Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Es gibt 82 Antworten in diesem Thema, welches 10.866 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. August 2014 um 21:28) ist von Dispatcher.

  • Die Ermittlungsbehörden haben nur in sehr seltenen Fällen ein
    Ermittlungsinteresse - selbst dann wenn es um gewerbsmäßigen
    Betrug geht.
    Und selbst wenn Ermittlungen angestellt würden käme in diesem
    Fall kaum ein belastbarer Straftatbestand dabei heraus.

    Der richtige Weg ist in der Tat der Zivilrechtliche. Der kostet zwar
    leider erst mal Geld, führt aber (mit einem brauchbaren Anwalt)
    auch zum Erfolg.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Bei Forderungen, wie in diesem Fall, springt in der Regel auch die Rechtsschutzversicherung ein,
    sofern vorhanden.

    Kostenzusage der Versicherung muß jedoch vor dem Gang zum RA vorliegen.

    Grüße

  • Was hier im Thread für ein Stuss verzapft wird - ohne Worte


    Ich bin sicher du kannst das auch belegen
    oder zumindest begründen ...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Mit sowas geht man zum Anwalt, da muss man nicht die Polizei mit belasten. Jeder kennt das Risiko dass bei Geschäften auf Auktionsplattformen besteht (was nicht bedeuted dass es deine eigene Schuld ist oder du was falsch gemacht hast). Gehts mal daneben sollte man auch auf eigene Kosten dafür gerade stehen bzw. diese sich dann beim Gegner zurückholen. Wenn jeder bei kleinen Schwierigkeiten bei Geschäften die Polizei anstatt einen Anwalt bemühen würde, würde der Polizeiapperat zusammenbrechen....
    Zugegeben provokante Meinung, aber unsere Polizei ist eh schon übelastet ;)
    Dass du im Recht bist und das Ding eine Frecheit ist steht ausser Frage.
    Wünsche dir aber natürlich trotzdem viel Glück, dass du dein Geld wiederbekommst :)

    LG

    :thumbsup:

    3 Mal editiert, zuletzt von Maverick14 (5. Februar 2014 um 05:05)

  • Hallo!

    Kleines Beispiel:
    Bei uns hatte jemand einen unserer Welpen gekauft und die letzte Rate nicht gezahlt (80Euro)! Nach schriftlicher Aufforderung passierte NICHTS!

    Also zur Polizei und Anzeige wegen Betruges erstattet. Die haben alles aufgenommen und weitergereicht! Der säumige Zahler wurde angeschrieben und informiert das eine Anzeige eingegangen ist (weiß jetzt nicht mehr ob von der Polizei oder der zuständigen Behörde)und nach ca. 14 Tagen war das Geld plötzlich da!

    Die alleinige Androhung bzw. Tatsache das Anzeige erstattet wurde hat schon gelangt, das da Bewegung reinkam!


    Und wir haben nicht einen Pfennig dazu bezahlt! :D


    Es lohnt sich also immer erst zur Polizei zu gehen! Dafür sind die da! Soweit ich weiss muss man sowieso erst Anzeige erstatten bevor man klagen kann! Oder?

    Viele Grüße

    Thorsten

  • Es lohnt sich also immer erst zur Polizei zu gehen! Dafür sind die da! Soweit ich weiss muss man sowieso erst Anzeige erstatten bevor man klagen kann! Oder?


    Schön daß es bei dir geholfen hat. Das ist aber nicht immer so.

    Die zivilrechtliche Klage und die strafrechtliche Anzeige bzw.
    der Strafantrag sind völlig unabhängig voneinander.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Strafantrag ist gestellt. Behörden arbeiten langsam....
    Zusätzlich ich habe vorgestern bei Egun eine Unstimmigkeit gemeldet - jetzt hat der Typ doch tatsächlich eine Email mit mir im CC gesendet :

    Zitat

    "Hallo eGun,
    der Kauf wurde ordnungsgemäs abgeschlossen. Der Käufer erhielt die Ware und hat pünktlich bezahlt.
    Gruss Zement"

    Man bin ich sauer!!!!!

    Als Antwort von Egun an mich kam dann:

    Zitat

    Guten Tag!
    In der Beschreibung sind Gebrauchsspuren angegeben.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr eGun - Team


    Vieleicht sollte man den wegen Beihilfe anzeigen...wo wir gerade einmal dabei sind. :huh:

  • Hi!

    Ist das Gewehr im jetzigen Zustand eigentlich funktionstüchtig - sprich kann man damit überhaupt schießen?

    "Gebrauchsspuren" ist wohl ein dehnbarer Begriff und kann je nach Ansicht so oder so interpretiert werden!

    Meine Meinung: Schiesst das Ding, schaut es für den Käufer in so einem Fall eher schlecht aus! Auch wenn es sicher nicht die feine englische Art ist, die relevanten Gebrauchsspüren bzw. Mängel mit gut gemachten Fotos zu verbergen!


    MfG brunes01

    Walther CP99
    Gamo CFX Gas Ram 4,5 mm mit Konus ProPlus 3-12 x 50
    Webley Patriot 5,5 mm mit Konus ProPlus 3-10 x 44

  • Das ist doch Schwachsinn.

    Du kaufst ein Auto in gutem Zustand. Auf der Beifahrerseite die du nicht sehen konntest hat in jeder Türe einer reingetreten.
    Sehen deine Chancen jetzt schlecht aus wenn der Wagen fährt?
    Wo ist da bitte die Logik?

