Die arme Modellkanone!

Es gibt 62 Antworten in diesem Thema, welches 9.988 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Mai 2015 um 20:04) ist von Floppyk.

  • Aufgrund dieser Erfahrung kann ich nur jedem raten sich Auktionen noch genauer anzuschauen.


    Nicht nur das. Mittlerweile stößt es mir säuerlich auf, wenn jemand als Bezahlung nur Überweisung zulässt und eben nicht das übliche Paypal. Eine einmal getätigte Überweisung kann der Käufer nicht wieder rückgängig machen. Bei Paypal geht das problemlos, wenn man mit dem Artikel nicht zufrieden ist. So gesehen ist das für den Verkäufer sicherer, wenn er Überweisung als Bezahlung fordert. Ich bevorzuge deutlich den Handel über Paypal, auch als Anbieter.

    BTW: Leider wird gegen den Schlitzohren auch zu wenig geklagt. Ist eine Verkaufsbeschreibung mangelhaft oder verschweigt sogar Mängel, hat man sehr gute Chancen den Kaufvertrag anzufechten. Allerdings gebe ich zu, dass der Aufwand bei Schäden im zweistelligen Bereich nicht lohnt und man auch auf den Kosten sitzenbleiben kann.
    Was nicht jeder weiß, im Zivilrecht ist ein Anwalt nicht zwingend. Zumindest die ersten Schritte kann jeder selbst einleiten:
    Reklamation und ggf. Anfechtung des Kaufvertrages mit Rückforderung per Einschreiben/Rückschein.
    Erfolgt keine Reaktion kann man beim Amtsgericht ein Mahnverfahren starten. Den muss man nicht mal begründen. Dann hat der Angeschriebene nur drei Möglichkeiten. Er zahlt, er legt Widerspruch ein, den er aber begründen muss, oder er ignoriert das innerhalb der Frist. Im letzteren Fall erwirkt man einen Titel und kann denjenigen sofort und ohne Umwege einen Gerichtsvollzieher hinschicken, den den Schuldner - sofern beantragt - bis zur Abgabe der eidesstaatlichen Versicherung (früher Offenbarungseid genannt) zwingen kann.
    Ist bei dem nichts (mehr) zu holen, ist das Kostenrisiko relativ gering. Kräftige Kosten verursacht erst ein (später eingeschalteter) Anwalt und nicht das Mahnverfahren oder der Gerichtsvollzieher.

    Bislang musste ich sowas noch nie anstrengen. Daher müsste man mal eine Anleitung suchen, wie man so einen Antrag ausfüllt, was man beachten sollte und wo die Risiken liegen.
    Jeder Anbieter von Artikeln muss aber wissen, dass Beschreibungen ihrer Artikel richtig sein müssen und dürfen Mängel nicht verschweigen. Ansonsten ist der Kaufvertrag ungültig und kann einfach angefochten werden. Letztlich kann das als arglistige Täuschung bewertet werden, was den Tatbestand des Betruges erfüllt. Dann ist der Staatsanwalt mit am Tisch und der Verkäufer hat zwei Verfahren am Hals.


  • Nicht nur das. Mittlerweile stößt es mir säuerlich auf, wenn jemand als Bezahlung nur Überweisung zulässt und eben nicht das übliche Paypal. Eine einmal getätigte Überweisung kann der Käufer nicht wieder rückgängig machen. Bei Paypal geht das problemlos, wenn man mit dem Artikel nicht zufrieden ist. So gesehen ist das für den Verkäufer sicherer, wenn er Überweisung als Bezahlung fordert. Ich bevorzuge deutlich den Handel über Paypal, auch als Anbieter.

    Genau deswegen schließe ich PayPal immer aus, der Käufer hat seine Ware, lässt das Geld zurückbuchen und der Verkäufer ist der Depp, Ware weg und Geld weg.

    Everybodys darling is erverybodys Depp!

  • .....
    Jeder Anbieter von Artikeln muss aber wissen, dass Beschreibungen ihrer Artikel richtig sein müssen und dürfen Mängel nicht verschweigen. Ansonsten ist der Kaufvertrag ungültig und kann einfach angefochten werden. Letztlich kann das als arglistige Täuschung bewertet werden, was den Tatbestand des Betruges erfüllt. Dann ist der Staatsanwalt mit am Tisch und der Verkäufer hat zwei Verfahren am Hals.

    Man muß in diesem Zusammenhang erwähnen das Ebay durch entsprechende Änderungen für immer mehr Intransparenz gesorgt hat und sorgt - was zu Lasten der Käufer geht.
    Unter dem Vorwand schützen zu wollen, was natürlich Unsinn ist, hat man die Namen der Bieter bei Auktionen verstümmelt, sodaß sie nicht mehr anwähbar sind.
    Damit ist es nicht mehr möglich Bieter vor solchen arglistigen Täuschungen zu warnen.

    Hier im Falle der Kanone, wo auch die neuerliche Auktion nicht gelöscht wurde, wird verdeutlicht das es Ebay mit ihren "Geschäftspraktiken" offensichtlich vollkommen egal ist das sich zunehmend Gauner auf dieser Plattform tummeln, wenn denn nur der Rubel in der Ebaykasse klingelt.
    In meinen Augen wäre es höchste Zeit das sich unsere Justiz sehr eingehend mit diesen Praktiken beschäftigt.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Die ganze Aufregung ist schon erstaunlich, jeder weiß daß auf Ebay keine schußfähigen Waffen angeboten werden dürfen, da ersteigert einer eine Kanone und anschließend wird gejammert weil sie nicht schußfähig ist. Dem Bieter ist es anscheinend total egal wenn er gegen die AGB's verstößt, solange er bekommt was er will, sollte das aber nicht der Fall sein schreit man sofort : "Betrug" .

    Everybodys darling is erverybodys Depp!

  • Dem Bieter ist es anscheinend total egal wenn er gegen die AGB's verstößt,


    Kann der Bieter überhaupt gegen die AGBs verstoßen?
    Nein, solange er bietet, gewinnt, bezahlt.

    Wie oben schon geschrieben:
    Das Bild zeigt eine Dikar, damit ist eine Eigenschaft zugesichert (schussfähige Modellkanone).
    Die Änderung auf Voll-Deko (Änderung dieser Eigenschaft) wurde nicht angegeben, also (evtl. unabsichtliche) Täuschung.

    Der Bieter kann nicht davon ausgehen, dass die AGBs zwingend eine Funktionsuntüchtigkeit einer "Waffe" bedeuten.


    Stefan

  • Ich finde hier haben einige schon ein komisches Rechtsbewußtsein, jemand kauft auf einer Auktionsplattform, bei der keine scharfen, schußfähigen Waffen angeboten werden dürfen, eine Modellwaffe und anschließend wittert er Betrug weil die Waffe ein reines Dekostück ist.
    Wäre es eine schußfähige gewesen, hätte der Verkäufer sie da nicht anbieten dürfen, außerdem hätte er einen Altersnachweis verlangen müssen und er hätte beim Versand sicherstellen müssen, das sie nicht in die Hände von Unbefugten gelangen kann.
    Mit der Staatsanwaltschaft ( wie hier manche empfohlen haben ) wäre ich hier sehr vorsichtig, man kann in solchen Fällen sehr schnell selbst eine Vorladung dieser Behörde erhalten.
    Was will man mit einer Modellkanonne? Man stellt sie in eine Vitrine oder auf den Schreibtisch, also ist die Dekoausführung absolut in Ordnung weil man eine scharfe sowieso nicht offen rumliegen lassen darf oder wollte man die gesetzlichen Anforderungen zum Erwerb von Vorderladerwaffen umgehen?

    Nur wegen der Marke auf Schußfähigkeit zu schließen ist bei Kenntnis der AGB schon gewagt, beim Kauf einer Modell- Harley würde auch keiner davon ausgehen, daß er damit am Wochenende eine Motorradtour machen kann.

    HWJunkie:
    Natürlich muss er aufgrund der AGB'S von der Dekoeigenschaft der Kanone ausgehen, es steht keinerlei Alterserfordernis im Angebot, es wäre dem Käufer völlig egal gewesen, das der Verkäufer sich strafbar macht, weil er eine scharfe Waffe ( das ist eine schußfähige Kanone nun einmal ) an irgendwen ( evtl. Kinder oder andere Unberechtige ) verkauft und verschickt.
    Da Frage ich mich wieso man scharfe schußfähige Waffen auf einer Plattform sucht wo sie gar nicht verkauft werden dürfen.
    Bei Gaspistolen, mit denen man niemand töten kann, werden hier regelmäßig Beiträge geschrieben, wie man sie so versenden kann, das sie nicht in falsche Hände geraten, bei einer scharfen Waffe mit der tödliche Schüsse abgefeuert werden können ist es plötzlich egal oder wie? Das finde ich gelinde gesagt, sehr erstaunlich.

    Everybodys darling is erverybodys Depp!

  • Als Käufer kann und muss man immer davon ausgehen, dass die rechtliche Einstufung eines Gegenstands sowohl dem Verkäufer wie auch der Plattform unbekannt sind.
    Nur die AGBs erzwingen nicht, dass nicht doch etwas entgegen diesen angeboten wird.
    Solch eine verkäuferseitige Fehleinschätzung kann durchaus im Sinne des Käufers sein, solange er sich nicht strafbar macht (dass er nicht gegen die AGBs verstoßen kann, das hatte ich schon ausgeführt).

    Dies hat übrigens absolut nichts mit einer merkwürdigen Rechtsauffassung zui tun!
    Wo ich diesbezüglich stehe, dass sollte klar sein.

    Und auch nochmal:
    Der Begriff "Modell" impliziert weder das Vorhandensein noch das Nichtvorhandensein irgendeiner Eigenschaft, außer vielleicht bzgl. der Größe.
    Im Waffenhandel werden Dikars auch als Modellkanonen angeboten, dies bezeichnet also nicht den reinen Dekocharakter.
    Dann würde dort Dekokanone stehen.


    Stefan

  • Man muß hier nicht wieder Äpfel mit Birnen vergleichen.
    Das es sich hier um eine beschossene Modell - Vorderladerkanone der ehemaligen Firma Dikar handelt, die in dem Fall bei Ebay versteigert wurde ist nur ein zufälliges Beispiel für unsaubere Verkaufspraktiken.
    Das Ebay mit dem Stehenlassen solcher Auktionen gegen die eigenen Statuten verstößt ist da nur ein zusätzliches Schmankerl.
    Die gleiche arglistige Täuschung in der Artikelbeschreibung in Wort und Bild hätte genauso bei egun oder auf jeder anderen Verkaufsplattform stattfinden können, und tut es auch jeden Tag, und es muß sich dabei auch nicht um eine Modellkanone handeln, jeder andere Artikel könnte als Beispiel herangezogen werden.

    Übrigens muß im Beispiel der Kanone keine Altersanforderung im Angebot stehen. Die Anmeldung bei einer Verkaufsplattform setzt die Volljährigkeit voraus.

    Nein, hier geht es darum das sich gerade bei Artikeln die sich im zweistelligen Eurobereich bewegen zunehmend Gauner auf den Verkaufsplattformen breitmachen die darauf spekulieren das sich die Käufer eben wegen dieser "geringen" Summen nicht gegen den Betrug wehren.

    Und da hat Floppyk ganz richtig bemerkt das sich eben leider viel zu wenige geschädigte Käufer wehren.
    Gerade hier in unserem Beispiel sähe der betrügerische Verkäufer nach der lückenlosen Beweiskette ganz alt aus wenn zivielrechtlich gegen ihn vorgegangen würde.

    Edit:

    @ HWJunkie

    Selbst wenn in der Beschreibung Deko steht befreit das den Verkäufer nicht davon das Kanonenrohr und Lafette unversehrt zu sein haben wenn nichts anderes in der Beschreibung angegeben ist.
    Gerade bei einer frei verkäuflichen Vorderladerkanone ist es ja geradezu albern das Rohr durch zwei satte Bohrungen unbrauchbar zu machen und sich dann auf Deko zu berufen.
    Das wußte der Verkäufer und hat zur Unkenntlichmachung der Bohrungen das Rohr in der Lafette gedreht, in dem Bewußtsein ansonsten keinen Käufer für das zerstörte Teil zu finden.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

    Einmal editiert, zuletzt von Zündnadel (24. Mai 2015 um 13:26)

  • Natürlich muss er aufgrund der AGB'S von der Dekoeigenschaft der Kanone ausgehen

    Moin!

    Selbst die Deko Eigenschaft ist in meinen Augen nicht gegeben, da die Löcher auf der Oberseite, also der eigentlichen Sichtseite gebohrt sind. Und somit selbst als Deko unbrauchbar.

    Das die Löcher verdeckt fotografiert wurden und zudem nicht erwähnt werden, ist offensichtlich Vorsatz und (wiederum in meinen Augen) mindestens versuchter Betrug!

    Viele Grüße

    Thorsten

  • Selbst wenn in der Beschreibung Deko steht befreit das den Verkäufer nicht davon das Kanonenrohr und Lafette unversehrt zu sein haben wenn nichts anderes in der Beschreibung angegeben ist.
    Gerade bei einer frei verkäuflichen Vorderladerkanone ist es ja geradezu albern das Rohr durch zwei satte Bohrungen unbrauchbar zu machen und sich dann auf Deko zu berufen.
    Das wußte der Verkäufer und hat zur Unkenntlichmachung der Bohrungen das Rohr in der Lafette gedreht, in dem Bewußtsein ansonsten keinen Käufer für das zerstörte Teil zu finden.

    Bei dem ersten Satz stimme ich dir teilweise zu!
    Aber bei "Deko" ahnt der im Theam stehende Interessent, dass evtl. tatsächlich die Schussfähigkeit nicht mehr gegeben ist.

    Frei verkäuflich ja, aber mit der Einschränkung der Volljährigkeit, also nicht völiig frei, was den Unterschied ausmacht.

    Ich will einem Verkäufer nicht zwingend Vorsatz unterstellen, denn er hätte ja das Deko-Rohr schon für den besseren Anblick in seiner Vitrine gedreht haben können.
    Im vorliegenden Fall sieht es etwas anders aus, es ist zumindest zu vermuten, dass die Unsichtbarmachung nicht nur für eine schönere Ansicht alleine durchgeführt wurde, sondern auch, um die Änderung der Eigenschaft zu verschleiern.


    Stefan

  • Die Tatsache das der Verkäufer die "Änderungen" nicht erwähnt und obendrauf auch noch so Ablichtet das man sie nicht erkennen kann sagt doch wohl alles......

    .............Klingonenschubser..............

  • @ HWJunkie

    Na ja, die Volljährigkeit ist ja die Vorraussetzung nach den AGB´s der Verkaufsplattformen um sich da überhaupt anmelden zu können.
    Wir hatten aber schon mal im Zusammenhang mit egun die Diskussion das es da keinerlei Möglichkeiten der tatsächlichen Überprüfungen gibt.

    Der Umbau auf Deko macht ja eigentlich nur da Sinn wo es um den Kauf einer Waffe geht die ursprünglich eine Erwerbsberechtigung vorraussetzte, und durch den Dekoumbau frei verkäuflich wird.

