Gas- und Schreckschusswaffen eignen sich nicht zum Schutz!

Es gibt 183 Antworten in diesem Thema, welches 20.947 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Oktober 2015 um 18:48) ist von Aaron-Sempai.

  • Sparky schmeißt mal wieder mit Sachen um sich ohne auch nur den einen dazugehörigen Absatz gelesen zu haben. Und wenn man ihn drauf aufmerksam macht kommen nur Beleidigungen.

    Nur um mal eines klarzustellen: Andreas ist einer derjenigen hier im Forum die mit fundiertem juristischen Wissen immer wieder weiterhelfen. Falls es dir nicht auffällt - hier als direkter Hinweis: Mit solchen Kommentaren stellst du dich nur selbst ins Abseits. Besides: Wenn er Unrecht hat, widerlege das doch einfach mit, und jetzt kommt das böse Wort, Fakten.

    Sorry für OT, aber dieser Unsinn fällt mir jetzt schon zu vermehrten Male auf, mir reicht das jetzt.

    P.S. In "Neues von der IWA" wolltest du eigentlich nicht mehr mit ihm reden... Wäre vll. besser gewesen.  :thumbsup:

    Fliegen ist eine Kunst. Oder vielmehr ein Trick. Der Trick besteht darin sich auf den Boden zu werfen. Aber daneben.

  • Nur um mal eines klarzustellen: Andreas ist einer derjenigen hier im Forum die mit fundiertem juristischen Wissen immer wieder weiterhelfen. Falls es dir nicht auffällt - hier als direkter Hinweis: Mit solchen Kommentaren stellst du dich nur selbst ins Abseits. Besides: Wenn er Unrecht hat, widerlege das doch einfach mit, und jetzt kommt das böse Wort, Fakten.

    Sorry für OT, aber dieser Unsinn fällt mir jetzt schon zu vermehrten Male auf, mir reicht das jetzt.

    P.S. In "Neues von der IWA" wolltest du eigentlich nicht mehr mit ihm reden... Wäre vll. besser gewesen. :thumbsup:

    Fakten? Hab ich doch.

  • @ Warlord86

    So wie seine Behauptungen, dass man verpflichtet sein soll die Polizei nach einer Notwehrhandlung zu rufen?

    Oder die Behauptung, dass es einen strafbaren Tatbestand für das offene Führen einer SSW mit KWS gibt, den er nicht benennen konnte?

    Und wenn er meint hier die Aussagen von thickerthanasnicker als falsch hinstellen zu müssen was sie größtenteils einfach nicht waren darf man ja wohl darauf aufmerksam machen. Und die Umgangsformen von Sparky sind schließlich auch nicht die Besten.

  • Wenn der Zeuge möchte, dass seine Rechte vertreten werden, dann muss er sich genauso einen Anwalt nehmen, wie der Beschuldigte es wahrscheinlich tut. Es ist keine "Schwere Körperverletzung", die bedingt bleibende Schäden beim Opfer, also eine Qualifizierung, - wie bei der "Gefährlichen Körperverletzung" eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug gefordert wird.

    Kann heißt nich muß und in einem Strafprozeß muß ein Anwalt dich vertretten auser du bist selber einer. (eine der wenigen Sachen die in den Krimis stimmt.)

  • @ Warlord86

    So wie seine Behauptungen, dass man verpflichtet sein soll die Polizei nach einer Notwehrhandlung zu rufen?

    Oder die Behauptung, dass es einen strafbaren Tatbestand für das offene Führen einer SSW mit KWS gibt, den er nicht benennen konnte?

    Dann macht immer noch der Ton die Musik. Wenn sich jemand irrt, kann man ihn freundlich drauf hinweisen. :rolleyes:

    Zum Thema offen oder verdeckt tragen - Es gibt genug Städte bzw. Landkreise die in den amtlichen Eintragungen: "Die Waffe ist verdeckt zu führen" eintragen. Und was das Notwehrzeug betrifft - Da halte ich mich wie immer raus - fehlendes Hintergrundwissen. Und einfach nur auf gut blöd aus Dr. Google zu kopieren ist hier nicht weiter hilfreich - Das machen hier schon genug.

    Jhary

    Dir ist schon klar das Sparky sich auf den Zeugen bezogen hat, das was du Fett hinterlegt hast bezieht sich auf die Nebenklage, sprich der Geschädigte bzw. dessen Rechtsnachfolger (Hinterbliebene z.b.) - Macht also so wie du das kopiert hat absoluuuuuuuuut gar keinen Sinn.


    Gruß vom

    Warlord.

    P.S. Hatte mit Sparkys Umgangsformen noch nie Probleme... Mag daran liegen wie man in den Wald ruft... :whistling:

    Fliegen ist eine Kunst. Oder vielmehr ein Trick. Der Trick besteht darin sich auf den Boden zu werfen. Aber daneben.

  • Warlord86 ich habe nur auf Sparky's einwurf reagiert. Es ging um einen Strafprozess sonst hätte es keinen Staatsanwalt gegeben und nicht so ein Einstellungs Urteil.

    Aber zurück zum thema ich glaube wir sind uns einig das es schwierig ist Notwehr zubeweisen.
    Dann die meisten übersehen bei Notwehr heißt es die Aktion die Notwendig ist einen andauernden, gegenwärtigen Rechtswidrigen Angriff gegen sich oder einen anderen abzuwehren.
    Die Aktion nicht die Aktionen. Dann andauernd und gegenwärtig das heißt jetzt unmittelbar nicht in den ominösen 3 Sekunden ( da gibts so einen mythos).

    Notwehr recht ist ein Minenfeld das man besser nicht betritt

    Einmal editiert, zuletzt von Jhary (25. Mai 2015 um 15:33)

  • Jhary -
    Im Notwehr recht ist ein Minenfeld das man besser nicht betrit.

    Genau meine Erfahrung. Und egal wie es ausgeht, Du hast Die Kosten und die schlaflosen Nächte. Noch was aus der eigenen Erfahrung - solltest Du versuchen, den Kläger ebenfalls zu verklagen, wird Dir eine "Retourkutsche" unterstellt. Mein Anwalt hat mir damals dringend davon abgeraten.

    Fazit: Wer zuerst anzeigt ist immer gewaltig im Vorteil, da er "immer" nur als Zeuge auftritt (Keine Kosten, kein Anwalt)! Wie bereits geschrienben, evtl. sogar vereidigt (d.h., wenn der Staatsanwalt (oder Richter) sich eine Landebahn für Deine Verurteilung bauen will, zementiert er damit die Landebahn (Originalzitat meines meines Anwalts damals).

    Wie Jahry schon ähnlich schreibt - ich würde sogar sagen, wer sich auf dieses "Eis" begibt, macht nichts anderes als "Bockspringen im Minenfeld". :^) Wer's einmal selber mitgemacht hat, weiß wovon ich rede. Und glaubt mir, so ist's in der Ralität. Gebt Fersengeld, schmeißt die SSW in die Botanik und seid hinterher froh, bei einem kühlen Bierchen ruhig einzuschlafen.

  • Im Notwehr recht ist ein Minenfeld das man besser nicht betrit.

    Diese Entscheidungsoption habe ich doch gar nicht, wenn es wirklich Notwehr ist, dann ist mir doch eh die Entscheidung abgenommen. DANN MUSS ich handeln. Wenn die Notwehrhandlung vermeidbar gewesen wäre und mir auch nichts passiert wäre, dann war es auch keine gerechtfertigte Notwehrhandlung.

    LG Andreas :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Diese Entscheidungsoption habe ich doch gar nicht, wenn es wirklich Notwehr ist, dann ist mir doch eh die Entscheidung abgenommen. DANN MUSS ich handeln. Wenn die Notwehrhandlung vermeidbar gewesen wäre und mir auch nichts passiert wäre, dann war es auch keine gerechtfertigte Notwehrhandlung.

    Jein war mehr auf den Post von Mr.White gemünzt der fragte ja was wo steht was von Schmähvoller Flucht oder so ähnlich. Natürlich wenn man so wie ich nicht weg rennen kann bleibt nur Kampf und Hoffen.
    Und was wir hier noch gar nicht diskutiert haben Notwehr für dritte. Wenn schlecht läuft bis du der Angreifer danach oder hast unterlassene Hilfe Leistung am Hals.

    Oh und Schwere Körperverletzung muß keine Bleibenden Schäden hervor rufen. beispiel ein Radfahrer versucht reißt einer Frau die Handtasche zu entreißen sie wehrt sich er fällt dann war das Notwehr und Schwere Körperverletzung in einem. Den wer auf einem Fahrard sitz gilt als der schwächere und genießt einen besonderen Gesetzes Schutz. Urteile dazu findet ihr beim Amtgericht Heidelberg.

    Einmal editiert, zuletzt von Jhary (25. Mai 2015 um 17:46)

  • ....Den wer auf einem Fahrard sitz gilt als der schwächere und genießt einen besonderen Gesetzes Schutz. Urteile dazu findet ihr beim Amtgericht Heidelberg.

    Aber nicht gegenüber einem Fußgänger, im Straßenverkehr ist der Fahrradfahrer gegenüber KFZ der schwächere, aber nicht gegenüber Fußgängern. Als schwächere Teilnehmer im Verkehr werden Fußgänger, Fahrradfahrer, Inlineskater usw. angesehen, aber immer in Relation zu KFZ. Das heißt eine weitere Unterteilung gibts nicht.

    Also ich würde in der Situation sagen, selber schuld wenn man versucht vom Fahrrad aus eine Handtasche zu klauen. Wer sich in Gefahr begibt muss mit sowas rechnen, und solange die Person nicht nachgetreten hat nachdem der geflogen ist und sie die Tasche wiedererlangt hat dürfte nix passieren.

    Und eine schwere Körperverletzung ist es nur dann wenn bleibende Schäden zu erwarten sind:

    http://dejure.org/gesetze/StGB/226.html

    Es gibt aber auch da Ausnahmen die keine Bestrafung vorsehen, und zwar im Rahmen von Notwehr, Nothilfe oder rechtfertigendem Notstand

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (25. Mai 2015 um 19:02)

  • Hi, :^)

    Oh und Schwere Körperverletzung muß keine Bleibenden Schäden hervor rufen. beispiel ein Radfahrer versucht reißt einer Frau die Handtasche zu entreißen sie wehrt sich er fällt dann war das Notwehr und Schwere Körperverletzung in einem. Den wer auf einem Fahrard sitz gilt als der schwächere und genießt einen besonderen Gesetzes Schutz. Urteile dazu findet ihr beim Amtgericht Heidelberg.

    also, jetzt wirklich. Fahrradfahrer genießen VOR Autofahrern im Straßenverkehr diesen besonderen Schutz. Doch nicht was das Strafrecht angeht. Das ist Käse. Und wieso sollte das Schwere Körperverletzung sein, wenn es den auf die Nase haut? Also wirklich... manchmal... Man kann doch nicht einfach willkürlich alles was man mal gehört hat miteinander vermischen. Ein bisschen sollte man die Zusammenhänge auch verstehen.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Bei diesen stärker oder schwächer Regelungen gehts ausschließlich um Verkehrsrecht, also wenn man zum Beispiel als Autofahrer einen Unfall mit einem Radfahrer hat. Da ist man als Autofahrer prinzipiell immer dran, selbst wenn der Radfahrer den Unfall verursacht hat und man den Unfall als Autofahrer selbst unter besten Bedingungen und vorrausschauenstem Fahren nicht hätte vermeiden können. Nennt sich Gefährdungshaftung, das heißt Haftung ohne Verschulden. Allerdings gilt da, je klarer die Schuldfrage, desto weniger Haftung entsteht aus der Betriebsgefahr.

    Und das hat aber keine straf- oder verkehrsrechtliche- sondern nur zivilrechtliche Konsequenzen, da gehts dann um Schadensbegleichung, Schmerzensgeld etc.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Urteile dazu findet ihr beim Amtgericht Heidelberg.

    Deutschland hat keine Präzedenzfälle.

    Dazu möchte ich darauf hinweisen, dass Urteile, sofern sie nicht vom BVG kommen in keinster Weise für andere Gerichte bindend sind. Die Richter sind in Ihrer Entscheidungsfindung nur dem Gesetz verpflichtet. Es ist also vollkommen irrelevant was das AG Heidelberg entschieden hat, jedes Gericht kann den Fall anders auffassen.

    Gruß vom

    Warlord

    Fliegen ist eine Kunst. Oder vielmehr ein Trick. Der Trick besteht darin sich auf den Boden zu werfen. Aber daneben.

  • Diese Entscheidungsoption habe ich doch gar nicht, wenn es wirklich Notwehr ist, dann ist mir doch eh die Entscheidung abgenommen. DANN MUSS ich handeln. Wenn die Notwehrhandlung vermeidbar gewesen wäre und mir auch nichts passiert wäre, dann war es auch keine gerechtfertigte Notwehrhandlung.

    LG Andreas:^)

    Besser kann man es glaube ich gar nicht sagen.
    Wenn jemand miteskaliert weil er was erleben, "sich nicht alles gefallen lassen" oder sich wasweissichwas davon verspricht (Dummheit), sollte man immer Mitschuld unterstellen.

  • Wenn jemand miteskaliert weil er was erleben, "sich nicht alles gefallen lassen" oder sich wasweissichwas davon verspricht (Dummheit), sollte man immer Mitschuld unterstellen.


    Sehe ich völlig anders, aber vom juristischen her ist das wohl ziemlich richtig. Klassischer Fall von Diskrepanz zwischen Recht und Gerechtigkeit...

    Friendly fire - isn't

  • ich halte es aus staatliche Sicht falsch Schreckschusswaffen zur SV frei zu geben

    Tja ziel gerichtete Waffen werden nicht erlaubt und nicht jeder ist fit genug für Kampfsport.

    Und zu Polizei schützt dich

    Und das ist nur die Spitze des Eisberg der Pannen

  • Zitat von »Boris Spassti«
    Wenn jemand miteskaliert weil er was erleben, "sich nicht alles gefallen lassen" oder sich wasweissichwas davon verspricht (Dummheit), sollte man immer Mitschuld unterstellen.


    Sehe ich völlig anders, aber vom juristischen her ist das wohl ziemlich richtig. Klassischer Fall von Diskrepanz zwischen Recht und Gerechtigkeit...


    Eher klarer Fall von persönlichem Gerechtigkeitsempfinden.
    Für mich ist salopp gesagt gerecht, wenn Provokation und Antwort auf dem gleichen Level liegen. Wer eskaliert, hebt den Konfligt ja auf das nächst schlimmere Level und wer das ohne triftigen Grund tut, der ist in meinen Augen genauso Schuld wie der, der angefangen hat.

    Es gibt durchaus vernünftige Gründe, zu eskalieren, nämlich, wenn ein milderes Mittel mich in Gefahr bringen würde. Aber davon war ja nicht die Rede, sondern von solchen, die nur auf den Grund warten, es mal dem andern zeigen zu können.