Es gibt 60 Antworten in diesem Thema, welches 8.170 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. März 2015 um 13:08) ist von ulli s.

  • für 350 € muss der Verein schon 0-100 Meter, GK und Zuganlagen haben :D

    wir haben 25, 50 und 100 - keine Kaliberbeschränkung. Zuganlage für 50 m KK - 100 € im Jahr.

    Andere Schießstände wie z.B. Hirtenberg verlangen für 50-300 Meter (mit Zuganlage) 25 € die Stunde!

    lg

    100% fehlerfrei

  • Ich schließe mich hier mal kurz an, kann mir jemand einen Verein in der nähe von Neunkirchen/Saar empfehlen.


    In der Jugend hab ich hier geschossen:
    http://www.eckersberger-schuetzengilde.de/



    habe aber noch gut in Erinnerung das hier das Hauptaugenmerk auf Luftgewehre/Pistolen gerichtet war.


    Ich würde gerne mit .22 lfb anfangen und dann natürlich steigern. Gut wäre auch zu wissen wenn der verein .22lfb Waffen zur Verfügung hat da noch kein WBK vorhanden.

  • 80 Euro standen in der Mail, habe eben mit dem Vorsitzenden telefoniert und er hat mir das bestätigt.
    [...]
    Monatliche Kosten sind 35 Euro, Anmeldekosten habe ich jetzt vergessen zu fragen.
    Auf dem Stand wird ausschließlich KK/GK KW geschossen.
    Ist das vergleichbar, die 35 Euro?

    Öhm, ich kenne das so: Ein Tag in der Woche für Gäste, natürlich OHNE jede Gebühr, damit man Leute anlockt und diese werden erstmal rumgeführt, Sachen erklärt und dann nimmt sich entweder der Schützenmeister Zeit für die Leute oder halt ne normale Standaufsicht. Also, unkompliziert und Aufsicht ist dennoch immer gegeben...


    Er meinte, das sei normal, billiger wird das GK woanders auch nicht sein...
    Porblem ist, dass sich der andere Verein, bei dem ich angefragt habe, nicht zurückgemeldet hat.
    Und die anderen hier im Münchner Umkreis machen jetzt eher einen etwas "traditionellen" oder hochgestochenen
    Eindruck.

    Also, wenn sich Vereine nicht melden auf Mail oder so, dann kann das an der Unkenntnis der Mitglieder mit neuen Medien liegen... Sprich: Fahr mal vorbei und entscheide dann nach Möglichkeiten und Symphatie.

    Mein Verein bietet 35€ JAHRESgebühr für Studenten an, "normale" Leute zahlen 60€ oder sowas. Dann Standgebühr 25€/Jahr oder so. Mir eigentlich wurscht, weil billig und nette Leute. Es gibt dann noch andere Vereine, die gehen in den dreistelligen Bereich.

    Als Alternative kann man sich mal die RAGs anschauen, die dann pro Schießtermin Geld verlangen, aber im einstelligen Bereich... Jahresbeitrag dann auch sau günstig. Negativ ist halt, dass die teils nur 2 Termine pro Monat haben können und nicht wie in einem Verein...

  • Soo habe mir zwei Vereine angeschaut und einer passt von den Leuten und dem drum herum :thumbup:
    Konnte auch meine Fragen loswerden, nur eine kam mir leider zu spät:
    Der Verein bietet 12 Termin / Jahr an. Wenn ich jetzt an einem nicht kann, siehts Essig aus mit dem
    Bedürfnis, sehe ich das richtig?
    Wie stehtes dann mit Zusatzterminen, z.B. Langwaffe schießen?
    Bedürfnis soll aber erst einmal KW werden.

    Danke euch!

  • Für das Bedürfnis wird mindestens monatliches Training oder 18 Termine im Jahr verlangt. Da sind insgesamt nur 12 Möglichkeiten zum Schießen arg begrenzt; das kann ich mir fast nicht vorstellen. Dagegen bietet mein Verein ca. 200 Termine im Jahr an.

  • Der Verein bietet 12 Termin / Jahr an


    Wie darf man das verstehen? Nur eine Schießmöglichkeit im Monat? Das wäre sehr ungewöhnlich. Üblich sind eher mindestens 2 Öffnungszeiten pro Woche, die dann möglicherweise in KK und GK Nutzung unterteilt sind.

    Die Anzahl der Trainingstermine ist in der WaffVwV mit 18 genannt.


    Es gibt aber auch die Auslegung mit 12 Trainingseinheiten, wenn diese regelmäßig einmal im Monat stattfinden. Allerdings handhabt das nicht jeder Verband so, der ja das Bedürfnis bestätigen muss. Der SB der Waffenbehörde interessiert nur das Bedürfnisschreiben des Verbandes und nicht die Anzahl des Schießens. die Frage kann der Bedürfnisantrag oder letztlich der Verband beantworten.

    Beachte auch bitte, dass man nicht mit der Abgabe des Antrages Mitglied wird, sondern erst nach der Hauptversammlung des Vereines. Die Aufnahme des neuen Mitgliedes muss formell zugestimmt werden. Dieser Termin kann durchaus erst mehrere Monate nach der Antragstellung kommen.


  • Beachte auch bitte, dass man nicht mit der Abgabe des Antrages Mitglied wird, sondern erst nach der Hauptversammlung des Vereines. Die Aufnahme des neuen Mitgliedes muss formell zugestimmt werden. Dieser Termin kann durchaus erst mehrere Monate nach der Antragstellung kommen.

    Das kommt aber auf den jeweiligen Verein und dessen Satzung an.

    In dubio pro reo

  • Zitat

    Die Mitgliedschaft im Verein wird entweder durch Mitwirkung als Gründer oder durch Beitritt erworben. Der Beitritt ist ein Vertrag zwischen dem Verein und dem neuen Mitglied, setzt also dessen Antrag und die Annahme durch den Verein, vertreten vom Vorstand voraus.


    Quelle:
    http://de.m.wikipedia.org/wiki/Verein#Mitgliedschaft

    Es ist das übliche Verfahren, dass die Anträge auf Mitgliedschaft auf der folgenden Versammlung durch Beschluss angenommen wird. Beschlüsse können m.W. nur in Versammlungen getroffen werden.

  • Mal eine fachliche Frage. WBK und Waffen alles ok. Aber welche Art der Kalaschnikow Familie darf man hier in der BRD besitzen. Ist die Ausführung der AK 47 7,62 x 39 mm erlaubt??Also Semi nicht Dauerfeuer das ist klar. Zu mir sagte mal jemand nur 22 iger und nur 10 Schussmagazin!! Das Kaliber denke ich mal ok . Aber nicht das Magazin. und wenn ich mir ein 100 Schussmagazin (Trommelmagazin) drunter klemme. ;(?(

    Ach so. da hier viele User sind mit solch Kullern und immer nachladen, mal was praktisches


    http://www.kotte-zeller.de/Echo1-AK47-Tro…77b6368fbdcd7bf

  • *hust* Alles erlaubt, darfst auch nen 120er Zerfallgurt nutzen *hust* :huh:

    Ausserdem, 10 Schuß reichen, wie willste bei 100 Schuß die Scheibe auswerten (Falls man die noch erkennen kann) ? Oder glaubste du kannst deine Knifte geladen liegen lassen wenn du die Scheibe wechselst ?! Warst du schon mal auf einen Stand....


  • Quelle:
    http://de.m.wikipedia.org/wiki/Verein#Mitgliedschaft

    Es ist das übliche Verfahren, dass die Anträge auf Mitgliedschaft auf der folgenden Versammlung durch Beschluss angenommen wird. Beschlüsse können m.W. nur in Versammlungen getroffen werden.

    Das Stichwort ist wohl: "Vertreten vom Vorstand". Das heißt, es bedarf keiner Hauptversammlung, sondern es reicht sicherlich eine Vorstandssitzung. Wobei sich über solche Fragen ein Vorstand sicherlich auch telefonisch einigen könnte.
    "He, Kalle, der Floppy will bei uns intreten. Icke bin dafüa und Fritze hab ick schon jefragt, der is ooch dafüa. Saach jetz blos nich "neee". Den Floppy könnten wa jut jebroochn in unsere Vaein!"
    So mein Verständnis - aber ich hab schon manches falsch verstanden. ;^)


    --- Ballistol ist das neue Chanel ---

  • Mal eine fachliche Frage. WBK und Waffen alles ok. Aber welche Art der Kalaschnikow Familie darf man hier in der BRD besitzen. Ist die Ausführung der AK 47 7,62 x 39 mm erlaubt??Also Semi nicht Dauerfeuer das ist klar. Zu mir sagte mal jemand nur 22 iger und nur 10 Schussmagazin!! Das Kaliber denke ich mal ok . Aber nicht das Magazin. und wenn ich mir ein 100 Schussmagazin (Trommelmagazin) drunter klemme. ;( ?(

    Ach so. da hier viele User sind mit solch Kullern und immer nachladen, mal was praktisches


    http://www.kotte-zeller.de/Echo1-AK47-Tro…77b6368fbdcd7bf


    Das hängt vom Dachverband ab ob du dafür eine Befürwortung erhältst. AK Modelle gibt es einige in dem Kaliber. Aber nicht jede ist für Sportschützen zugelassen. Nicht jeder Verband schreibt dir ein Bedürfnis für 7,62x39 aus.

