1/2" UNF Aussengewinde schneiden

Es gibt 65 Antworten in diesem Thema, welches 9.098 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Januar 2014 um 19:19) ist von HILI.

  • Ich möchte etwas zur Frage bezogenes erzählen.

    Maße für das Gewinde kann ich keine nennen, aber Vorsicht.

    Ich habe hier verschiedene Schalldämpfer. Die auch passen.
    Hab mir auch Adapter gekauft die ein Händler hat bauen lassen. Alles prima.
    Dann kam ein "selbstgedrehter" Adapter dazu. Den ich gekauft habe. Aus Aluminium.
    Der eine Schalldämpfer hat gepasst als ob er dafür gemacht worden ist.
    Mein teurer englischer Schalli ließ sich mit etwas Gewalt aufdrehen. Ich bekam ihn aber nicht mehr ab.

    Im Nachhinein, ein Tropfen ÖL hätte es getan. Denn das Alu hatte gefressen. Alu auf Alu, kannste vergessen. Das ist wie kalt verschweisst.
    Da ich den Schalli unbedingt wieder ab haben wollte habe ich Adapter und Schalldämpfer dann unfreiwillig zerstört.

    Hier haben wir nicht das Problem Aluminium auf Aluminium, aber dennoch ist Vorsicht geboten.
    Die handelsüblichen Dämpfer und auch Adapter sind so exakt gefertigt wie ich es vorher noch nie in der Technik gesehen habe. Meiner war
    ZU gut gefertigt. Zum drehen muss da schon ein Profi ran damit es hinterher kein Kleinholz gibt.

  • http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm

    Zu § 21: Gewerbsmäßige Waffenherstellung.
    21.2 (Letzter Absatz)

    " Die Verschönerung oder Verzierung oder die Anbringung oder Veränderung von Teilen,
    die für die Funktionsfähigkeit, Funktionsweise oder die Haltbarkeit der Waffe nicht wesentlich sind,
    sind kein "Herstellen" im Sinne des WaffG und unterliegen daher nicht der Erlaubnisplicht"

    Somit hätte ich keinerlei Bedenken an meinem LG ein Laufgewinde anzubringen.

    Gruß Wolf...

  • Und jetzt ne ganz interessante frage wenn ich ne Gravur auf Lauf oder Systemkasten bzw Verschluss will,darf das auch nur der Büchsenmacher in euren Augen
    da ja Metall spannabhebend bearbeitet wird
    oder darf das ein Gravuer ,und da jetzt bearbeitet, muss es neu beschossen werden ,da eine Materialschwächung vorliegt

    bin mal auf Antworten gespannt

  • wenn ich ne Gravur auf Lauf oder Systemkasten bzw Verschluss will,darf das auch nur der Büchsenmacher in euren Augen
    da ja Metall spannabhebend bearbeitet wird


    Gravuren und Ätzungen darf "jeder" anbringen, da sie laut Waffengesetz keine signifikanten Materialschwächungen darstellen.

    Tool.

    Nur DER Mensch zeigt wahre Größe, der weder den Wurm zertreten, noch vor dem Herrscher kriechen muß.

  • eckehaad
    ... :alc: ...ich hatte gerade so während der Party einen erhellenden Moment, also, falls Du noch mit liest...  :alc: ...schau mal hier. Die fertigen schöne Adapter - auch aus schönem Stahl - nach Kundenwunsch. Davon hast Du vielleicht den meisten Benefit. Ich meine, bevor Du dich ins Unglück schneidest... :alc:
    Gruß.

    Ekin=1/2*m*v^2


  • Nein.
    Er besteht zunächst aus mehreren Teilen, kann also kein einzelnes Teil sein.
    Seine Einzelteile sind ebenso keine wesentlichen Teile.
    Er ist rechtlich nur der Waffe, für die er bestimmt ist, gleichgestellt.

    Aber das hatten wir auch schon dutzende Male.


    Stefan


    Danke mehr wollte ich garnicht Wissen.

  • Ich wollte trotz allem doch noch mal meinen Senf dazu abgeben;

    Die Frage nach dem Aussendurchmesser habe ich bereitwillig und wahrheitsgetreu beantwortet. Da gibts auch keinen Grund das nicht zu sagen oder zu schreiben. Was mich hier in letzter Zeit aber fasziniert, und ich bin ganz sicher nicht der Gesetzes-"Zitator" vom Dienst, ist das wenn eine Sache eigentlich klar gestellt wurde die klarer nicht sein kann, da kommt immer wieder jemand hinterher mit einem "aber..." und dann geht wie von mir angekündigt die Party erst richtig los.

