Abgeschossende Patronen illegal?

Es gibt 52 Antworten in diesem Thema, welches 20.876 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. April 2014 um 17:47) ist von airmagnum91.

  • Jaja, alle Lehrausbilder und Vorgesetzte sind verkapte Sadisten und ihr Lebenszweck ist es, die ihnen anvertrauten Auszubildenden zu schikanieren. Nachdem ich meine (umfangreiche und fundierte) Ausbildung vor ca. 30 Jahren abgeschlossen hab, meine ich heute zu erkennen, daß ca. 98% der damals erlebten Schikanen und Gemeinheiten letztendlich sinnvoller Bestandteil der Ausbildung waren, von der ich heute noch profitiere. 1% waren die kleinen Gemeinheiten der Kollegen, solche Sachen wie z.B. Feilenfett, Gewichte für die Wasserwaage, Lichtbogenstarter usw. Darüber kann man irgendwann auch lachen.
    Beim Streit um div. Schmuckstücke, lange Haare (zu meiner Zeit waren es verspiegelte Sonnenbrillen) usw. ging es doch letztendlich darum, so etwas wie Anpassungs- bzw. Teamfähigkeit auszubilden.
    So ein Ausbilder handelt nie im eigenen Interesse, schließlich wird er ja auch für seine Leistung (die sich den "Unterdrückten" selten offenbart) bezahlt.

    Und die Generation des Bruders der Oma hat Dinge erlebt, die jeden Menschen mit Zuneigung zu einer Waffe zu einem extrem bösen Ding machen.

    Einmal editiert, zuletzt von joha66 (28. März 2014 um 09:08)

  • Guten Morgen,
    ich muss sagen ich war jetzt leider verwirrt wo ich gelesen hab das so etwas erlaubt ist.
    Ich war bis eben auch in der Annahme das echte Munition die mal abgeschossen wurde verboten ist.

    Ich hab das mal von einem Munitionsbergungsdienst erfahren das wenn man Fundmunition sammelt, natürlich nur leere Hülsen verrostete Waffen, leere Panzergeschosse und Tretmienenreste ohne treibladung es verboten ist die zu behalten und melden muss.

    Das ganze hat auch eine komischen Namen ich hab den nur leider vergessen.
    "Kriegsmunition"
    "Kampfmittel aus Kriegszeiten"

    Kampfmittel, bzw. Fundmunition, sind gewahrsamslos gewordene, zur Kriegsführung bestimmte Gegenstände und Teile davon, die Explosiv-, Zünd-, Brand-, Nebel-, Reiz-, Rauch-, Leucht- oder Kampfstoffe enthalten oder aus solchen bestehen, auch wenn sie beschädigt oder unbrauchbar geworden sind.Genausowenig ist das Sammeln von Geschossen verboten, wenn sie keine Explosivladung, kein Leuchtspur, kein Gas oder keinen Hartkern ab einer bestimmten Härte enthalten.

    Ich hoffe ich liege nicht falsch mit der Aussage.

    Mfg
    Sascha

    Einmal editiert, zuletzt von sascha188 (28. März 2014 um 09:51)

  • Das man "gefundene" "Kampfmittel aus Kriegszeiten" nicht behalten darf bzw. melden muss, hat aber andere Gründe. Das sind zwei verschiedne Paar Schuhe von dem wir hier reden.

  • Also würde denn eine Patronenhülse vom MG aus Kriegszeiten nicht da drunter zählen und ich kann sie an mein Schlüsselbund hängen?

    Wenn das so ist denn entschuldige ich mich für den Text da oben.

    Mfg
    Sascha

  • Zitat

    kein Leuchtspur, kein Gas oder keinen Hartkern ab einer bestimmten Härte enthalten.

    So es sich NUR um Geschosse handelt darfst du diese besitzen.
    Verladen in einer Patrone wiederum nicht!
    Gas enthalten eh keine Patronen die ich kenne. Die würde ich aber dennoch, so es soetwas gibt von meiner vorherigen Aussage ausschließen wollen erstmal.

  • Also würde denn eine Patronenhülse vom MG aus Kriegszeiten nicht da drunter zählen und ich kann sie an mein Schlüsselbund hängen?

    Wenn das so ist denn entschuldige ich mich für den Text da oben.

    Mfg
    Sascha


    Die würde Wahrscheinlich auch darunter Zählen, aber "Finden und Behalten" und "Legal Erwerben und am Schlüsselbund tragen", sind eben verschiedne Paar Schuhe. Davon abgesehen geht es beim Finden solcher Munition Reste nicht unbedingt um eine Einzelne Patronen Hülse, da könnte man ganz andere Sachen finden, die eventuell noch Gefahr in sich beherbergen.

    Einmal editiert, zuletzt von jollyhoker (28. März 2014 um 13:17)

  • Solche Typen wie dein Vorgesetzter bringen mich auf die Palme.
    Nicht nur daß er dich scheinbar schikanieren will, er haut dir auch noch absoluten Blödsinn um die Ohren.

    Man kann darauf mit Wohlwollen reagieren, mein einziger Satz auf so einen Schwachsinn wäre allerdings:
    Wenn das verboten ist, dann zeig mich an.

    Mit solchen Typen kann man weder diskutieren, noch werden sie von selber aufhören jemanden zu schikanieren.
    Ist die Patrone weg, findet er was Anderes.

    Ich würd die Patrone dran lassen und nach oben genanntem Satz die Anmachen deswegen ignorieren.

    Entweder er lässt es dann, oder es wird noch schlimmer.

    Besser wird es aber durch das Abnehmen der Patrone auch nicht.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Wie sieht es aus wenn man Hülsen aus dem Ausland mitbringt?


    ich War heute mit paar Kollegen bei Jimi in cheb schießen und hab mir ein paar Hülsen mitgenommen.

    und sowas gab es als Geschenk.

    Ich hab vor kurzem mal gehört, es wäre mittlerweile problematisch, in Dänemark Patronenhülsen zu besitzen. Ob dem aber tatsächlich so ist? Dann könnte es ja dort auch möglich sein, Probleme mit ner nicht schußfähigen Patrone als Anhänger zu bekommen ...

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.

  • Der Anhänger ist aus Tschechien bei denen mache ich mir keine sorgen es ging mir eher um die einfuhr nach Deutschland.


    Die Zöllner schauten auch etwas komisch in mein Auto weil auf der Hutablage die Scheiben lagen.


    .

    Egal wie dicht du bist Goethe war Dichter

  • @ Allex3

    Wenn du ansonsten in deiner Ausbildung die dir übertragenden Arbeiten zur Zufriedenheit ausführst, würde ich ein Gespräch mit deinem Chef suchen und ihm deutlich machen das du nicht glücklich darüber wärst von deinem Ausbilder ständig gemobbt zu werden.
    Versteht dein Chef etwas von Menschenführung wird er das sicher abstellen.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • also patronenhülsen sind keine schmuggelware und auch jederzeit über in jedem land frei verfügbar kommen dann allerdings intakte zündblätchen geschoss oder zündpulver zum einsatz liegt es je an dem gesetzt in dem gegebenen land es sei denn du bist nachweislich zum beispiel in einen schiessverein in den gegebenen land eingeladen oder du hast eine sondererlaubniss. allgemein gilt hülsen jederzeit und üeberall