  • Mit dem Verband hat das weniger zu tun, der muss halt eine geeignete Disziplin haben, beim DSB geht das höchstens über die Liste B einiger Landesverbände, beim BDS ist das z.B. kein Problem.
    Der Besitz von Magazinen ist grundsätzlich frei, die Nutzung aber nicht, zum sportlichen schießen dürfen sie max. 10 Schuß fassen, auf der Jagd nur 2, das gilt nicht nur für die AK sondern alle halbautomatischen Langwaffen, bei einer Aufbewahrungskontrolle sollte dabei auch nicht unbedingt ein 30er in der Waffe stecken wenn man diese auf sportliches Bedürfniss erworben hat.
    Das Problem der AK ist ihr Kaliber, Hülsenlänge unter 40mm lässt den Anschein wieder greifen, somit sind AKs im Originalkaliber die aussehen wie eine AK vom sportlichen Schießen ausgeschlossen. Umgehen kann man das indem man eine AK z.B. in 223 Rem kauft, oder durch Modelle wie z.B. die Molot VEPR die im Aussehen nicht mehr einer vollautomatischen Waffe gleicht und vom BKA abgesegnet ist.
    Es gibt dann noch AKs die nach dem alten §37 umgerüstet wurden, z.B. die WUM 1, diese sind weiterhin zugelassen, z.B. BDS Dienstsportgewehr SL, zu beachten ist dabei jedoch dass daran absolut nichts verändert werden darf, jede Änderung lässt die Kriegswaffeneigenschaft wieder aufleben, z.B. schon der Tausch der Mündungsmutter gegen den Feuerdämpfer oder die Verwendung von Magazinen mit mehr als 5 Schuß.

  • Wobei das mit der Hülsenlänger so gesehen Unfug ist. Denn...das Stgw 44 von Dittrich ( BD 44 ) gibt es auch ohne Probleme als SL Büchse auf grüne WBK. Und da hast ein Kaliber von 8x33 kurz.

    Also eigentlich wiedersprüchlich. Wer sich das mal ausgedacht hat. ;(

  • Aber welche Art der Kalaschnikow Familie darf man hier in der BRD besitzen. Ist die Ausführung der AK 47 7,62 x 39 mm erlaubt??Also Semi nicht Dauerfeuer das ist klar. Zu mir sagte mal jemand nur 22 iger und nur 10 Schussmagazin!! Das Kaliber denke ich mal ok . Aber nicht das Magazin. und wenn ich mir ein 100 Schussmagazin (Trommelmagazin) drunter klemme.


    Das ist einfach zu beantworten:
    Alle halbautomatischen Langwaffen dürfen bei sportlicher Verwendung nur ein 10 Schuss Magazin haben. Selbstverständlich darf man auch ein 100'er Trommelmagazin verwenden, wenn denn es auf 10 Patronen begrenzt ist. Daher hat so was nur einen optischen Nutzen. Macht in der Praxis kaum einer, weil man damit mit der Waffe schlecht bis gar nicht auf einer Auflage, Schießtisch oder Sandsack schießen kann.
    Eine Kaschie ist verboten, da Kriegswaffe. Diese Eigenschaft kann man ihr auch durch Rückbau auf Halbautomat nicht nehmen, zumal es kaum einen Büchsenmacher gibt, der verbotene Kriegswaffen umarbeiten darf. Es gibt aber bei sehr alten Waffen, wie z.B. einer Tommy-Gun Ausnahmen, was an ihrem Entwicklungsalter liegt. In der Visir war mal der aufwändige Umbau beschrieben, der sie zivil käuflich macht. Selbiges gibt es für ein deutsches MG. Die 10 Schuss Beschränkung bleibt. da auch ein (Zerfalls-)Gurt ein Magazin im Sinne einer Mehrladeeinrichtung dar stellt, gilt für diesen das Gleiche.

    Benutzt ein Jäger einen Halbautomat, so darf er zur Jagd nur ein 2-Schuss Magazin benutzen, bzw. die Waffe muss so blockiert sein. Der er allerdings diese Waffe auch "unsportlich" auf Schießständen schießen darf, dürfte er ein beliebig großes Magazin verwenden. Das 2-Schuss Gebot gilt nur auf der Jagd.

    Bei allen halbautomatischen Langwaffen, die sportlich genutzt werden sollen, gilt der Anschein als Kriegswaffe. Hat eine Waffe diesen, so gelten weitere Beschränkungen, wie z.B. die Hülsenlänge. Das Maß 40 mm ist natürlich nicht zufällig gewählt und schließt leider KK-Patronen ein, weil Randzünder nicht ausgenommen sind.
    Das BKA entscheidet über den Kriegswaffenanschein und veröffentlicht das per Feststellungsgutachten.
    Dieser § verhindert übrigens auch den Erwerb für Sportschützen und die sportliche Nutzung der bekannten GSG-5. Als KK-Waffe mit eben diesem Anschein (der H&K MP5) erfüllt die wegen der Hülsenlänge und dem zu kurzem Lauf nicht den Anforderungen.