Hallo,
ich habe da ein kleines Verständnisproblem, und zwar:
Person A mit KWS
Person B ohne KWS
und die gesetzliche Auflage, dass man SSW getrennt von der Munition aufbewahren soll.
Die Person A kauft sich, ganz legal, eine SSW und muss sie getrennt von der Munition lagern.
Person B kauft sich auch, ganz legal, eine SSW und braucht garnichts hinsichtlich der Lagerung zu beachten (?).
Person A muss seine SSW und Munition verschlossen aufbewahren. Bei Person B ist es wohl wahrscheinlich egal (?).
Also, ich hab da ein echtes Verständnisproblem bei der Auslegung dieses Gesetzes.
Wohlgemerkt, Person B kauft und besitzt die SSW ja auch ganz legal, muss aber keine Belehrungen unterschreiben, bzw. muss nichts weiter beachten.
Person A wird alles tun, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, er könnte ja mal kontrolliert werden.
Was passiert eigentlich, wenn Person A kontrolliert wird und die Waffen sind nicht getrennt von der Munition verwahrt? Nur weil Person A einen KWS hat, der nur das Führen in der Öffentlichkeit berechtigt, muss Person A jetzt auch mit einer Strafe rechnen?
Und wie ist es dann mit Person B? Keine getrennte Lagerung, kein verschlossenes Behältnis und trotzdem keine Strafe?
Ich persönlich finde, dass in dem betreffenden Gesetz irgendwas nicht so richtig stimmig ist.
(Das Führen wird jetzt mal ganz bewusst ausser Acht gelassen, es geht nur um die Lagerung)
Wie denkt Ihr darüber? Ist überhaupt schon mal ein KWS-Besitzer kontrolliert worden (sollte sowas überhaupt in Anbedracht der personellen Notlage möglich sein)?