober 2015 um 17:10) ist von Floppyk.

  • Kannst das deinem SB nicht genau so erklären?

    Wie ist das Verhältnis / der Typ?

    Und ist denn wenigstens in Zukunft regelmässiges Training möglich?

    Das mit den LP / LG würd ich auch nicht erwähnen, sonst heissts: “Bleiben Sie doch dabei“...

  • Wie lange ist denn die Frist, und wie oft ist Training im Verein möglich?
    Eventuell mit jemandem, der Standaufsicht machen kann absprechen... aber da steht ja soweit ich weiß nirgendwo eine mindestzeit, sondern bestenfalls 18 mal/jahr wenn unregelmäßig.

    Wenn du 4 mal eingetragen und eine 14 tage frist hast...
    Naja, evt. kannst du jeden tag für ne viertelstunde vorbeifahren, eintragen, ein paar Schüsse abgeben, fertig.
    Ist natürlich umständlich, aber noch die realistischste Chance, die ich da sehe.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Ingo,

    es liegt mir fern, dir zu Nahe zu treten. Ich finde es auch schade, wenn man aus welchen Gründen auch immer, sein Hobby nicht mehr ausführen kann. Und ich weis auch nicht, ob es möglich ist, mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers etwas bei der Behörde zu erreichen. Aber wenn die Gesetze so sind, dann sind sie so. Ich weis auch nicht, ob man dieses Bedürfnis nicht für einen bestimmten Zeitraum aussetzen kann, quasi ruhen lässt. Aber wenn du schon weißt, das du garkeine Zeit oder Möglichkeit hast zu schießen, wie soll es denn dann funktionieren?

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

  • Also wie ich das jetzt verstehe, ist die Auflage ja nicht so hoch, was von jemandem erwartet wird.
    Und diese Fristen sind Ingo ja sicher auch bekannt. Ich finde, auch wenn es jetzt etwas hart klingt, aber wenn man keine Zeit oder Lust, oder andere Gründe hat, die es nicht zulassen, diese paarmal zu erfüllen, besteht auch kein Bedürfnis mehr. Und wenn ein Verein Zeiten nachweist, die garnicht erbracht worden sind, kann das für den Verein ganz schön nach hinten losgehen, könnt ich mir vorstellen ;( . Wenns rauskommt. Jetzt wäre meine Frage, was könnte einem Verein passieren, wenn so etwas nachgewiesen wird?


    Lg und einen schönen Tag


    Steffi :love:

    Nun ich denke da könnte ne Busse oder im schlimmsten Fall Entzug der "Lizenz" draus resultieren. Wäre zumindest logisch.

  • Bei den 12 Terminen pro Jahr gibt es wohl noch den Zusatz 'intensiv' - wobei auch nirgends zu lesen ist was nun intensives Training sein soll. :rolleyes:
    Also 18 mal im Jahr oder 12 mal intensiv.

    Interessant für die Behörde ist auch nur das Training mit EWB Waffen - Trainingstermine mit erlaubnisfreien Waffen interessieren nicht.
    Das ganze ist recht diffus, was den Behörden auch etwas Entscheidungsspielraum lässt. Also im Grunde ein 'Bonus' für uns Schützen.
    Die Behörden haben eigentlich auch ger kein Interesse daran 'auf Deibel komm raus' Karten einzusammeln. Die wollen im Grunde nur wissen ob der Schütze
    überhaupt noch aktiv ist.


    EIn Schießbuch zu führen macht für jeden Sportschützen mit EWB Waffen immer Sinn !
    Eben schlicht aus dem Grund selbst einen Nachweis für Seine Aktivitäten zu haben.
    Und es ist auch wirklich kein Aufwand und kein Ding.
    Es gibt ja mitunter auch reichlich Termine, die man nicht unbedingt immer im Verein und auf dem heimischen Stand wahrnimmt.
    Diese kann der Verein natürlich auch nicht belegen.
    (Z.B: externe Wettkämpfe, Training bei befreundeten Vereinen, etc.)
    Das sind alles Zähler die man unter gewissen Umständen braucht !

    An ein Schießbuch zu kommen ist auch nicht das Problem. Wenn Der Verein für Seine Mitglieder keine haben sollte, so hat das der Laden mit dem F oder auch andere.

