Befriedeter Bereich

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 4.580 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Dezember 2014 um 03:03) ist von Floppyk.

  • Hallo, da ich in der Suche keine 100% Info dazu gefunden habe, frage ich hier mal nach. Ist die Mietwohnung, oder Keller befriedeter Bereich? Darf man da mit Luftdruck, oder SSW schiessen? Die Lärmbelästigung ist wieder ein anderes Thema. Oder bedeutet befriedeter Bereich dass es das eigene Grundstück sein muß?

    Gruß Stifi

  • 100% sicher bin ich immer noch nicht. Denke aber, dass die Mietwohnung auch befriedeter Bereich ist und man dürfte theoretisch mit SSW schiessen. Was man dann aber wegen dem Lärm in einem Knallkarton machen müsste.

  • Eine Befriedung ist eine deutliche Abgrenzung zur öffentlichen Fläche. Also ein Zaun oder ähnliches.
    Bei Gemeinschaftseigentum, wie der Garten einer Wohnanlage ist weniger die Befriedung das Problem, sondern das Einverständnis aller Mitmieter der Anlage und des Eigentümers. Ob diese einem Schießen dort zustimmen würden, kann man sich in etwa denken.
    Umgehe den Ärger und suche dir einen Schießstand. Dort darfst dann sicher auch mal was anderes testen.

  • befriedeter Bereich heißt eigentlich nur abgegrenzt von der Öffentlichkeit.
    Da würde rein rechtlich ein Zaun, Mauer, Graben ausreichen.
    Allerdings mußt du immer sicherstellen daß ein Geschoß diesen Bereich nicht verlassen kann, auch nicht unbeabsichtigt.
    Deine Mietwohnung und der nur von dir genutzte Keller gehört dazu, ist es ein Gemeinschaftskeller, zB. Flur, Fahrradkeller, Waschküche, muß die Gemeinschaft zustimmen.
    Luftdruckwaffen sind ja eigentlich recht leise, da sehe ich in der Wohnung kein Problem, bei einer SSW könnte aber unter Umständen auch mal die Polizei an der Tür klingeln.

  • Es kommt darauf an. Wenn jemand auf einen ungedämmten Kugelfang schießt und der Nachbar hört stundenlang das metallische Pling, wird er sich zu Recht beschweren können. Das hat zwar nichts mit dem Waffenrecht zu tun, aber der vermeidbare Lärm spielt da eine Rolle. Selbiges im Garten. Dieses Recht auf Ruhe muss man auch zugestehen, denn so was kann ganz schön nerven.
    Deswegen ist das in einem Mehrparteienhaus u.U. eine Gradwanderung um die Toleranz der Nachbarn zu testen. Oder man benutzt eine schallgedämpfte CO2- oder Pressluftwaffe und schießt auf einem Kugelfang mit reichlich Putzlappen drin.
    Ähnliches gilt für eine SSW, die auch mit Kompensatordämpfer oder einem Knallkasten.
    Aber so einfach lässt sich das nicht beantworten, zumal das auch von der Bauweise und Hellhörigkeit des Hauses abhängt.

  • ingo

    so sehe ich das auch. Die Wohnung, oder der eigene Keller ist mein befriedeter Bereich. LP ist wirklich kein Problem. SSW ist natürlich zu laut. Aber auch der Hausbesitzer der im Garten mit SSW schießt (was er ja darf) kann Ärger bekommen weil er die Nachbarn nervt. Das ist immer so eine Sache. Erlaubt ist viel, aber Ärger geben kann es trotzdem. OK, meine Frage ist beantwortet.

    Gruß Stifi

  • Eine Befriedung ist eine deutliche Abgrenzung zur öffentlichen Fläche. Also ein Zaun oder ähnliches.
    Bei Gemeinschaftseigentum, wie der Garten einer Wohnanlage ist weniger die Befriedung das Problem, sondern das Einverständnis aller Mitmieter der Anlage und des Eigentümers. Ob diese einem Schießen dort zustimmen würden, kann man sich in etwa denken.
    Umgehe den Ärger und suche dir einen Schießstand. Dort darfst dann sicher auch mal was anderes testen.


    Nein, man ist Inhaber des Hausrechtes sobald man da wohnt und dort gemeldet ist. Und die Erlaubnis des Inhabers des Hausrechtes reicht aus um auf einem befriedeten Grundstück zu schießen.

    Allerdings ist das wieder so eine zweischneidige Angelegenheit, denn so kann man es sich eben auch mit den anderen Bewohnern verscherzen, auch wenn es erlaubt ist das zu tun.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Wie ist es mit dem Hof hinter dem Haus? Ca. 50 Meter von der öffentlichen Strasse entfernt, aber es gibt kein Tor, oder Schranke es kann jeder Besucher reinfahren, oder gehen? Das ist ja dann kein befriedeter Bereich, oder etwa doch weil man das Hausrecht hat? ?(

  • Hi, :^)

    es muss eine deutliche Abgrenzung zum öffentlichen Verkehrsraum bestehen. Ein Schlagbaum würde bei dieser Frage schon reichen. ABER deshalb ist das Schießen immer noch nicht erlaubt, der Schuss darf ja, egal unter welchen Umständen, das Grundstück nicht verlassen können. ;(

    Du könntest einen Schlagbaum montieren, abschließbar beschildern und eine Art Häuschen bauen, mit dem Du durch ein Fenster nur Dein Haus treffen kannst, also Straße und Schlagbaum im Rücken.

