Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 5.341 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Februar 2015 um 13:00) ist von Bishop.

  • Die Lehrgangsträger haben keine Ausnahmeerlaubnis Jugendliche mit GK-Waffen schießen zu lassen. Zwar ist eine Sachkunde auch früher möglich, aber dann müsste in dieser Konsequenz mit KK-Waffen geprüft werden, was dann als Beschränkung ins Zeugnis kommt...


    Ist denn wirklich explizit vorgeschrieben daß um einen voll umfänglichen Sachkundenachweis zu erhalten auch wirklich praktisch mit GK geschossen werden muss ?
    Ich meine nein, m.M. nach gibt es da einen Ermessensspielraum des Prüfers hinsichtlich der Interpretation des WaffG und dessen Verwaltungsvorschriften.


    ...Daher nicht sinnvoll, da der Waffenerwerb ohnehin nicht vor 18 erlaubt ist.


    Das ist so nicht unbedingt korrekt. Es gibt Ausnahmen die zwar sehr schwierig, aber nicht unmöglich sind. Früher war es wesentlich einfacher.

  • Eine solche Ausnahmegenehmigung kann man nur bekommen, wenn man z.B. bei einem Landeskader (oder besser :D) mitschießt. Aber selbst dann kann man nicht mit Sicherheit sagen, das die Ausnahmegenehmigung erteilt wird.

  • Klar gibt es die Ausnahme. Aber sie ist nur sehr schwer durchzusetzen und muss sehr gut begründet werden. Wie schon gesagt ist das für Ausnahmeschützen im Kader möglich, aber nicht für Einsteiger um den es hier geht. Man kann auch nicht alle Ausnahmen listen, die theoretisch denkbar sind. Wer das anstrebt, wird sich auch mit dem Waffenrecht auskennen (müssen) und muss sich individuell mit dem SB schlagen.

  • Ist denn wirklich explizit vorgeschrieben daß um einen voll umfänglichen Sachkundenachweis zu erhalten auch wirklich praktisch mit GK geschossen werden muss ?
    Ich meine nein, m.M. nach gibt es da einen Ermessensspielraum des Prüfers hinsichtlich der Interpretation des WaffG und dessen Verwaltungsvorschriften.


    Welcher Ermessensspielraum? Einen gewissen Ermessensspielraum hat der Prüfungsauschuss bei der Gestaltung und Gewichtung der Prüfung, insbesondere bei einem möglichen mündlichen Prüfungsteil.
    Aber er kann sich ja nicht über gesetzliche Regelungen hinwegsetzen, die Minderjährigen klar den Umgang mit (GK) Waffen verbietet. Mir fällt nur die Ausnahme für Azubis im Waffengewerbe und jugendliche Jägeranwärter ein und eben im Verein in Verbindung mit KK und Flinte.
    Ich habe jeweils eine staatliche Anerkennung für das Waffen - und Sprengstoffrecht. Für Letzteres gibt es tatsächlich die Ausnahme des Verbotes Umgang mit Sprengmittel Unberechtigter auf einem Fachkundelehrgang. Aber im Waffenrecht kenne ich das nicht.

    Ich habe jetzt in der AWaffV keine explizite Alterserfordernis zur Teilnahme an einer WSK-Prüfung gefunden, jedoch gibt es den Absatz:

    Zitat

    (2) Die nach Absatz 1 nachzuweisenden Kenntnisse über Waffen und Munition brauchen nur für die
    beantragte Waffen- und Munitionsart und nur für den mit dem Bedürfnis geltend gemachten und den damit im
    Zusammenhang stehenden Zweck nachgewiesen werden.


    Daraus kann man schließen, dass die Sachkunde auch gekürzt vermittelt und geprüft werden kann, jedoch ist dann entsprechend das Zeugnis beschränkt auszustellen.
    Wie gesagt, da im Normalfall ein Sportschütze ohnehin keine eigene Waffe unter 18 erwerben darf (nur KK und Flinte), macht es keinen Sinn eine beschränkte WSK vorzeitig abzulegen, wo doch Teilnehmer ab 18 eine vollumfängliche WSK bekommen sollten.

  • Ich habe in meiner Sportschützen-WSK keinen einzigen Schuss abgegeben. Beim Jagdschein ist das ja eine andere Geschichte.

    WSK ohne praktisches Schiessen ? Für was ist diese WSK nun gültig ? Für KK, GK, für beides oder eigentlich für gar nichts ? Ich glaube nicht daß auf dem Zeugnis irgendeine Einschränkung vermerkt wurde, oder ?

