Es gibt 63 Antworten in diesem Thema, welches 5.841 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Oktober 2015 um 15:39) ist von BMP I.

  • Hey Leute,

    besagt das waffen gesetzt, das es verboten ist einem 14 jährigen schießen zu lassen, mit einer soft air über 0.5 joule (2.7 joule)?
    Natürlich auf privat Grundstück

    Einmal editiert, zuletzt von Flammpanzer (3. Oktober 2015 um 17:24)

  • Hi!

    (3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf
    1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),
    2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader- Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
    Waffenliste

    1.1 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;
    1.2 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

    Das liest sich für mich so, als ob 14 Jährige unter Aufsicht sogar LG schießen dürfen!

    VG

    Poenni: §2 bezieht sich auf Munition bzw. WBK Waffen. Sind BB´s bzw. Diabolos Munition? Die bekommt man ja auch unter 18 gekauft!

    Einmal editiert, zuletzt von Bastelfreak (1. Oktober 2015 um 17:06)

  • @Bastelfreak

    Im Abschnitt 1 (Allgemeines) steht "Waffen und Munition". Da alles über 0,5 Joule in Deutschland als Waffe angesehen wird gilt es auch für die 2,7 J Softair.

    Soweit ich weiß dürfen Minderjährige nur unter Aufsicht eines dafür ausgebildeten Jugendleiters schießen, sofern dieser auch die notwende Waffensachkenntnis besitzt. Also nicht Erziehungsberechtige, wenn diese nicht die Ausbildung dazu haben.

  • Hi!

    Schon richtig, aber da gibt es eine Ausnahme:

    § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
    (1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    (2) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis.
    (3) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten.
    (4) Waffen oder Munition, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist, sind in der Anlage 2 Abschnitt 1 und 2 genannt. Ferner sind in der Anlage 2 Abschnitt 3 die Waffen und Munition genannt, auf die dieses Gesetz ganz oder teilweise nicht anzuwenden ist.

    Und sind wir dann wieder hier:

    1.1 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;
    1.2 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;


    VG

  • Das liest sich für mich so, als ob 14 Jährige unter Aufsicht sogar LG schießen dürfen!

    Das schon, aber nur auf zugelassenen Schießständen und nicht auf Privatgelände..

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Ich habe das so herausgelesen, dass ich dort, wo ich LG schießen darf, es auch dem Sohnemann beibringen/zeigen kann.

    Das setzt ein für LG gesetzlich geeignetes Gelände voraus! Ganz klar!! Oder z.B. in der Wohnung!

    VG

  • Ist es nicht schön das es so viele Unsinnige Gesetzte gibt.
    Der Sohn des Bauern darf den großen Trecker fahren weil Landwirtschaft aber im eigenen Garten darf Filius noch nicht mal mit dem Luftgewehr schiessen.

    Sorry für den Spam aber manche Gesetze sind derbe Übertrieben :thumbdown: .

    Wenn man ein abgesperrtes Gelände hat dürfen sogar Kinder Auto fahren.

    Justus der Gerechte :D

  • Es gibt eine gute alte Bauernweisheit ;)

    "Wo kein Kläger da kein Richter!"

    Das soll hier jetzt niemanden in Versuchung führen aber was damals galt, gilt heute immernoch :D

    Ist doch wie beim Autofahren, wir alle wissen was das auf den Schildern bedeutet, aber trotzdem bekommen viele regelmäßig teure Post.

    Pitsche, Pitsche, Patsche, der Redneck hat einen an der Klatsche :ruger:

  • Nochmal zur Klarstellung:

    Schiessen grundsätzlich erst ab 18 Jahre.

    Ausnahme: auf Schießstätten Luftgewehr ab 12 (KK ab 14) aber nur unter Aufsicht.

    Ausserhalb von Schießstätten NUR ab 18 ohne Ausnahme.

    Wer einen bösen Nachbarn hat, der kann eine noch bösere Überraschung erleben.

    Ansonsten gilt: Wo kein Kläger da kein Richter.
    Nicht vergessen: Es darf nix in der Schule oder Freunden erzählt werden. Es gibt auch Kinder die böse Eltern haben.

    Gruß Udo

    PS: Da wir hier ein Forum für freie Waffen sind, der Vollständigkeit halber:
    Eine weitere Ausnahme gibt es doch noch:
    Kirmesbuden, da dürfen sogar die allerjüngsten schiessen, wenn jedes Kind eine einzelne Aufsicht hat.

    2 Mal editiert, zuletzt von Udo1865 (1. Oktober 2015 um 20:14)

  • Nun gut, also darf mein Sohn nicht mit meiner Anwesenheit (ü18) schießen?


    Nanu, mit 14 Jahren schon Vater eines 18-jährigen Sohn geworden. Alle Achtung, herzlichen Glückwunsch.

    Und wie sieht es mit 4.5mm Stahlrundkugeln BB, darf ich die rechtlich gesehen mit 14 kaufen?

    Mit 14 Jahren bist du rechtlich noch ein Kind. Und nein, du darfst nur im Schützenverein unter Aufsicht schießen, die zur Jugendarbeit geeignet ist. Eine weitere Ausnahme sind die Schießbuden auf einer Kirmes. Das Schießen im privaten Garten ist dir verboten, auch wenn Papa daneben steht.

  • Ihr Lieben.
    Bleibt nur noch eine Frage: Hat einer von Euch eine Schießbude zu verkaufen... ;^)  ;^)  ;^) ?

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Hat einer von Euch eine Schießbude zu verkaufen


    Ich nicht, aber hier gibt's eine: Link

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Bor so ein bla bla geheule hier nerft.
    Früher sind wir mit 13 und dem Lufgewehr an der Beke langelaufen und haben versucht auf Wasseratten zu Ballern oder haben Äpfel gelocht und jeder im Dorf wuste bescheid. Selbst die Grünen jetzt sind es die dauer Blauen in warsten sinne des wortes, sind damals vorbei gefahren und haben sozusagen noch gegrüßt und einem zu gewunken.

    Also im disen sinne wo kein Kläger da kein Richter.
    Das ding verballer Plastikugel die Deppen in DE sollen mal lernen die kirche im Dorf zu lassen langsam.


    Also gut Schuss

    Euer Forums Troll :thumbsup: