Daisy Red Ryder Carbine

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 2.547 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. September 2015 um 20:32) ist von NC9210.

  • Hallo zusammen,

    kennt jemand einen Händler, der das Gewehr in Deutschland vertreibt?
    Ich will es haben!
    Ein Kumpel bot mir schon an, es aus USA zu schicken, aber wird mit Sicherheit in die Hose gehen. :)

    Grüße, Daniel

  • Ich weiss nur, dass Kotte&Zeller es mal hatten. Musst selber mal kurz schauen. Ansonsten mal den Teutenberg in Werl anrufen, der hat manchmal einzelne Stücke, die man sonst nicht mehr bekommt. Bei ihm hatte ich schon mehrfach Glück,

    in diesem Sinne

    Andreas :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Hallo zusammen,

    kennt jemand einen Händler, der das Gewehr in Deutschland vertreibt?
    Ich will es haben!
    Ein Kumpel bot mir schon an, es aus USA zu schicken, aber wird mit Sicherheit in die Hose gehen. :)

    Grüße, Daniel

    Ich hab es einfach mal probiert und ein Daisy Red RYDER bei einem Händler in den USA gekauft und nach Feutschland schicken lassen. Jetzt will der Zoll eine Waffenbesitzkarte von mir sehen. Gibt es eine Möglichkeit, den Zoll mittels eines Zertifikates oder ähnlichem davon zu überzeugen, dass das Ding unter freue Waffen fällt? Oder gibt es eine andere Möglichkeit?

    Herzlichen Dank für Eure Hilfe, Stefan

  • Ich weis nicht wie du auf die Idee kommst, aber ich fürchte die
    Daisy ist keine freie Waffe.
    Da du weder eine WBK noch eine Verbringungserlaubnis hast
    wird man dir diverse Straftaten unterstellen. Du solltest von jetzt
    an nichts mehr selber machen sonst geht das richtig schief!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wenn es ein neues Red Ryder ist, einfach mal das hier durchlesen:

    Zitat

    Selbst wenn das Gewehr noch vor kurzem von einem Anbieter hier auf den Mark gebracht wurde, fehlen das F Zeichen und eventuell der Importbringer.
    Da hätte ich vielleicht eine gute Nachricht. Crosman scheint seit kurzem wieder zu importieren.
    Falls das stimmt, darauf hoffen daß die mitspielen und ein F drauf machen.
    edit Irrtum meinerseits, Hersteller ist ja Daisy.
    Also würde ich mich mit dem letzten Importeur in Verbindung setzen.

    Wenn der nichts tun kann, mit einem in diesen Dingen erfahrenen Büchsenmacher sprechen. Der kann vielleicht ein Ermittlungsverfahren noch verhindern.
    Das kostet dann aber richtig Geld.

    Wenn das Red Ryder nachweislich vor 1970 hergestellt wurde muss man das eben nur nachweisen.
    Aber hier im Forum hatte jemand Probleme eine deutsche Luftpistole die vor 1945 gebaut wurde, einzuführen. Aber er hat es geschafft! :^)

    Einmal editiert, zuletzt von Büroklammer (6. September 2015 um 11:50)

  • Such mal nach der Crosman Marlin Cowboy. Die ist der Red Ryder sehr ähnlich und hier mit F gut zu bekommen. Waffen aus dem Ausland, ohne Befähigung, zu bestellen ist echt keine gute Idee gewesen.

    Gruß und berichte mal was es für ein Nachspiel hatte.

  • Das war eine ganz dumme Idee!! Wie kommt man auf sowas?
    Die Ware nicht annehmen und beim Zoll nicht anfassen!
    Sag es war ein großer Irrtum und du dachtest, dass es sich um ein Spielzeuggewehr handelt. Sag,
    dass du es nie gekauft hättest, wenn es eine Waffe ist, schließlich war dir klar, dass es durch den Zoll
    geht und die Ware eh kontrolliert wird.

    Klaus

  • Jemand hatte in einem anderen Thread geschrieben:

    Zitat:

    „Also an alle: Sucht euch einen Büchsenmacher der den Mut hat ein F einzuschlagen. Der wird natürlich vorher prüfen ob die 7,5 Joule eingehalten sind. Fertig.“

    Zitat Ende

    Leider darf ein Büchsenmacher, Beschussamt und Importeur kein Waffe einfach mit F stempeln, das darf nur die PTB nachdem alle Prüfungen erfolgt sind. Auch im Gesetzestext steht die PTB drinn. NACH erfolgreicher Prüfung erhält der Antragsteller die Genehmigung das F Zeichen auf der Waffe anzubringen.

