Demnächst in Ihrem WaffG

Es gibt 155 Antworten in diesem Thema, welches 11.769 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. September 2014 um 07:32) ist von Kentucky.

  • Wenn ich mir einen Laser auf meine Cx4 Storm schrauben darf
    verspreche ich hoch und heilig damit nicht zum Flughafen zu
    gehen. Manche Gesetze sind irgendwie zum :kotz: .

    Grüßle Markus :winke:

    Feinwerkbau 300 S ,Weihrauch HW97KT,[size=12]Beretta 92 FS, Hämmerli 850 AirMagnum...

    [size=12]Fernwettkampf - wer es nicht versucht ist selber Schuld. 8)

  • Zitat

    Ein Messer braucht die Menschheit nun wirklich im Alltag mehr, als so einen Laserpointer. Mal ganz ehrlich, hast Du sowas dabei, brauchst Du sowas auf der Straße, oder andersherum, schränkt das Bürger in unserem Land über Gebühr ein, wenn man die Laserpointer nicht mehr draußen in der Öffentlichkeit, auf der Straße haben möchte? Die meisten machen doch eh nur Unfug damit.., mir fällt ad hoc nix anderes dazu ein, sorry. Wie schon oben erwähnt, es wird dafür kein Patentrezept geben, nicht alles auf der Welt ist verhinderbar. Wenn man aber nix versucht, dann geht auch sicher nix... In diesem Sinne.

    Ähm, es gibt zum Beispiel Kugelschreiber die Laserpointer eingebaut haben. Gedacht für Leute die im beruflichen Alltag Präsentationen mit Beamern, Overheadprojektoren o.ä. halten in denen es notwendig ist gewisse Sachen zu zeigen bzw. hervorzuheben. Der Laserpointer ersetzt hier den altmodischen Zeigestab den es früher mal gab. Der Kuli mitsamt eingebautem Laserpointer steckt dann in der Brusttasche des Hemdes, man denkt an nichts böses und schon ist man kriminalisiert....

    Zitat

    Ich selber kenne einen Lokführer, der heute ein leicht eingeschränktes Sehvermögen nach so einer Blendung mittels Laiserpointer hat.

    Wahrscheinlich ein Teil das sich jemand entweder selbst gebaut hat, oder aus der VR China hat schicken lassen. Die in Deutschland zulässigen Laserpointer sind von der Energie her so niedrig, das sowas nicht passieren kann. Mit einem Laserpointer gebaut mit einer Laserdiode die aus einem DVD-Brenner ausgebaut wurde kann man einen Luftballon zum Platzen bringen, da ist also ordentlich Dampf dahinter. Was will man da jetzt machen? Vielleicht solche Laufwerke verbieten?

    Die in Deutschland üblichen Laserpointer sind Klasse 2 bzw. 2M.

    Klasse 2:

    Die zugängliche Laserstrahlung liegt nur im sichtbaren Spektralbereich (400 nm bis 700 nm). Sie ist bei kurzzeitiger Bestrahlungsdauer (bis 0,25 s) auch für das Auge ungefährlich.

    Klasse 2M:

    Wie Klasse 2, solange keine optischen Instrumente, wie Lupen oder Ferngläser, verwendet werden.

    Der verwendete Laserpointer hatte entweder ordentlich Dampf, oder ein Teil des abgestrahlten Lichts lag von der Wellenlänge her im nicht-sichtbaren Bereich. Letzteres ist auch brisant, denn es führt zu Netzhautverbrennungen. Bei nicht-sichtbarem Licht wirkt nämlich der Schlussreflex der Pupille nicht. Das heißt das hochenergetische Licht kann unbedämpft auf die Retina auftreffen und diese schädigen. Deswegen darf man auch nie direkt in einen eingeschalteteten IR-Strahler schauen wie er zum Beispiel beim Nachtsichtgerät Fero 51 üblich war.

    Durch die Zeit und die Wellenlänge kommt man darauf das die Dinger keine bleibenden Schäden hinterlassen, denn es greift der Liedschlussreflex.

