Röhm RG 96 sicherung beim Lagern und frage zum silvesterschießen bez. kl. waffenschein

Es gibt 51 Antworten in diesem Thema, welches 5.398 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. August 2014 um 11:03) ist von Nordwolf84.

  • Hallo,

    Da ich seit kurzem 18 bin hab ich mir eine röhm rg 96 gekauft und ich hab jetzt schon hier und da was in diesem Forum gelesen und finde es hier recht gut, deswegen hab ich mich jetzt mal angemeldet und hätte gleich mal zwei fragen :)

    1. bei der rg96 kann man ja nachdem man einen schuss abgegeben hat den hebel einfach auf "safe" stellen und die waffe ist somit sicher und kann weggelegt werden. aber ist das gut für die waffe? weil der hahn drückt dann ja permanent den schlagbolzen rein. wäre es nicht besser den hahn zu spannen und dann den riegel auf "safe" stellen, damit der hahn in der sicherungsposition ist, wenn man die waffe einige wochen oder monate weglegt?

    2. zum kleinen waffenschein. ja ich weiß, einfach an silvester auf nicht befriedetem grund ist rumballern verboten. aber nehmen wir mal an, es ist wie bei uns im dorf und das ganze dorf trifft sich in der dorfmitte und verschießen da ihre feuerwerkskörper etc. und man hat den kleinen waffenschein und verschießt dort mit einer ssw pyromunition und die polizei würde kommen (ich denk mal nicht, dass das als versammlung zählt, aber das rumballern reicht ja schon um ärger zu bekommen), bekäme man dann mehr ärger, wie wenn man keinen kleinen waffenschein hat?


    mfg

  • Hallo,
    wenn du nach einem Schuss die Sicherung betätigst, knallt der Hahn doch nach vorne in die Sicherungsrast, und drückt nicht auf den Schlagbolzen.

    Wieso den Hahn spannen und dann entspannen? Der Hahn ist doch nach jedem Schuss gespannt, wenn nicht, dann stimmt was mit der Waffe nicht, oder die Munition ist zu schwach.

    Zudem sollte man eine Waffe eh niemals mit einer Patrone im Magazin...und schon gar nicht im Patronelager lagern!


    Zu der 2. Frage.... mehr Ärger nicht, aber dein kleiner Waffenschein ist dann weg, und du wirst auch nie mehr einen bekommen!

    Kommt aber drauf an auf wem man trifft... natürlisch schützt Unwissenheit nicht vor Strafe, aber jemand der nen KWS hat, könnte evtl. härter bestraft werden, da er die Gesetzeslage kennen sollte!

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  • Eine Waffe sollte man grundsätzlich ohne Munition lagern, einfach Munition aus der Waffe nehmen und im entspannten Zustand sicher lagern.
    Mit gespanntem Hahn Lagern wäre das Schlechteste, da könnte die Feder "ausleiern".
    Auch wenn es ziemlich unwahrscheinlich ist daß du zu Silvester auf den kleinen Waffenschein kontrolliert wirst (so lange du nicht auffällst).
    Ist das Führen ohne Schein außerhalb deiner Wohnung/Grundstück verboten.
    Das wird die Abnahme der Waffe und eine Anzeige nach sich ziehen (führen einer nicht angemeldeten Schusswaffe oder so ähnlich).
    Wie hoch die Strafe dafür ausfällt, das entscheidet dann der Richter unter Berücksichtigung der Umstände.

  • hallo,
    erstmal danke für die antworten.


    das mit dem nach dem schuss war mist was ich geschrieben habe xD meinte das bei nem schuss ohne munition, also ohne munition abdrücken, aber ich erklärs nochmal anders, worauf ich hinaus will.

    wenn man jetzt zum bleistift den schlitten abnimmt und wieder aufsetzt, dann ist ja der hahn gespannt. dann kann man entweder den sicherungshebel auf die "safe" stellen und der hahn rastet in die sicherungsraste oder den abzug betätigen bzw den hahn mit nahc hinten ziehen und abzug betätigen entspannen, wobei sowhl beim entspannen mit abzug als auch beim abdrücken der hahn ja bis nach vorne zum schlagbolzen geht und dann da steht. versteht ich was ich meine?
    was davon wäre besser für die waffe, wenn sie weggesperrt wird?

    Einmal editiert, zuletzt von Soldier100 (8. August 2014 um 02:52)

  • Das gibt sich beides nicht viel,in der Sicherheitsrast ist die Hahnfeder Minimal gespannt und wenn der Hahn aufliegt eben die Schlagbolzenfeder ,da leidert nicht wirklich was aus denn diese Schlagbolzenfeder hat nur minimal spannung ist ja nicht so das diese Feder wirklich gespannt wird wenn der Hahn aufliegt!

  • Lagerung einer jeden Schusswaffe grundsätzlich im entspannten Zustand und immer und grundsätzlich ungeladen, auch nicht mit vollem Magazin!
    Es ist unbedenklich, wenn die Waffe nach der Sicherheitsüberprüfung zum Entspannen leer abgeschlagen wird.
    Das Magazin sollte auch nicht mit gesteckten Patronen lagern. Das lässt die Magazinfeder auf Dauer erlahmen und dann gibt das Zuführungsstörungen beim Repetieren der Waffe.

    Der KWS ist keine Schießerlaubnis. Auch als Inhaber des KWS berechtigt dieser nicht zum Schießen zu Silvester! Der KWS ist eine Führerlaubnis. Sie erlaubt das (geladene) Führen einer Scusswaffe mit PTB Zeichen in der Öffentlichkeit.
    Das Schießen (zu Silvester) ist nur auf eigenen oder zugestimmten befriedeten Grund zulässig. Also z.B. im eigenen Garten.

    Jahr für Jahr werden immer kurz nach Silvester des öfteren wieder SSW eingezogen und eine Ordnugswidrigkeitenanzeige gestellt. Das kann teuer werden. Die SSW sieht man dann auch nicht wieder.

  • Kommt aber drauf an auf wem man trifft... natürlisch schützt Unwissenheit nicht vor Strafe, aber jemand der nen KWS hat, könnte evtl. härter bestraft werden, da er die Gesetzeslage kennen sollte!


    So ist es. Aber da der KWS leider ohne Prüfung abgegeben wird, ist das die Folge. Denn nicht jeder informiert sich aus eigenem Antrieb (hier im Forum). Daher bin ich nach wie vor für eine WSK light, allein schon um den Inhaber vor den Folgen falschem Irrglauben der wichtigen Gesetzte in diesem Zusammenhang zu schützen.
    Gerade das Schießen zu Silvester darf man schon klassisch nennen.

  • Daher bin ich nach wie vor für eine WSK light, allein schon um den Inhaber vor den Folgen falschem Irrglauben der wichtigen Gesetzte in diesem Zusammenhang zu schützen.

    Wozu denn eine "Light" Version?
    Dann lieber den vollen Umfang grad im speziellen Notwehr Notstand um zB die so allzeit beliebten Mutmaßungen in den SSW zur SV Threads vorzubeugen und davon mal abgesehn hat glaub bisher niemanden zusätzliches Wissen geschadet.
    Den KWS dann aber auch zur Voraussetzung zum Erwerb von Gas , Signal und Reizstoffwaffen mit PTB-Nr machen.
    Im Prinzip wie mit der WBK für 4mm M20 , halt Bedürfnisfrei .
    Vielleicht würde das dazuführen das weniger Mist mit den Teilen bzw. weniger solcher "Anfängerfehler" gemacht werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Nordwolf84 (8. August 2014 um 13:44)

  • Eine "Light-Version" aus Kostengründen.
    Denn die Nicht-Mitglieder eines Schützenvereines müssen die Waffensachkundeprüfung bei einer staatlich anerkannten Stelle ablegen. Das kostet i.d.R. um die 150 €. Als Vereinsmitglied im Schützenverein geht das meistens für gute 30 €.
    Aber eine WSK-light muss auch zugelassen sein. Ein Lehrgangsträger muss sich seinen Lehrplan genehmigen lassen, um seine staatliche Anerkennung zu bekommen. Daher sind gekürzte Inhalte formal im Moment nicht zulässig. Einzig die Schießprüfung darf bei Munitionssammlern entfallen, wie auch die Schießprüfung auf die Waffengattung reduziert werden darf, die später beantragt wird. Aber ein nur wenige Stunden andauernde und stark vereinfachte Prüfung explizit bezogen auf SSW gibt es nicht.
    Daher bin ich im Sinne der Vereinfachung und der Akzeptanz für eine solche Möglichkeit. Dann kann man so was auch im Rahmen von 20 - 30 € anbieten.

    Aber wer natürlich eine "richtige" WSK ablegen möchte, kann und darf das natürlich gern tun. Sie ist unbegrenzt gültig und kann später auch zum Erwerb von scharfen Waffen dienen, wenn andere Voraussetzungen gegeben sind. Außer der Volljährigkeit gibt es keine Beschränkungen zur Teilnahme an einem Kurs mitsamt Prüfung.

  • Also ich hab die Prüfung auch über den Verband gemacht und habe 120€ für die Prüfung sowie 30 € für Material und Prüfmun. bezahlt.
    Aber wie ich ja oben schon schrieb wäre es doch ein einfaches im allgm. die WSK zur Vorausetzung für den KWS zumachen der dann wiederum Voraussetzung schon für den Erwerb wäre .
    Da würde dann im Prinzip die Genehmigung des Lehrplans für die staatl. Anerkennung wegfallen da es die WSK nach §7 WaffG ja ohnehin schon ist.
    Und wer dann wirklich einen KWS haben will der kann auch ohne weiteres mal 150 € investieren. Ist ja nicht so das es rausgeworfenes Geld wäre.
    Somal SSW oder ähnliches meist ja der Einstieg in den Schießsport sind und was man hat, hat man halt. Ob man nun die WSK nun für den KWS macht oder dann später ohnehin die WBK macht.

  • Aber wie ich ja oben schon schrieb wäre es doch ein einfaches im allgm. die WSK zur Vorausetzung für den KWS zumachen der dann wiederum Voraussetzung schon für den Erwerb wäre .
    Da würde dann im Prinzip die Genehmigung des Lehrplans für die staatl. Anerkennung wegfallen da es die WSK nach §7 WaffG ja ohnehin schon ist.

    Verwechselst du das was?
    Wer die Prüfung des KWS abhalten darf, ist in der AWaffV beschrieben. Das sind neben der Behörde nur die Schützenvereine mit einer vom Verband ausgewählten (und geschulten) Person sowie Personen mit staatlicher Anerkennung. Die WSK, die über die Sportschützenvereine erlangt ist, gilt nur für die Belange von Sportschützen. Lehrgangsträger mit staatlicher Anerkennung für die genehmigten Bereiche, u.a. Bewacher, Sammler usw. Letztere müssen einen Lehrplan ausarbeiten und diesen genehmigen lassen. Grundlage ist dazu der vom BVA veröffentlichte Fragenkatalog für WSK. Daher liegt auch der Umfang der WSK und die in der AWaffV festgelegten Prüfungsbestimmungen fest. Man müsste anfragen, ob eine gekürzte und nur für die Belange von KWS Inhabern zugeschnitte WSK überhaupt zulässig wäre. Das ist aber solange uninteressant, wie der Gesetzgeber diese nicht für KWS-Antragsteller vorschreibt. Würde das geschehen, müsste dann auch der Umfang der WSK festgelegt werden.
    Aber warum sollte die Pflicht der Genehmigung eines Lehrplanes für Lehrgangsträger entfallen können?
    Die Anerkennung ist lediglich die Voraussetzung dass sein ausgestelltes Prüfungszeugnis eine bundesweite Gültigkeit hat. Das Unterrichten selbst bedarf keiner Anerkennung oder Genehmigung. Eine ausgestellte Teilnahmebestätigung hätte dann aber auch keinen offiziellen Wert.

  • Ok dann hab ich was durcheinander geworfen. Bitte untertänigst um Vergebung :huldige: ;^)
    Was ich meinte warum man da falls es irgendwann so kommen würde das die WSK für den KWS Voraussetzung wird nicht das ganze so lässt wie es aktuell für die WBK ist und dann ggf. den praktischen Teil unter Umständen weg lässt.
    Das wäre dann doch nur wieder unnötige Bürokratie eine extra WSK speziell für KWS zubasteln.

  • Ich will auch nicht noch mehr Bürokratie und Kosten für alle Waffenbesitzer herauf beschwören. Aber bei manchen Fragestellungen würde ich dann eine WSK wünschen.

  • Das ist nicht nur Dein Wunsch.
    Wie gesagt könnte mir das ganze wie folgt ganz gut vorstellen.

    WSK ---> KWS ---> Erwerb und Führen von SSW

    Frage wäre dann allerdings wie bekommt man dann all diejenigen dazu eine WSK zumachen die bereits SSW besitzen und den KWS nicht haben oder nicht haben wollen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Nordwolf84 (8. August 2014 um 14:47)

  • Es ist unbedenklich, wenn die Waffe nach der Sicherheitsüberprüfung zum Entspannen leer abgeschlagen wird.


    Das stimmt nicht so ganz,zumindest für SSW !

    In der Anleitung (die anscheinend kein Mensch liesst ;^) ) der Weihrauchrevolver steht Zitat:" "Schiessen mit ungeladener Waffe ist zu vermeiden,um Abnutzung oder Bruch von Teilen zu verhüten:"

    Also wenn sowas kommen würde,WSK ,vielleicht auch noch ne WBK und der ganze Mist,dann kann man auch gleich ne richtige machen und scharfe Waffen kaufen ;^) !

  • Ein Schlagbolzen bekommt im Schuss ganz andere Schläge, als wenn man diesen leer abschlägt. Zudem wird man das ja nicht häufig machen müssen. Allerdings Cowboy vor dem Fernseher spielen und dabei hunderte Indianer abschießen, würde ich dann auch nicht machen.

    Jeder der mal bei der Bundeswehr war kennt das Prozedere. Dort hat man seine Waffe mindestens 20 Mal täglich leer abgeschlagen, denn es war Teil der Sicherheitsüberprüfung.
    Zudem wird bei Waffen mit Entspannhebel nichts anderes gemacht. Es ist nur der Unterschied, dass die Schlagbolzensicherung den freien Flug des Schlabo verhindert.

    Einzig bei Flinten soll man diese nicht leer abschlagen. Konstruktionsbedingt verhält es sich dort anderes und Brüche des Schlabos kommen vor.

    In der Anleitung schreibt der hersteller das gerne rein, weil er dann im Falle eines Bruches sich dann eben auf diesen Passus beziehen kann. Zudem gibt es genug dumme Knallköppe, die das mit bzw. ohne Sicherheitsüberprüfung machen und dann knallts halt.
    Wie ich eingangd ja schon ausdrücklich schrieb, soll man das erst nach eingehender Sicherheitsüberprüfung machen. Diese Sicherheitsüberprüfung muss mit der Handhabung der Waffe "in Fleisch und Blut" übergehen. Nicht umsonst fällt ein jeder in der WSK oder Jägerprüfung durch, der das nicht beachtet.

  • Ich wär ja dafür das Alter was Freie Waffen angeht einfach auf mitte 20 zu steigern,schon hat man die ganzen 18 Jährigen "Erwachsenen" außen vor und schon wir weniger Mist mit getrieben ;^) !

    Ich weiß ja auch nicht,ich hab nie eine WSK gemacht und würde bei diesen Fragebögen bestimmt auch durchfallen :D ,aber irgendwie bin ich eben schon als 12 Jähriger im Umgang mit dem LG "Geschult" worden !Mit SSW hab ich mich dann erst mit mitte 20 beschäftigt und vorher gar nicht und trotzdem wusste ich wie eine Pistole funktioniert und wie man sicher damit umgeht ;^) !

    Ich mach nie ne Sicherheitsüberprüfung weil die SSW grundsätzlich ungeladen sind und wenn sie geladen werden dann werden sie auf jeden Fall wieder entladen bevor sie verstaut werden ;^) .

    Allerdings hampel ich auch nicht mit rum wie so manch andere.Lese bei jeder neuen erst das Handbuch.................

  • Also wenn sowas kommen würde,WSK ,vielleicht auch noch ne WBK und der ganze Mist,dann kann man auch gleich ne richtige machen und scharfe Waffen kaufen !

    Und warum machts dann fast keiner hier ? Liegts am Geld oder evt. an der Tatsache das der eine oder andere schon was auf dem Kerbholz hat?
    Ich meine was wäre an dieser Theorie verkehrt , das man sagt auch SSW an Leute die nachweislich (WSK) Ahnung von der Materie haben?
    Die besten Beispiele für Unwissenheit finden wir doch hier im Forum . Man lese sich doch mal die eine oder andere Frage bzw. Antwort durch die einem Sachkundigen die Haare zu Berge stehen lassen.
    Und davon mal abgesehen es ist ja nicht so das das Geld verloren wäre es ist ja ganz gut angelegt und zwar in Wissen und davon kann man ja nie genug haben.

    Einmal editiert, zuletzt von Nordwolf84 (8. August 2014 um 16:38)