SSW führen ohne Sicherheitsrast

Es gibt 105 Antworten in diesem Thema, welches 32.048 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. April 2014 um 12:51) ist von Tarkus the Maverick.

  • Noch nie davon gehört am eigenen Gürtel, auf dem Oberschenkel, etc, durchzuladen? Funktioniert problemlos und in einer Notsituation... muss man so etwas halt nur kennen. ;^) Probiert es mal aus. :thumbup: Das geht mit scharfen Pistolen, mit SSW sowieso. Aber immer Finger lang am Abzug!!!

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Und das Durchladen einer Pistole sei ein Geräusch, das in jeder Sprache "verstanden" werde. Entsichert deshalb, weil das Entsichern ein zusätzlicher Handgriff ist, der vielleicht die Zeit kostet, die einem dann fehlt.

    Und das würde ich unter keinen Umständen machen. Erstmal ist es überhaupt nicht erlaubt dem Angreifer mit der Waffe zu drohen. Wenn man in einer
    Situation ist wo die Waffe zum Einsatz kommen muss dann muss auch gleich abgedrückt werden. Solltest du vorher erst durchladen geräts du
    rechtlich gesehen mal ganz schnell ins Hintertreffen. Das ist nicht Amerika wo man die Waffe offen am Gürtel tragen muss.

  • @ Stein-Hakase:

    Das musst du nicht mir, sondern dem Waffenhändler erklären, der mir seinerzeit die Waffe verkauft hat.

    Ich schrieb doch gleich dazu, dass ich selber es für nachteilig halte.

    Aber warum soll "drohen" in einer Notwehrsituation verboten sein? Gesetzt den Fall, man hätte eine scharfe Waffe zur Hand, dann soll man ohne Vorwarnung gleich schießen (und ggf. töten), obwohl man die Gefahr alleine durch Vorzeigen der Waffe evtl. hätte abwenden können?

  • Zitat

    Das musst du nicht mir, sondern dem Waffenhändler erklären, der mir seinerzeit die Waffe verkauft hat.

    Ich schrieb doch gleich dazu, dass ich selber es für nachteilig halte.

    ich glaube, das hat Stein Hakase schon richtig verstanden. Ihr/sein Kommentar war bestimmt auf den Händler bezogen.

    Zitat

    Aber warum soll "drohen" in einer Notwehrsituation verboten sein?

    Man hat immer die Ar...ch karte, wenn man mit einer SSW sich verteidigen tut. Wenn du damit drohst, und du zusammengeschlagen wirst, ist es wohl nicht verboten, aber die Täter werden vor Gericht mehr Verständnis bekommen.

  • Man hat immer die Ar...ch karte, wenn man mit einer SSW sich verteidigen tut. Wenn du damit drohst, und du zusammengeschlagen wirst, ist es wohl nicht verboten, aber die Täter werden vor Gericht mehr Verständnis bekommen.

    Nun, ich gehe mal davon aus, dass ein Angreifer in einer Situation, die ich als ernsthafte Bedrohung von Leib und Leben interpretiere, meiner Argumentation und der meines Anwalts wenig entgegen halten kann. Habe schon unterschiedlichste Verhandlungen miterlebt. Ob als Zeuge, Kläger oder Angeklagter konnte ich bislang vor Gericht immer noch überzeugen.

    PS: Nur damit jetzt keine falschen Mutmaßungen aufkommen: Als Angeklagter, und da auch nur als Mitangeklagter, war ich nur ein Mal vor Gericht, und zwar vor einem Oberverwaltungsgericht, weil Jemand eine von uns durchgeführte Wahl angefochten hatte.

  • @TarkustheMaverick

    ich will nicht OT werden, aber einer geht noch:

    ich will dir den Fall meines Bruders erzählen:

    er wurde von 4 großen Bauernjungens angepöbelt und auch geschlagen. Mein Bruder hatte seinen SSW Revolver gezogen und einem davon ins Gesicht geschossen, aus nächster Nähe. Der hatte natürlich Verbrennungen in den Augen usw.

    Und es ging vor Gericht.

    Obwohl mein Bruder geprügelt wurde, und sich verteidigt hatte (was das Gericht auch einsah), wurde er zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung und einer Schmerzengledzahlung von damals 10 Tausend Mark verurteilt.

    Der Richter und seine Handlanger hatten nämlich keinerlei Verständnis für den Einsatz der SSW.
    Sie sagten sogar indirekt, dass es besser gewesen wäre, hätte er sich "komplett in die Opferrolle" gefügt.

    Und nicht zu vergessen: mein Bruder hatte mit der SSw einen davon verletzt, hatte vom Rest der Meute danach sogar noch Schläge kassiert.

  • Der Richter und seine Handlanger hatten nämlich keinerlei Verständnis für den Einsatz der SSW.

    Sie sagten sogar indirekt, dass es besser gewesen wäre, hätte er sich "komplett in die Opferrolle" gefügt.


    Das ganze nennt sich "Verhältnismäßigkeit" - Und das liegt leider immer im Auge (zynisch, oder?) des Betrachters. (Das mildeste zur Verfügung stehende Mittel um einen gegenwärtigen Angriff sofort und sicher zu beenden)

    Notwehr gilt übrigens nur bei einem "gegenwärtigen Angiff". Heißt: Wenn du eins auf die Ömme bekommen hast ist das kein gegenwärtiger Angriff mehr, sonder eine vollendete Straftat. Notwehr wäre nur zulässig um den Schlag abzuwehren. Wenn du nach dem Schlag zurück haust, begehst du ebenfalls eine Körperverletzung.

    Das kann man wohl auch auf eine SSW übertragen.

    Es grüßt,

    der Warlord

    Fliegen ist eine Kunst. Oder vielmehr ein Trick. Der Trick besteht darin sich auf den Boden zu werfen. Aber daneben.

  • Hallo Leute,

    sind die Maße der 917 mit der Glock identisch? Wenn das der Fall ist und sobald sie irgendwann bei den Händler ist hole ich sie mir,
    Dazu gibt es dann eines der Holster oder beide.

    http://www.smartholster.com/ funktionieren bestimmt auch mit anderen Waffen


    http://automaticholster.com/ ist momentan mein Favorit, da auch nicht so teuer


    wird ein teures Jahr  ;(

    Ryzen 5 3600 / ARO M14 / LC-Power RGB 32GB @3800 MHz OC / MSI B 550 UNIFY - X / MSI RX480 Gaming X 8G

    Sharkoon Silentstorm Cool Zero 650W / Silicon Power 1TB, M.2 / Crucial P2 2TB, M.2

    Crucial 1 TB SATA M.2 / WD 256 GB M.2 NVMe / SanDisk 1TB, SATA / SanDisk 2TB, SATA

    MSI Mag Pylon / 6 x 120 mm RGB Lüfter

  • ja, wie auch immer warlord.

    Ich war selbst auch schon als Opfer und Täter von Prügel vor Gericht. Und habe es immer wieder erlebt, wie die selbst dem, derim Recht ist, einen Strick daraus drehen.

    Und wenn man Schläge kassiert, weil man mit einer SSW rumfuchtelt, kann man sich die nächste Demütigung vor Gericht sicher abholen.

  • Einen noch: Schon mal erlebt, das eine Automatic runter fällt, auf die Bordsteinkante fällt, und dann repetiert und der Schuß auslöst? Nein? Wollt Ihr auch nicht erleben! Mann o Mann K I N D E R G A R T E N

    Öhm..... nur für mich als Laien..... Löst sich nicht erst der Schuss und dann repetiert die Waffe??

  • Öhm..... nur für mich als Laien..... Löst sich nicht erst der Schuss und dann repetiert die Waffe??

    Da scheint wohl jemand ein paar Funktionen zu verwechseln :P

    Wenn du eine Selbstlade Pistole hast und ein Magazin in die Waffe schiebst und sie durchlädst und entspannst kann sich ein Schuss lösen wenn
    die Sicherheitsrast versagen sollte. Das Repetieren kommt automatisch durch den Staudruck der dabei aufgebaut wird. Sonst würde der
    Verschluss/Schlitten ja gar nicht zurück gehen und die alte Kartusche auswerfen. Danach wäre die Waffe automatisch im Single Action Modus.

    Also erst löst sich der Schuss und dann repetiert die Waffe.

  • Teilweise war die Diskussion hier etwas konfus und aus einigen Beiträgen liest sich, dass auch eine unterladene Pistole (Magazin drin, Patronenlager frei) gefährlich im Falle eines Sturzes sei, da der Schlitten beim Auftreffen auf den Boden repetieren könne.