    Offensichtlich interpretieren manche Sachkundeausbilder das WaffG/Verwaltungsvorschrift unterschiedlich auf welche Art und Weise wie die Inhalte der Sachkunde vermittelt werden bzw. ist das nicht genau geregelt und obliegt der Entscheidung des Lehrgangsleiters wie und mit was hantiert wird.

    Und genau das meine ich mit „Ermessensspielraum“. Die WSK muss also nicht zwangsläufig das schiessen mit XY Waffen beinhalten, somit ist auch eine voll umfängliche WSK auch für Personen unter 18 J möglich.

  • Da das praktische Schießen zur Handhabung gehört, gehört das scharfe Schießen zum Unterricht und ist auch Prüfungsteil.
    AWaffV:

    Zitat

    3. über die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im
    Schießen mit Schusswaffen.


    Daher ist eine WSK ohne Schießen nicht vollständig.
    Aber es war ja auch schon zu lesen, dass die praktische Prüfung mit Luftgewehren veranstaltet wurde. Da müsste das Zeugnis auf eine (dann unsinnige) Sachkunde auf LG beschränkt sein, weil der Schießteil verpflichtend ist. Allerdings braucht ja nur das geprüft werden, was dem späteren Bedürfnis entspricht. Aber LG??

    Das ist die Folge von dem Umstand, dass die von den Verbänden bestimmte Lehrkräfte oft keine Munitionskosten erstattet bekommen. Da kalkulieren wir als verbandsunabhängige Lehrgangskräfte anders. Hier darf - und soll auch - jeder Teilnehmer mehrere Packungen verschiedene Kaliber "durchknallen". Das zählen wir nicht, weil er es bis zur Prüfung die Waffe in der Handhabung einschließlich des scharfen Schusses können muss. Zwar werden bei Sportschützen keine Ringzahlen ausgewertet, aber der Bewacher muss ein gewisses Trefferergebnis belegen können. Schließlich läuft er später mit einer geladenen Waffe in der Öffentlichkeit herum.

  • Die Unterscheidung zwischen GK und KK bzw. Rand- und Zentralfeuer ist in unseren Köpfen präsenter als in den §§.

    Selbst die NWR-Typologie bis hin zur Feingliederung erfasst Randfeuermunition nur zur EU-Richtlinien-Kompatibilität.

    Der Behörde reicht es, wenn Du EWB-Kurz- und Langwaffen geschossen hast. Die müssen noch nicht mal halbautomatisch sein.

    Die Sachkunde sensibilisiert nur für Grundlagen, die befähigen, sich den Rest selbst beizubringen bzw. verantwortungsbewußt zu sein, es sich bei Umgang mit neuen Waffenarten beibringen zu lassen.

    Meine Prüfungslangwaffe war eine einläufige Kippflinte. Dadurch wird der AR 15- oder Repetierflintenerwerb nicht ausgeschlossen.

    Andreas

  • Wenn WSK mit Luftgewehren nicht geht weil XYZ dann geht eine WSK mit Feuerwaffen auch nicht bis nicht die ungewöhnlichste Mechanik im Waffenbau auch durchgenommen wurde. Alleine wieviel unterschiedlich handhabbare Verschlusssysteme es bei den Langwaffen gibt ist schwer jedem zu vermitteln. Ganz abgesehen davon das man diesen Waffentypus dann auch zur Prüfung da haben muss. Da sind die Blaser-Geradezugrepetierer, an die man sich ja schon gewöhnt hat, noch nix ungewöhnliches.

    Was ein Schwachsinn. Jeder der Fahrschul-Prüfung auf dem VW Golf mit Schaltgetriebe gemacht hat darf dann keinen S-Klasse Benz mit Automatik fahren oder wie?

    Wenn das so genau geregelt sein soll bei der WSK dann soll gefälligst ein Amtsmitarbeiter die Prüfung mit abnehmen, so wie das bei der Sprengstofferlaubnis ebenfalls der Fall ist.

    PS: Was ändert sich im sicheren Umgang mit der Waffe ob es nun "knall" gemacht hat oder nicht? Selbst wenn es das machen muss, langt ein Zündhütchen in einer leeren Hülse.

  • Der scharfe Schuss mit einer Waffe ist was völlig anderes, als wenn diese im Schulungsraum nur "trocken" gehandhabt wurde. Man darf ja nicht vergessen, dass viele Teilnehmer vorher überhaupt noch nie eine Waffe in der Hand hatten, oder nur eine Druckluftwaffe. Da Leute mit Sachkunde prinzipiell zur Aufsicht befähigt sind, will man diese ruhigen Gewissens auf einem GK-Schießstand einsetzen, wenn diese nur ein LG kennen?

  • Für die Aufsicht muss man doch noch eine Qualifikation erwerben?!

