Es gibt 55 Antworten in diesem Thema, welches 20.304 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. November 2019 um 11:51) ist von Gabor VASS.

  • Ich hab Piexon eine Mail geschrieben und gefragt wie die Lage beim JPX4 und dem Laservisier des Guardian Angel ist. Leider gibt es nichts neues. Das hier kam als Antwort:

    "Die Zulassung für den JPX4 ist zur Zeit noch beim BKA anhängig. Leider lässt sich nicht sagen, ob und wann die Zulassung erfolgt.


    Für den Guardian Angel wird es in absehbarer Zeit noch keine Laserzielhilfe geben, da wir aufgrund der Erfahrungen mit dem 1. Los verschiedene technische Aenderungen vornehmen müssen"

  • Nachdem ich jetzt bereits längere Zeit den Jet Protector JPX nutze und aufgrund regelmäßiger Probeschüsse auch hochzufrieden mit dem Gerät bin (bislang keine Fehlfunktionen), dachte ich mir ich schau mal interessehalber auf der BKA-Webseite nach evtl. neuen Feststellungsbescheiden.
    Interessanterweise wurde ich dort direkt fündig:

    "Anhörung zur waffenrechtlichen Beurteilung des Abschussgerätes für Kartuschenmunition "JPX4" vom 26.01.2016
    Feststellungsbescheid (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 11.02.2016)"
    http://www.bka.de/nn_205618/DE/T…e__tabelle.html

    Leider kommt das BKA im o.g. Feststellungsbescheid zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem JPX4 um ein den Schusswaffen gleichgestelltes Abschussgerät handelt und somit eine Kennzeichnung als Tierabwehrgerät unerheblich ist.

    "suum cuique"

    Einmal editiert, zuletzt von Husar (29. März 2016 um 09:20)

  • Zu dem YouTube Test fällt mir nur wieder ein: Wieder ein Täter, der brav solange wartet, bis er getroffen wird. Hätte er realistisch aus der kurzen Entfernung einen Angriff in vollem Lauf gestartet ...

    Immerhin, 4 Schuss lassen es praxistauglicher werden.

    In Sachen BKA fand ich schon beim 2er JPX, dass Piexon Glück hatte mit der Tierzulassung. Wundert mich nicht, wenn der 4er das nicht mehr bekommt.

  • Manchmal hasse ich es, recht zu behalten. Wie erwartet und nach dem WaffG leider naheliegend wird das Gerät als den Schusswaffen gleichgestellt eingeordnet. Schuld des BKA ist das nicht, das Gesetz ist eben so. Wo man froh sein kann, ist, dass der Unterschied zum JPX noch mal klar dargestellt wird. Die einzige Gefahr, die dem JPX droht, wäre also eine Deklarierung als Anscheinswaffe. Ich hoffe, das BKA gibt sich nicht die Blöße und hebt seinen alten diesbezüglichen Feststellungsbescheid zum JPX auf.

  • Was bedeutet das denn für die Praxis? Gilt der neue jpx dann als Gaswaffe mit KWS oder wird der Pfeffer als Geschoss gesehen? Im letzteren Fall dürfte dann ja ohne WBK nichts gehen, oder?

    Und ich rede ja erstmal in Richtung Erwerb. Führen wäre ja ohne SSW-Zulassung sowie hinfällig.

  • Was bedeutet das denn für die Praxis? Gilt der neue jpx dann als Gaswaffe mit KWS oder wird der Pfeffer als Geschoss gesehen? Im letzteren Fall dürfte dann ja ohne WBK nichts gehen, oder?


    Das ergibt sich aus der Beurteilung des BKA, zu der der werte Herr Husar (der diese Frage bereits auch beantwortete) in Posting Nr. 42 freundlicherweise verlinkt hat:

    "Ergebnis [...] 8. Das Abschussgerät für Kartuschenmunition "JPX4" in der Version für den Zivilmarkt kann aufgrund einer Erlaubnis nach §§ 10 Abs. 1 oder 21 WaffG erworben werden. [...]"

    und

    "Hinweise [...] 3. Es wird darauf hingewiesen, dass jegliche Munition für das Abschussgerät für Kartuschenmunition "JPX4" gemäß Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 zu § 2 Absatz 3 WaffG erlaubnispflichtig ist. Dies gilt für Kartuschenmunition ohne Reizstoff und auch für Kartuschenmunition mit Reizstoff, die mit einem Prüfzeichen der PTB gekennzeichnet ist."

    Beste Grüße vom tumben

    Trompeter

    2 Mal editiert, zuletzt von TumberTambour (30. März 2016 um 17:40)

  • Hab mir den Bescheid durchgelesen.

    Würde Piexon einfach für den deutschen Markt das Laifbündel aushakbar machen und die Patroneneinkleben, wäre er zu realisieren.

    Man müsste Piexon mal fragen. Die Änderungen sind doch minimal. Bisschen das Griffstück am Scharnier mit Einhakvorrichtung abändern und Haken am Laufbündel.