    Wenn ich nun einen Schießstand betrete, so muß ich mich eh in die Anwesenheitsliste eintragen.
    Dann kann das Schießbuch auch gleich auf den Tisch, und wird wieder eingepackt wenn der Termin bestätigt ist.
    Kameraden die ich besonders liebe sind die diejenigen, die einen irgendwann einmal Ansprechen
    "Du machst doch ab und an mal Aufsicht - ich brauche da noch ein paar Termine bestätigt"
    Die Leute drücken einem dann eiskalt ein Schießbuch in die Hand, in das vielleicht zweieinhalb Jahre nichts mehr eingetragen wurde. ;(
    Da sitzt man dann locker eineinhalb Stunden im Vereinshaus und glotzt durch Listen wann man nun selbst dem Kameraden einen Termin bestätigen kann.
    Das müssen dann aber vielleicht noch drei oder vier Andere Aufsichten auch nochmal machen.
    Und die Vögel geben einem noch nicht einmal ne Cola aus.

    Fazit: Auch wenn man keine Verpflichtung hat, ein Schießbuch zu führen, so sollte man das dennoch aus eigenem Interesse schon tun.
    Dann nach Möglichkeit auch so diszipliniert, wie man alles was mit Schießsport zu tun hat machen sollte.


    Was aber auch jedem Sportschützen klar sein sollte ist:
    Eine waffenrechtliche Erlaubnis ist nicht ein Leben lang gültig, sondern an das Bedürfnis gebunden.
    Kann (oder will) ich aus welchen Gründen auch immer, über einen längeren Zeitraum nicht mehr schießen, so muß ich mich auch irgend wann einmal von meinen EWB Waffen trennen.
    Wer nun wirklich so wenig schießt, das in Frage steht ob Er Sein Bedürfnis dauerhaft erhalten kann, der sollte vielleicht auch einmal in sich gehen und überlegen ob Schießsport überhaupt noch Sein Ding ist. Auch wenn's schwer fällt, aber so ehrlich sollte man sich selbst gegenüber schon sein.

    Damit ist auch nicht gemeint, das man vielleicht wegen eines längeren beruflichen Außlandeinsatzes oder länger Krankheit einmal ein paar Monate nicht aktiv sein kann,
    für so etwas hat auch jeder Verständnis. Gemeint ist, wenn das Interesse nicht mehr so groß ist, das es zum Aufwand oder zur Qual wird Sein Bedürfnis zu erhalten,
    das man selbst vielleicht sagt "In absehbarer Zeit sehe ich für mich nicht, das ich ausreichend aktiv bin um das was ich tue noch als Schießsport zu bezeichnen" -
    dann sollte man vielleicht auch die entsprechenden Konsequenzen ziehen.


    Ansonsten versuche es mit Vereinsvorstand und SB zu klären.
    Ist die Aktivität vielleicht erst im letzten Jahr etwas eingeschlafen, oder geht das schon über Jahre so ... etc. pp.

    Genug geschwafelt, beste Grüße und Wünsche,

    Micha

  • Hallo Ingo,

    zunächst erstmal (was sagt man bei sowas überhaupt?) meine Anteilnahme/Mitgefühl bei Deinem Problem.

    Dass Du Sorge hast, dass Du nun das Bedürfnis aberkannt bekommst und Deine Waffen abgeben musst, kann ich nach vollziehen.
    Aber ich frage mal ganz frech, und ebenfalls ohne Dir zu Nahe treten zu wollen, was wäre denn ausser dem eventuellen finanziellen Schaden so schlimm daran?
    Eventuell ließe sich der finanzielle Aspekt ja noch durch Schützenkollegen kompensieren, die noch "Platz" haben und Dir die Waffen abnehmen können, falls es wirklich hart auf hart kommt?
    So blieben die Waffen noch in Deiner "Sichtweite" und Du hättest in dem Fall, dass Du wieder mehr Zeit fürs Training hast und erneut das Bedürfnis nebst WBK bekommst, vielleicht sogar eine Rückkauf-Möglichkeit?

    Die Lage scheint ja fast klar zu sein. Dein Bedürfnis steht eben auf Messers Schneide bzw ist, ehrlicherweise, nicht mehr gegeben. Wenn ich das richtig gelesen habe, sogar die letzten vier Jahre schon nicht. Du sagtest ja, in diesem Jahr hast Du nur knapp zehnmal trainiert, sagst aber auch dass die Umstände, die das verursachen, schon die letzten vier Jahre bestehen. Da liegt es Nahe, dass in den Jahren Dein Trainingspensum auch nicht höher lag.
    Manchmal muss man sich das dann einfach eingestehen; auch wenn es weh tut.

    Grüße Andy

  • Soweit mir bekannt ist das Eintragen in das Vereinsbuch beim Training auch kein Muß


    Sorry, das stimmt so nicht.
    Allein aus versicherungstechnischer Sicht ist es zwingend erforderlich das sich Jeder der den Stand betritt und schießt zu dem Termin auch einträgt.

    Es ist auch im Interesse der Aufsicht tunlichst darauf zu achten das dies auch passiert.
    Es braucht nur jemand mit dem Fuß umknicken oder sich den Finger in der Tür klemmen, und auf Aufsicht und ggf. sogar auf den Vorstand kommen u.U. ganz unangenehme Fragen zu.

    Wer sich nicht einträgt - der schießt auch nicht !


    Es ist auch nicht so, das die Behörde Dir nachweisen muß das Du nicht regelmäßig schießt.
    Du hast den Schießnachweis zu erbringen.

  • Die letzten 4 Jahre habe ich auch schon reduziert geschossen, 15-20x im Jahr, ich würde schon gerne öfter, nur geht es einfach nicht, trotzdem möchte ich mein Hobby ungern komplett aufgeben, evtl. komme ich nächstes Jahr auch wieder in die Tagschicht.
    Ich sehe das ähnlich wie Fußballspielen, nur weil man selten noch Zeit zum Spielen hat, sagt man doch nicht gleich daß man damit ganz aufhört.
    Meine Sachbearbeiterin kenne ich leider nicht, hatte vor ca. 10 Jahren das letzte Mal kurzen persönlichen kontakt, habe letztes Jahr eine "Tontaubenflinte" verkauft, ging mit der Behörde (70Km entfernt) auch Alles rein per Telefon/Post.

  • Naja schon richtig. Nur ein Fußball unterliegt eben auch keinem Bedürfnis.

    Dass Du ganz aufhören sollst, sagt auch keiner. Du sollst Dich ja nur an die gesetzlichen Vorgaben halten. Demnach, wenn kein Bedürfnis vorliegt, Deine Waffen leider Gottes auch abgeben.
    Das bedeutet ja nicht automatisch, dass Du das Hobby komplett aufgibst, Du dünnst das Material aus, mehr nicht. Und Schießen wirst Du doch trotzdem noch können. Zur Not eben auch genau so, wie Du es vor der Erteilung Deiner WBK schon getan hast. Nur eben nicht mit eigenen Waffen.

    Bei der Lage mit Deiner SB sehe ich, so wie Du es beschreibst, leider sehr schwarz. Würde die Dich überhaupt erkennen, wenn Du bei ihr einen Termin zur Besprechung der Sache machst?
    Sieh das doch einmal aus der Sicht Deiner SB. Da ist jemand, der hat ein Bedürfnis bescheinigt bekommen und käme jetzt bei der Überprüfung mit Ausflüchten. "Ja die letzten Jahre, also..." "Und vielleicht im nächsten Jahr...:" "Aber ich mach ja auch weiter, kann das nur grad nicht belegen...."
    Ich glaube, das wäre doch genau so die Art "Kunden", die man ganz gerne durch Überprüfung aussieben wollen würde. Und nochmal, ich möchte Dich da nicht in eine Schublade packen. Aber so käme es leider nunmal rüber.

    Und vielleicht nochmal die Frage. Was, den finanziellen Aspekt mal ausser Acht gelassen, wäre denn so furchtbar schlimm, wenn Du die Waffen abgeben müsstest?

  • Verstehen kann ich ihn, sowas abgeben zu müssen tut weh.

    Leider hat man heute kaum noch wirkliche Eigentumsrechte an seinen Waffen.

    Ein Kollege musste wegen einer Rheumaerkrankung den Sport aufgeben. Und das mit 34 Jahren.

  • Sorry, das stimmt so nicht.
    Allein aus versicherungstechnischer Sicht ist es zwingend erforderlich das sich Jeder der den Stand betritt und schießt zu dem Termin auch einträgt.