    Aber auch Querschläger müssen bedacht werden.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Ich muß an dieser Stelle mal den Usern, die schon seit etlichen Jahren Mitglieder in diesem Forum sind, meinen Respekt zollen ob der Unermüdlichkeit in ihrem Tun, auf Themen, die schon tausend mal durchgekaut wurden, immer wieder auf´s Neue die gleichen Antworten zu geben, obwohl die Möglichkeit besteht die Antworten auf solche Fragen im Forum nachzulesen.

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    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Ich muß an dieser Stelle mal den Usern, die schon seit etlichen Jahren Mitglieder in diesem Forum sind, meinen Respekt zollen ob der Unermüdlichkeit in ihrem Tun, auf Themen, die schon tausend mal durchgekaut wurden, immer wieder auf´s Neue die gleichen Antworten zu geben, obwohl die Möglichkeit besteht die Antworten auf solche Fragen im Forum nachzulesen.

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    Ich denke das kann man unter vernünftiger Nachwuchsgewinnung verbuchen. Wenn der fragende User sich als vernünftig genug erweist besteht hier die Möglichkeit etwas positives für das Hobby zu tun. Und bei unvernünftigen Fragern hat man wenigstens noch seinen Spaß ;)

    Zum Thema: Ich würde das schießen im freien unterlassen. Das ist ein Minenfeld, aber in der eigenen Wohnung ist das schon ganz anders. Wichtig ist hier aber die Geräuschdämmung. Denk immer daran das auch die nettesten Nachbarn extrem böse werden können. Also schieß nur in gedämmte Kugelfänge hinein.

  • Ich denke das kann man unter vernünftiger Nachwuchsgewinnung verbuchen. Wenn der fragende User sich als vernünftig genug erweist besteht hier die Möglichkeit etwas positives für das Hobby zu tun. Und bei unvernünftigen Fragern hat man wenigstens noch seinen Spaß ;)....

    Ja, dieser Hintergrund ist mir natürlich nicht entgangen, und gerade auch deshalb, wegen der damit verbundenen, offensichtlichen Unermüdlichkeit mein Respekt. ;^)

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Um mit der Suchfunktion brauchbare Resultate zu bekommen benötig man ja auch min. 1 Semester Informatic Studium. Die is absoluter Müll. Der weg über Google is da oft Zielbringender.

  • Zum Befrieden reichen zb Farbige Steinlinie. Aber das Problem ist auch wenn du ein gelände sagen wir mal mit Durchsichtigen Kunstoffwänden umgibst so das ein Diablolo nie raus könnte aber jeder sehen kann was du darin machst, kommt die Polizei vorbei. Nicht alles was man darf kann man auch machen bzw sollte man machen. Es gibt ja zb beim KWS auch welche die ihre SSW offen tragen dürfen. Nur wer das macht fordert einen Polizei Einsatz heraus. Durch die Verdrehte Bericht erstattung der Medien ist die Warnehmung so auf "hilfe eine Waffe" geprägt ist das wir sehr umsichtig sein müßen mit demw as wir dürfen und machen.

    Einmal editiert, zuletzt von Jhary (21. September 2014 um 18:49)

  • Das ist mir schon klar, dass man einiges darf, aber doch besser sein lässt. Ich habe es weiter oben schon geschrieben. Der Hausbesitzer darf in seinem Garten schiessen, aber wenn er es übertreibt geht er auch 100% den Nachbarn auf den Geist und die rufen die Polizei. Mir gings hauptsächlich darum, ob eine Wohnung auch befriedeter Bereich ist, oder der eigene Keller. Gut das ist es, aber ich schiesse nicht mit einer SSW in der Wohnung und CO2, oder LP das mache ich manchmal im Keller. Das hört man kaum. Wollte das einfach mal 100% wissen. Gut Leute, danke für die Infos.

    Beste Grüße

    Stifi

  • Das Innere von Wohnung oder Haus ist immer befriedet in dem Sinne, dass es nicht zugänglich ist ohne sichtbare Grenzen zu überschreiten. Das ist nicht der Punkt. Es ist auch nicht so, dass nur der Haus- bzw. Grundstückseigentümer auf seinem umfriedeten... schießen darf. Dieses Recht hat der Besitzer des Hausrechts und das kann auch der Mieter der Immobile sein.
    Die WaffVwV führt deswegen aus:

    Aber wie schon gesagt wurde, müssen Nachbarn das Schießen im Garten und ggf. auch in der Wohnung nicht dulden. Da im Garten die Auflage bezüglich der Sicherung dass das Geschoss das (umfriedete) Grundstück nicht verlassen können darf meist nur mit baulichen Maßnahmen zu erfüllen ist, scheidet in der Regel das Schießen mit Druckluftwaffen in üblichen Gärten aus.
    Es ist leider so, dass man in einem Mehrparteienhaus mit Gemeinschaftsgarten das Schießen nur schwer vereinbar ist. Glücklich wer alleine einen Bauernhof oder Objekt mit Halle gemietet hat oder gar sein eigen nennt. Aber man kann halt nichts alles verallgemeinern und daher gibt es Konstallationen wo man eine Tätigkeit eben nicht ausüben darf, auch wenn es das Gesetz prinzipiell erlauben würde.
    Daher nochmal - suche dir einen Schießstand und schieße dort für ganz kleines Geld. Da muss man auch nicht zwangsweise Mitglied werden.

  • Ja das ist die beste Lösung, aabbeerr an Sylvester meckert ja normalerweise keiner, wenn es kracht. Dann dürfte ich ja ganz legal das Fenster öffnen und paar Schüsse mit der SSW mit Platzpatronen machen ohne Ärger zu bekommen. Oder ist es dann wieder verboten, wenn ich aus dem Fenster schiesse? 8o

    Stifi