Unterschied bei der Lagerung von SSW mit und ohne KWS

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 1.975 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. März 2014 um 23:06) ist von Tarkus the Maverick.

  • Hallo,

    ich habe da ein kleines Verständnisproblem, und zwar:
    Person A mit KWS
    Person B ohne KWS
    und die gesetzliche Auflage, dass man SSW getrennt von der Munition aufbewahren soll.

    Die Person A kauft sich, ganz legal, eine SSW und muss sie getrennt von der Munition lagern.
    Person B kauft sich auch, ganz legal, eine SSW und braucht garnichts hinsichtlich der Lagerung zu beachten (?).
    Person A muss seine SSW und Munition verschlossen aufbewahren. Bei Person B ist es wohl wahrscheinlich egal (?).

    Also, ich hab da ein echtes Verständnisproblem bei der Auslegung dieses Gesetzes.

    Wohlgemerkt, Person B kauft und besitzt die SSW ja auch ganz legal, muss aber keine Belehrungen unterschreiben, bzw. muss nichts weiter beachten.
    Person A wird alles tun, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, er könnte ja mal kontrolliert werden.

    Was passiert eigentlich, wenn Person A kontrolliert wird und die Waffen sind nicht getrennt von der Munition verwahrt? Nur weil Person A einen KWS hat, der nur das Führen in der Öffentlichkeit berechtigt, muss Person A jetzt auch mit einer Strafe rechnen?
    Und wie ist es dann mit Person B? Keine getrennte Lagerung, kein verschlossenes Behältnis und trotzdem keine Strafe?

    Ich persönlich finde, dass in dem betreffenden Gesetz irgendwas nicht so richtig stimmig ist.

    (Das Führen wird jetzt mal ganz bewusst ausser Acht gelassen, es geht nur um die Lagerung)

    Wie denkt Ihr darüber? Ist überhaupt schon mal ein KWS-Besitzer kontrolliert worden (sollte sowas überhaupt in Anbedracht der personellen Notlage möglich sein)?

  • Also mir wurde als ich den antrag gestellt habe lediglich gesagt das ich mein SSW in einem verschlossnen Bähälter aufbewaren muss. Da wurde nix gesagt von wegen getrennt der Mun.
    Wär auch ziemlich schwachsinnig da ich se ja auch führen darf und somitdoch beides zusammen hätte Waffe im Holster und Magazin in der Waffe. Als ich se noch geführt habe, hab ich immer das komplette Holster in die Metalkassette gelegt. alle andern warn immer getrennt von der Mun, nämlich Waffen in der Vitrine und Mun in einer Stahlkassette.
    Denke so ist das auch normal denn die Mun Will keiner sehen.

  • Verstehe jetzt nicht, wieso es da einen Unterschied geben sollte.
    Der KWS regelt doch nur das Führen der Waffe außerhalb der eigenen vier Wände. Was hat der KWS mit der Lagerung der Waffe zu tun?

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

  • Da bist Du einem Irrtum aufgesessen.
    Bei der Lagerung gibt es keinerlei Unterschiede zwischen KWS Besitzer und nicht KWS Besitzer.
    Der KWS berechtigt nur zum führen von SSW mit PTB Nr. in der Öffentlichkeit.
    Auf Privatbesitz hat der keinerlei Bedeutung.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Dieser KWS ist nur eine Verar...ung.
    Die haben sich gedacht, wenn einer schon unbedingt ne SSW rumführen will, soll er sich gleich dazu verpflichten, die Waffe richtig zu lagern. Somit sichern sich die Behörden auch ab, falls etwas zu Hause damit passiert. (das ist wie ne Falle)

    Einige Posts sagen ja aus, dass da tatsächlich mal kontrolliert wurde. Ich kann mir das aber beim besten Willen nicht vorstellen. Und ich gehe davon aus, dass jemand ohne KWS seine SSW zu Hause lagern kann, wie er will, und bei einer Kontrolle nichts passiert. (ich habe schon mehrfach Besuche von der Polizei gehabt, wegen anderen Gründen, und meine SSWs waren teils geladen im Schrank. Die wurden keines Blickes gewürdigt)

    Ich würde persönlich so einen ollen Lappen auch nie beantragen.

  • Verstehe jetzt nicht, wieso es da einen Unterschied geben sollte.
    Der KWS regelt doch nur das Führen der Waffe außerhalb der eigenen vier Wände. Was hat der KWS mit der Lagerung der Waffe zu tun?


    Mir wurde gesagt das ich die zu Führende Waffe mit Mun in einem verschlossnen Behälter lagern sollte. Geldkassette würde reichen.
    Was ich aber auch vorher schon getan habe hatte ja 97 meine erste Legale SSW.

  • Habe seit elf Jahren den KWS und bin noch nie behelligt worden. War erst letztes Jahr bei meiner zuständigen Polizeibehörde wegen einer Namensänderung (nach Heirat) auf dem KWS. Hatte ein sehr entspanntes Gespräch mit der Sachbearbeiterin. Das Thema Aufbewahrung stand nie zur Debatte. Ich lagere aber die Munition immer getrennt von den Waffen in einer abschließbaren Geldkassette, alleine damit die Muni nicht überall rumliegt.

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

  • Das ist nur ein Verständnisproblem, denn man muss z.B. auch komplett alle Vorschriften im bürgerlichen Gesetzbuch befolgen, ohne extra dafür unterschrieben zu haben, noch nicht mal gelesen muss man diese haben.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Einige Posts sagen ja aus, dass da tatsächlich mal kontrolliert wurde.


    Bring mal ein Beispiel bitte. Aufbewahrungskontrollen bei KWS-Inhabern wären mir absolut neu. Ggf. wurden da WBK-Inhaber kontrolliert?