    Wie willst du bei einem vebogenen Spannhebel weitere Schäden wie einen verbogenen Lauf ausschließen?
    Es sollte mit ZF genutzt werden - da ist ein verbogener Lauf nicht lustig...... :huh:

    Gebrauchsspuren sind nicht dehnbar.
    Es sind spuren die bei sacchgemäßen Gebrauch entstehen können.

    Löcher im Schaft, Verbogener Spannhebel. Beides ist ein unsachgemäßer gebrauch.
    Rost ist garkein gebrauch, das ist Pflege - und Pflege kann nie als Gebrauchsspur ausgelegt werden.

  • Ja ok, da hast du schon recht! Man kann in diesem Fall wohl nicht wirklich von einer funktionstüchtigen Waffe mit "Gebrauchsspuren" sprechen! Selbst wenn das Ding schießen sollte!

    Würd mich da wohl auch tierisch drüber aufregen, wenn mir jemand so ein Teil schicken würde!
    Also bitte einfach vergessen was ich vorher geschrieben habe!


    MfG brunes01

    Walther CP99
    Gamo CFX Gas Ram 4,5 mm mit Konus ProPlus 3-12 x 50
    Webley Patriot 5,5 mm mit Konus ProPlus 3-10 x 44


  • Ich bin sicher du kannst das auch belegen
    oder zumindest begründen ...


    Wenn die einer Betrugsanzeige nicht nachgehen wäre das "Strafvereitelung im Amt"...

    Zitat

    Als Antwort von Egun an mich kam dann:

    Zitat
    Guten Tag!
    In der Beschreibung sind Gebrauchsspuren angegeben.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr eGun - Team


    Vieleicht sollte man den wegen Beihilfe anzeigen...wo wir gerade einmal dabei sind. :huh:

    Gebrauchsspuren wären wenn evt. die Brünierung oder die Lackierung des Holzes abgegriffen wäre. Eventuell auch leichte Flugrostbildung am System die man mit einem öligen Lappen abwischen kann. Ein verbogener Spannhebel und Löcher im Schaft sind eindeutig mehr als Gebrauchsspuren, und das die Bilder die Waffe nur von der anderen Seite zeigen deuten daraufhin, dass der Verkäufer das extra gemacht hat. Nach dem Motto "evt. wird sich schon ein Dummer finden der das einfach so hinnimmt"

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (7. Februar 2014 um 17:57)

  • Strafverfolgungspflicht bei Straftaten, also Vergehens- und Verbrechenstatbeständen. Betrug, Unterschlagung sind Vergehenstatbestände. Verbrechen sind Tatbestände die mit mindestens einem Jahre Freiheitsentzug bedroht sind. Alles andere sind Vergehenstatbestände. Also einfach wegschicken geht nicht.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Hi!

    Bei der Geschichte mit unserem Welpen hat die hiesige Dienststelle ca. 3 Wochen nach Eingang der Anzeige angerufen und nachgefragt, ob der Angezeigte sich gemeldet hat.

    Und ob wir, falls gezahlt, die Anzeige einstellen oder weiterlaufen lassen wollen! Wir habens dann einstellen lassen!

    Das kann je nach "Aufkommen" auf den Behörden dauern!

    Viele Grüße

    Thorsten

  • Hallo,

    ich selbst bekam nach der Anzeige überhaupt keine Auskunft von der Polizei,
    wäre angeblich nur mit dem Aktenzeichen der Polizei über den Anwalt möglich.
    Bekam dann Monate später eine Brief von der Statsanwaltschaft, eingestellt wegen ... blablabla

    Da gibt es offensichtlich Unterschiede von Polizei zu Polizei und ggf. auch von Bundesland zu Bundesland.

    Es muss primär immer der zivilrechtliche Weg eingeschlagen werden
    um auch wirklich zum Erfolg zu kommen, so meine Erfahrungen.

    Grüße

  • Wenn mich nicht alles täuscht, hat die Rückgabe ja doch noch
    geklappt? Wenn ja, dann herzlichen Glückwunsch! :thumbup:

    Der Anbieter "Zement" hat, so sieht es zumindest aus,
    ein FWB 300S mit den selben Merkmalen am Schaft (siehe Post #30)
    wieder zum Sofortkaufpreis von 190,- Euronen bei eGun eingestellt.

    Auktionsnummer: 4888148
    http://www.egun.de/market/item.php?id=4888148

    Der Nächste bitte ;(

    2 Mal editiert, zuletzt von WilderSüden (3. April 2014 um 13:38)

  • Ich habe mir eben ein paar Bilder von dieser Waffe schicken lassen. Am Hinterschaft sind die selben Löcher zu sehen. Allerdings ist der Spannhebel nicht verbogen, und ich kann keine Beschädigungen am Vorderschaft im Bereich des Spannhebels entdecken. Ich nehme an, dass der Anbieter mehr als ein Exemplar der Waffe hat.

  • Wenn mich nicht alles täuscht, hat die Rückgabe ja doch noch
    geklappt? Wenn ja, dann herzlichen Glückwunsch! :thumbup:

    Der Anbieter "Zement" hat, so sieht es zumindest aus,
    ein FWB 300S mit den selben Merkmalen am Schaft (siehe Post #30)
    wieder zum Sofortkaufpreis von 190,- Euronen bei eGun eingestellt.

    Auktionsnummer: 4888148
    http://www.egun.de/market/item.php?id=4888148

    Der Nächste bitte ;(

    Irrglaube.
    Ich warte immer noch auf Antwort der Staatsanwaltschaft oder Polizei.
    Die Waffe liegt immer noch im Keller.

    Allerdings denke ich das man bei der Häufigkeit der Verkäufe schon fast.....ich habe das auch mal dem Finanzamt geschrieben. Die sind bekanntlich etwas härter als die Strafverfolgungsbehörden.