    Und auch wenn so ein Bündel 40,- kosten würde, ists allemal billiger, als von einem Angreifer verletzt zu werden. Braucht man nur einen Schuss, kann man die restlichen 3 Schüsse zum Üben rausfeuern.

  • "Hinweise [...] 3. Es wird darauf hingewiesen, dass jegliche Munition für das Abschussgerät für Kartuschenmunition "JPX4" gemäß Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 zu § 2 Absatz 3 WaffG erlaubnispflichtig ist. Dies gilt für Kartuschenmunition ohne Reizstoff und auch für Kartuschenmunition mit Reizstoff, die mit einem Prüfzeichen der PTB gekennzeichnet ist."


    Dann dröseln wir das mal auf:
    In Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 steht:

    Zitat

    Der Umgang, ausgenommen das Überlassen, mit Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1 bis 4) und der dafür bestimmten Munition bedarf der Erlaubnis, soweit solche Waffen oder Munition nicht nach Unterabschnitt 2 für die dort bezeichneten Arten des Umgangs von der Erlaubnispflicht freigestellt sind.


    Also weiterlesen in Unterabschnitt 2:

    Zitat

    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
    ...
    1.4 Kartuschenmunition für die in Nummer 1.3 bezeichneten Schusswaffen;


    Und in 1.3:

    Zitat

    Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

    Also wird der JPX4 behandelt wie jede andere SSW auch.
    Was der Beamte sagen wollte ist: Solange der JPX4 keine
    Zulassung hat ist die Munition dafür auch nicht frei.
    Manchmal verstehe ich warum Anwälte für die Befassung mit
    dem WaffG statt Honorar ein Schmerzensgeld verlangen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Das WaffG ist eine gruselige Komposition aus wild verteilten Paragraphen und Anlage, die es an Unverständlichkeit mit europäischen Rechtsnormen aufnehmen kann. Kein Wunder, dass da keiner durchsteigt. Immerhin hat es Lichtblicke, z.B. die Reizstoffdefinition. ;^)

    Der JPX würde sicher kein PTB-Zeichen kriegen, selbst wenn Tests der Kartuschen möglich wären, fürchte ich.

  • Der JPX würde sicher kein PTB-Zeichen kriegen, selbst wenn Tests der Kartuschen möglich wären, fürchte ich.


    So wie ich das Ding sehe ist der Lauf (der ja eigentlich nur ein
    Kartuschenlager ist) völlig offen. Da bekommen die Herren in
    Braunschweig garantiert einen Herzanfall.

    Möglich wäre es die 2-Schuß-Magazine des JPX jeweils links
    und rechts anzusetzen so daß man wieder die 4 Schuß hat.
    Dann verwendet das Gerät auch keine Kartuschen mehr und
    ist frei erwerbbar.
    Ob man bei Piexon allerdings extra eine deutsche Affenversion
    auflegen wird wage ich mal zu bezweifeln.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Manchmal verstehe ich warum Anwälte für die Befassung mit
    dem WaffG statt Honorar ein Schmerzensgeld verlangen.

    ... die Affenversion wäre wohl für höhere zivile Absätze des Modells auch in anderen Ländern notwendig. Der JPX 4 ist wohl in erster Linie als Behördenversion entwickelt worden und wird auch z.B. in Frankreich so eingesetzt. Die überarbeitete Version ist auch leichter geworden, die erste war einfach schwer, trotz allem ist der 4-Ender schon ein Klotz und ohne Holster nicht sinnvoll. In Frankreich läuft das Teil unter der Categorie D, kann also zur Heimverteidigung erworben werden, der Transport unterliegt aber ähnlichen Auflagen wie bei uns beispielsweise die Sportwaffen.

    Falls vom Hersteller gewünscht wird den Zivilmarkt stärker zu erreichen müsste wie von Euch oben bereits angeregt wohl die Lösung mit der 2+2 oder einer 4er Kombikartusche umgesetzt werden, ob es dann aber auch aufgrund der Größe mehr abgesetzt wird bleibt offen ...

     In der nicht erfolgten Kontaktaufnahme mit uns ruht der Nachweis für extraterrestrische Intelligenz

  • Ich denke nicht, dass es hier um PTB geht. Der JPX verschiesst etwas, und damit darf er das nur bis max. 7,5 Joule tun und das auch nur Zuhause oder in erlaubten Räumen ohne Gefahr, dass das Geschoss sich nach draussen verabschiedet. Naja, zumindest das ist ja innerhalb von 10m erledigt.

  • Nein, da ist kein Geschoß drin.
    Beim JPX2 wird ja das selbe Prinzip verwendet
    und der ist frei erwerb- und führbar.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Endlich da:

    "Die Pfefferspraypistole Jet Protector JPX6 darf in Deutschland wie jedes handelsübliche Pfefferspray zur Tierabwehr ohne Altersbeschränkung erworben werden (entsprechende Kennzeichnung auf dem JPX Jet Protector vorhanden). Es ist kein Waffenschein oder eine behördliche Registrierung erforderlich."


    https://www.tactical-dad.com/app/download/1…df?t=1570178528