Die Lehrgangsträger haben keine Ausnahmeerlaubnis Jugendliche mit GK-Waffen schießen zu lassen. Zwar ist eine Sachkunde auch früher möglich, aber dann müsste in dieser Konsequenz mit KK-Waffen geprüft werden, was dann als Beschränkung ins Zeugnis kommt...
Ist denn wirklich explizit vorgeschrieben daß um einen voll umfänglichen Sachkundenachweis zu erhalten auch wirklich praktisch mit GK geschossen werden muss ?
Ich meine nein, m.M. nach gibt es da einen Ermessensspielraum des Prüfers hinsichtlich der Interpretation des WaffG und dessen Verwaltungsvorschriften.
...Daher nicht sinnvoll, da der Waffenerwerb ohnehin nicht vor 18 erlaubt ist.
Das ist so nicht unbedingt korrekt. Es gibt Ausnahmen die zwar sehr schwierig, aber nicht unmöglich sind. Früher war es wesentlich einfacher.