Zitat Wffgstz:
"1.2 Gleichgestellte Gegenstände
Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,
1.2.1 die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind,
1.2.2 bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste). Dies gilt nicht für feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen (z. B. Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen eine maximale Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm² nicht überschritten wird. "
Bei der chinesischen Repertierarmbrust wird ja automatisch mit erreichen eines bestimmten Punktes ausgelöst und somit kann ihre Energie ja nicht gespeichert werden.Ist sie deshalb nicht von allen für Armbruste geltenden Regeln befreit wie ein Bogen oder ????Mit ihr kann man nicht sehr genau zielen und hat keinerlei Sicherheitseinrichtungen,aber trotz ihres Namens dürfte sie doch eigentlich nicht unter die Regelungen des Waffengesetzes fallen.Irre ich oder ????
Chinesische Repertierarmbrust