Waffenrecht

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 1.817 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Oktober 2003 um 09:38) ist von Old_Surehand.

  • Ich finde das (W)affenrecht irgendwie kompliziert und umständlich. Kann man sich den genauen Text irgendwo kaufen oder runterladen? Wenn ich es richtig verstanden habe, darf man in der Öffentlichkeit keine Waffe führen, auch keine freie, richtig? Erst recht nicht mit Munition dabei. Nun nehmen wir mal an, ich kaufe eine Waffe in einem Waffengeschäft (und nicht bequem in Internet, wo es nach Hause geliefert wird), dann transportiere ich meine Waffe im Auto vom Geschäft nach Hause. Nehmen wir weiter an, ich habe gar kein Auto, und bin auf Bus und Bahn angewiesen. Dann würde ich die Waffe im Bus mit mir führen müssen, das wäre in der Öffentlichkeit, und schon wieder rechtswidrig, oder? Ganz zu schweigen vom Fall, ich hätte auch gleich Muni gekauft, und hätte die auch dabei... Das ist doch lächerlich, oder liege ich da völlig falsch? Ich meine klar, eine scharfe Rechtslage ist gut, das Gegenteil sieht man ja in den Staaten, aber Deutschland übertreibt doch wirklich ein wenig, oder? Und hier in England schießen die mit satten 11 - 12 ft/sec. auf 50 Meter und haben auch keine Probleme damit. Naja, ich jammer mal wieder zuviel rum, typisch deutsch eben.... "Das Geschoss dard das Grunstück nicht verlassen..." tzzzz *scnarch*

  • Schau doch mal in die Datenbank, dort haben wir das Aktuelle Waffengesetz zum herunterladen bereitgestellt.

    Zum Führen. Eine Luftpistole und sonstige Freie Waffen darfst du nur auf deinem eigenen Grundstück Führen, für die Öffentlichkeit würdest du einen Waffenschein benötigen. Für Gas Schreckschusswaffen gibt es den sogenannten Kleinen Waffenschein, dieser erlaubt dir eine solche Waffe zu führen.

    Gruß
    Para

  • Den genauen Text des WaffG findest du auf der Startseite.

    Als Führen versteht man das zugriffsbereite bei sich Tragen. Wenn die Waffe entladen und gut verpackt mitgenommen wird, nennt man das Transport (z.B. vom Laden nach Hause) und das ist gestattet.

    Gruß
    matt-x

  • Zitat

    Original von matt-x
    Den genauen Text des WaffG findest du auf der Startseite.

    Wenn die Waffe entladen und gut verpackt mitgenommen wird, nennt man das Transport (z.B. vom Laden nach Hause) und das ist gestattet.

    Gruß
    matt-x

    Ich meine, ich hätte mal irgendwo gelesen, dass das nicht Transport,
    sondern verbringen heisst.

    Somit transportiere ich sie nicht zum Schiessplatz, sondern ich verbringe die Waffe.

    Is ja wohl ein Riesenunterschied zum Führen :))

    Gruss

    Baikal

  • Zitat

    Original von Baikal
    Ich meine, ich hätte mal irgendwo gelesen, dass das nicht Transport,
    sondern verbringen heisst.

    Somit transportiere ich sie nicht zum Schiessplatz, sondern ich verbringe die Waffe.

    Is ja wohl ein Riesenunterschied zum Führen :))

    Gruss

    Baikal

    Verbringen: Einfuhr von Waffen aus dem Ausland nach DE.

  • Nicht wirklich:
    Vergleiche WaffG Abschnitt2 - Unterabschnitt 5 - Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes

    aber was zum Geier ist jetzt der UNterschied zwischen Verbringen und Mitnehmen??? - Ich sollte doch zu Jura wechseln...

    Gruß
    matt-x

  • Zitat

    Original von matt-x
    Nicht wirklich:
    Vergleiche WaffG Abschnitt2 - Unterabschnitt 5 - Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes

    aber was zum Geier ist jetzt der UNterschied zwischen Verbringen und Mitnehmen??? - Ich sollte doch zu Jura wechseln...

    Gruß
    matt-x


    Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den,
    durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes

    Verbringen =Import/Durchreise?
    Mitname = Export?

    oder

    Verbringen = Versenden?
    Mitnahme = Persönlich?

    letzteres scheint mir wahrscheinlicher.

    Gruß Topf_Gun

    Wo sind die Anwälte, wenn man sie braucht?

    2 Mal editiert, zuletzt von Topf_Gun (30. Juli 2003 um 13:41)

  • Davon abgesehen, daß unsere Gesetze ja immer verständlich und einfach formuliert sind :crazy2: - Warum stehen dann immer so saublöde Wörter dadrin?

    Hier ein guter Link, um das Wort "verbringen" nachzuschlagen:
    http://www.dwb.uni-trier.de/index.html

    Gruß
    Klaus

    PS: Ich verbringe meinen Urlaub dieses Jahr zu Hause :nuts:

    Man kann ja mal beide Augen zudrücken. Es müssen ja nicht die eigenen sein. ;)
    Exkommunizierte Member und Veteranen sind was besonderes :D

  • Also wenn ich das WaffG jetz ein kleines bisschen verstanden habe darf ich mir im Laden eine Walther P99 0,08 Joule kaufen die mit einem :F: gekennzeichnet ist das richtig? (weil im internet bei KoZe darf man sich die ja auch bestellen und sonstwo auch)
    Also bin ich in den nächsten Laden bei uns (Us Store) und hab gesagt ich möchte ne Walther P99 Softair sagt mir die ach so nette Verkäuferin das die leider erst ab 18 sind nach dem neuen WaffG <--- Hää??? Darf ich mir also doch keine kaufen??? :direx: Bei dem anderen Laden der Softairs verkauft is das gleiche bei rausgekommen! Nächste Frage meinerseits : Wie krieg ich jetzt die Verkäufer dazu mir sone Walther P99 0,08 Joule mit :F: gekennzeichnet zu verkaufen??? Weil die ja steif und fest behaupten is ab 18... bin so ziemlich total gefrustet! :confused2: Weil im internet will ich nich nochmal bestellen!Letzte bestellung war die total pleite... :(
    MfG XAss

  • Softairs unter 0,08 J haben eben gerade kein :F: . Das :F: haben nur Softairs mit mehr als 0.08 J, und die dürfen erst ab 18 Jahren verkauft werden.

    Wenn Du jünger bist, mußt Du nach einer "Spielzeug"-Softair ohne :F: fragen. Diese dürfen allerdings auch keine "getreuen Nachbauten" von richtigen Waffen sein (was auch immer das heißt), deshalb kann es sein, daß es die P99 dann nur durchsichtig gibt o.ä.

    Gruß,
    Marcus

  • Schau doch einfach mal bei EGGS unter Softair ohne Altersbeschränkung nach.
    Das dürften so ungefähr alle sein, die derzeit unter 18 verkauft werden dürfen.
    Da ist auch die P99 bei.
    Musst sie ja nicht dort bestellen aber vielleicht führen die 'Deine' Waffenhändler noch gar nicht.

    Was mich etwas wundert: ausser der transparenten P22 sehen doch alle Pistolen eigentlich recht echt aus.
    Vielleicht täuschen ja die Bilder.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Hallo Leute,

    zum Transport (oder wie immer das nun auch heißen mag) der Waffe von der Wohnung zum Schießstand und zurück:

    Früher hieß es: Waffe in einem Koffer oder Futteral - ungeladen! - reicht. Dann irgendwann mal machten mich meine besser wissenden Schützenbrüder und -Schwestern darauf aufmerksam, daß das so - alles in einem unverschlossenen Koffer - nicht mehr geht. Wo das steht, weiß ich aber nicht. Heute (nicht erst seit 01.04.2003) gilt AFAIK: Waffe in verschlossenem Koffer oder Futteral, Muni in einem anderen Behältnis. Das gilt auch für ein :F: - LG.

    Ich selbst hätte dazu eine Frage: Mein Pistolenkoffer hat 2 getrennt verschließbare Fächer. Ob das dann reichen würde, wenn ich in einem die Waffe und im anderen die Muni hab?

    Zum Verständnis deutscher Gesetze: Ich glaube, es ist gar nicht beabsichtigt, daß wir ahnungslosen Normalbürger sie verstehen - befolgen reicht völlig (aber wie? ;) ). Die Advokaten wollen schließlich auch leben.

    Gruß Andreas

    BTW:
    Nach nur 7 Versuchen hab' ich endlich ein paar Symbole untergebracht. Wie das wirklich geht, hab' ich aber immer noch nicht verstanden.

    7 Mal editiert, zuletzt von airman (22. Oktober 2003 um 08:47)

  • Strenggenommen sind Luftgewehrdiabolos gar keine Munition im Sinne des Waffengesetzes, aber um Ärger von vorn herein zu vermeiden, dürfte es sicherer sein, so zu tun, als wäre sie es.

    Ein Pistolenkoffer mit 2 getrennt verschließbaren, geschlossenen Fächern reicht auf jeden Fall (auch bei wirklicher Munition).

    Gruß,
    Marcus