Schreckschusswaffen -> Polizeieinsätze

Es gibt 64 Antworten in diesem Thema, welches 8.507 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Oktober 2015 um 01:10) ist von Müller1234.

  • @Covas: Schau mal spaßeshalber bei YouTube nach "Open Carry". Selbst in den Waffen-affinen USA sorgt das offene Führen nur für Probleme. ;^)

    Tizzandor: Im KWS ist die Vorschrift des verdeckten Führens eine optionale Zusatzzeile. Bei mir steht da ebenfalls nichts von drin. Auch habe ich keine Anweisung bei Übergabe des KWS dazu erhalten.

    Wenn man aber mit Logik an die Sache rangeht, wird einem schnell klar, dass man selten Zivilisten mit Pistolen im Oberschenkelholster über die Straße gehen sieht. Also werden Leute einen fotografieren, die Polizei rufen und/oder davonlaufen. Und solch eine Begegnung mit der Polizei braucht man dann wirklich nicht nicht zuletzt wegen der Kratzer, die dann an die SSW kommen, wenn man sie auf den Boden legen muss und sie dann ggf. ein Stück weggekickt wird (ich kenne das Vorgehen da nicht - aber so ähnlich sieht man es ja in Filmen). Und dann der Ärger, das Ding wieder zu bekommen etc. etc. :pinch:

  • wegen der Kratzer, die dann an die SSW kommen, wenn man sie auf den Boden legen muss und sie dann ggf. ein Stück weggekickt wird (ich kenne das Vorgehen da nicht - aber so ähnlich sieht man es ja in Filmen). Und dann der Ärger, das Ding wieder zu bekommen etc. etc.

    Das ist nur die SSW, aber denkt mal wie sich das anfühlt wenn man sich auf den Boden legen muß und wenn man nicht schnell genug das macht gibts Hilfe vom Beamten, mit etwas pech liegst du dann in einer Pfütze deine arme verdreht dein Schulter ausgekugelt unten und der beamte ist voll und ganz gedeckt wenn er dir sogar ein paar Knochen dabei gebrochen hat.

    Auch gibts Polizisten die sich die SSW ansehen und die dann erstmal eintüten zwecks kontrolle ob die überhaupt "Unverbastelt" ist.

  • Auch wenn ich jetzt der Spielverderber bin, aber wer seine SSW offen durch die Stadt trägt und sich von einen x-beliebigen Bürger kontrollieren lässt, der hat weder den rechtlichen Background noch die erforderliche Verantwortung eine SSW zu führen. Egal ob offen oder verdeckt.

  • Guten Morgen lieber Covas,

    und alle anderen auch. Bitte diese Frage jetzt nicht falsch verstehen.
    Welche Intention steckt dahinter, eine Schreckschusswaffe so zu führen, das jeder es sehen kann?
    So wie ich es ja hier herausgelesen habe, darf man es, ok.
    Aber deine Befürchtung, das andere die Polizei anrufen, stört dich sowas nicht? Oder das andere Menschen dich evtl. als etwas komisch betrachten könnten?
    Wie gesagt, das ist ja jetzt nicht böse gemeint, wenn man sowas darf, ist es ok. Aber ein Grund dafür ist doch sicher vorhanden, oder?

    Lg und einen schonen Tag

    Steffi :love:

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

  • Zitat

    Aber ein Grund dafür ist doch sicher vorhanden, oder?

    Ich habe mir auch den Grund überlegt, warum einer Seine SSW offen trägt.
    Aber mir fällt keiner ein. Außer Angeberei, Wichtigtuerei oder man hat zuviel
    Schimanski geschaut. Tut mir leid, ich wüßte wirklich nichts anderes... ?(

    ░▒█▀▄▀▄▀▄█▓▒░ Facebook - Nein Danke ! ░▒▓█▀▄▀▄▀▄█▓▒░

  • Welche Intention steckt dahinter, eine Schreckschusswaffe so zu führen, das jeder es sehen kann?


    Als "sinnvoll" fällt mir da nur Karneval ein, wenn man als Cowboy verkleidet ist. Das hat aber den Haken, dass man bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen nicht führen darf :rolleyes:

    Jhary: Dass die dann sicher erstmal eingetütet wird, schrieb ich doch ;^)

    Handbücher über SV mit SSW raten auch eindringlich dazu, die Waffe nach der Notwehr, vor Eintreffen der Polizei wieder wegzustecken.