    Bitte die Informationen zu § 9 Abs. 2 Nr. 1 BeschG lesen.

    http://www.ptb.de/cms/fileadmin/…3/Infoblatt.pdf

    Also alle Waffen die kein F haben und nicht in einer der Listen stehen müssen die ganzen Prüfungen durchlaufen und ist es eine Neuanzeige muss auch ein Muster beim BKA hinterlegt werden.

    vor dem 01.04.2003 gab es die Liste gemäß § 27 der 1. WaffV in der die Firmen die Marken anmeldeten unter denen die Sachen verkauft wurden.

    http://www.ptb.de/cms/fileadmin/…ken_Bestand.pdf

    Nach Änderung des Waffengesetzes gibt es diese Liste gemäß § 24 Abs. 5 Waffengesetz (WaffG)

    http://www.ptb.de/cms/fileadmin/…nzeigeliste.pdf

    Für das Daisy Red Ryder Carbine bedeutet das, wurde es noch nicht geprüft, muss der Importeur dafür Sorge tragen die Zulassungsrichtlinien einzuhalten.

    Ryzen 5 3600 / ARO M14 / LC-Power RGB 32GB @3800 MHz OC / MSI B 550 UNIFY - X / MSI RX480 Gaming X 8G

    Sharkoon Silentstorm Cool Zero 650W / Silicon Power 1TB, M.2 / Crucial P2 2TB, M.2

    Crucial 1 TB SATA M.2 / WD 256 GB M.2 NVMe / SanDisk 1TB, SATA / SanDisk 2TB, SATA

    MSI Mag Pylon / 6 x 120 mm RGB Lüfter

    Einmal editiert, zuletzt von Punschendörper (6. September 2015 um 14:49)

  • Zitat

    Jemand hatte in einem anderen Thread geschrieben:

    Zitat:
    „Also an alle: Sucht euch einen Büchsenmacher der den Mut hat ein F einzuschlagen. Der wird natürlich vorher prüfen ob die 7,5 Joule eingehalten sind. Fertig.“
    Zitat Ende

    Leider darf ein Büchsenmacher, Beschussamt und Importeur kein Waffe einfach mit F stempeln, das darf nur die PTB nachdem alle Prüfungen
    erfolgt sind. Auch im Gesetzestext steht die PTB drinn. NACH erfolgreicher Prüfung erhält der Antragsteller die Genehmigung das F
    Zeichen auf der Waffe anzubringen.

    Bitte die Informationen zu § 9 Abs. 2 Nr. 1 BeschG lesen.

    Das Zitat stammt von mir und ich stehe auch dazu.
    Das gilt aber nur für Waffen die ein F haben könnten. Legal haben könnten.
    Das Red Ryder könnte ein F haben, aber nicht wenn irgend ein Idi ot es jetzt in den USA bestellt. Allein die Seriennummer ist zu neu und kein Büchsenmacher der einen Rest
    Verstand hat würde da ein F drauf machen.
    Geht ja auch gar nicht mehr.

    Aber der Importeur könnte es vielleicht machen. Aber warum sollte er ein an seinem Unternehmen vorbeigeschmuggeltes Grauimportgewehr mit F stempeln?

    Immer noch die Frage an die Experten ob ein mit dem Privatbesteller befreundeter Jäger ( oder Büchsenmacher ) die Sache entschäfen könnte indem er das Red Ryder auf seine WBK nimmt.
    Auch hier glaube ich das geht nicht mehr.

  • Das geht nicht mehr. Es ist eine erlaubnispflichtige Waffe an
    den TE adressiert welche er nicht besitzen darf.
    Das nachträgliche legalisieren ändert daran genau nichts.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ohne jetzt Panik verbreiten zu wollen, aber meines Wissens nach zählt der Versuch der Einfuhr schon.

    Vor einem Jahr hatte ich, ohne mein Wissen, Kleidungsstücke im Internet aus dem Ausland bestellt. Diese stellten sich als Plagiate heraus.
    Da ein Freund von mir beim Zoll arbeitet, habe ich ihn mal gefragt, ob ich Anzeige wegen des Verdachts des Betruges erstatten könnte.
    Sein Hinweis zu dem Sachverhalt war, ich müsse aufpassen das ich mich nicht selber strafbar mache, da ich Plagiate nach DEU eingeführt.

    Wobei, wenn noch nichts eingeleitet wurde, kommst vielleicht doch nochmal mit einem blauen Auge davon. Fakt ist dir fehlt die WBK um die Waffe einführen zu dürfen oder der F-Stempel, das sie erlaubnis frei ist.
    Solltest du eine Rechtschutz haben würde ich, an deiner Stelle, mal mit einem Anwalt sprechen.

    Gruß Matthias

  • Ohne jetzt Panik verbreiten zu wollen, aber meines Wissens nach zählt der Versuch der Einfuhr schon.


    Panik ist durchaus angebracht, das Teil ist in Deutschland und
    die Einfuhr ist bereits erfolgt, das ist kein Versuch mehr.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Noch hat ja scheinbar der Staatsanwalt keine Ermittlungen aufgenommen.

    Zwei Möglichkeiten:
    Durchziehen. Man hatte keine Ahnung. Das Verfahren wird dann vermutlich gegen Geldstrafe eingestellt.

    Oder versuchen jemanden mit WBK vorzuschicken. Das kann noch teurer werden. Und endet auch in der Vernichtung vom Gewehr.
    Wer kauft eine Red Ryder mit Eintrag?
    Und es kann zu anderen Problemen führen. Weil, wer jemanden vorschickt weiss vielleicht daß die Einfuhr illegal war.

    Sehr dumm wäre es darauf hinzuweisen daß das alles ein Missverständnis ist. Man hat nur die Ersatzteile in den USA bestellt, aber der spanisch sprechende Mitarbeiter
    hat ein komplettes Red Ryder eingepackt.
    Selbst wenn das funktionieren würde, dann müsste es der Zoll zulassen daß man alle legalen Teile dort abschraubt. Das wird nicht passieren.

    Dumm gelaufen.

    Wie gesagt, mich würde interessieren ob man das Gewehr noch retten könnte, indem man es auf jemanden anderen einträgt.
    In dem Fall natürlich sinnlos, aber vielleicht kommt die Frage auf bei einer Sammlerwaffe mit beträchtlichem Wert.

  • @ NC9210

    rein interessehalber, wann handelt es sich zollrechtlich um eine Einfuhr? Gibt es einen Unterschied, ob ich selber mit der Ware über die Grenze fahre oder sie mit der Post kommt?


    Gruß Matthias

  • Die Einfuhr ist erfolgt sobald man für den Grenzübergang
    gesorgt hat. Sonst könnte man ja per Post alles abwickeln und
    sich dann wieder rauswinden.
    Es gibt einige Unterschiede, die spielen hier aber kaum eine
    Rolle - es sei denn der TE bestreitet der Importeur zu sein.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Zitat

    Das geht nicht mehr. Es ist eine erlaubnispflichtige Waffe an

    den TE adressiert welche er nicht besitzen darf.

    Das nachträgliche legalisieren ändert daran genau nichts.

    Stimmt :deal:


    Oberschlesien ist mein liebes Heimatland,
    wo vom Annaberg man schaut ins weite Land,
    wo die Menschen bleiben treu in schwerster Zeit,
    für dies Land zu kämpfen, bin ich stets bereit !!!

  • Man darf es auf keinen Fall annehmen. Wenn es der Zollbeamte über den Tresen schiebt, Finger weg.
    Oft wird verdächtige Ware, bei denen der Zoll schon den (illegalen) Inhalt kennt, der Kripo übergeben,
    die dann zB als Postbote oder im Postauto auf die Annahme durch den Empfänger wartet. Damit ist dann
    die Annahme erfolgt und es nimmt seinen Lauf.
    Ich denke, dass die einzige Chance darin besteht, dass man mittlerweile bemerkt hat, dass das was man
    getan hat nicht legal ist man die Ware nicht annimmt.
    Die Zenarien mit WBK Besitzer vorschicken usw wegen eines Blechpräge/Plastikspielzeugs zu retten ist
    Nonsens(Verbringungserlaubnis). Versuchen so gut es geht aus der Sache rauszukommen. Das Ding ist
    eh verloren. Wenn überhaupt, dann kann es vielleicht ein Händler annehmen, der es dann aber in seinem
    Waffenbuch eintragen muss.

    Klaus

  • Vergiss mal die Plempe, die wird ohnehin vernichtet.
    Der TE sollte jetzt an seinen Allerwertesten denken.

    Ich gehe mal davon aus das die Sendung noch in Köln
    oder Frankfurt liegt und nicht beim Zoll am Wohnort,
    andernfalls wäre die Frage nach der WBK nicht mehr
    offen. Da ist also (zum Glück für den TE) kein Tresen.
    Vermutlich fragt jetzt der Frachtführer nach. Mit viel
    Glück kann man das noch retten. Dazu braucht man
    aber jemanden der sich damit sehr genau auskennt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

    2 Mal editiert, zuletzt von NC9210 (6. September 2015 um 20:39)