  • Teilweise war die Diskussion hier etwas konfus und aus einigen Beiträgen liest sich, dass auch eine unterladene Pistole (Magazin drin, Patronenlager frei) gefährlich im Falle eines Sturzes sei, da der Schlitten beim Auftreffen auf den Boden repetieren könne.

    Außer einer ausgenudelten UZI aus BW-Beständen würde mir auf Anhieb keine Waffe einfallen, die das schaffen würde!
    Und bei einer gusseisernen SSW dürfte sich eher die Waffe - wenn sie denn einen solchen Sturz erleiden würde - eher in 1000 Teile auflösen, als dass sie noch sauber repetiert und schießt.

    Fördermitglied des VDB.

  • Ich sehe das ganz genauso. Ich wollte damit nur darlegen, wie einige das unter Umständen hier im Forum verstehen und dann eben jene Funktionsfragen auftauchen wie ein paar Posts zuvor.


  • Und bei einer gusseisernen SSW dürfte sich eher die Waffe - wenn sie denn einen solchen Sturz erleiden würde - eher in 1000 Teile auflösen, als dass sie noch sauber repetiert und schießt.

    Kommt immer ganz drauf an welches Modell du fallen lässt.

    So aber mal back to Topic. Ursprünglich ging es darum wie sicher eine SSW mit innen liegenden Hahn ohne Sicherung oder Sicherheitsrast ist wenn man diese
    dann zu SV Zwecken führen möchte. :wacko:

  • @ Catalano:

    Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass ich in so einem Fall das Gericht davon überzeugen könnte, in Notwehr gehandelt zu haben. Man muss allerdings überzeugend darlegen können, dass man selber für die Situation nicht (mit-) verantwortlich war und anhand der Umstände davon ausgehen musste, das es sich wirklich um einen ernsthaften Angriff handelte, den man anders nicht abwehren zu können glaubte. Siehe beispielsweise hier.

    PS: Es kommt natürlich auf die Situation an. Es ist schon ein gewaltiger Unterschied, ob Jemand beispielsweise auf einem Schützenfest selber zuvor das Maul weit aufgerissen hat und dadurch einen Überfall auf dem Heimweg evtl. selber provoziert hat, oder ob ich mich spät nachts auf eigenem Grund und Boden, wo (allein schon wegen der Umzäunung mit außen liegender Klingel) Niemand etwas zu suchen hat, bedroht fühle.

  • Und diese Leute von denen ihr hier redet fackeln sicher nicht lang und man hat nen Messer irgendwo stecken. Falls ihr überlebt werden die dann sagen, dass sie sich durch die Waffe bedroht fühlten und verteidgt haben.

    Tja, man kann halt nicht immer nur Glück im Leben haben... Aber Du hast ja Recht. Eine SSW zur SV ist nur in manchen ganz speziellen Fällen eine gute Lösung. Die beste Lösung ist Risiko großräumig vermeiden und umgehen, die zweitbeste vielleicht die Flucht oder um Hilfe schreien...

    Grüße - Bernhard

  • PS: Es kommt natürlich auf die Situation an. Es ist schon ein gewaltiger Unterschied, ob Jemand beispielsweise auf einem Schützenfest selber zuvor das Maul weit aufgerissen hat und dadurch einen Überfall auf dem Heimweg evtl. selber provoziert hat, oder ob ich mich spät nachts auf eigenem Grund und Boden, wo (allein schon wegen der Umzäunung mit außen liegender Klingel) Niemand etwas zu suchen hat, bedroht fühle.

    Ich sehe das ähnlich. Jetzt abgesehen vom Schützen- oder einem anderen öffentlichen Fest auf dem des Führen von jeglichen Waffen eh nicht erlaubt ist, gibt es klar Situationen bei denen eine SSW kein und schon gar nicht optimales Mittel zur SV darstellt.

    Sollte aber jemand beispielsweise unerlaubt in meinen Wohnwagen eindringen wollen (bereits zwei mal erlebt), dann werde ich augenblicklich und ohne zu zögern alle mir zur Verfügung stehenden Hilfen benutzen die ich für richtig halte und zur Hand habe um dieses zu verhindern.

    Grüße - Bernhard