Hallo zusammen,
kennt jemand einen Händler, der das Gewehr in Deutschland vertreibt?
Ich will es haben!
Ein Kumpel bot mir schon an, es aus USA zu schicken, aber wird mit Sicherheit in die Hose gehen.
Grüße, Daniel
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Hallo zusammen,
kennt jemand einen Händler, der das Gewehr in Deutschland vertreibt?
Ich will es haben!
Ein Kumpel bot mir schon an, es aus USA zu schicken, aber wird mit Sicherheit in die Hose gehen.
Grüße, Daniel
Ich weiss nur, dass Kotte&Zeller es mal hatten. Musst selber mal kurz schauen. Ansonsten mal den Teutenberg in Werl anrufen, der hat manchmal einzelne Stücke, die man sonst nicht mehr bekommt. Bei ihm hatte ich schon mehrfach Glück,
in diesem Sinne
Andreas :^)
Hallo zusammen,
kennt jemand einen Händler, der das Gewehr in Deutschland vertreibt?
Ich will es haben!
Ein Kumpel bot mir schon an, es aus USA zu schicken, aber wird mit Sicherheit in die Hose gehen.Grüße, Daniel
Ich hab es einfach mal probiert und ein Daisy Red RYDER bei einem Händler in den USA gekauft und nach Feutschland schicken lassen. Jetzt will der Zoll eine Waffenbesitzkarte von mir sehen. Gibt es eine Möglichkeit, den Zoll mittels eines Zertifikates oder ähnlichem davon zu überzeugen, dass das Ding unter freue Waffen fällt? Oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Herzlichen Dank für Eure Hilfe, Stefan
Ich weis nicht wie du auf die Idee kommst, aber ich fürchte die
Daisy ist keine freie Waffe.
Da du weder eine WBK noch eine Verbringungserlaubnis hast
wird man dir diverse Straftaten unterstellen. Du solltest von jetzt
an nichts mehr selber machen sonst geht das richtig schief!
Wenn es ein neues Red Ryder ist, einfach mal das hier durchlesen:
Zitat
Selbst wenn das Gewehr noch vor kurzem von einem Anbieter hier auf den Mark gebracht wurde, fehlen das F Zeichen und eventuell der Importbringer.Da hätte ich vielleicht eine gute Nachricht. Crosman scheint seit kurzem wieder zu importieren.Falls das stimmt, darauf hoffen daß die mitspielen und ein F drauf machen.
edit Irrtum meinerseits, Hersteller ist ja Daisy.
Also würde ich mich mit dem letzten Importeur in Verbindung setzen.
Wenn der nichts tun kann, mit einem in diesen Dingen erfahrenen Büchsenmacher sprechen. Der kann vielleicht ein Ermittlungsverfahren noch verhindern.
Das kostet dann aber richtig Geld.
Wenn das Red Ryder nachweislich vor 1970 hergestellt wurde muss man das eben nur nachweisen.
Aber hier im Forum hatte jemand Probleme eine deutsche Luftpistole die vor 1945 gebaut wurde, einzuführen. Aber er hat es geschafft! :^)
Such mal nach der Crosman Marlin Cowboy. Die ist der Red Ryder sehr ähnlich und hier mit F gut zu bekommen. Waffen aus dem Ausland, ohne Befähigung, zu bestellen ist echt keine gute Idee gewesen.
Gruß und berichte mal was es für ein Nachspiel hatte.
ZitatIch hab es einfach mal probiert und ein Daisy Red RYDER bei einem Händler in den USA gekauft und nach Feutschland schicken lassen....
Wahrscheinlich ist der Zug jetzt schon abgefahren, aber lies dir mal dies zum Thema Eigenimport http://www.muzzle.de/Recht/Eigenimport/eigenimport.html durch. Vielleicht gibt es ja noch ne Möglichkeit.
Das war eine ganz dumme Idee!! Wie kommt man auf sowas?
Die Ware nicht annehmen und beim Zoll nicht anfassen!
Sag es war ein großer Irrtum und du dachtest, dass es sich um ein Spielzeuggewehr handelt. Sag,
dass du es nie gekauft hättest, wenn es eine Waffe ist, schließlich war dir klar, dass es durch den Zoll
geht und die Ware eh kontrolliert wird.
