Erwerb eines 16J Luftgewehr mit Verweis auf Sportordnung des BDS?

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 4.197 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. August 2014 um 14:28) ist von Kante.

  • Hallo ,

    Der Erwerb auf meine gelbe WBK sollte ja kein Problem sein, allerdings muss ich ja zur Begründung auf eine Disziplin.

    Bei FT Vereinen ist das ja in deren Sportordnung verankert. Möchte ich aber bei denen mit 16j trainieren, bliebe mir ja nur der Verweis auf deren Disziplin, richtig?

    Gruß Frank


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  • Du musst auf nichts verweisen oder angeben...
    Solange du bereits eine Gelbe WBK besitzt, kannst du kaufen was du möchtest solange es irgendwo in eine Sportordnung passt.
    Hast du keine Gelbe WBK und möchtest eine beantragen, gib die nächst beste Disziplin für ein Stinknormales KK Gewehr an.
    Was du hinterher kaufst ist egal, solange es den Gesetzlichen vorgaben entspricht.

  • Kaufen kannst du schon alles, aber spätestens beim Abstempeln der WBK beim Sachbearbeiter sollte man auf Nachfrage dem erklären können was man wohl damit sportlich schießt.
    Da bietet sich halt FT an. Ist Anhang F der BDS Sportordnung.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Falls es Fragen gibt, Übungsgewehr für 50m zwecks günstigerer Munition, schießen damit darfst du sowieso nur auf einem zugelassenen Stand, im Garten ist bei 7,5J. Schluss.
    Dazu kommt noch daß du solch ein Luftgewehr auch ordentlich lagern musst, aber ein Tresor/Waffenschrank wird ja bei Vorhandensein eines KK´s auch da sein.

  • Du musst auf nichts verweisen oder angeben...
    Solange du bereits eine Gelbe WBK besitzt, kannst du kaufen was du möchtest solange es irgendwo in eine Sportordnung passt.


    Nene, eben weil der SB nicht alle Sportordnungen mit deren Disziplinen kennen kann, kann dieser schon einen Nachweis verlangen wo sich diese Waffenklasse sportlich in einer Disziplin einzuordnen lässt. Das muss der Antragsteller auf Verlangen schon belegen können.
    Ansonsten wäre die gelbe WBK ja ein Freibrief für alle Waffen, die technisch gesehen auf die Gelbe gehen.
    Wer weiß zudem was die mit dem nationalen Waffenregister noch alles vorhaben. Jedenfalls lassen die gespeicherten Daten einer jeden Waffe durchaus eine (automatische) Auswertung bezüglich der sportlichen Verwendbarkeit zu. Taucht dann eine sportlich ungeeignete Waffe auf, könnte das als unerlaubter Waffenerwerb ausgelegt werden.
    Zudem hat man von einer "unsportlichen" Waffe nichts, denn i.d.R. dürfen diese auch nicht auf sportlichen Schießständen genutzt werden. Und Kontrollen auf Schießständen hat es schon zu Hauf gegeben, sofern dem Schießstandbetreiber das im Vorfeld nicht schon aufstößt.

  • Schießstände werden meist für eine bestimmte Joule Zahl zugelassen (unserer hat eine Zulassung bis 4.000 Joule), und da kannste dann eigentlich schießen was du willst (unser Verein ist nicht nur im DSB sondern auch noch im BDS) und wenn du für FT Wettbewerbe üben bzw. da teilnehmen möchtest, dann ist das auch ein Bedürfnisnachweis.
    Ich sehe da jedenfalls kein Problem, und ich kenne auch einige Leute die LG auf gelber WBK haben.

  • Der DSB verbietet Waffen, die ein Verbot schießsportlicher Nutzung nach § 6 AWaff haben.
    Gleiches die Sportordnung der Reservisten. Die anderen Verbände möglicherweise auch, das müsste man im Einzelfall prüfen. Nicht davon betroffen sind jagdlich genutzte Stände.

    BTW: Das "Andere" irgendwas in ihren WBKs eingetragen bekommen haben, muss ja dennoch nicht zwangsläufig richtig sein. Ich habe schon selbst eine gelbe WBK mit Eintrag einer Walther GSP .22 lr gesehen. Die gehört da natürlich nicht drauf.

  • Man sollte sich schon auf die Disziplin des BDS berufen dürfen sonst macht es auch keinen Sinn sich bei einem entsprechenden Wettbewerb anzumelden.

    Und abstempeln können ja FT Vereine wie Wermsdorf auch wenn man dort trainiert .


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  • Der Sachbearbeiter kann Dich schon nach der Disziplin fragen, welche Du mit der Waffe schießen möchtest. Das wäre dann Field Target. Mehr brauchst Du nicht !

    Gruß Kante

  • Ja ich denke auch dass das klappt. Lagerung natürlich in meinem Langwaffenschrank wo auch schon der Schwede und das KK steht.

    Wird wohl ein HW 100 werden. Möchte lieber mehr in die Optik investieren.


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  • Ich empfehle in solchen Fällen sich das Schießen auf fremden Ständen als Gast in sein Schießbuch abstempeln zu lassen.
    Ansonsten macht ein solches LG auch wenig Sinn, wenn man es zu Hause nicht schießen darf.

  • Zitat

    Der DSB verbietet Waffen, die ein Verbot schießsportlicher Nutzung nach § 6 AWaff haben.

    Das heißt, auch ein Gastschütze darf auf einem DSB-Stand keine Waffe benutzen, die von der Mündungsenergie der Standzulassung entspricht, für die jedoch keine Disziplin vorhanden ist (auch nicht in einer etwaigen Landesliste)?

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Das heißt, auch ein Gastschütze darf auf einem DSB-Stand keine Waffe benutzen, die von der Mündungsenergie der Standzulassung entspricht, für die jedoch keine Disziplin vorhanden ist


    Mit Gastschütze und Verband hat das nix zu tun.

    § 6 AWaffV sagt "nur" das mit den dort gelisteten Waffen kein Sportschießen stattfindet. Wenn die Standzulassung aufs sportliche Schießen beschränkt ist, kriegt der Betreiber ein Problem.

    Schießen auf einem Jägerstand oder beim gewerblichen Betreiber ist ok. Umgangsformen, die auf das Bedürfnis Sportschütze beschränkt sind (auf Leihschein nach Hause mitnehmen, um sie mal auszuprobieren, beim Training/Wettkampf nach einer Sportordnung damit auftauchen o.ä.) sind ausgeschlossen.

    Die rechtliche Handhabung, was darunter fällt, ist aber dermaßen undurchsichtig, das kaum jemand spontan einordnen kann, welche Waffe nun wegen verstellbarem Hinterschaft, Rails am Vorderschaft, Lauflänge u.ä. pöse oder gut ist.

    Von der Remington 597 VTR wird zum Beispiel vereinzelt behauptet, sie sei zum sportlichen Schießen zugelassen, weil es keinen ablehnenden BKA-Feststellungsbescheid gibt. Darauf würde ich micht nicht verlassen, solange es keine ausdrückliche Bestätigung der Zulassung gibt.

    Anderes Beispiel: Von den hier gelisteten Anschütz MSR RX 22 ist nur eine zum sportlichen Schießen zugelassen. Die anderen haben pöse Klappschäfte oder ´ne Rail oder ´ne falsche Visierung, obwohl die Optik zum Teil einem Toaster gleicht.

    Baust Du die falschen waffenunwesentlichen Teile um, bist Du schon wieder in Teufels Küche.

    Andreas

  • § 6 AWaffV sagt "nur" das mit den dort gelisteten Waffen kein Sportschießen stattfindet. Wenn die Standzulassung aufs sportliche Schießen beschränkt ist, kriegt der Betreiber ein Problem.

    Schießen auf einem Jägerstand oder beim gewerblichen Betreiber ist ok.

    Das ist nicht ganz richtig, nach §9AWaffV Punkt 1 ist es nur Personen gestattet die eine Erwerbserlaubnis dafür haben und es im Rahmen des Bedürfnisses liegt gestattet.

    Alle Anderen dürfen nach (Punkt 3) mit Waffen schießen die nicht von §6AWaffV ausgeschlossen sind.


    Umgangsformen, die auf das Bedürfnis Sportschütze beschränkt sind (auf Leihschein nach Hause mitnehmen, um sie mal auszuprobieren, beim Training/Wettkampf nach einer Sportordnung damit auftauchen o.ä.) sind ausgeschlossen.


    Genau richtig.

  • Ich weiss nicht was der DSB mit der Standzulassung zu tun hat, der Stand wird von der Behörde abgenommen und nicht vom DSB (zumindest ist das bei unserem so gewesen), bei unserem Stand gibt es eine Energiegrenze von 4.000 Joule, da ist es egal ob du mit einer Hobby Luftpistole mit 4 Joule oder einer Zivilversion eines G3 mit 3.800 Joule schießt.
    Welche Waffe du von der Behörde genehmigt bekommst, liegt an deinem Bedürfnis und der Behörde. Das Bedürfnis wird über die entsprechenden "Sportordnungen" geregelt, egal ob DSB, BDS, Reservistenverband, Jagdschein/Recht oder sonst noch was.
    Was habt ihr für komische Stände auf denen man nur nach DSB Ordnung schießen darf 8|

  • Die Anfangs gefragte Ziffer für die Sportordnung des BDS für Field Target ist 7102. Dank an Patrick ;)
    Ich habe aber jetzt meinen Antrag auf 0.22er Unterhebelrepetierer geändert (Ziffer 2204), da ich für meine Gelbe einen Eintrag für Repetierer drin haben wollte. Das möchte ich aber auch neben Field Target trainieren.

  • Also ich hätte als Aufsicht bei uns auf dem Stand kein Problem damit wenn Jemand den Wunsch hätte Seine Druckluftwaffe ...

    - bis 16,3 Joule nach BDS Sportordnung (Field Target)
    - über 7,5 Joule im Kaliber 4,5 mm nach BDMP Jugend Sportordnung (F10)

    Natürlich würde ich Ihn damit schießen lassen und wäre mir ad hoc auch keiner Schuld bewußt.


    Anders sähe das aus wenn z.B. ein Jäger Seine AK 47 schießen möchte.
    Nicht etwa, weil das auf dem Stand unzulässig wäre, sondern weil ich als Sportschütze keinen Jäger beaufsichtigen darf (oder möchte).
    In diesem Falle würde ich Ihn bitten zu warten bis das aktuelle schießen beendet ist und ich eine geeignete Aufsicht organisiert habe.

    Wenn Jemand der Ansicht ist, damit begebe ich mich auf dünnes Eis, der möge mir das bitte mitteilen.
    Man ist ja nie zu alt um noch dazu zu lernen und ich müßte mir das dann nochmal durch den Kopf gehen lassen. :^)


    Ob nun jemand seine Druckluftwaffe nach BDMP F10 eingetragen bekommt oder nicht - das hängt sicherlich davon ab wie Er gegenüber Seinem SB argumentiert.


  • Anders sähe das aus wenn z.B. ein Jäger Seine AK 47 schießen möchte.
    Nicht etwa, weil das auf dem Stand unzulässig wäre, sondern weil ich als Sportschütze keinen Jäger beaufsichtigen darf (oder möchte).
    In diesem Falle würde ich Ihn bitten zu warten bis das aktuelle schießen beendet ist und ich eine geeignete Aufsicht organisiert habe.


    Wenn du das nicht möchtest ist es deine eigene Entscheidung, dürfen darfst du das schon, du darfst ja auch Anfänger beaufsichtigen die keine WBK haben und mit Vereinswaffen üben.
    Klar würde ich auch keinen mit solch einer Waffe neben 4 KK Schützen stellen, die haben dann nämlich schnell keine Lust mehr :rolleyes: .
    Aber wenn ein Stand frei oder dort Großkaliber geschossen wird, warum nicht.