Die Ermittlungsbehörden haben nur in sehr seltenen Fällen ein
Ermittlungsinteresse - selbst dann wenn es um gewerbsmäßigen
Betrug geht.
Und selbst wenn Ermittlungen angestellt würden käme in diesem
Fall kaum ein belastbarer Straftatbestand dabei heraus.
Der richtige Weg ist in der Tat der Zivilrechtliche. Der kostet zwar
leider erst mal Geld, führt aber (mit einem brauchbaren Anwalt)
auch zum Erfolg.