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

  • Also ich habe in 10 Jahren dreimal ein schreiben das ich 10 Eur zahlen soll wegen der zuferlässigkeits überprüfung, aber ich hatte nie jemand da der mich kontrolliert in der Bude.
    Aber auch ich habe immer schon Mun von Waffen getrennt. Gesunder Menschenverstand. Der einzigste Grund warum ich den KWS hab is mein Sylvestergeballer da ich in einem Wohngebiet gewohnt hatte wo man auch an Syli gern mal gefragt wird ob der Ballermann geführt werden darf. Kumpel von mir haben se damals an Sylveser einen gedrückt wegen nicht genehmigten Führens einer SSW und deshalb hab ich nen KWS.

  • der KWS kostet einmalig 50.- und damit ist Ruhe. Bei weiteren Rechnungen würde ich sofort Widerspruch einlegen.

    Womit du aber nicht durchkommst!

    Denn wie alle Waffenrechtlichen Erlaubnisse so wird diese auch immer wieder überprüft wodurch du eine Rechnung bekommst,dir steht es natürlich offen diese Erlaubnis wieder abzugeben!

  • man muss z.B. auch komplett alle Vorschriften im bürgerlichen Gesetzbuch befolgen, ohne extra dafür unterschrieben zu haben, noch nicht mal gelesen muss man diese haben.

    Wie, Du hast die alle gelesen ? :D

    Spaß beiseite: § 36 WaffG

    Nur für erlaubnispflichtigen Besitz (beim KWS gehts nicht um Besitz) besteht Nachweispflicht über die Aufbewahrung und das Kontrollrecht der Behörde.

    Nun ist die Zusammenaufbewahrung von Waffe (und zwar nicht nur der erlaubnispflichtigen) und Munition nur im Tresor mit Widerstandsgrad 0 oder höher erlaubt. (Für erlaubnisfreie Munition allein ist nebenbei noch nicht mal das Stahlblechbehältnis vorgeschrieben.)

    Schwierig dürfte die Festlegung der "Trennung" sein.

    Volles Magazin in der Waffe heißt sicher: Zusammener geht nicht.
    Volles Magazin mit in derselben Schublade: Hmm, ziemlich nah dran.
    Volles Magazin in der Schublade drunter: Schwer zu sagen, kommt wie auf hoher See auf den Kapitän an ;)

    Für WBK-Gedöns ist es da leichter: Alles, was nicht hinter derselben zertifizierten Tür wie die Waffe liegt, ist getrennt.

    Nun gibts erstmal keinen Richter, wo kein Kläger ist. Dennoch kann die Polizei Kenntnis erlangen, weil sie wegen Brand, Einbruch oder vermuteter Körperverletzung ggf. von Dritten gerufen wird und den Ort des Geschehens zur Vergewisserung, Sicherung der offenen Wohnung oder Spurenaufnahme betritt.

    Eine herumliegende geladene SSW ist eine Ordnungswidrigkeit lt. WaffG (§ 53 Abs.1 Nr. 19) . Wird der Vorwurf rechtskräftig bestätigt, ist der KWS-Einzug der naheliegende Verwaltungsakt, der den Unterschied zwischen mit und ohne Pappe ausmacht.

    Andreas


  • Direkt gesagt sperr beides weg und gut ist, das ob mit oder ohne KWS is dabei völlig egal.

  • Es gibt in Bezug auf die Lagerung von SSW´s keinen Unterschied, ob man Besitzer eines KWS ist oder nicht. Ansosten war dieses Thema hier schon x-mal, keine Ahnung warum es immer wieder neu durchdiskutiert wird...? Hier bitte klicken: Aufbewahrung der Schreckschuss in der Vitrine?

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (12. März 2014 um 18:34)

  • Vielleicht trägt es zum Verständnis bei, wenn man sich den eigentlichen Leitgedanken des Gesetzgebers zu diesem Thema vergegenwärtigt:

    Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

    Das ist sozusagen wie beim §1 der Straßenverkehrsordnung, auch wenn die Paragrafennummer im Waffengesetz die 36 ist. Das ist der Leitsatz, und der gilt immer und für alle. Spezielle Regelungen und konkrete Spezifikationen sowie Ausnahmen stehen entweder ebenfalls im Gesetz oder in der nachgeschalteten Verordnung (AWaffV). Das ändert aber nichts an der universellen Gültigkeit des Leitsatzes oben drüber.

    prolegal ▀ ▀ ▀ Mitglied Nr. 15438

    § Ein gelegentlicher Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein §

  • Zur regelmäßigen Prüfung:

    Als ich den KWS beantragte, habe ich das Formular persönlich bei der zuständigen Stelle abgegeben, da ich zufällig ohnehin in der Nähe zu tun hatte.

    Während des Gesprächs teilte man mir mit, dass die Überprüfung in regelmäßigen Abständen von etwa 3 Jahren wiederholt würde. Aber das würde für mich wohl nichts Neues sein, denn da ich eine WBK habe, sei ich in den letzten 30 Jahren ja bereits etliche Male überprüft worden.

    Davon wusste ich aber rein gar nichts, denn von der Prüfung bekommt man ja nichts mit, und eine Rechnung habe ich auch nie erhalten, weder in den ersten 15 Jahren in Hamm, noch in den letzten 15 Jahren im Kreis Soest.

    Ich lagere übrigens meine SRS-Waffen, sofern ich sie nicht gerade führe, in einem Möbeltresor. Den Munitionsvorrat verschließe ich in dem Stahlschrank, in dem sich auch meine Kaltgaswaffen samt Zubehör befinden.

    Allerdings entlade ich die SRS-Waffen nicht jedes Mal, wenn sie in den Tresor kommen. So gesehen also nicht konsequent.