    Für mich sind, ganz wertfrei, ein paar Eckpunkte richtungsgebend:
    -Wer nach dem Vorbearbeitungsdurchmesser für ein Gewinde fragen muss, dem spreche ich für die notwendige saubere Ausführung das Können ab.
    -Ein Luftgewehrlauf ist ein wesentliches Teil. Egal wie man es dreht oder wendet. Ob das vom Gesetzgeber so gewollt war oder ist oder ob der Richter im Fall der Fälle nen abgesägten Lauf als "na ja, Geldstrafe, 100 Euro" abtut ist dabei egal.
    -Es wird oft kritisiert (auch von mir ab und zu) das man nichts mehr sagen oder fragen darf ohne den erhobenen Zeigefinger. Andererseits ist es gerechtfertigt in einem ganz normalen Ton und ohne die von mittlerweile vielen angedichtete "Blockwartmanier" oder das "Gutmenschentum" jemanden vor einem Fehler zu bewahren. Diese Worte sind sowieso mittlerweile derart abgenudelt, das gibts schon nicht mehr. Die werden für jeden Sche!ss benutzt, auch wo sie absolut nicht passen.

    Den meisten Büchsenmachern wird das übrigens schei$$egal sein ob die Bohrung zentrisch ist oder nicht. Die spannen den Lauf im Futter ein (wenn überhaupt) drehen ihn ab, Freistich rein, Fasen dran, Schneideisen in den Halter, Reitstock dagegen, Öl drauf, Drehbank an, Hurra Gewinde drauf.

    PS: Ich schneide ziemlich oft 1/2"-20 UNF. Aber nicht auf Läufe. Ist das selbe Gewinde wie bei den kleinen 1-13mm Bohrfuttern. Und selbst irgendwelche Gewinde oder Durchmesser auf ein tieflochgebohrtes Teil zentrisch zu fabrizieren ist für einen Dreher der sein Handwerk versteht keine wirkliche Herausforderung.

    PPS: Laufgewinde sind absolut nichts besonderes. Die meisten meiner Gewehre haben sowas serienmäßig. Da sitzt dann zb. ein Mündungsfeuerdämpfer drauf.

  • Hallo M..KA
    Könntest du mal einen Einzigen nachprüfbaren Fall benennen, wo jemand für das Absägen
    eines LG-Laufes verurteilt wurde... :?:

    Gruß Wolf...

  • Könntest du mal


    Hallo E .... O

    Was veranlasst dich zu der Annahme das ich das könnte? Das letzte mal als ich nachgeschaut habe hatte meine Berufsbezeichnung nichts mit "Urteilsentscheidungsarchivator" oder "Gerichtsberichterstatter" zu tun.

    Was ein jeder macht ist seine eigene, persönliche Angelegenheit. Wie auf der Jagd, jeder Schütze ist für seinen Schuß selbst verantwortlich...

  • Für mich sind, ganz wertfrei, ein paar Eckpunkte richtungsgebend:
    -Wer nach dem Vorbearbeitungsdurchmesser für ein Gewinde fragen muss, dem spreche ich für die notwendige saubere Ausführung das Können ab.
    -Ein Luftgewehrlauf ist ein wesentliches Teil. Egal wie man es dreht oder wendet. Ob das vom Gesetzgeber so gewollt war oder ist oder ob der Richter im Fall der Fälle nen abgesägten Lauf als "na ja, Geldstrafe, 100 Euro" abtut ist dabei egal.
    -Es wird oft kritisiert (auch von mir ab und zu) das man nichts mehr sagen oder fragen darf ohne den erhobenen Zeigefinger. Andererseits ist es gerechtfertigt in einem ganz normalen Ton und ohne die von mittlerweile vielen angedichtete "Blockwartmanier" oder das "Gutmenschentum" jemanden vor einem Fehler zu bewahren. Diese Worte sind sowieso mittlerweile derart abgenudelt, das gibts schon nicht mehr. Die werden für jeden Sche!ss benutzt, auch wo sie absolut nicht passen.

    Problematisch ist diese "Pseudo-Gesetzestreue" immer dann, wenn sie Wissen daran hindert, ausgetauscht zu werden.

    Es gibt hier zum Beispiel einen Thread, da will sich jemand einen Kellerschießstand aus Brunnenringen bauen. Ein wesentlicher Teil des kompletten Threads wurde dann natürlich die genehmigungsrechtliche Beurteilung des Bauvorhabens. Ist so etwas überhaupt legal? Darf man das? Muss der Schießstand polizeilich genehmigt werden?

    Lächerliche Postings - nichts weiter. Postings, die den Informationsaustausch behindern und vor allem Ideen daran hindern, sich zu verbreiten. In jeder Hinsicht kontraproduktives, oberlehrerhaftes Gehabe.

    Nicht falsch verstehen - ich finde dieses Forum hier in der Tat sehr nett - aber man muss die Kirche im Dorf lassen und vor allem den Zeigefinger unten lassen. Will sich hier jemand ein Gewinde auf seinen Lauf schneiden, dann soll er es doch in Gottes Namen machen. Die rechtliche Beurteilung obliegt doch dann in erster Linie ihm selber, es sei denn er stellt die Frage darauf bezogen.


    PPS: Laufgewinde sind absolut nichts besonderes. Die meisten meiner Gewehre haben sowas serienmäßig. Da sitzt dann zb. ein Mündungsfeuerdämpfer drauf.

    Sehe ich auch so....

    PS: Ich schneide ziemlich oft 1/2"-20 UNF. Aber nicht auf Läufe. Ist das selbe Gewinde wie bei den kleinen 1-13mm Bohrfuttern. Und selbst irgendwelche Gewinde oder Durchmesser auf ein tieflochgebohrtes Teil zentrisch zu fabrizieren ist für einen Dreher der sein Handwerk versteht keine wirkliche Herausforderung.

    Dafür muss man nicht mal Dreher sein - ne halbwegs vernünftige Säulenbohrmaschine mit passendem Gewindeschneider reicht voll und ganz...

    Den meisten Büchsenmachern wird das übrigens schei$$egal sein ob die Bohrung zentrisch ist oder nicht. Die spannen den Lauf im Futter ein (wenn überhaupt) drehen ihn ab, Freistich rein, Fasen dran, Schneideisen in den Halter, Reitstock dagegen, Öl drauf, Drehbank an, Hurra Gewinde drauf.

    Genau so ist es

    Für mich sind, ganz wertfrei, ein paar Eckpunkte richtungsgebend:
    -Wer nach dem Vorbearbeitungsdurchmesser für ein Gewinde fragen muss, dem spreche ich für die notwendige saubere Ausführung das Können ab.
    -Ein Luftgewehrlauf ist ein wesentliches Teil. Egal wie man es dreht oder wendet. Ob das vom Gesetzgeber so gewollt war oder ist oder ob der Richter im Fall der Fälle nen abgesägten Lauf als "na ja, Geldstrafe, 100 Euro" abtut ist dabei egal.
    -Es wird oft kritisiert (auch von mir ab und zu) das man nichts mehr sagen oder fragen darf ohne den erhobenen Zeigefinger. Andererseits ist es gerechtfertigt in einem ganz normalen Ton und ohne die von mittlerweile vielen angedichtete "Blockwartmanier" oder das "Gutmenschentum" jemanden vor einem Fehler zu bewahren. Diese Worte sind sowieso mittlerweile derart abgenudelt, das gibts schon nicht mehr. Die werden für jeden Sche!ss benutzt, auch wo sie absolut nicht passen.

    Die Frage nach dem Aussendurchmesser habe ich bereitwillig und wahrheitsgetreu beantwortet. Da gibts auch keinen Grund das nicht zu sagen oder zu schreiben. Was mich hier in letzter Zeit aber fasziniert, und ich bin ganz sicher nicht der Gesetzes-"Zitator" vom Dienst, ist das wenn eine Sache eigentlich klar gestellt wurde die klarer nicht sein kann, da kommt immer wieder jemand hinterher mit einem "aber..." und dann geht wie von mir angekündigt die Party erst richtig los.

    In einem anderen Thread ging es um eine Frage zur Funktionsweise eines Separators - das gleiche Lied. Kein vernünftiger, unvoreingenommener Austausch möglich

    Ich wollte trotz allem doch noch mal meinen Senf dazu abgeben;

    Ich auch nur....

