MP5 Halbautomat

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 4.939 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. August 2014 um 21:10) ist von Floppyk.

  • ja, ist nix mit freien Waffen.
    In irgendeiner TV-Serie wurde darüber geredet.
    Gibt es die MP5 als Halbautomat?

    Also auch für Sportschützen?

    Gruß
    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Die MP5 als reinen Halbautomat gibt es von verschiedenen Herstellern (z.B. Schwabenarms).
    Jedoch darf die MP5 nicht von Sportschützen erworben werden wegen §6 AWaffV

    Zitat


    § 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

    (1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:1.Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;2.halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenna)die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,b)das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oderc)die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;
    3.halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.
    (2) Das Verbot des Schießsports mit Schusswaffen und Munition im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 des Waffengesetzes bleibt unberührt.(3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt.(4) Zuständige Behörde für die Beurteilung der Schusswaffen nach Absatz 1 ist das Bundeskriminalamt.

  • Nicht ganz richtig... passend umbaut mit einem Holzschaft darf die von Sportschützen erworben und benutzt werden...
    Allerdings ist der Preis lächerlich hoch.

  • Ich meine das ich bei egun mal gelesen habe das ein Händler schrieb das man als Sportschütze auf grün die haben darf aber nur diese spezielle lange mit Holzschaft. Die kurzen MP5 darf
    man auf keinen Fall erwerben als Sportschütze.

    Ich habe auch mal gehört das man die bekommt wenn man die als Gradezugrepetierer umbaut- wer macht das schon- gibt bei egun auch eine Cugir Ak 47 als Gradezug rep.für Sportschützen und sogar auf gelb.

    Wie gesagt richtig zu 100 Prozent bin ich mir nicht sicher- ich will sowas ja auch nicht kaufen.

  • die Antwort von Uli reicht mir eigentlich.
    Klar, der Anschein Paragraph.

    Danke für die sachliche Antwort.

    Gruß
    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Gibt auch noch den Nachbau von GSG, die GSG5 im Kaliber .22 hat aber recht wenig mit der Orginalen zutuen.

  • GSG stellt eine MP5 als KK-Halbautomat her. M.W. sind diese für Sportschützen nicht erwerbbar, weil Anschein, Lauflänge und Hülsenlänge sie vom sportlichen Schießen ausnimmt. Aber auf Jagdschein bekommt man sie.
    GSG hat aber danach einen KK-Halbautomaten im Stiele der Kalaschnikow und der M16 herausgebracht. Wie es sich da mit der sportlicher Erwerbbarkeit aussieht, bin ich nicht im Bilde. Denn das Problem Anschein und der Hülsenlänge bleibt ja. Evtl. mal bei den Feststellungsbescheiden schauen, ob sich da ein positives Gutachten als Freigabe gibt. Dann ist sie über das Bedürfnis als Sportschütze zu bekommen, wenn der Verband auch eine Disziplin kennt und entsprechend ein Bedürfnis ausstellt.

  • Nostalgie schadet nie ;)

    Das GSG Sturmgewehr 44 und die MP 40 sind "als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden" und fallen daher aus der Kiegswaffenliste.

    Die Version Standard der MP 40 ist eine Kurzwaffe (Lauflänge < 30 cm), zum sportlichen Schießen sind beide nur bedingt geeignet und bitte nur mit 10 Schuß Magazin.

    Andreas

  • Die MP5-"SD" von GSG hat einen recht langen Lauf, der in der Schalldämpferattrappe weiter geht.

    Wenn man die Schulterstütze von der kurzen MP5 abmontiert hat man eine Kurzwaffe, die man so evtl. auf Grün eintragen lassen könnte.


  • Wenn man die Schulterstütze von der kurzen MP5 abmontiert hat man eine Kurzwaffe, die man so evtl. auf Grün eintragen lassen könnte.


    Kurzwaffe wäre in den Fall vollkommen Latte, beim Anschein(Kriegswaffe) wird nicht zwischen Lang und Kurz unterschieden.

  • Die MP5-"SD" von GSG hat einen recht langen Lauf, der in der Schalldämpferattrappe weiter geht.


    Ist dennoch zu kurz. GSG hatte die GSG-5 - egal in welcher Ausführung - gar nicht für den deutschen Markt konstruiert und daher die sportliche Verwendbarkeit unberücksichtigt gelassen. So hieß es jedenfalls mal.


    Wenn man die Schulterstütze von der kurzen MP5 abmontiert hat man eine Kurz.waffe, die man so evtl. auf Grün eintragen lassen könnte.


    Oder den Klappschaft montieren. Das kommt auf's gleiche heraus. Allerdings sind die Bedürfniss (-erlaubnisse) der Kurzwaffen immer an einer Disziplin gebunden. Im DSB wird sowas nicht hinein passen. Da müsste man mal prüfen, welcher Sportordnung das zuzuordnen wäre.
    Aber leider ist auch die gekürzte GSG eben nicht für jeden Sportschützen erreichbar, wie KK- oder GK Standardkurzwaffen, die man praktisch in jedem Verband angemeldet bekommt.

  • Oder den Klappschaft montieren. Das kommt auf's gleiche heraus


    Da wäre ich mir nicht so sicher.

    Zum Bedürfniskram:
    Man hat einen Voreintrag auf der grünen WBK "Sportpistole .22lr". Ob man sich dann eine Gurke holt mit der man die 5 nicht halten kann ist jedem sein eigenes Problem. Es wird ja kein Hersteller oder eine Bauart eingetragen.

    Ob Anschein oder nicht, ich kenne 2 Leute die so eine MP5 auf Grün als KW haben. Aber das ist sicher auch immer vom Sachbearbeiter abhängig, spätestens bei der ersten Kontrolle. So wie einige Vorderschaftrepetierbüchsen im Kal. 12 auf Gelb eingetragen haben. Gab es jetzt Jahrelang und keinen hat es interessiert.

  • Da müsste man mal prüfen, welcher Sportordnung das zuzuordnen wäre.
    Aber leider ist auch die gekürzte GSG eben nicht für jeden Sportschützen erreichbar, wie KK- oder GK Standardkurzwaffen, die man praktisch in jedem Verband angemeldet bekommt.


    Da bracht man gar nichts prüfen, weil das Teil egal Lang oder Kurz vom sportlichen Schießen wegen dem Anschein und der Verbotsmerkmal(e) ausgeschlossen ist.

  • Wenns einen gezogenen Lauf hat ists keine Flinte, sondern eine Büchse. Aber auch das ist wohl streitbar. Und ja, es gibt auch Vorderschaftrepetierbüchsen in .22lr oder .30-06. Die gehen auch auf Gelb.

    Soweit ich weiß gibts seit neuesten einen Schrieb dazu, der natürlich die bisherige Regelung (=Keine Repetierbüchse in Kal. 12 auf Gelb) untermauert und festschreibt. Wäre ja doof wenn man zugeben müsste sich mal wieder beim Gesetze schreiben nicht genug Gedanken gemacht zu haben. Was das bringen soll ist mir selber unklar, eine Vorderschaftrepetierflinte auf Grün zu bekommen ist ja kein Problem.