    Allerdings frage ich mich was in den Hirnen von Leuten vorgeht die Menschen die ein Fahrzeug führen blenden. Meiner Meinung nach sollten solche Leute mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden, denn die setzen Leben aufs Spiel. Nicht nur an die Menschen zu denken die da in einem Flugzeug sitzen, denn gerade um den Frankfurter Flughafen sind noch Städte und Gemeinden drumherum, denen kracht dann evt. so eine abstürzende Maschine noch aufs Haus. Von den Hinterbliebenen und den Leute die dann die sterblichen Überreste zusammensuchen dürfen und dann dementsprechend einen psychischen Schaden davontragen wollen wir erst gar nicht reden.

    Vor allen Dingen wenn man überlegt dass da in den letzten Jahren gezielt informiert wird sowas nicht zu tun, also dumme Jungenstreiche, pure Dummheit oder Unwissenheit kann es nicht sein. Da kann man wirklich Absicht unterstellen. Wahrscheinlich die gleiche Kategorie die auch Pflastersteine von Autobahnbrücken wirft...

    Oder die Kategorie pubertierende Jugendliche die dann als Mutprobe mit dem Laserpointer spielen, und diese Kategorie Personen wird in der Regel schon vorher auffällig.

    Zitat

    ...Ich finde insgesamt gesehen -wenn man es mit anderen vergleicht- doch ganz gut und in einem Land, in dem Flughäfen und die nahe Umgebung dazu als sogenanntes gefährdetes Objekt eingestuft sind und durch die Polizei, nach geltendem Gesetz und Rechtsprechung, verdachts- und ereignisunabhängige Kontrollen durchgeführt werden dürfen....


    Machen Sie sich bitte frei....einmal in die Hocke gehen und Husten damit wir sehen können dass Sie keinen Laserpointer im Rektum verstecken.... :wacko:

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (31. Juli 2014 um 22:39)

  • Viel unnützes Aufhebens und diese Dinger.
    Dennoch - ich wiederhole mich. Wenn es tatsächlich derartig viele Blendfälle wie angegeben im Flugverkehr vorgekommen sind, muss der Gesetzgeber handeln. Aber die Leute, die mit einem Laserpointer arbeiten, wird das nicht tangieren.

  • Ich selber kenne einen Lokführer, der heute ein leicht eingeschränktes Sehvermögen nach so einer Blendung mittels Laiserpointer hat.


    Ganz kurz noch etwas zu dem Zitat aus germi's Beitrag, leider finde ich auf die Schnelle nicht den Ursprung in diesem Thema. -> edit: Das Zitat ist nicht von germi, ich habe es nur nicht anders hinbekommen.

    Das ist nahezu unmöglich, in der Praxis sind dazu die Bestrahlungszeiten zu kurz, die Distanzen zu groß und die Divergenzen zu hoch, sowie die verfügbaren Leistungen bei weitem nicht ausreichend. Außerdem kenne ich jetzt niemanden der in der Lage wäre auf die Schnelle einen Laser ruhig genug zu halten für sowas. Vorstellbar wäre das nur bei extrem kurzen Distanzen, zb zum 10m bis 20m und hohen Leistungen.
    Möglicherweise - und erheblich wahrscheinlicher - ist es, daß anläßlich einer Blendung ein Augenarzt mal nachgeschaut hat und dabei erst was gefunden wurde, was schon vorher bestand. Denkbar wären auch mouches volantes welche vorher schlicht nicht aufgefallen sind, davon habe ich nämlich selber mittlerweile eines und das kommt nicht plötzlich sondern ganz langsam und wird immer deutlicher. Oft achtet man auf sowas auch gar nicht bis mal ein triggerndes Erlebnis stattfindet.

    Weiterhin denkbar wäre auch, daß es was Somatisches ist - nach diesem Erlebnis. Ging mir auch mal so nachdem ich beim Experimentieren mit einem knallroten Diodenlaser um 635nm ( das sind die sehr hell roten ) mit etwas über 10mW Leistung mal nicht aufgepasst habe während ich einen Spiegel einstellen wollte. Mit dem Auge auf geschätzt ca 7 oder 8m bei voller Bündelung reingeschaut. In den ersten Sekunden habe ich dann gar kein rot mehr sehen können, der rote Punkt schien nur noch hellgrau-weiß - klar, denn es war sicher der ganze Farbstoff im Auge aufgebraucht um rot erkennen zu können. Dann dachte ich erst auch es wäre was permanentes, bis ich mir dann mal klar gemacht habe was für ein Quatsch das ist.