  • Ich rate davon ab, selbst wenn es legal wäre, du bekommst das Gewinde nie so hin das es 100%ig ist. Schon eine minimale Abweichung sorgt dafür, dass der Schalldämpfer nicht gerade sitzt und das Geschoss schlägt gegen die Innereien des Schalldämpfers. Was dann wiederum zu einem erheblichen Präzisionsverlust führt.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Paule7000
    Derjenige der die Frage nach dem Aussendurchmesser für ein Gewinde in diesem Zusammenhang in einem Waffenforum stellt muss sich im klaren sein das eine Diskussion folgt. Das war zumindest mir klar als ich die passende Antwort bereits im ersten Post gegeben habe.

    Ob dir oder mir das gefällt ist nebensächlich, es wird passieren. Wer das nicht will gibt bei Google '1/2" UNF Aussendurchmesser' ein. Das erste Ergebnis ist: http://www.gewinde-normen.de/unf-gewinde.html

    Das Wissen darum wird niemals behindert, da es sich hier um technische Begebenheiten handelt die man nicht behindern kann. Wie ich bereits angeführt habe ist 1/2"-20 UNF nicht nur ein Schalldämpfergewinde, sondern wird auch für ganz alltägliche Sachen wie die Handbohrmaschine oder den Akkuschrauber verwendet. Nebenbei, in Amerika zb. ist das kein gängiges SD-Gewinde. Das wäre zb. 1/2"-28 UNF (=AR15-Mündungsfeuerdämpfer) oder bei anderen GK-Büchsen 5/8"-24. Das weiß ich auch nur beiläufig da eben viele Gewehre und Mündungsbremsen mit diesen Gewinden verkauft werden. Auch in Deutschland.

    Sorry wenn ich mit den Zitaten nicht ganz durchsteige und du vllt. noch etwas anderes damit sagen wolltest. Zum Thema mit dem unterirdischen Schiessstand möchte ich aber noch abschliessend was sagen... Man sollte da nicht gleich dagegen wettern wenn einer dazu was 'negatives' sagt. Vielen Leuten dürfte es absolut unbekannt sein das eine dauerhafte Einrichtung die einen Schiessstand darstellt in Deutschland genehmigungspflichtig ist. So absurd wie das klingt, es ist nun mal Gesetz. Der einzige Fall der mir bekannt ist in dem soetwas zu einem rechtlichen Problem wurde, war in Berlin. Der Opa hatte aber zusätzlich illegale Waffen, da dürfte der 25m-Schiessstand den er sich im Keller eingerichtet hatte das geringste Problem gewesen sein. Wer mit dieser ungeliebten "rechtlichen Belehrung in Gutmenschenmanier mit Blockwartcharakter" umgehen kann wird sich kaum darüber aufregen, sondern Sorge dafür tragen das sein Kellerentlüftungssystem nicht den Anschein eines besonders hergerichteten Schiessstandes erweckt. Ist wie immer mit Informationen, es kommt drauf an was man damit macht.....

    Zündnadel
    Ich bin auch eigentlich nicht der Gesetzeszitator. Ich selber habe, glaube ich, noch nie das WaffG hier zitiert, wenn ich mich recht erinnere. Die Zitate waren wiederrum Zitate von anderen.

  • [quote='MarcKA','index.php?page=Thread&postID=1060941723#post1060941723'] Paule7000
    Derjenige der die Frage nach dem Aussendurchmesser für ein Gewinde in diesem Zusammenhang in einem Waffenforum stellt muss sich im klaren sein das eine Diskussion folgt. Das war zumindest mir klar als ich die passende Antwort bereits im ersten Post gegeben habe.

    Ob dir oder mir das gefällt ist nebensächlich, es wird passieren. Wer das nicht will gibt bei Google '1/2" UNF Aussendurchmesser' ein. Das erste Ergebnis ist: Paule7000
    Derjenige der die Frage nach dem Aussendurchmesser für ein Gewinde in diesem Zusammenhang in einem Waffenforum stellt muss sich im klaren sein das eine Diskussion folgt. Das war zumindest mir klar als ich die passende Antwort bereits im ersten Post gegeben habe.

    Ob dir oder mir das gefällt ist nebensächlich, es wird passieren. Wer das nicht will gibt bei Google '1/2" UNF Aussendurchmesser' ein. Das erste Ergebnis ist: http://www.gewinde-normen.de/unf-gewinde.html


    Das Wissen darum wird niemals behindert, da es sich hier um technische Begebenheiten handelt die man nicht behindern kann. Wie ich bereits angeführt habe ist 1/2"-20 UNF nicht nur ein Schalldämpfergewinde, sondern wird auch für ganz alltägliche Sachen wie die Handbohrmaschine oder den Akkuschrauber verwendet. Nebenbei, in Amerika zb. ist das kein gängiges SD-Gewinde. Das wäre zb. 1/2"-28 UNF (=AR15-Mündungsfeuerdämpfer) oder bei anderen GK-Büchsen 5/8"-24. Das weiß ich auch nur beiläufig da eben viele Gewehre und Mündungsbremsen mit diesen Gewinden verkauft werden. Auch in Deutschland.


    Sorry wenn ich mit den Zitaten nicht ganz durchsteige und du vllt. noch etwas anderes damit sagen wolltest. Zum Thema mit dem unterirdischen Schiessstand möchte ich aber noch abschliessend was sagen... Man sollte da nicht gleich dagegen wettern wenn einer dazu was 'negatives' sagt. Vielen Leuten dürfte es absolut unbekannt sein das eine dauerhafte Einrichtung die einen Schiessstand darstellt in Deutschland genehmigungspflichtig ist. So absurd wie das klingt, es ist nun mal Gesetz. Der einzige Fall der mir bekannt ist in dem soetwas zu einem rechtlichen Problem wurde, war in Berlin. Der Opa hatte aber zusätzlich illegale Waffen, da dürfte der 25m-Schiessstand den er sich im Keller eingerichtet hatte das geringste Problem gewesen sein. Wer mit dieser ungeliebten "rechtlichen Belehrung in Gutmenschenmanier mit Blockwartcharakter" umgehen kann wird sich kaum darüber aufregen, sondern Sorge dafür tragen das sein Kellerentlüftungssystem nicht den Anschein eines besonders hergerichteten Schiessstandes erweckt. Ist wie immer mit Informationen, es kommt drauf an was man damit macht.....


    @Zündnadel
    Ich bin auch eigentlich nicht der Gesetzeszitator. Ich selber habe, glaube ich, noch nie das WaffG hier zitiert, wenn ich mich recht erinnere. Die Zitate waren wiederrum Zitate von anderen.

    Hallo
    MarcKA,
    du schreibst hier sehr gute beiträge.Darf ich fragen was du beruflich machst ?

  • ...... Zündnadel
    Ich bin auch eigentlich nicht der Gesetzeszitator. Ich selber habe, glaube ich, noch nie das WaffG hier zitiert, wenn ich mich recht erinnere. Die Zitate waren wiederrum Zitate von anderen.

    Wenn Du dich vielleicht erinnerst hatte ich ganz zu Anfang meiner Mitgliedschaft schon einmal darüber geschrieben das es hier im Forum meiner Einschätzung nach ein paar Leute gibt die offensichtlich mehr als andere in der Lage sind dieses Waffengesetz in die richtige Richtung zu interpretieren. In die Richtung die wohl ursprünglich der Gesetzgeber meinte, die aber durch schlampige Ausführung ziemlich untergeht. Damals hatte ich deine Wenigkeit benannt - und Floppyk, obwohl ihr beide mitunter unterschiedlicher Meinung seid.
    Und die vielen Kommentare seit damals haben meine Beobachtung bestätigt.
    Und ja, Gesetze zitieren kann jeder. Worauf es ankommt ist die Interpretation - zumindest bei den vielen Unklarheiten die zur Zeit, eben durch die schlampige Ausführung, das Waffengesetz charakterisiert.
    Und genau deshalb finde ich es müßig, ja geradezu langweilig, immer und immer wieder über dieselben unterschiedlichen Auffassungen zu lesen, auch wenn man das Argument herbeizieht das das Forum ja schließlich leben müsse. Und ich bleibe dabei das ich derlei für das Ansehen des Forums nach Außen eher für schädlich halte. Das hat nichts damit zu tun Maulkörbe verpassen zu wollen.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

    Einmal editiert, zuletzt von Zündnadel (19. Januar 2014 um 22:55)