Folgende frage stellt sich mir seit einiger zeit: wenn ich ein LG gebraucht kaufe und dieses dann heim transportieren will, ist es möglich, es einfach in einer mit einem Vorhängeschloss abgeschlossenen Gewehrtasche zu fuß transportieren?
Ich fasse die letzten 100 Beiträge zu o.g. Frage mal zusammen:
1. Ja
2. Nach neuem WaffG muß eine Waffe in einem verschlossenem (=abgeschlossen) und nicht in einem geschlossenem Behältnis transportiert werden.
3. Die DB erlaubt keinen Waffentransport.
4. Es ist sehr empfehlenswert das Transportmittel so zu tarnen, das es nicht sofort als Waffentasche/koffer zu erkennen ist (mit Aufklebern oder sonstigem).
Können wir hier endlich mal zum Ende kommen?
Oder sollen wir noch den Unterschied zwischen ge- und verschlossen in epischer Breite diskutieren?
Gruß Udo