    Nicht falsch verstehen, auf kurze Distanzen muß man da wirklich aufpassen, aber bereits auf 50 und mehr Meter kühlt das ganz schnell runter. Ich bin selbst mal in der Dämmerung mit einem grünen Laser geblendet worden. Ja es ist hell, ja man sieht das sofort und man sieht auch exakt wo es herkommt. Gefährlich war es für mich nicht. Laut google earth betrug die Distanz 170m wie ich später herausgefunden habe, nach dieser Distanz ist auch ein Laser mit mehreren 100mW unkritisch. Die eingestrahlte Leistung pro Fläche ist schlichtweg lächerlich. Wisst ihr eigentlich wie unglaublich groß ein Punkt bei gängigen Divergenzen von 1-2mrad auf 100m Distanz bereits ist?
    Nur mal ein Beispiel: ein Strahl mit 1-2mm Durchmesser bei einer Divergenz von 1,5mrad misst nach 100m bereits um die 150mm... das sind einige Quadratzentimeter bestrahlter Fläche und selbst bei 100 oder 200mW ist die Leistung pro Fläche dann ein absoluter Witz. Es ist dann nichts weiter wie eine sehr gut gebündelte mittelhelle farbige Taschenlampe.

    Aber viel besser hat User valsana das bereits hier erklärt und zwar auf Seite 3 dieses Themas.

    Jedenfalls, und das möchte ich nochmal betonen, ist es absolut auszuschließen, daß man mit einem gängigen tragbarem batteriebetriebenem grünen Laser einen Piloten eines Verkehrflugzeuges vom Boden aus so blenden kann, daß diesem ein Augenschaden entsteht. Auch nicht im Landeanflug. Die einzige Position von welcher aus das denkbar wäre, wäre eine, in welcher der Blender in weit weniger als einer Sekunde tot ist, weil er dann von der nicht gerade langsamen Maschine erfasst wird. Natürlich ist die kindische Anleuchterei nicht so einfach hinzunehmen, aber so wie es gerne in den Medien dargestellt wird - das Augenschäden entstehen - ist es einfach nicht.


    Was Strafen, Jugendliche und das alles betrifft: Strafen helfen deshalb nicht, weil Jugendliche bei sowas nicht nachdenken - die schlagen ja keinen Katalog auf und recherchieren ob sich das lohnt oder nicht... Das sind in der Regel keine Psychopathen oder anti-soziale Persönlichkeiten, sondern es geschieht sicherlich vielmehr aus einer Situation heraus, welche die Blender gar nicht vollumfänglich begreifen - speziell hinsichtlich der möglichen Konsequenzen. Die absolut überwiegende Mehrheit der Ausführenden sind sich der vollen Tragweite ihrer Handlungen bestimmt nicht bewußt.


    Dann noch was am Rande: Es ist müßig und meiner Meinung nach irgendwo auch gefährlich in Diskussionen sogenannte Dogmen oder Totschlagargumente zu bemühen. Mein Favorit ist da immer "wer braucht das schon". Streng genommen braucht man fast nichts. Das läßt sich übrigens problemlos auch auf andere Dinge als Laserpointer übertragen, zb Waffen :whistling:

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

  • achtung, Stammtischgefahr:

    es gibt doch deutlich mehr kleine dumme Deppen, die mit Deodose und Streichholz/Feuerzeug nonsens machen (so wie ich vor einigen jahren noch) als mit lichtstrahlgeräten. sei es nun die hochwertige variante oder das kleine 50cent plastikdingen aus DE oder die selbstgebastelten/aus China importierten überstarken Teile

    also kann man genauso sagen wir verbannen jetzt alle Deodosen aus den Sporttaschen der präpubertären jugendlichen, da die nicht nur als Flammenwerfer gebraucht werden können, sondern auch noch bei durchschnittlichem verbrauch als biologisches Kampfgas eingesetzt werden können.

    und um allem anderen auch noch vorzubeugen dürfen ab sofort auch Feuerzeuge egal ob gas oder Benzin in einem verschlossenen Behältnis nicht zugriffsbereit transportiert werden..


    ich weiss, der Vergleich hinkt etwas, aber so ähnlich kommt mir diese Grundlage für eine Gesetzgebung vor...

  • Vorfeld solcher "Laseraktionen" eine gesetzliche Möglichkeit schafft, das Ding einzuziehen und eine solche Sache im Ansatz zu verhindern. Im Moment kann man den Laserpointer dann erst (als Beweismittel) beschlagnahmen, wenn's schon zu spät ist

    Dir ist schon klar das dadurch die Unschuld vermutung umgedreht wird? Schuldig bis die Unschuld durch 20 Gerichtsinstanzen hindurch bewiesen wurde.


    Wen wir die bisherigen Erfahrungen mit Gesetzen Formulierungen und Umsetzung durch Polizisten, wird es interesant. Den am Ende wirds soweit sein das dann von Leuchtmitteln die Rede ist da man ja auch mit anderen Dingen blenden kann. Und dann haben wir ein Führverbot von Maglites&Co.

  • Ganz böse sind auch Handspiegel. Damit wurde in meiner Jugend hantiert, als Laser was waren, worüber nur SciFi-Helden verfügten.

  • Mit einer Taschenlampe kann man auch blenden. Wann die wohl unter das Waffengesetz fallen werden. Sehe mich schon beim Ordnungsamt einen kleinen Taschenlampenwaffenschein beantragen.

    \m/ :new14: \m/

  • Viel unnützes Aufhebens und diese Dinger.
    Dennoch - ich wiederhole mich. Wenn es tatsächlich derartig viele Blendfälle wie angegeben im Flugverkehr vorgekommen sind, muss der Gesetzgeber handeln. Aber die Leute, die mit einem Laserpointer arbeiten, wird das nicht tangieren.


    Aha. Wird das dann auch so wie es mittlerweile mit den Einhandmessern gehandhabt wird?

    Auf dem Weg zur Arbeit darf der Laserpointer nicht mehr einfach in der Hemdtasche verbleiben, sondern es muss ein verschließbares Behältnis her, in dem der Pointer dann transportiert werden muss.

    Dann können wir den Pointer einfach in den §42a einfügen und die gleichen "Ausnahmen" heranziehen.

    Dann hätten wir mit Sicherheit ziemlich schnell solche Urteile wie mit den Einhandrettungsmessern im PKW.

    "Das Transportieren eines Laserpointers in der Hemdtasche auf dem Weg zur Arbeitsstätte ist nicht sozial adäquat und somit nicht zulässig" ;)


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Machen Sie sich bitte frei....einmal in die Hocke gehen und Husten damit wir sehen können dass Sie keinen Laserpointer im Rektum verstecken.... :wacko:

    Ja, lustig... Leider wurde nur ein Teil von meinem Posting zitiert und damit dieser einzelne Satz aus dem Gesamtkontext herausgerissen. Eigentlich hatte ich im Zusammenhang mit dem Folgesatz damit was ganz anderes erklärt, aber sei es drum.

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (1. August 2014 um 23:11)

  • Wann die wohl unter das Waffengesetz fallen werden.


    §1 Abs. 2 b) WaffG: Waffen sind tragbare Gegenstände, die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer
    Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die
    Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder
    herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.“

    darunter fällt zwar nicht die Taschenlampe als Lichtquelle, aber sowas wie Maglites sind schon böse böse...


  • Dann noch was am Rande: Es ist müßig und meiner Meinung nach irgendwo auch gefährlich in Diskussionen sogenannte Dogmen oder Totschlagargumente zu bemühen. Mein Favorit ist da immer "wer braucht das schon". Streng genommen braucht man fast nichts. Das läßt sich übrigens problemlos auch auf andere Dinge als Laserpointer übertragen, zb Waffen :whistling:

