Rechtslage zum Führen von Macheten

Es gibt 59 Antworten in diesem Thema, welches 12.236 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Dezember 2013 um 15:38) ist von Zündnadel.

  • Hallo zusammen,
    also es geht hier nicht um mich,... ich habe die nach meinem Verständnis richtige Auslegung des § 42a WaffG dargestellt.

    Syntax

    Das hat auch keiner so empfunden, um mich geht es auch nicht. Ich besitze auch keine Machete. Einen eigenen Wald, um eine solche einzusetzen leider auch nicht. Ich meinte auch nur, dass man vorsichtig damit sein sollte, eine Machete im Auto zugriffsbereit liegen zu haben, eine Annahme, die Du hier in den Raum gestellt hast. Im Zweifelsfall würde ich das lieber nicht machen, um keine Anzeige zu riskieren und ggfs. meine waffenrechtliche Zuverlässigkeit wegen sowas aufs Spiel zu setzen. Auch nicht, wenn Herr Schäuble im Abgeordnetenwatch meint, dass man "solche Messer" führen kann, wenn man nur einen anerkannten Zweck dafür hat. Der gilt aber m.M. nach nur dort, wo man das entsprechende Messer/Gerät auch nutzen möchte, aber nicht, wenn man eine Machete im Auto spazierenfährt und dann u.U. versuchen muß, der Polizei bei einer Kontrolle klarzumachen, dass man ja nur Unkraut damit beseitigen will. Das geht vielleicht in die Hose und diese ganz persönliche Meinung behaupte ich hier einfach mal, ohne tatsächlich studierter Jurist zu sein. Ist nur eine Vermutung von mir, aber ich glaube, ich liege damit garnicht soooo falsch ;^)

  • Na, Syntax, wenn die Machete als Messer mit einer Klingenlänge über 12 Zentimeter eingestuft wird darf sie auch nicht im öffentlich zugänglichen Wald oder beim Camping getragen werden.
    Oder ich habe das Waffengesetz bisher tatsächlich falsch verstanden.


    Ich muß mich da selber relativieren nachdem ich in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften nachgelesen habe das die Machete wie auch das Fahrtenmesser gar nicht als Hieb - oder Stichwaffe eingestuft wird. Es sollen beides Werkzeuge sein und nicht wie ich und andere hier dachten Messer.
    Also scheint die Information die man Schäuble geflüstert hat doch zuzutreffen das Beides, ohne Rücksicht auf die Klingenlänge führbar ist, also am Mann getragen werden darf.
    Das die Machete im Ursprungsland neben dem Ernten von Zuckerrohr auch als Hiebwaffe bei Auseinandersetzungen eingesetzt wurde bleibt dabei unberücksichtigt.

    Für mich ein weiteres Beispiel dafür wie unsinnig, schwammig und überholungsbedürftig das ganze Gesetz ist.

    Das jetzt nur der Vollständigkeit halber.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Ich muß mich da selber relativieren nachdem ich in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften nachgelesen habe das die Machete wie auch das Fahrtenmesser gar nicht als Hieb - oder Stichwaffe eingestuft wird. Es sollen beides Werkzeuge sein und nicht wie ich und andere hier dachten Messer.

    Messer sind (meistens) Werkzeuge. In der Verwaltungsvorschrift wird nur festgestellt, dass die Machete und das FahrtenMESSER keine Hieb- oder Stichwaffen sind, Messer sind es aber natürlich trotzdem.

  • Auslegungsache ist so eine Sache. Wenn der Beamte eine andere Meinung hat Pech gehabt.


    Genauso ist es, leider. Man ist bei einer normalerweise banalen Verkehrskontrolle auf die Einsicht des zu kontrollierenden Polizisten angewiesen. Wenn er meint, es ist unzulässig, hat man ein Problem.

    Um die Ausgangsfrage beantworten:
    Eine Machete gehört zweifelsfrei zur Gruppe der festen Messer über 12 cm...
    Würde man das weiter unterscheiden wollen, so müssten alle Ausführungen von Messern genannt werden, wie Skinner, Jagdmesser, Bowiemesser usw. Ebenso zählt ein simples Teppichmeser oder Cuttermeser zu den Einhandmessern. Eine Abgrenzung zum Werkzeug gibt es nicht.

    Die Frage nach dem bedürfnisumfassten Zweck ist auch entscheidend, wer diese Tätigkeit ausübt. So wird man einem Jäger dieses Recht eher zusprechen, wenn er seinen Hochsitz ausästen will, auch wenn der Jäger mit seinem jagdschein keine ausgesonderte Erlaubnis für bestimmte Messer hat (Faustmesser mal ausgenommen!).
    Einem 16 jährigen Jungen wird man den Spaziergang im Wald mit Machete kaum als Zweck zisprechen. Ist er aber von einem Jäger beauftragt worden, eben einen Hochsitz...., sieht das wieder anders aus.

    BTW: Ich habe früher schon in ähnlicher Fragestellung ein Zitat eines Lehrbuches der Polizei, Gade, genannt, wo das Bedürfnis eines Einzelnen nicht ein allgemein gültiges Bedürfnis sein kann. Denn das würde den §42a adedsurdum führen, denn dann könnte man das bloße Führen jederzeit mit irgendwas begründen. Ein Beispiel wäre ein inter Führverbot stehende Messer mit der Begründung einen Apfel irgendwann schälen zu wollen.

    Als ein allgemein anerkannter Zweck fällt mir im Moment nur das Ausästen bzw. Unkraut nieder halten im Garten oder als Revierarbeit ein, wie man eine Machete sinnvoll nutzen könnte.
    Aber ein einfacher Waldspaziergang würde ich nicht darunter sehen. Das auch unter dem Gesichtspunkt, dass es eben nicht sinnvoll und üblich ist, ungeplant irgendwelches Gewächs im Vorbeigehen zu mähen, zumal das auch nicht dem Grundstücksbesitzer oder gar Förster gefallen würde.

  • Genauso ist es, leider. Man ist bei einer normalerweise banalen Verkehrskontrolle auf die Einsicht des zu kontrollierenden Polizisten angewiesen. Wenn er meint, es ist unzulässig, hat man ein Problem.

    Entscheidend dürfte hier sicher schon sein, warum wurde man angehalten. Einfach nur so aus Zufall oder wurde man bereits bei etwas "erwischt" (zu schnell, kein Gurt, Handy am Ohr etc.). Ich denke wenn man ohne Grund angehalten wurde und hat sowas mit ner passenden Erklärung im Kofferraum bestimmt gute Chancen. Anders herum hat man vielleicht schon ein Problem. Hinzu kommt wie ist der Beamte so drauf. Natürlich sollte man auch nicht vergessen, wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus. Wird man grundlos angehalten und ist deswegen gleich pampig kann man sicher sein, dass das volle Programm durchgezogen wird bis hin zum evtl. abgelaufenen Verbandskasten als letzter Notnagel...

    Ich hab im Kofferraum neben paar Arbeitshandschuhen und diversem Autokram (Abschleppseil, Startkabel) auch Schlüssel-Werkzeug, nen Klappspaten und Beilhammer immer dabei. Hat auch noch keinen interessiert bisher in dieser Kombination. Hat man sowas dabei muss man es eben bischen clever präsentieren nebst anderem Krempel. Wer würde nicht stutzig werden wenn man selbst bei nem Jugendlichen, kaum machste den Kofferraum auf, ne Machete liegen siehst ? Einfach weils in unseren Breiten nicht unbedingt zum Alltag gehört. Würde da ne Kettensäge liegen wär das Interesse sicher auch geringer als für ne Machete. Jedenfalls für mein persönliches Verständnis.

  • @ pb207.2

    Ich bin natürlich davon ausgegangen das man schon merkt das mein Satz Es sollen beides Werkzeuge sein und nicht wie ich und andere hier dachten Messer. eher zynisch gemeint war....

    @ alle

    Nur, Ausführungen über den offenen Transport der Machete im Auto, die Möglichkeit die Machete im Garten zu nutzen und und .... bringen den Threadstarter mit seiner Frage nach der Führbarkeit der Machete in der Öffentlichkeit um keinen Jota weiter.

    Auch mir wäre hier mal eine klare Aussage lieber ob das Führen der Machete als Messer mit einer Klingenlänge über 12 Zentimeter nach dem Waffengesetz nun verboten ist oder nicht. Punkt.
    Und ich wiederhole mich wenn ich ganz klar sage, nein, das öffentliche Führen in einer Scheide am Gürtel kann der normale Mensch ohne den Hintergrund der angesprochenen Berufsausnahmen nicht begründen. Punkt.

    Kann doch nicht so schwer sein hier mal klar zum Thema Stellung zu beziehen.

    Es kann ja nicht im Interesse der Rechtssicherheit des Bürgers liegen das diese Frage je nach Gutdünken des kontrollierenden Beamten entschieden wird.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

    2 Mal editiert, zuletzt von Zündnadel (29. Dezember 2013 um 22:17)

  • Es kann ja nicht im Interesse der Rechtssicherheit des Bürgers liegen das diese Frage je nach Gutdünken des kontrollierenden Beamten entschieden wird

    Ist aber so. Ihnen wird eingeimpft das du deine Rechte ja nach Klärung warnehmen kannst sprich per Anwalt.

    Einmal editiert, zuletzt von Jhary (29. Dezember 2013 um 22:25)

  • Na, wenn ein Bürger ganz klar weiß, die Machete die ich mir jetzt kaufe kann ich auch ohne wenn und aber in der Öffentlichkeit am Gürtel führen, weil mir das Gesetz dazu das Recht einräumt, das verstehe ich unter Rechtssicherheit.
    Ansonsten kann man sich die Gesetze sparen.....

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Ich bin natürlich davon ausgegangen das man schon merkt das mein Satz Es sollen beides Werkzeuge sein und nicht wie ich und andere hier dachten Messer. eher zynisch gemeint war....

    Jetzt wo du es sagst ... :whistling:

  • Jhary, entschuldige, ich spreche nicht von dem Polizisten der bestehende Miseren immer wieder nur ausbaden muß.

    Ich rede von den Politikern die solche nichtsnutzigen Gesetze verbrechen.
    Von einem Politiker der vom Volk gewählt wird um die Belange des Bürgers zu verwalten und zu steuern, und von diesen Bürgern über ihr Geld in Form von Steuern und Abgaben dafür bezahlt wird, können genau diese Bürger verlangen das die Arbeit der Gesetzgebung mit der dafür erforderlichen Akkuratesse erledigt wird - ohne das der Bürger ständig in Erklärungs - und Deutungsnot gerät.
    Sind sie dazu nicht in der Lage, sind sie in den Parlamenten fehl am Platz und sollten ihren Lebensunterhalt besser irgendwo mit einer Würstchenbude verdienen.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Das ist genau das, was ich meinte. Das alles hätte es garnicht nötig, überhaupt vom Waffengesetz "geregelt" zu werden. Wer sowas als Werkzeug nutzt, der soll das auch tun und wer was böses damit im Schilde führt, den wird´s nicht kümmern, ob´s erlaubt oder nicht erlaubt ist und vorallem: Wenn der Gesetzgeber das schon unbedingt gesetzlich regeln will, wie wie Deutschen das so gerne haben, dann wenigstens sauber und klar, damit auch Rechtssicherheit herrscht, also jeder von vornherein weiß, wo er dran ist, wenn er dies oder das macht oder auch nicht macht. So wie der § 42a WaffG derzeit ist, taugt er keinen Pfifferling, aber das hatten wir ja alles schon x-mal hier und vorallem die Polizei darf diesen Kram tagtäglich "ausbaden", weil sie zumindest bei Straftaten verpflichtet ist, anzuzeigen. Ich sage, wenn jemand mit einer Machte durch die belebte Innenstadt läuft, dann ist das m.E. nicht (ganz) normal, egal, ob das jetzt gesetzlich erlaubt ist oder nicht. Der erste, der ihm entgegenkommt, der ruft die Polizei und die wird die Machete auch polizeirechtlich (gefahrenabwehrend) einkassieren, wetten? Andersherum fällt ein kleines Taschenmesser, welches gerade mal zum Apfelschneiden taugt, unter das Führverbot, nur weil die Klinge einen Daumenpin hat und man es einhändig feststellen kann... Für mich völlig verkehrte Welt und ich bleibe auf meinem Standpunkt, den ich schon immer vertrete, dass man den § 42a WaffG einfach morgen abschaffen könnte, ohne dass danach irgendwas schlimmer wäre, als vorher. Gesunder Menschenverstand, das wäre vielleicht ein besseres Mittel.

  • ...Es kann ja nicht im Interesse der Rechtssicherheit des Bürgers liegen das diese Frage je nach Gutdünken des kontrollierenden Beamten entschieden wird.

    Wird sie auch nicht, denn nach dem Polizeibeamten kommt bei Ordnungswidrigkeiten immer noch eine Verfolgungsbehörde und bei Straftaten ein Staatsanwalt und danach immer noch ein Gericht. Die Teufel liegt beim WaffG halt im Detail, das in solchen Sachen absolut schwammig formuliert ist. Der Gesetzgeber wäre hier eindeutig gefragt und nichts und niemand anderes! Aber seit Einführung dieses § 42a WaffG tut sich da offensichtlich an der Front sehr wenig bis garnix und der Polizist auf der Straße soll sich lieber selber "ausdenken", wie er das anpackt, also was er für erlaubt hält und was nicht. Wenn daran zukünftig nichts geändert werden sollte, werden nach einigen Jahren (damit meine ich jetzt nicht nur fünf) zu vielen solcher Gelegenheiten zwangsläufig gerichtl. Präzädenzfälle entstehen, nur schade, dass das auf dem Rücken von eigentlich unbescholtenen Ottonormalverbrauchern ausgetragen wird, die dann völlig ohne Not kriminalisiert werden und genau deshalb halte ich mich beim Führen von bestimmten Messern auch ganz bewußt zurück. Der eine oder andere mag sagen, daß das sehr übetrieben sei, aber ich werde keinesfalls zu einem solchen Präzädenzfall werden und vielleicht meine Zuverlässigkeit deswegen auf´s Spiel setzten. Ist traurig, ist aber so, dann nehm´ ich halt nur ein stinknormales Schweizermesser mit. Mir persönlich reicht das auch.

  • Der ganze § 42a war schon seit der Niederschrift eine Totgeburt und gehört auf den Abfall. Er bewirkt nicht was er bezwecken soll und kriminalisiert brave Bürger.

  • Sehr trivial ausgedrückt und m.E. auch falsch!

    Ist doch so der Polizist vor ort kann sich meist nicht auf Diskusionen einlassen. Kann ich vernünftig in kurzer zeit ewrklären worum es geht gut nur wenn der Beamte unter zeitdruck steht da er noch einen Ehestreit und zwei Ladendiebstähle abarbeiten muß wirds eng.

    Ich wunder mich das noch niemand gefragt hat wie das mit einer Kettensäge ist. :whistling:

    Gilt eigentlich eine Machete nicht auch als Religionsobjekt wenn man Voodoo Priester ist? :wacko:

    So genug unsinn.

  • Hi, :^)

    Es kann ja nicht im Interesse der Rechtssicherheit des Bürgers liegen das diese Frage je nach Gutdünken des kontrollierenden Beamten entschieden wird.

    Das ist völlig richtig. Das Gesetz in seiner jetzigen Form ist, was diese in Frage kommende Passage angeht, grundgesetzwidrig. Das Grundgesetz fordert ganz klar ein sogenanntes Bestimmtheitsgebot, wo hinlänglich und deutlich in solchen §§ erklärt wird, was erlaubt ist und was nicht. Dieses Bestimmtheitsgebot hat man einfach nicht beachtet. Das "Gerate" auf allen Ebenen muss abgestellt werden und da ist der Gesetzgeber in der Pflicht diesen grundgesetzwidrigen § umzuarbeiten. Das Bestimmtheitsgebot ist keine Kann-Forderung, sondern Pflicht. Das ist der eigentliche Grund für diesen "darf ich oder darf ich nicht Mist."

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Ist doch so der Polizist vor ort kann sich meist nicht auf Diskusionen einlassen. Kann ich vernünftig in kurzer zeit ewrklären worum es geht gut nur wenn der Beamte unter zeitdruck steht da er noch einen Ehestreit und zwei Ladendiebstähle abarbeiten muß wirds eng.


    Das drückt es fast aus.
    Ich würde ergänzen, dass der "Straßenpolizist" sich schon deswegen nicht auf Diskussionen einlassen wird, weil man ihm auf der Straße und in Kürze der Zeit alles mögliche erzählen kann. Das muss ja nicht immer richtig sein. Es wäre für den Polizisten sicherlich dumm, wenn sich auf der Wache herausstellt, dass er mit seinen Vermutungen doch Recht hat und die Meinung des Bürgers falsch liegt. Dann aber ist "der Beweis" weg und der Tatbestand wohl meistens nicht mehr beweisbar. Deswegen wird wohl nach dem Motto gehandelt, erst konfiszieren und auf der Wache oder gar von höherer Instanz prüfen lassen. Das ist dem Bürger natürlich von Nachteil, aber m.E. für die Ahndung von Verfehlungen wohl unumgänglich.

    So wird man einen Dieb auch nicht Aufgrund mündlich genannter Adressdaten laufen lassen, sondern diese erst mal prüfen, was auch die Echtheit der Ausweispapiere einschließt.
    Das ist nun sinngemäß zu sehen.

    Dennoch - es ist ja erlaubt und auch richtig dem Polizisten gegenüber zu versuchen, gleich auf der Straße von der Rechtmäßigkeit seines Tuns zu überzeugen. Nochmals sollte man auf der Wache - dann aber besser vorbereitet - eine Chance haben, bevor es zum StaA geht. Ist es dort auf dem Weg, ist es zu spät. Dann ergibt sich die weitere Verfahrensweise im Prinzip automatisch.

  • Und deshalb ist es wohl bei einem Gesetz, egal zu welchem Thema, von immenser Wichtigkeit das es glasklar formuliert wird, um erst gar keine Ermessensspielräume auch für den kontrollierenden Beamten aufkommen zu lassen. In der gleichen Zeit, die man für das nebulöse, schwammige Geschwafel des 42 a eingesetzt hat, hätte man eine ausführliche Liste erstellen können aus der ohne wenn und aber hervorgeht welche Gegenstände geführt und benutzt werden dürfen und welche nicht.
    Mal von der Tatsache abgesehen das die Art der jetzigen Ausführung nicht konform mit dem Grundgesetz ist, wie es Sparky ja auch bemerkt hat, von dem ich zu Rechtsfragen hier im Forum übrigens immer wieder Kommentare gelesen habe, die aufzeigen das sein juristisches Wissen weit über das des Normalsterblichen hinausgeht, wobei ich natürlich nicht den Hintergrund dafür kenne...

    Nur - ich bezweifle das wir mit den derzeitigen Hintergründen, die verantwortlich sind dafür das jemand heute die Funktion des Politikers ergreift zu besseren Gesetzen kommen werden....
    Wenn diese Hintergründe, sprich Anreize sich endlich mal ändern sollten würden wir auch die Politiker bekommen die von ihrer Grundeinstellung her in der Lage wären solche Vorhaben zur Zufriedenheit Aller durchzuführen.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

    Einmal editiert, zuletzt von Zündnadel (31. Dezember 2013 um 15:43)