Klaus
Jemand hatte in einem anderen Thread geschrieben:
Zitat:
„Also an alle: Sucht euch einen Büchsenmacher der den Mut hat ein F einzuschlagen. Der wird natürlich vorher prüfen ob die 7,5 Joule eingehalten sind. Fertig.“
Zitat Ende
Leider darf ein Büchsenmacher, Beschussamt und Importeur kein Waffe einfach mit F stempeln, das darf nur die PTB nachdem alle Prüfungen erfolgt sind. Auch im Gesetzestext steht die PTB drinn. NACH erfolgreicher Prüfung erhält der Antragsteller die Genehmigung das F Zeichen auf der Waffe anzubringen.
Bitte die Informationen zu § 9 Abs. 2 Nr. 1 BeschG lesen.
http://www.ptb.de/cms/fileadmin/…3/Infoblatt.pdf
Also alle Waffen die kein F haben und nicht in einer der Listen stehen müssen die ganzen Prüfungen durchlaufen und ist es eine Neuanzeige muss auch ein Muster beim BKA hinterlegt werden.
vor dem 01.04.2003 gab es die Liste gemäß § 27 der 1. WaffV in der die Firmen die Marken anmeldeten unter denen die Sachen verkauft wurden.
http://www.ptb.de/cms/fileadmin/…ken_Bestand.pdf
Nach Änderung des Waffengesetzes gibt es diese Liste gemäß § 24 Abs. 5 Waffengesetz (WaffG)
http://www.ptb.de/cms/fileadmin/…nzeigeliste.pdf
Für das Daisy Red Ryder Carbine bedeutet das, wurde es noch nicht geprüft, muss der Importeur dafür Sorge tragen die Zulassungsrichtlinien einzuhalten.
ZitatJemand hatte in einem anderen Thread geschrieben:
Zitat:
„Also an alle: Sucht euch einen Büchsenmacher der den Mut hat ein F einzuschlagen. Der wird natürlich vorher prüfen ob die 7,5 Joule eingehalten sind. Fertig.“
Zitat EndeLeider darf ein Büchsenmacher, Beschussamt und Importeur kein Waffe einfach mit F stempeln, das darf nur die PTB nachdem alle Prüfungen
erfolgt sind. Auch im Gesetzestext steht die PTB drinn. NACH erfolgreicher Prüfung erhält der Antragsteller die Genehmigung das F
Zeichen auf der Waffe anzubringen.Bitte die Informationen zu § 9 Abs. 2 Nr. 1 BeschG lesen.
Das Zitat stammt von mir und ich stehe auch dazu.
Das gilt aber nur für Waffen die ein F haben könnten. Legal haben könnten.
Das Red Ryder könnte ein F haben, aber nicht wenn irgend ein Idi ot es jetzt in den USA bestellt. Allein die Seriennummer ist zu neu und kein Büchsenmacher der einen Rest
Verstand hat würde da ein F drauf machen.
Geht ja auch gar nicht mehr.
Aber der Importeur könnte es vielleicht machen. Aber warum sollte er ein an seinem Unternehmen vorbeigeschmuggeltes Grauimportgewehr mit F stempeln?
Immer noch die Frage an die Experten ob ein mit dem Privatbesteller befreundeter Jäger ( oder Büchsenmacher ) die Sache entschäfen könnte indem er das Red Ryder auf seine WBK nimmt.
Auch hier glaube ich das geht nicht mehr.
Das geht nicht mehr. Es ist eine erlaubnispflichtige Waffe an
den TE adressiert welche er nicht besitzen darf.
Das nachträgliche legalisieren ändert daran genau nichts.
Ohne jetzt Panik verbreiten zu wollen, aber meines Wissens nach zählt der Versuch der Einfuhr schon.
Vor einem Jahr hatte ich, ohne mein Wissen, Kleidungsstücke im Internet aus dem Ausland bestellt. Diese stellten sich als Plagiate heraus.
Da ein Freund von mir beim Zoll arbeitet, habe ich ihn mal gefragt, ob ich Anzeige wegen des Verdachts des Betruges erstatten könnte.
Sein Hinweis zu dem Sachverhalt war, ich müsse aufpassen das ich mich nicht selber strafbar mache, da ich Plagiate nach DEU eingeführt.
Wobei, wenn noch nichts eingeleitet wurde, kommst vielleicht doch nochmal mit einem blauen Auge davon. Fakt ist dir fehlt die WBK um die Waffe einführen zu dürfen oder der F-Stempel, das sie erlaubnis frei ist.
Solltest du eine Rechtschutz haben würde ich, an deiner Stelle, mal mit einem Anwalt sprechen.
Gruß Matthias
Ohne jetzt Panik verbreiten zu wollen, aber meines Wissens nach zählt der Versuch der Einfuhr schon.
Panik ist durchaus angebracht, das Teil ist in Deutschland und
die Einfuhr ist bereits erfolgt, das ist kein Versuch mehr.
Noch hat ja scheinbar der Staatsanwalt keine Ermittlungen aufgenommen.
Zwei Möglichkeiten:
Durchziehen. Man hatte keine Ahnung. Das Verfahren wird dann vermutlich gegen Geldstrafe eingestellt.
Oder versuchen jemanden mit WBK vorzuschicken. Das kann noch teurer werden. Und endet auch in der Vernichtung vom Gewehr.
Wer kauft eine Red Ryder mit Eintrag?
Und es kann zu anderen Problemen führen. Weil, wer jemanden vorschickt weiss vielleicht daß die Einfuhr illegal war.
Sehr dumm wäre es darauf hinzuweisen daß das alles ein Missverständnis ist. Man hat nur die Ersatzteile in den USA bestellt, aber der spanisch sprechende Mitarbeiter
hat ein komplettes Red Ryder eingepackt.
Selbst wenn das funktionieren würde, dann müsste es der Zoll zulassen daß man alle legalen Teile dort abschraubt. Das wird nicht passieren.
Dumm gelaufen.
Wie gesagt, mich würde interessieren ob man das Gewehr noch retten könnte, indem man es auf jemanden anderen einträgt.
In dem Fall natürlich sinnlos, aber vielleicht kommt die Frage auf bei einer Sammlerwaffe mit beträchtlichem Wert.
@ NC9210
rein interessehalber, wann handelt es sich zollrechtlich um eine Einfuhr? Gibt es einen Unterschied, ob ich selber mit der Ware über die Grenze fahre oder sie mit der Post kommt?
Gruß Matthias
Die Einfuhr ist erfolgt sobald man für den Grenzübergang
gesorgt hat. Sonst könnte man ja per Post alles abwickeln und
sich dann wieder rauswinden.
Es gibt einige Unterschiede, die spielen hier aber kaum eine
Rolle - es sei denn der TE bestreitet der Importeur zu sein.
ZitatDas geht nicht mehr. Es ist eine erlaubnispflichtige Waffe an
den TE adressiert welche er nicht besitzen darf.
Das nachträgliche legalisieren ändert daran genau nichts.
Stimmt
Man darf es auf keinen Fall annehmen. Wenn es der Zollbeamte über den Tresen schiebt, Finger weg.
Oft wird verdächtige Ware, bei denen der Zoll schon den (illegalen) Inhalt kennt, der Kripo übergeben,
die dann zB als Postbote oder im Postauto auf die Annahme durch den Empfänger wartet. Damit ist dann
die Annahme erfolgt und es nimmt seinen Lauf.
Ich denke, dass die einzige Chance darin besteht, dass man mittlerweile bemerkt hat, dass das was man
getan hat nicht legal ist man die Ware nicht annimmt.
Die Zenarien mit WBK Besitzer vorschicken usw wegen eines Blechpräge/Plastikspielzeugs zu retten ist
Nonsens(Verbringungserlaubnis). Versuchen so gut es geht aus der Sache rauszukommen. Das Ding ist
eh verloren. Wenn überhaupt, dann kann es vielleicht ein Händler annehmen, der es dann aber in seinem
Waffenbuch eintragen muss.
Klaus
Vergiss mal die Plempe, die wird ohnehin vernichtet.
Der TE sollte jetzt an seinen Allerwertesten denken.
Ich gehe mal davon aus das die Sendung noch in Köln
oder Frankfurt liegt und nicht beim Zoll am Wohnort,
andernfalls wäre die Frage nach der WBK nicht mehr
offen. Da ist also (zum Glück für den TE) kein Tresen.
Vermutlich fragt jetzt der Frachtführer nach. Mit viel
Glück kann man das noch retten. Dazu braucht man
aber jemanden der sich damit sehr genau auskennt.