Kennt das einer?

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 2.339 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. März 2015 um 21:49) ist von Müller1234.

  • Hallo Peter,

    die Waffe im Bild scheint mir ein gräuslich verunstaltetes M14 zu sein. (Wer sowas macht gehört bestraft. :aufreg: :cc ) ;^)
    Zur Lampe - der Besitz von Lampen die mit Vorrichtungen versehen sind, so das sie sich an Waffen befestigen lassen ist in DE schon strafbar.
    Dafür muß man sie noch nicht einmal montieren.

    Gruß, Micha

  • Hallo Peter,

    die Waffe im Bild scheint mir ein gräuslich verunstaltetes M14 zu sein. (Wer sowas macht gehört bestraft. :aufreg: :cc ) ;^)
    Zur Lampe - der Besitz von Lampen die mit Vorrichtungen versehen sind, so das sie sich an Waffen befestigen lassen ist in DE schon strafbar.
    Dafür muß man sie noch nicht einmal montieren.

    Gruß, Micha

    Ja sieht nicht grade schön aus XDD

    Bin nicht von fach aber bist dir da sicher das nur der Besitz Strafbar ist?
    Ich mein wen man eine Taschenlampe hat ohne Vorrichtung und eine Halterung mit der man die an einer Waffe befestigen könnte wen man wollte aber man alles einzeln liegen hat soll strafbar sein?

    Ich mein mit so einer Halterung kann man auch was anderes an einer Waffe Montieren was nicht verboten ist. Wer entscheidet dann ob das teil nur für eine Taschenlampe benutzt wird? Wen den wirklich schon nur der Besitz strafbar sein sollte?

  • Es geht hierbei um lampen und laser, an denen die befestigung schon dran ist- die sind komplett verboten in D.
    Wenn du jetzt eine zielfernrohrmontage besitzt , in die zufälligerweise eine deiner Taschenlampen passt , ist das kein problem , solange du die lampe nicht in die montage klemmst. Denn erst die Kombination ist verboten. Klingt doof, aber so will es das gesetz.

    Mfg Timy

  • Bin nicht von fach aber bist dir da sicher das nur der Besitz Strafbar ist?

    Laut Gesetz ist der Umgang damit verboten http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2_84.html
    Also bereits der Besitz (jur. = Gewalt über die Sache haben)

    Natürlich sind damit nicht alle Taschenlampen verboten, die irgendwo befestigt werden können, sondern diejenigen, die für die gängigen Montage-Schienen von Schusswaffen ausgelegt sind, denn da steht "für Schusswaffen bestimmte", also nicht ob es möglich wäre, sondern ob das Produkt dafür gedacht ist - wofür halt eine Aufnahme für eine Weaver-Schiene ein sehr deutliches Indiz ist.

    Ich glaube über die Sinnlosigkeit der Vorschrift braucht man nicht viel zu sagen. Leider steht es so im WaffG.

  • Danke ich dachte schon ich habe mich mit den einfachen UTG Halteringe Strafbar gemacht nur weil da Zufälligerweise auch eine Taschenlampe rein passen würde.
    Wenn die Verboten wären wären die ja auch bestimmt nicht in freien verkauf in DE.

    Da wir grade bei den Thema sind wie schaut es mit Attrappen aus ?
    Dafür bräuchte man ja wen man es realitätsgetreu machen will eine Originalhalterung die dafür Vorgesehen ist?
    Also Lampe, Laser die aussehen wie echt aber keine echten sind.

  • Das ist möglich und wird in der Airsoftszene schon jahrelang gemacht. Bestimmte Händler im Ausland haben sich drauf spezialisiert und "zerstören" intakte Lampen und gießen diese mit Harz aus. Eine Verwendung als Lampe ist dann nicht mehr gegeben - Optik halt ...

  • Das ist möglich und wird in der Airsoftszene schon jahrelang gemacht. Bestimmte Händler im Ausland haben sich drauf spezialisiert und "zerstören" intakte Lampen und gießen diese mit Harz aus. Eine Verwendung als Lampe ist dann nicht mehr gegeben - Optik halt ...

    Ja dann wäre ja auch eine Halterung die Extra für das anbringen solcher Gegenstände Produziert und verkauft wird (Lampe, Laser) Besitz Legal und auch nicht illegal.

  • Ja dann wäre ja auch eine Halterung die Extra für das anbringen solcher Gegenstände Produziert und verkauft wird (Lampe, Laser) Besitz Legal und auch nicht illegal.

    Würde mich mal interessieren, wie du eine Halterung nur für das anbringen von Lampen-Attrappen herstellst :D
    Wahrscheinlich schreibt man am besten drauf: "Nur für Zielfernrohre."

    Ich gehe mal davon aus, dass im Deko-Fall die Lampen-Attrappe mit Halterung als ein Stück verkauft wird.

  • So dann mal eine Frage für die Waffenrecht und nicht so recht Gelaber Fans:
    Was ist denn, wenn ich einen legalen Laser und eine legale Lampe, die beide funktionieren, an eine legale, nicht funktionsfähige Waffe mache?

    Also z.B, eine nichts verschießende Spielzeug M16 ? Also weder F noch Knallpeng? An ein reines Anschaustück?

    Na, wat nu?

  • Dann schraub ne kaputte Lampe und nen kaputten laser an ne kaputte Waffe und gut ist ......
    Aber verstehen muss ich nicht wozu das gut ist ....… :whistling:

    .............Klingonenschubser..............

  • An Spielzeug darfst du so viele Lampen und Laser anbauen wie du willst.
    Es wird nur problematisch wenn die gleichen Montagen die du dafür verwendest auch an eine Waffe passen.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Wie sieht es bei Airsoft 0,5j aus? die zählen als Spielzeug und haben auch kein F.
    Laut Gesetz darf man da ja dann alles anbauen oder ?

    Aber die Erfüllen ja das sie Anscheinswaffen sind.

  • Das Problem ist, das die Anbauteile selbst illegal sind. Ob das nun nur an Spielzeug montiert wird, oder an einer echten Waffe spielt da keine Rolle solange der Kram auch an eine richtige Waffe montiert werden KANN.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Ja, an eine Airsoft darfst du alles anbauen, was du legal besitzt, (solange es nicht die Leistung über die 0,5J heben würde, denn stärkere Federn darf man ja auch legal besitzen, soviel nur der Vollständigkeit halber)
    Lampen für eine Montageschiene, die es so auch an echten Waffen gibt, sind aber verbotene Gegenstände. Deswegen darfst du die nicht besitzen und auch nicht anbauen.

    Niemand verbietet dir aber, ins Plastik ein paar Löcher zu bohren und dann eine Taschenlampe irgendwie daran festzuschrauben oder das mit Heißkleber zu machen oder sonstwie - hauptsache, dass die Art der Befestigung nicht für richtige Waffen gedacht ist.

  • Das Problem ist, das die Anbauteile selbst illegal sind. Ob das nun nur an Spielzeug montiert wird, oder an einer echten Waffe spielt da keine Rolle solange der Kram auch an eine richtige Waffe montiert werden KANN.

    Da sind wir ja wider beim Problem, es gibt Anbauteile die für ein Fernrohr sind die zufälligerweise zu 100% passend für Lampen oder Laser sind.
    Das Anbauteil ist aber nicht Illegal.
    Das ganze ist eine Grauzone die keiner in DE kontrollieren kann.