  • Sorry, eine Waffe offen tragen... noch dazu als Privatmann und dann auch noch eine SSW. Nicht alles was legal ist,  sollte man machen. :thumbdown:
    Wenn dich eine Polizei-Streife erwischt, kann es für dich sehr sehr ungemützlich werden, denn jeder Polizist geht erstmal davon aus, dass das Ding scharf ist und du warscheinlich nicht berechtigt bist, sie zu führen oder gar zu besitzen. Aber mach mal.....  :cursing: :thumbdown:  :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown:

    Einmal editiert, zuletzt von Natopatrone (9. Oktober 2015 um 15:05)

  • Kann man dieses Thema nicht bitte mal schließen? :/
    Ich denke alles wichtige ist gesagt - und mit einigermaßen klarem Menschenverstand
    ist es auch logisch, dass man in der Öffentlichkeit - zumindest in einem so weit fortgeschrittenen
    Land wie Deutschland - nicht offen eine Waffe zu tragen hat!
    Was in euren Hosen so abgeht (hust ^^ ) ist ja egal :D
    Aber bitte nur IN der Hose, Jacke, Auto where the hell ever man seine Wumme hinstecken will xD

    FWB 300 S :love: FWB lp65 :love: Röhm RG 76 :love:

  • Sorry, eine Waffe offen tragen... noch dazu als Privatmann und dann auch noch eine SSW. Nicht alles was legal ist, sollte man machen. :thumbdown:


    So ist es. Es ist schlicht dumm eine SSW geholstert offen zu tragen, auch wenn der KWS eine verdeckte Tragweise nicht als Auflage erteilt wurde. Konflikte sind dann vorprogrammiert und nur noch eine Frage von Stunden.

    Kann man dieses Thema nicht bitte mal schließen? :/


    Warum? Nur weil bereits richtige Antworten geschrieben wurden, muss ein jeder Fred nicht automatisch geschlossen werden. Es gab genug Beispiele einer späteren sinnvollen Ergänzung älterer Beiträge.

    BTW: Ich bin gestern mit Flinte und bestücktem Patronengurt auf öffentlichem Weg angrenzend an einem Park gelaufen. Das hat keinen interessiert. Allerdings waren wir zu dritt und als Jäger klar erkennbar, auch wenn letzteres keine Uniform darstellt.
    Allerdings hätte ich einem angeblichen Anwalt meinen Jagd- und Begehungsschein nicht gezeigt. Das geht dem nämlich einen feuchten.... an. Zur Personen und Ausweiskontrolle ist nur Polizei und Behörde berechtigt. Ein Anwalt hat auf der Straße nicht mehr Rechte wie Jedermann. Allerdings darf "Jedermann" gerne mal fragen. Ob man dann seine Frage oder Bitte nachkommt, steht wieder auf einem anderen Blatt.

    Übrigens hat auch der Kaufhausdetektiv nur Jedermannrechte. Er darf keine Person oder die Taschen von vermeintlichen Dieben durchsuchen. Er darf nur fragen, ob er da mal reinschauen darf. Allerdings darf er gern die Polizei rufen und die betreffende Person festhalten, bis diese sich ausgewiesen hat oder die Polizei eintrifft, die dann allerdings durchsuchen darf. Hat er die Person grundlos festgehalten, hat er ein Problem.

  • Also wieder mal ein Negativbeispiel dafür wie man es nicht macht. Deswegen KWS zur Erwerbsvorraussetzung von SSW machen und zudem vielleicht eine Art WSK-Lightbzw. das man sich da speziell nur mit dem rechtlichen sowie Notwehr/Notstand befasst, mit schriftlicher Prüfung als Voraussetzung für den KWS.
    Dann passiert so ein Schmarrn erst gar nicht mehr bzw. doch sehr viel weniger

  • Hm Nordwolf,


    Deinem Wunsch, die Erteilung des kleinen Waffenscheins von einem Sachkundenachweis abhängig zu machen, stimme ich voll und ganz zu.

    Der sinnvolle Einsatzzweck des KWS rechtfertigt die Prüfung allemal. Und wer den KWS wirklich braucht, ist sicher gerne bereit, diesen Nachweis zu erbringen.
    Und nein, die Sachkunde sollte dabei nicht abgespeckt werden!

    Den Erwerb einer Schreckschusswaffe an sich würde ich allerdings nicht vom Besitz des KWS abhängig machen. Da es eben auch Nutzungsarten für SSW gibt, wo der KWS gar nicht gebraucht wird bzw. der Besitz weder Vor- noch Nachteile hätte.

  • Hallo Zusammen,

    was ich noch nicht verstanden habe, ist der Beweggrund, weshalb man eine SSW offen tragen tut ? will? muss?
    Mal meine eigene Meinung ausser Acht gelassen (überhaupt eine SSW mitzuschleppen)..weshalb offen ?
    Man kann sich ja mal eine Liste mit pro und contra zusammenstellen...contras fallen mir da einige ein...aber fällt irgendjemand ein "pro" ein ?