    Kann ich irgendwie nicht so ganz glauben,wo steht das denn geschrieben?
    Bei uns im Verein liegt gar keine Schießkladde aus und in einem anderen Verein wo ich schon mal bin da wird sich nach dem Schießen eingetragen, weil dort die Schußzahl mit vermerkt wird.


    Gruß Marcus

    Ps. Bei meinem Lehrgang für die DSB Standaufsicht wurde davon auch nichts erwähnt!

    Ein Stock im Ar3ch hat nix mit Rückrad zu tuhen! ^^

  • Hallo Ingo
    Das ist sicherlich bitter und so wie ich das hier lese ist die WBK wohl verloren.
    Mit der Arbeit ist natürlich vorrangig zu sehen. wie sagt mann, erst die Arbeit und dann das …
    Naja das hilft dir jetzt auch nicht weiter. Aber wie sah es denn 2013 und 2014 aus?
    Vielleicht etwas besser und könnte mit dazu gereicht werden mit dem Argument Krankheit in diesem Jahr und entsprechender Entschuldigung.
    Ich hoffe für dich das die Behörde Nachsicht zeigt.

    Wenn alles nichts hilft bleibt dir aber noch der Verein und die Möglichkeit wenn Interesse besteht den Pulverschein zu machen.
    Und damit wieder ganz sicher 5 Jahre weiter zu schießen und ohne Zwang und Nachweis. Diese 12/18 Regel interessiert uns SP-Schützen nicht im geringsten.
    Und dann natürlich mit ein bisschen mehr Schall & Rauch. Ich mach das jetzt seit diesem Jahr und will nix anderes mehr.
    Die WBK hab ich auch schon einige male angestrebt, aber diesen Stress davor und danach möchte ich doch nicht.

    Gruß Detlef

  • Wenn alles nichts hilft bleibt dir aber noch der Verein und die Möglichkeit wenn Interesse besteht den Pulverschein zu machen.
    Und damit wieder ganz sicher 5 Jahre weiter zu schießen und ohne Zwang und Nachweis. Diese 12/18 Regel interessiert uns SP-Schützen nicht im geringsten.


    Sorry, aber das kann ich nicht unkommentiert stehen lassen.
    Irgendwie vermixt du da was. Eine WBK fällt unter dem Waffenrecht und für die Bedürfnisse gelten in der Folge auch die waffenrechtlichen Anforderungen.
    Der Pulverschein oder Erlaubnis nach § 27 SprengG, wie er richtig heißt, fällt unter dem Sprengstoffrecht. Daher gelten für ihn völlig andere Voraussetzungen, die man auch bei dem Bedürfnisnachweis sieht. Dort gibt es auch vereinfachte Anforderungen an das Bedürfnis, wie z.B. nur die 6-monatige Vereinszugehörigkeit. Allerdings muss auch er eine "regelmäßige Teilnahme" am Schießsport belegen können. Diese ist allerdings nicht an einer festen Zahl gebunden, jedoch muss der Verein ihm das bestätigen.
    Aber sobald der Vorderladerschütze nicht nur einschüssige Waffen schießt, sondern sich auch einen Revolver zulegen will, hat er auch eine WBK und diese ist in Sachen Bedürfnis vom Pulverschein völlig losgelöst zu betrachten. Da der Vorderladerschütze ja sowieso zwingend im Verein sein muss, ist die Beantragung einer WBK für einen Revolver für ihn nur eine Formsache - WSK mal vorausgesetzt.

  • SP möchte ich nicht, habe ich mal vor 10-15 Jahren probiert, wäre nur Schade wenn einem die Behörde ein über 20 Jahre altes Hobby kaputt machen würde, zusammen mit meiner reinen LG Zeit als Jugendschütze sind es sogar schon 30 Jahre. Und der finanzielle Schaden wäre auch beträchtlich, hab mal eben so grob hochgerechnet, Neupreis Gesamt, ca. 7.000€, und der 2000€ Tresor wäre dann auch überflüssig :huh:, es sammelt sich mit der Zeit halt schon was an, und wenn ich sehe für was solche Sachen bei Egun weggehen kommen mir die Tränen, hab da zB. noch ein Neuwertiges 45 Jahre altes seltenes Sammlerstück von Anschütz, wenn Sowas dann in die Tonne geht ;(;(
    Zumindest meine Luftgewehrsammlung hab ich dann ja noch, trotzdem :cursing:
    Ich werde mich die nächsten Tage noch mal mit dem Verein kurzschließen und danach mal freundlich bei der Behörde auftreten, mal sehen, evtl. hat man ja noch mal Glück.

  • Grad mal nacheguckt... Du bist aus Bremen?
    Die Behörden dort gelten ja als... Nicht besonders wohlgesonnen dem Schiesssport/privaten Waffenbesitz... Ist den lokalen Politikern dort zu verdanken.
    Da muss dein Bedürfnissnachweis tatsächlich wasserdicht sein...

    Jetzt kommt es wirklich auf den SB an. Wie ich oben schon sagte,pausen sind erlaubt. Sogar der Gesetzgeber sagt,das sich lebensumstände ändern können.

    Facebook: Streu Kreis


  • Kann ich irgendwie nicht so ganz glauben,wo steht das denn geschrieben?
    Bei uns im Verein liegt gar keine Schießkladde aus und in einem anderen Verein wo ich schon mal bin da wird sich nach dem Schießen eingetragen, weil dort die Schußzahl mit vermerkt wird.
    Gruß Marcus
    Ps. Bei meinem Lehrgang für die DSB Standaufsicht wurde davon auch nichts erwähnt!


    Ist auch nicht so, versichert ist man über den Verein und die Privathaftpflicht, Gäste über die Stand und Gästeversicherung.
    Das Vereinsbuch ist rein für den Nachweis des Schießens da, früher nur wichtig um den Wunsch zum Erwerb eine weiteren Waffe zu rechtfertigen.
    Nur werden die Vorschriften immer härter, bis vor ein paar Jahren reichte es im Verein zu sein, heute muß man auf Nachfrage ein regelmäßiges Training nachweisen, bei mir wird jetzt nach über 20 Jahren Sowas das erste mal gefordert.
    Und das wo ich dieses Jahr gerade in so einer Schei... Situation bin.

  • Grad mal nacheguckt... Du bist aus Bremen?
    Die Behörden dort gelten ja als... Nicht besonders wohlgesonnen dem Schiesssport/privaten Waffenbesitz... Ist den lokalen Politikern dort zu verdanken.
    Da muss dein Bedürfnissnachweis tatsächlich wasserdicht sein...


    Nein, wohne zwar im Bremer Umland, aber in Niedersachsen, zuständig ist die Behörde in Diepholz.
    In Bremen hat man als Sportschütze verloren, jährliche Kontrollen des Waffenschranks (Kostet jedes Mal 139€), und eine Behörde die von oben den Befehl erhalten hat alle Bremer Bürger, selbst Jäger zu entwaffnen, ich kenne da mittlerweile einige Geschichten die Bekannte erlebt haben, aber das ist ein anderes Thema.

  • In Bremen hat man als Sportschütze verloren,


    Tja, Bremen ist in der Tat für sehr restriktive Auslegung des Waffenrechts bekannt. Der Bremer Senat macht sich mit neuen Forderungen bezüglich neuer Beschränkungen und Verschärfungen im Waffenrecht immer wieder von sich reden. Der neueste Vorschlag zur Begrenzung der Sportwaffen kam auch aus Bremen, wie ja auch die Einführung einer Waffensteuer. Daher haben es Bremer Sportschützen nicht leicht, wo vielleicht anderen Waffenbehörden ein etwas größerer Ermessensspielraum übrig bleibt.

  • Ich würde erstmal ganz normal die 10 Termine die du schon gemacht hast mit Datumsangabe einreichen. Falls die Behörde von dir doch ein Vereinsnachweis will, dann erklärst du dene die Sitauation. Diese wird sich eine zeit hinziehen. Währenddessen gehst du fleißig wieder rein und lässt dir die Termine einstempeln. so legst du dar, dass du doch aktive Schütze bist.

    das schlimmste was passieren kann ist ein widerruf, dann guckst das du jemand deine Waffen überlässt(Verein ZB.) und in einem Jahr beantragst du deine WBK neu. Du brauchst dann quasi rückwirkend in einem jahr die 12/18er Regelung zu erfüllen.

    Mach dich nicht verrückt. Wird schon gut gehen :thumbsup: