EGUN Ausfall

Es gibt 57 Antworten in diesem Thema, welches 3.875 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Januar 2014 um 21:08) ist von jollyhoker.

  • Auch bei mir alles bestens mit E-Gun,PLZ 76xxx

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Trotzdem ist die Überschrift des Threads Bockmist.
    Was hat eine Geschäftsaufgabe mit einem Serverausfall zu tun?

    Wohl noch Restalkohol im Blut, was?

    :cursing:

    "Es mangelt an Harmonie, Zusammenhalt und Größe. Das wird euer Untergang sein!"
    Seven-of-Nine, Borg

  • Überschrift ändern! Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun...


    Ansonsten eGun läuft, sogar merklich schneller wie sonst an so einem Tag...

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Done ;)

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Trotzdem ist die Überschrift des Threads Bockmist.
    Was hat eine Geschäftsaufgabe mit einem Serverausfall zu tun?

    Wohl noch Restalkohol im Blut, was?


    Ironie ist nicht deine Stärke! :n11:


    Auf Wunsch wird die überschrift geändert....


    Server sind jetzt auch wieder erreichbar!!!

  • Du redest Quatsch.

    Da ich Dich garnicht kenne, weiss ich doch garnicht, ob Du zu Ironie fähig bist...

    Fakt ist, schreibe vernünftige Überschriften, dann passt das schon.

    "Es mangelt an Harmonie, Zusammenhalt und Größe. Das wird euer Untergang sein!"
    Seven-of-Nine, Borg

  • Ich schaue immer seltener bei egun vorbei, habe ja doch beinahe jedes mal Ärger mit den Seitenladezeiten oder gleich nen Totalausfall...

    Schade das gundoo nicht angenommen wurde, ich hatte meine helle Freude als das aufkam - wie man ja aber sah hat nichtmal die 'Konkurenz' zu einem aufstocken geführt. Der Marktführer sitzt Probleme einfach aus - das sie sich das Leisten können zeugt meiner Meinung nach eindeutig davon das man dort grundsätzlich abgezockt wird sonst müßten sie sich ja drum kümmern durch zB höhere Gebote mehr Gebühren einzunehmen...

    Anfang Dezember war ich zuletzt im Land des langsamen Ladens (ja zweideutig) und habe versucht auf eine SSW zu bieten welche ein Geschenk werden solle - Ich habe kein Geschenk ergattern können und dem Verkaufer ist mein Geld welches ich noch draufgeboten hätte schön durch die Lappen gegangen...

    Die GröKoaZ will, zu unserer Sicherheit, rückwirkend bis 1889 die Nahrungmittelzubereitung über 40° verbieten... O-Ton Hosenanzug: "Viel Leid und Elend können verhindert werden!"

    Rotzlöffel erkennt man Online am gefährlichem Halbwissen, vielen (Augenroll-) Smilies, und einer Unzahl von Beiträgen innerhalb kürzester Zeit...

  • Was mich viel mehr interessiert, bin ich als Verkäufer an meinen Verkauf gebunden, wenn nachweisbar ist, dass die Server down waren ?

    Ich rede jetzt hier nicht von irgendwelchen Reck Miami F92 Auktionen, sondern von Büchsen, die für 5-6 stellige Beträge weg gehen und die natürlich auch erst in den letzten 20 Sekunden beboten werden.

    Also wenn etwas, was sonst für über 5.000,- Euro weg gehen wird dann deshalb nur für 2.500,- Euro weg geht, würde ich darauf bestehen, den Artikel kostenfrei nochmal einstellen zu dürfen und den Handel für ungültig zu erklären. Ist das irgendwie gesetzlich geregelt, weiß da einer was ?

  • Wenn ich Halbwisssen (= NICHTwissen) lesen möchte, dann frage ich danach.

    "Das wird wohl" :thumbdown:

    Edit: Entschuldige wenn ich so grob geantwortet habe, aber das hilft mir nicht weiter, ich hätte gerne Fakten oder Fallbeispiele

  • Hallo Breakshot!

    Vor ca. 2 Wochen war schon mal ein Ausfall! Zu diesem Zeitpunkt lief ein recht hoch gehandeltes Anschütz 275 aus!

    Am nächsten Tag war die wieder eingestellt! Der Verkäufer berief sich auf ???? "Hab ich nicht mehr im Sinn"!