    Schönen Abend zusammen, Grüße, Kai

  • was ich noch nicht verstanden habe, ist der Beweggrund, weshalb man eine SSW offen tragen tut ? will? muss?


    Offen bringt eigentlich nur etwas, wenn man glaubhaft den Eindruck erwecken will, bewaffnet zu sein. Also Sicherheitsdienst u.ä.. Dann müsste aber bereits an der Berufskleidung erkennbar sein, dass man nicht einfach ein Irrer mit ner Waffe ist. Glaube also nicht, dass das im o.g. Fall so war.

    Zivil mit offener SSW ist in meinen Augen ziemlich sinnlos: Es provoziert unnötigen Ärger und nützt rein gar niemandem.

  • Offen bringt eigentlich nur etwas, wenn man glaubhaft den Eindruck erwecken will, bewaffnet zu sein. Also Sicherheitsdienst u.ä.. Dann müsste aber bereits an der Berufskleidung erkennbar sein, dass man nicht einfach ein Irrer mit ner Waffe ist. Glaube also nicht, dass das im o.g. Fall so war.

    SSW sind im Sicherheitsgewerbe gar nicht zulässig bzw. verboten ! Schauste mal in die BGV C7 § 19 https://www.vbg.de/apl/uvv/68/19.htm

    Fakt ist einfach das es Leute gibt denen nicht einmal sowas wie eine SSW in die Finger gehört , weil sie dann so nen Unfug damit anstellen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Nordwolf84 (9. Oktober 2015 um 19:00)

  • Also wieder mal ein Negativbeispiel dafür wie man es nicht macht. Deswegen KWS zur Erwerbsvorraussetzung von SSW machen und zudem vielleicht eine Art WSK-Lightbzw.

    Falsch Negativ Beispiel dafür das der SB vom Amt vergessen hat eine Auflage reinzuschreiben.
    Ich bin dafür das in Jeden neuen KWS die Auflage verdeckt Tragen rein muß.
    Wir bekommen für alles Flugblätter die sinnlos sind warum gibts zum KWS nicht einen Leitfaden.

  • Falsch Negativ Beispiel dafür das der SB vom Amt vergessen hat eine Auflage reinzuschreiben.
    Ich bin dafür das in Jeden neuen KWS die Auflage verdeckt Tragen rein muß.
    Wir bekommen für alles Flugblätter die sinnlos sind warum gibts zum KWS nicht einen Leitfaden.


    Wiederum falsch. Ich brauch als klar denkender Mensch keinen Leitfaden .Und ein SB wird nicht dafür bezahlt dir das Denken abzunehmen. Nur weil das Gesetz was nicht ausdrücklich verbietet sollte man dies auch tun.
    Deswegen ja als "Leitfaden" :rolleyes: einmal die Waffensachkunde machen. Das tut nicht weh und man lernt sogar was dabei. 8o

    Waffenleih für Film (BERLIN)

    Post No.20 :
    Zitat von »Müller1234«
    Ich darf doch auch auf mein Grundstück mit meine Luftpistolen rum rennen oder mit Aisoft.


    ein klares jein. Ja wenn das Gelände von ausen nicht einsehbar ist. Sobald zb der Zaun oder Große Fenster einen blick auf die Kulisse ermöglichen spar schonmal für die kosten des SEK Einsatzes. Wir leben in zeiten wo Oma Ursel sofort die Polizei ruft wenn sie denkt das eine Waffe genutzt wird. Da hilft auch nicht roter Lauf und Nerfgun, den das kann die gar nicht mehr sehen die sieht nur schemen die auf eine bestimmte art da rumm rennen. und schon wird beim nächsten Polizeirevier angerufen. So da Sparkys Kumpadre nicht wissen das du nur einen Werbefilm für Nerf drehts rücken die mit allem aus was sie haben. Die kosten trägst dann Du.

    Zitat Jhary:"Nicht alles was das gesetz erlaub darf man wirklich machen."


    War das nicht deine Antwort?
    Und hier ist es genauso. Nur weil in einen KWS nicht explizit steht das eine SSW verdeckt zuführen ist, muss ich doch nicht so doof sein und mir das Ding offen an den Gürtel hängen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Nordwolf84 (9. Oktober 2015 um 20:23)

  • Ihr Lieben.

    Es ist schlicht dumm eine SSW geholstert offen zu tragen, auch wenn der KWS eine verdeckte Tragweise nicht als Auflage erteilt wurde.

    Eben! Dürfen und darauf bestehen...?
    Logisch, ich darf mich mit dem BVB-Fantrikot in die Schalkekurve setzen, nur wie ratsam ist das?

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!