    O.K., das war auch, u.a. von mir etwas überzogen dargestellt. Ein Totschlagargument wollte zumindest ich damit aber sicherlich nicht "konstruieren", sondern vielmehr damit meine persönliche Meinung kundtun, dass ich vermute, dass die Mehrheit derer (insbes. Jugendlicher), die auf der Straße mit einem Laserpointer in der Hosentasche herumlaufen, diesen nur dabei haben, um Unfug damit zu machen, als daß sie wirklich eine zweckbestimmte Verwendung dafür hätten. Ferner frage ich mich, ob die breite Bevölkerung bei einem Verbot im Umgang mit einem solchen Gerät in der Öffentlichkeit wirklich über Gebühr belastet werden würde. Ich vermute aus dem Bauch heraus das nein, aber wer hat schon darin wirklich belastbare Zahlen?
    Wie schon weiter oben gesagt, ob tatsächlich eine geplante Gesetzesverschärfung in diese Richtung was bringen würde, weiß auch keiner, aber vielleicht würden sich zumindest paar von diesen Deppen davon abhalten lassen, wenn sie wissen, dass sie z.B. im Umfeld eines Flughafens von vornherein sowas nicht mit sich führen dürfen, ich weiß es nicht. Andersherum soll natürlich kein Geschäftsmann, der sowas in der Hemdtasche von Termin A nach B trägt, deswegen kriminalisiert werden, das ist doch keine Frage. Dazu braucht's in der Tat Fingerspitzengefühl und daß das WaffG in Bezug auf den 42a äußerst bescheiden ist, darüber gibt's auch keine zwei Meinungen, da es nicht hinreichend bestimmt ist. Das gehört einfach zurückgedreht und fertig, die Welt war vorher auch nicht unsicherer, nur weil manche Messer einen Daumenpin haben oder weil man es nur mit einer Hand feststellen kann.
    Ich frag' mich nur, um wieder auf den Laserpointer zurückzukommen, was dazu führt, dass Jugendliche immer wieder sowas machen, obwohl überall bekannt ist, dass drastische Strafen darauf stehen und Gerichte mittlerweile da auch garkeinen Pardon mehr kennen. Das sind ja auch nicht immer nur 12 oder 13jährige, wie manch einer vermutet, die sind schon sehr oft wesentlich älter und müssten eigentlich wissen, was sie da gerade verbocken, oder? Wenn ich da an meine Jugend denke, ich wäre erst garnicht auf so einen Gedanken gekommen und wenn, dann hätte ich mir vorher vor Angst in die Hose gesch*****. Mein "Alter" hätte mich einen Kopf kürzer gemacht, ganz sicher...

    2 Mal editiert, zuletzt von Derringer (2. August 2014 um 01:41)

  • @ Derringer das Problem ist doch das diese Laserkids gar nicht über die folgen nachdenken, und wenn es cool finden das die Staatsgewalt sich mit ihnen beschäftigen muß. Nur sind die immer noch Strafunmündig.

    So und solange diese Mini Täter von Richter und Staatsanwalt als schützenwerte Kinder angesehen werden bringen Gesetze gar nichts.

    Einmal editiert, zuletzt von Jhary (2. August 2014 um 02:24)

  • Zitat aus der o.g. Quelle:

    " "Zudem wäre ein waffenrechtliches Führungsverbot von Laserpointern in der Praxis nur sehr schwer kontrollier- und damit durchsetzbar." Täter könnten bereits wegen Eingriffs in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr belangt werden – darauf stehen bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe." " Ende des Zitats.

    Ich glaube es ja fast nicht! Realismus statt Idealismus.

    Das passiert wohl, wenn sich hoheitlicherseits Beamte (hier das Bundesinnenministerium) statt Politiker (Minister, Staatssekretäre oder gar Abgeordnete) mit einer Problematik befassen dürfen.

  • Ich brauche diese Dinger auch nicht. Besitze sowas nichtmal, bis auf ein Werbegeschenk, welches irgendwo rumliegt, wenns noch nicht entsorgt ist.

    Ich brauche eine ganze Reihe von Dingen nicht, auch gefährliche. Kein Grund, die zu verbieten.

    Zumal ja Verbote in vielen Bereichen keine Probleme lösen, sondern nur oft nur aus purem Aktionismus erlassen werden. Dies wäre auch hier der Fall, wie's ja auch im Artikel geschrieben steht.

  • Zu hause brauch man das nicht


    wenn du haustiere hast, dann sind die dinger echt praktisch zum Spielen. muss ja nicht unbedingt das 500€ hochleistungsteil sein, das hundert ballons zum platzen bringt, ein 50 cent plastikpointer tuts da auch. und jeder, der seine katze, den wellensittich, den Hund oder zur not auch die Schildkröte auf dem Fingerboard den roten punkt hat jagen lassen wird bestätigen können adss das weitaus mehr spaß macht als diese popeligen federpuschel am gummiriemen,.

    aber aus dem Aspekt der "ich brauchs ja nicht" heraus betrachtet: niemand braucht 50-60 unterschiedlich gleiche Messer die nicht für den küchengebrauch geeignet sind, niemand braucht mehrere unterschiedliche Schreckschusspistolen, niemand braucht ein dekoratives schwert, also können wir das alles auch getrost verbieten oder den besitz einschränken?