    Am besten fragst Du den mal! Suche nach Anschütz 275 und Anbieter gsnXXXX

    Der müsste es genau wissen! Alles andere wäre hier nur Spekulation!

    Viele Grüße

    Thorsten

  • Was mich viel mehr interessiert, bin ich als Verkäufer an meinen Verkauf gebunden, wenn nachweisbar ist, dass die Server down waren ?


    Das lässt sich nicht zweifelsfrei beantworten weil die Rechtsprechung
    dazu nicht einheitlich ist. Es gibt mehrere Urteile zu eBay-Auktionen
    mit Ausfällen bei eBay die unterschiedliche Auffassungen vertreten.
    Der BGH hat imho dazu noch nichts gesagt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wenn ich Halbwisssen (= NICHTwissen) lesen möchte, dann frage ich danach.

    "Das wird wohl" :thumbdown:

    Edit: Entschuldige wenn ich so grob geantwortet habe, aber das hilft mir nicht weiter, ich hätte gerne Fakten oder Fallbeispiele

    Fakt ist - wenn ich als Käufer etwas dadurch so günstig bekomme, dann will ich es auch haben. Egal warum.
    Es gibt darüber auch Gerichtsurteile die das bestätigen.
    Es ist egal ob die Auktion von dir abgebrochen wird oder ob sie durch einen Serverfehler "zu früh endet". Ein Rechtskräftiger Kaufvertrag ist zustandegekommen.

    Man kann da nur auf Kulanz der Vertragspartei hoffen.
    Egun haftet im übrigen dann nicht für Verlustausfall des Verkäufers - steht auch so in den AGB.

    Auktionen sind wie Aktien, Risikogeschäfte ;)

  • Genau so. Man kann ja einen Mindestpreis reinsetzen. Auch Auktion in denen sowas steht wie "Artikel wird noch anderorts angeboten, deshalb behalte ich mir das Recht vor die Auktion vorzeitig zu beeenden" sind Quatsch. Wenn der Verkäufer die Auktion vorzeitig beendet, erhällt der Höchstbietende den Zuschlag zu dem Preis der grad aktuell war. Falls die Ware schon an jemand anderen verkauft ist ist der Verkäufer verpfilichtet Schadensersatz zu leisten (z.B. Differenzbetrag zahlen)

    Bei egun wäre das mit dem Serverausfall höhere Gewalt und so was :) Allerdings passiert das bei egun regelmäßig, somit wäre das eigentlich ja schon Vorsatz und die müssten für den entstandenen Schaden aufkommen.

    Edit: nicht Vorsatz sondern Fahrlässigkeit ;^)

    Einmal editiert, zuletzt von Eisenschwein (2. Januar 2014 um 02:26)

  • Es ist egal ob die Auktion von dir abgebrochen wird oder ob sie durch einen Serverfehler "zu früh endet". Ein Rechtskräftiger Kaufvertrag ist zustandegekommen.


    Das ist bei weitem nicht so einfach wie es hier dargestellt wird. Sind mutmaßliche Fahrlässigkeiten im Spiel sieht das erheblich komplizierter aus. Wenn eine Auktion durch einen Serverfehler nicht störungsfrei ablaufen kann, dann stellt sich die Frage ob evtl jemand für den Ausfall haftbar gemacht werden kann. Bei egun fallen die Server zb mit relativer Regelmäßigkeit immer zu Spitzenlastzeiten aus, bzw vorzugsweise am Wochenende abends. Das ist bekannt. Es werden aber seit sehr langer Zeit offenkundig keine wirksamen Maßnahmen dagegen ergriffen, somit könnte eine gewisse Fahrlässigkeit vorliegen. Einen zustande gekommenen Kaufvertrag bei nicht einwandfrei verlaufener Auktion würde ich zb kategorisch ausschließen, da die gebuchte Leistung in diesem Fall weder vollumfänglich noch störungsfrei erbracht wurde.

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

  • Dennoch hat die gebuchte Leistung und der Abschluss des Vertrages nichts miteinander zu tun.

    Selbst wenn man Egun Fahrlässigkeit vorwerfen kann hat das lediglich Einfluss auf die entstandenen Gebühren die Egun haben will.
    Die Deutsche bahn muss auch nur für die Verspätung der Züge aufkommen, nicht für den verpassten Flug.

    Der durch die Auktion geschlossene Kaufvertrag ist eine andere Baustelle.