    Mir persönlich ist kein einziger Fall bekannt wo eine ohnehin frei verkäufliche Vorderladerkanone in Deko geändert wurde, weil es ganz offensichtlich keinen Sinn macht.
    Anders wäre das bei einer Hinterladerkanone, die nach den Waffengesetzen in Deko geändert sein muß, um von Personen nach dem Erlangen der Volljährigkeit ohne waffenrechtliche Berechtigungen gekauft werden zu können.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Für die Diskussion ist es eigentlich völlig unerheblich, ob ich von einer schussfähigen Kanone ausging oder nicht. Wenn ich eine reine Dekokanone gekauft hätte (z.B. ohne gebohrtes Zündloch) und auf der Unterseite hätten sich 2 solche unsauberen, vorher nicht erwähnten Bohrungen befunden, hätte ich genauso reklamiert.

    Und Ebay hat sehr seltsame Auffassungen darüber, wass verkauft werden darf oder nicht. Danach kann man nicht gehen.
    Letztes Jahr wurde im Bereich Spielzeug eine alte Flobertpistole angeboten. Ich hatte diese bei Ebay gemeldet, die Auktion wurde aber trotzdem laufen gelassen. Andereseits habe ich mal versucht, eine Spielzeugpistole zu versteigern, diese wurde jedoch sofort gelöscht.

  • Wer solche Löcher nicht erwähnt und das Produkt auf den Bildern auch noch so platziert das man es nicht erkennen kann handelt vorsätzlich um seine Kunden zu täuschen.

    Sowas ist Betrug und nicht ein versehen.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • AGB haben in etwa den juristischen Charakter wie wenn ich dich auffordere die Schuhe auszuziehen bevor du in meine Wohnung gehst. Das heißt ein Verstoß ist keine Straftat, kann allerdings zum Ausschluss/Rauswurf führen...

    Abgesehen davon wäre doch eher die Frage wer den Umbau vorgenommen hat, denn damit begibt man sich eher rechtlich auf dünnes Eis (Grauzone).

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Ich finde hier haben einige schon ein komisches Rechtsbewußtsein, jemand kauft auf einer Auktionsplattform, bei der keine scharfen, schußfähigen Waffen angeboten werden dürfen, eine Modellwaffe und anschließend wittert er Betrug weil die Waffe ein reines Dekostück ist.


    Das ist nicht der Punkt.
    Denn es werden mit Sicherheit auf eBay Gegenstände erfolgreich gehandelt, die nicht den Ebayregeln entsprechen. Sie sind nur nicht entfernt worden, weil es keiner gemeldet hat oder eBay hat es nicht bemerkt. Ob der Kaufvertrag auch nachträglich rechtsunwirksam wird, weil der Artikel über eBay hätte gar nicht gehandelt werden dürfen, ist hier ja nicht die Frage.
    Daher bleibe ich meiner Rechtsauffassung, dass der Umbau hätte ausreichend beschrieben werden müssen, besonders weil er an dieser Kanone eben nicht serienmäßig ist und eine wesentliche Eigenschaft fehlt, die man normalerweise voraussetzt. Weiterhin ist das Kanonenrohr umgedreht in der Lafette, damit man die Löcher nicht sieht. Auch Fotos von diesen Löchern fehlen. Daher in meinen Augen eine Täuschung um den waren Zustand des Artikels. Das Wort "Deko" allein genügt da nicht.

  • So, die Kanone hat wieder einen neuen "Besitzer" gefunden, der sich sicher auch mit diesem Vogel herumstreiten wird wenn er die zwei Bohrungen entdeckt. :D

    Aber dadurch steigen auch die Negativbewertungen. ;^)

    Durch den Verkauf einer Kanone im April kam jetzt verspätet noch eine dazu.

    Zitat aus der damaligen Beschreibung: Das massive Kanonenrohr ist aus einer Edelstahl welle gedreht (Durchmesser ca .30mm)
    Antwort des damaligen Käufers in seiner Negativbewertung: Edelstahlrohr?? Billiger Zinnspitzguss!!Räder gerissen. Schrottware. NIE WIEDER

    Falsche Angaben sind wohl Programm und führen auf eins hinaus - Betrug.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen