Bauvorhaben:Unterirdischer Schießtunnel.

Es gibt 102 Antworten in diesem Thema, welches 16.287 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Juni 2014 um 09:46) ist von Long Range.

  • Meiner Meinung nach sollte man hierbei die Kirche mal im Dorf lassen was Genehmigungen angeht.
    Sicherlich wird es für fast alles eine Behörde und damit einhergehend auch Genehmigungen, Abnahmen und Normen geben, aber in diesem Falle verfahre ich ausnahmsweise lieber getreu dem Motto, "Wer nicht Fragt bekommt auch keine unangenehmen Antworten".

    Objektiv betrachtet stellt sich die Sache für mich so dar, Der Kelleraum befindet sich auschließlich unter meiner Garage und ist auch nur von selbiger, innenliegend zu betreten. Der Kellerabgang ist durch eine abschließbare Türe gesichert und die Garage selber ist ja ohnehin nicht zugänglich.
    Überhaupt ist es für Aussenstehende nicht ersichtlich dass ich überhaupt über diesen Kellerraum verfüge, von daher beläuft sich die Anzahl derer die Kenntnis davon haben auf vielleicht 5 Personen.
    Sämtliche Waffen (alles freie) befinden sich in dem Kellerraum, verschlossen in einem Schrank.
    Auch der Tunnel wird nicht frei zugänglich sein sondern durch einen ca. 50 kg schweren Betondeckel abgedeckt werden.
    Ich bin der Meinung dass das von meinem Vorhaben, ab und an ein paar Diabolos in einem Stahlbetonkeller durch eine unterirdisch verlaufende massive Betonröhre zu schießen, keine Gefahr für die Allgemeinheit oder mich selbst ausgeht.
    Mein Sicherheitsbedürfniss ist jedenfalls dahingehend befriedigt.


    Mit freundlichen Grüßen.

    Stefan K.

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    Mit freundlichen Grüßen.

    Stefan K.

  • Jap, generell müssen alle Schießständen ( egal ob Ortsfest oder veränderlich ) zugelassen werden ( § 27 WaffG )
    Das hat auch nichts mit der Energie zu tun, auch Lg stände im Schützenverein haben eine Zulassung.

    Ab wann sowas eine Anlage ist, die Zugelassen werden müsste, kann ich dir aber nicht sagen.
    Ich denke mal wenn mann sich im Keller oder auf dem Dachboden einfach einen Scheibenhalter hinstellt kann man nicht von einer Anlage sprechen.
    Die Auflagen die an so eine Anlage und an den Unterhalter gestellt werden sind aber, meiner Meinung nach, so hoch das das eh kein Privat Mensch macht.


    Joachim


    Exakt so ist. Der text zur Abgrenzung einer genehmigungspflichtigen Anlage ist doch in der WaffVwV klar genannt. Es ist je keine Bedingung, dass so ein Schießstand gewerblich im Sinne eines Schützenvereines oder ortsveränderlicher Schießstand (Kirmes Schaubude) sein muss. Sondern der bauliche Karakter ist ein Kriterium. Daher sehe ich das schon so, dass diese Anlage genehmigungspflichtig ist. Es wäre auch schade und vielleicht ein wenig blauäugig, wenn durch einen Umstand die Behörde das prüft. Das kann eine banale Anfrage eines (besorgten!?) Nachbar sein. Sollte dann der Ball ins rollen kommen, dürfte das dann das Aus bedeuten.
    Daher empfiehlt es sich schon, das vorher mit der Behörde zu besprechen. Ich befürchte aber, sie wird meine abedenken teilen. Sollte das nicht der Fall sein, dann unbedingt schriftlich zusichern lassen.

  • auch wenn Du einige Hilfsmittel wie Bagger, Kipper und kostenfreie Entsorgung des Abraums hast, sind trotzdem 1000 € ne Menge Geld.

    Vllt schießt Du doch regelkonform aus der Garage raus, machst Dir da eine Öffnung und verhinderst, das Dia das Grundstück verlassen kann. Ok, die Scheibenzuganlage ist dann ein Problem.... aber dafür kannst Du Dir von dem Restgeld noch eine schöne Waffe kaufen 8o

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • Jap, generell müssen alle Schießständen ( egal ob Ortsfest oder veränderlich ) zugelassen werden ( § 27 WaffG )
    Das hat auch nichts mit der Energie zu tun, auch Lg stände im Schützenverein haben eine Zulassung.

    Ab wann sowas eine Anlage ist, die Zugelassen werden müsste, kann ich dir aber nicht sagen.
    Ich denke mal wenn mann sich im Keller oder auf dem Dachboden einfach einen Scheibenhalter hinstellt kann man nicht von einer Anlage sprechen.
    Die Auflagen die an so eine Anlage und an den Unterhalter gestellt werden sind aber, meiner Meinung nach, so hoch das das eh kein Privat Mensch macht.
    .

    Joachim

    Solche Stände sind auch für die Öffentlichkeit. Er will daheim schießen. PRIVAT. MIT FREIEN WAFFEN UNTER 7,5J. Jetzt haltet doch mal.den Ball flach. Oder wollt ihr ernsthaft behaupten, dass es illegal ist sich einen Stand zu bauen um so sicher wie möglich zu schießen? Im Gegensatz dazu ist es aber legal im Wohnzimmer rumzuballern?! Wo soll denn sowas gesetzlich festgehalten sein?

  • Schau doch mal ins WaffG ob Du dort eine Ausnahme für Private Schießstände findest.
    Ich habe nichts gefunden, aber eventuell habe ich es ja auch übersehen.


    Joachim

    Edit : Und ich schrieb ja auch das ich nicht weis ab wann man von einer Anlage reden kann.

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Daher empfiehlt es sich schon, das vorher mit der Behörde zu besprechen. Ich befürchte aber, sie wird meine abedenken teilen. Sollte das nicht der Fall sein, dann unbedingt schriftlich zusichern lassen.

    Das dürfte die sicherste Methode sein, dass Projekt von vornherein zum Scheitern zu bringen.

  • Das trifft zu sobald man daheim legal schießt. Die Ausrüstung ist da und man sorgt dafür dass nichts den befriedeten Besitz verlässt um seine Umwelt zu schützen.

  • Ich denke, wenn ein Fluchtunnel gebaut wird oder ein Weltuntergangsbunker oder einfach eine Kellererweiterung, dann ist das das eine. Inwieweit diese Sachen genehmigungspflichtig und -fähig sind, weiß ich nicht. Das Risiko eines notwendigen "verordneten" Rückbaus besteht ohne Genehmigung ja immer. Die Nutzung zum Schießen ergibt sich dann quasi nebenbei, ähnlich Scheune, Halle, Keller, Dachboden.
    Wenn jedoch eine Schießanlage privat ohne Genehmigung gebaut wird, hat man neben dem dann sicher ebenfalls notwendigen Rückbau, noch diverse rechtliche Probleme, die hier bereits beschrieben wurden.

    Also, ich finde die Idee cool, empfehle aber, in erster Linie an die sichere Unterbringung der Kartoffeln zu denken, und dann das Ganze eventuell zum Schießen "nebenzunutzen".

  • Floppy hat da leider recht

    Der Unterschied ist folgender und meinen Worten erklärt :^)

    Ist die Schießstätte, also Kellerraum, Garage, Garten was auch immer, nur vorrübergehend zum schießen hergerichtet worden ==> FEUER FREI
    Ist die Schießstätte, Räumlichkeiten siehe oben, speziel zum Schießen herrgerichtet und bleibt so, sprich hat auch keine andere Nutzung ==> wilkommen in Deutschland, du benötigst eine Genhmigung.

    Fragt nicht nach den Sinn, ich sehe da auch keinen. Zumal die meißten von uns sich teilweise in der illegalität bewegen. Denke jeder hat seine Ecke die er zum schießen hergerichtet hat, was man eigentlich auch sollte um gängige Sicherheitsregeln einzuhalten.

    M

  • Paragraph 27 Waffg, der Begriff "Ortsfeste bzw Ortsveränderliche Anlage" ist das Problem. Eine Ortsfeste Anlage in unserem Fall ist ein fest eingerichteter Schießstand. Im Gesetz wird kein unterschied zwischen der Art der Nutzung gemacht. (Privat/Öffentlich) Wenn du aber eine Waschmaschine in deinem privaten Schießstand zu stehen hast, dann sollte das den Fall ändern. Dann wäre es vielleicht ein Wirtschaftsraum.
    Ist leider so, passt mir auch nicht.

    M

  • Zitat

    Zu § 27: Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten
    27.1 Allgemeines
    27.1.1 Von einer Anlage nach § 27 Abs. 1 ist auszugehen, wenn der Ort, an dem
    geschossen werden soll, für diesen Zweck besonders hergerichtet ist.

    Hat Floppyk aber weiter oben schon zitiert und ich direkt unter deinem vorletzen Beitrag.

  • Hatte ich darunter auch schon geschrieben. "Besonders hergerichtet" ist für mich nicht ein Kugelfang an die bereits bestehende Wand gehängt. Wo "besonders hergerichtet" anfängt muss sicher die zuständige Behörde klären, aber wenn schon Erdaushub und bauliche Massnahmen durchgeführt werden müssen, ist davon auszugehen das hier eine Schiessanlage speziell gebaut wird.

    Sicher beantworten kann das sicher nur die zuständige Behörde. Aber wenn man dort fragt macht man vielleicht nur jemand neugierig. Ich würds nicht machen.

  • Naja,

    der Tunnel ist eine feste Anlage fürs schiessen speziel gebaut. Der Kugelfang ist abnehmbar. Die Frage ist halt die Definition und letzendlich wie man es auslegt. Wenns nicht nach Schießstand aussieht, OK wenns nach solch einem aussieht, schlecht.
    Aber wir leben in einem freien Land, wenn ein Mann ein Tunnel im Garten haben will, nur weil er es kann, dann soll er ihn haben. *lol* Habe gehört, Tunnel sollen gut fürs Raumklima im Keller sein.......... ;D


    M

  • Die Obrigkeitshörigkeit in diesem Land macht mich langsam kirre.
    Es ist sein Haus, sein Keller.
    Es ist sein Garten und er setzt sein Geld ein.
    Er belästigt niemanden und er gefährdet niemanden.
    Es ist sein Hobby und er verdient kein Geld damit.
    Er hat die technischen Möglichkeiten und wenn ich sie hätte, würde ich dieses Vorhaben
    ganz einfach umsetzen, man muss es ja nicht unbedingt an die große Glocke hängen.

    Irgendwann sind wir soweit, dass wir zum Amt rennen, um uns einen Partykeller oder
    einen Raum, der ausschließlich für eine elektr. Eisenbahn genutzt wird, genehmigen
    zu lassen. Das ist dann die Freiheit, die Berlin uns verordnen möchte.
    Tolle Aussichten !!

    Ach ja, hab' ganz vergessen, mir eine Genehmigung zu holen, ich richte mir nämlich gerade
    in einem ehemaligen Kohlenschuppen eine Werkstatt ein, so ein Mist, hoffentlich darf
    ich das überhaupt.

    seniorgunner


  • seniorgunner

    Ich würde das jetzt nicht als Obrigkeitsgehörigkeit ansehen, es verbietet ihn hier auch niemand. Er holt sich hier halt die Infos auf was er zu achten hat und wenn er ein wenig zwischen den Zeilen lesen kann, weiss er auch was er zu machen hat. Meine Wenigkeit muss schon mehr bei manchen Dingen aufpassen, ich kann meine Zuverlässigkeit nicht aufs spiel setzen, dan wäre ein großer Teil meines Hobby weg. Das ist aber auch keine Obrigkeitsgehörigkeit, sondern das erkennen evtl Probleme die unbeabsichtigt entstehen können, die haben den längeren Hebel. Was aber auch nicht heissen soll das ich alle Gestze nu unbedingt toll finde.
    Aufstand und Revulotion ist aber Plan B bei mir ;^)

    M

    Edit: verdammt, ich kriege gerade mit das die mich über die WBK zu einen gesetzestreuen Bürger erziehen :evil:

  • Hatte ich darunter auch schon geschrieben. "Besonders hergerichtet" ist für mich nicht ein Kugelfang an die bereits bestehende Wand gehängt. Wo "besonders hergerichtet" anfängt muss sicher die zuständige Behörde klären, aber wenn schon Erdaushub und bauliche Massnahmen durchgeführt werden müssen, ist davon auszugehen das hier eine Schiessanlage speziell gebaut wird.

    Sicher beantworten kann das sicher nur die zuständige Behörde. Aber wenn man dort fragt macht man vielleicht nur jemand neugierig. Ich würds nicht machen.

    Steht doch mit dabei was besonders hergerichtet heisst. Die Ausstattung und Sicherheit. Beides trifft auf kugelfang und Tunnel zu. Mit dem Aufwand hat das doch nichts zu tun.

  • Champignonzucht ist die Begründung. Die Scheibenzuganlage zum gießen, da man nicht zu jedem Champignon hinlaufen will. :thumbup: Kann er sogar als Gewerbe anmelden und die Kosten als Negativeinnahme ansetzen. Nach 2 Jahren erfolgloser Zucht ungenutzte Röhre im Garten...

    Gruß

    Carsten :rolleyes: