Na gut dann nochmal ausführlich:
Man hat vier Wege seine Sachkunde zu absolvieren:
1. WSK für Sportschützen über einen Spotschützenverein.
Vorteil: Da der Veranstalter der Verein oder der Verband ist und diese Kurse häufig nur einmal im Jahr mit großen Teilnehmerzahlen stattfinden, ist der Preis entsprechend gering. Bei uns hat das über den NWDSB 30 Eur gekostet. Ich weiß auch von manchen Vereinen, dass sie Mitglieder kostenlos schulen, wenn sie denn als Standaufsicht oder Sportleiter eingesetzt werden sollen.
Nachteil: Oft nur einmal im Jahr, nur für Mitglieder möglich (Nichtzulässig für Nichtmitglieder ergibt sich über §3, Abs 5 AWaff). Zudem ist diese Sachkunde nur im Rahmen der Sportschützen gültig. Will der Sportschütze Sammler oder Bewacher werden, so wird zunehmend seitens der Behörde gesonderte Sachkunde verlangt. Oft Abendschulung über mehrere Abende und das über 4 - 6 Wochen verteilt, was u.U. viel Fahrerei bedeutet.
2. WSK über externe Anbieter mit staatlicher Anerkennung.
Vorteil: Oft sehr zeitnahe Kursangebote möglich, Sachkunde auch für Bewacher, Sammler oder Signalpistole absolvierbar. Oft Kompaktangebot über das Wochenende, einschließlich Prüfung.
Nachteil: Teuer, Kurse meist bei 150 - 200 Eur, oft weiter entfernte Anfahrt, was Übernachtung nötig macht. Mindestens der DSB erkennt die Sachkunde nur teilweise an. Er verlangt gesonderte Schulung als Standaufsicht.
3 WSK als Jäger. In den üblichen Jägerkursen ist die Sachkunde automatisch enthalten.
Vorteil und auch Nachteil: Eigentlich keiner, weil der Jäger eine andere Intension hat, um die Sachkunde zu absolvieren. Sie wird aber für den Bereich des Sportschützen anerkannt. Mindestens der DSB erkennt die Sachkunde nur teilweise an. Er verlangt gesonderte Schulung als Standaufsicht.
Nachteilig ist der Preis, aber das muss als Gesamtpaket betrachtet werden. Jägerkurs zwischen 1000 - 3000 Eur, bei Lösung des Jagdscheines jährliche Folgekosten 100 - 150 Eur pro Jahr.
4. Über die Behörde. Auch die Waffenbehörde darf formell die Sachkundeprüfung abnehmen. Allerdings sind die Sachbearbeiter selten vollständig sachkundig, so dass die Behörden kaum Kurse anbieten. Ich weiß von einer Behörde in den neuen Bundesländern, die die Anforderung der Sachkunde an Bewacher derartig hoch gesetzt hat, dass dort mehrere Bewerber komplett durchgefallen sind.
Eine einmal erlangte Sachkunde ist unbegrenzt gültig. Das gilt ebenso für die Jägerprüfung. Allerdings ist die WBK mit den darauf eingetragenen Waffen immer vom Bedürfnis abhängig, mit der die Waffen genehmigt wurden. Löst der Jäger seinen Jagdschein über einen gewissen Zeitraum nicht mehr, wird die Behörde ebenso nachragen wenn der Sportschütze aus den Verein austritt, über dem er die Waffen bekommen hat. Kann der Betreffende kein neues Bedürfnis belegen, wird die Behörde ihm eine Frist setzen, bis wann der die Waffen an andere Berechtige durch Verkauf oder Schenkung überlassen hat, oder diese deaktivieren hat lassen. Also der Umbau auf Deko oder Zerstörung.