    Und um selber Waffen zu erwerben muss man ja auch mit erlaubnispflichtigen trainieren.

    Aber prinzipiell finde ich auch dass das in die Sachkunde mit rein gehört, eine (Feuer-)Waffe zu handhaben und zu schießen. Ob KK oder GK, Repetierbüchse oder Kipplaufflinte spielt da keine Rolle -meiner Meinung nach!

  • Die Unterscheidung zwischen GK und KK bzw. Rand- und Zentralfeuer ist in unseren Köpfen präsenter als in den §§.
    ...


    Da stimme ich mit dir vollkommen überein.


    Da das praktische Schießen zur Handhabung gehört, gehört das scharfe Schießen zum Unterricht und ist auch Prüfungsteil.
    AWaffV:


    Daher ist eine WSK ohne Schießen nicht vollständig.
    Aber es war ja auch schon zu lesen, dass die praktische Prüfung mit Luftgewehren veranstaltet wurde. Da müsste das Zeugnis auf eine (dann unsinnige) Sachkunde auf LG beschränkt sein, weil der Schießteil verpflichtend ist.


    Ok, bei der WSK wenigstens mal ein paar Schuß abgegeben zu haben ist noch nachzuvollziehen, eine Unterscheidung in KK und GK jedoch nicht. Die Gültigkeit der WSK davon abhängig zu machen ob der zu Prüfende mit KK oder GK geschossen hat macht doch gar keinen Sinn.


    Allerdings braucht ja nur das geprüft werden, was dem späteren Bedürfnis entspricht...


    Was hat das mit dem praktischen Schießen zu tun ?
    Ich behaupte daß die wenigsten die als Erstbeantragung eine Flinte haben wollen (sowas solls ja durchaus geben) mit eben einer solchen die WSK absolvieren. Auch ist es bei uns Tatsache daß in Ermangelung eines geeigneten Standes bei der WSK ein Schießen mit der GK Langwaffe durchgeführt wird.


    Zwar werden bei Sportschützen keine Ringzahlen ausgewertet, aber der Bewacher muss ein gewisses Trefferergebnis belegen können. Schließlich läuft er später mit einer geladenen Waffe in der Öffentlichkeit herum.

    Hier würde es mich interessieren ob und wie dies geregelt ist. Gibt es da genaue Vorgaben hinsichtlich Entfernung, Scheibengröße etc....
    Oder obliegt es der subjektiven Einschätzung des Lehrgangsprüfers dies zu beurteilen oder ist überhaupt das "erreichen eines gewissen Trefferergebnisses" eine Sache der Gesetzesinterpretation?

  • Ich habe in meiner Sportschützen-WSK keinen einzigen Schuss abgegeben.


    Dito ;)

    Ich wüßte jetzt auch nicht von irgendwelchen WSK Zeugnissen, welche jemals mit Einschränkungen ausgestellt worden wären. Warum sollte ein Prüfer sowas tun, dazu besteht kein Grund? Sachkundig ist sachkundig, egal ob man da jetzt groß, klein oder überhaupt nicht geschossen hat. Von den 5 oder 10 Schuss lernt eh niemand das Schießen oder den routinierten Umgang, den Schießteil mit zb GK könnte man also eher unter "allgemeine Belustigung" abheften.

    Auf meinem Lehrgang hat jeder Teilnehmer selbstverständlich ein uneingeschränktes Zeugnis erhalten. Für den Schießstand und seine strukturelle Integrität war das auch sicher die bessere Entscheidung. :))

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

  • Bei meiner WSK (überwiegend Vereinsschützen aber auch 2 "Bewacher", die sich etwas von der Sport-WSK erhofften) beschränkte sich der praktische Teil auf das Identifizieren von verschiedenen Kalibern, geschossen wurde nicht.

  • Mal abgesehen davon was ich bei meiner Sachkundeprüfung gemacht habe und was nicht... Was hat das "Peng" in Richtung Scheibe mit der Handhabung zu tun?

    Auch auf meiner Jägerprüfung wurde die Waffenhandhabung ohne Schuss geprüft. Die "Patronen" waren neue Zündhütchen, Geschosse gesetzt aber nicht gecrimpt. "Peng" hätte es also definitiv gemacht, wenn sich einer vertan hätte. Tat aber keiner. Die Schiessprüfungen fanden natürlich auch statt. Selbstverständlich wurde das Verhalten an der Waffe auf dem Stand genauso gehandhabt wie in der Waffenhandhabung gelernt. Die Schiessprüfer hätten einen ganz sicher sonst daran erinnert. Tat aber keiner.

    Ich lehne mich mal soweit aus dem Fenster und sage das man Problemlos eine Waffensachkundeprüfung mit SSW und Luftgewehr machen kann. Hier will man zwischen KK und GK differenzieren, beides "gleichwertige" Waffen vor dem Gesetz was die Erwerbsvorraussetzungen betrifft. KK bis 25 etc. bla blubb mal ausser Acht gelassen. Auch das Luftgewehr und die Schreckschusswaffe sind "Waffen" vor dem Waffengesetz, wenn auch mit leichteren Erwerbsvorraussetzungen. Handhabung ist vor dem Schuss und nach dem Schuss. Was es dazu bringen soll Blei Richtung Scheibe zu befördern leuchtet mir nicht ein.

    Meine Aussage mit den vielen unterschiedlichen Waffentypen steht. Wenn es hier nach den Aussagen so mancher Personen ginge dürfte man nach WSK mit K98k keinen Selbstlader schiessen, ist ja was ganz anderes. Oder doch nicht?


  • Dito ;)

    Ich wüßte jetzt auch nicht von irgendwelchen WSK Zeugnissen, welche jemals mit Einschränkungen ausgestellt worden wären. Warum sollte ein Prüfer sowas tun, dazu besteht kein Grund? Sachkundig ist sachkundig, egal ob man da jetzt groß, klein oder überhaupt nicht geschossen hat. Von den 5 oder 10 Schuss lernt eh niemand das Schießen oder den routinierten Umgang, den Schießteil mit zb GK könnte man also eher unter "allgemeine Belustigung" abheften.

    Ebenso "dito"
    Habe meine WSK unter 18 Jahre gemacht und es wurde von keinem ein Schuss abgegeben. WSK ist abgeheftet, Beschränkung ist mir nicht bekannt.

    In dubio pro reo

  • Was hat das "Peng" in Richtung Scheibe mit der Handhabung zu tun?


    Das ist nunmal Vorgabe der AWaffV, dass das Schießen eine Vorgabe ist. Da die WSK für erlaubnispflichtige Waffen bestimmt ist, macht es keinen Sinn diese mit Luftgewehren durchzuführen, zumal dessen Handhabung auch eine ganz andere ist.
    Es ist auch so, dass die WSK differenziert wird. Das liegt hier schriftlich vor und ist Bestandteil meiner Zulassung.
    Nun mögen ja auch einige die WSK nach alter Form abgelegt haben. Dessen Anforderungen sind ja auch 2003 mit der umfangreichen Waffenrechtsreform geändert worden.

  • Nun mögen ja auch einige die WSK nach alter Form abgelegt haben. Dessen Anforderungen sind ja auch 2003 mit der umfangreichen Waffenrechtsreform geändert worden.

    Das dürfte auf mich zutreffen.

    In dubio pro reo

  • Da die WSK für erlaubnispflichtige Waffen bestimmt ist, macht es keinen Sinn diese mit Luftgewehren durchzuführen, zumal dessen Handhabung auch eine ganz andere ist.

    Klaus, du magst bei der AWaffV Recht haben. Leider steht dort nicht drin mit welchem Kaliber geschossen werden soll. Von daher fällt mir dazu nur ein: Gut gedacht, schlecht gemacht. Es kann also kaum sein das eine WSK mit KK anders "gewertet" werden soll oder kann als eine mit GK. Den diese Wertung findet in der AWaffV nicht statt.

    "Brauchen" heißt weder müssen noch sollen. Das heißt sowas wie "freiwillig". Das ist ja gerade bei der hier schon oft diskutierten Gelben WBK für den Allerwertesten, denn hier kann man praktisch alles kaufen was in eine genehmigte Sportordnung passt. Wie sich "ausreichende Fertigkeiten" definieren, weiß ich gerade ehrlich gesagt nicht. Von daher ist doch die Frage mit welchem Kaliber man die Prüfung macht gar keine. Es wird benutzt was gerade da ist und vorallem, auf den vorhandenen Ständen geschossen werden darf.

  • So ähnlich wie z.B. MarcKA die Situation beschreibt, wurde es auch bei uns gehandhabt. Es wurden für den praktischen Teil verschiedene Waffen ausgelegt, an denen man die Handhabung üben sollte. Sprich laden, sichern, ablegen, Verhalten bei Waffenstörungen, etc. Da waren verschiedene Pistolen, Revolver, als LW Repetierer, BDF & Einzellader in verschiedenen Kalibern.
    Geschossen wurde bei uns mit allem, was der Schütze sich zutraut. War also jemand (z.B. bei den Damen) dabei, der sich nicht zutraut mit dem 357er oder der 9mm nach vorn zu halten, der konnte immer noch mit dem 22l.r. schießen.

    Lieben Gruß aus Essen,
    Jan :^)