Wieviele SSW darf eine Person besitzen?

Es gibt 94 Antworten in diesem Thema, welches 11.341 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. November 2013 um 20:12) ist von Motorbiker.

  • Erstmal weiß ich nicht, welches der Polizeigesetze du da zitierst, aber man kann die Waffen erstmal als Anscheinsgefahr sehen oder die beschlagnahme über die Stpo.
    Und die beschlagnahme war ja offenbar rechtswidrig, denn die sache ist bezüglich der Waffen ja geklärt.
    Auffällig ist halt, dass in den Artikeln nie angesprochen wird, dass keine dieser Waffen in ihrer Gefährlichkeit einer scharfen Waffe gleichkommt. Es wird der Eindruck aufrecht erhalten die ganze sache sei zwar legal, aber doch "echte" Waffen.

    Zur Person enthalte ich mich jeden Kommentars.
    :rolleyes:

    Ps: da es sich um Berlin handelt wäre die Vorschrift 38 Asog. Aber wie gesagt, StPO ist eher einschlägig

  • Danke für die Antwort. In der StPO bin ich noch nicht fündig geworden aber AsoG:

    § 38 ASOG Bln – Sicherstellung

    Die Ordnungsbehörden und die Polizei können eine Sache sicherstellen,
    1.

    um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren,
    2.

    um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen,
    3.

    wenn sie von einer Person mitgeführt wird, die nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten wird, vorgeführt oder zur Durchführung einer Maßnahme an einen anderen Ort gebracht werden soll und die Sache verwendet werden kann, um
    a)

    sich zu töten oder zu verletzen,
    b)

    Leben oder Gesundheit anderer zu schädigen,
    c)

    fremde Sachen zu beschädigen,
    d)

    die Flucht zu ermöglichen oder zu erleichtern.

    Das ist annähernd das gleiche wie im PolG (Sorry hatte vergessen das dazu zu schreiben)
    Trifft alles nicht zu.
    Wenn das so ist, darf ich dann die Beschlagnahme verweigern?
    Immerhin hätten die nicht das Recht dazu und ich habe das Recht mein Eigentum vor Diebstahl (oder wie das auch immer heißt) zu schützen.

    Gruß Udo

  • Eigentlich müsste das Waffenrecht für die Presse ein Grauen sein. Denn was auch immer sie schreiben, es wird voller Fehler sein. :D

    Nein, das ist für die "Trivialpresse" kein Grauen, das Gegenteil ist der Fall, denn sie interessieren sich heutzutage nicht mehr dafür, ob sie korrekt oder falsch recherchiert haben, ob ihre Zitate aus dem Gesetz stimmig sind oder nicht, auch nicht, ob sie die Wahrheit schreiben oder nicht. Alles was für die zählt, ist reißerisch, die Menschheit für dumm verkauft, Stimmung gemacht und genügend Exemplare unters Volk gebracht, mehr nicht...

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (26. November 2013 um 18:51)

  • um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren,


    Das trifft eigentlich in solchen Fällen immer zu.
    Die Gefahr besteht darin, daß evtl. vorhandene illegale Waffen
    beiseitegeschafft werden könnten. Das bedroht die Rechtsordnung.
    Eine Gefahr welche die Rechtsordnung bedroht ist nach dem
    Gesetz einer Gefahr die eine Person bedroht gleichgestellt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Naja der Absatz über die Büste des Östereichers könnte ja auch den Grund zeigen warum es eine Durchsuchung gab. Ich bin mir nicht sicher sind solche Gegenstände nicht Verboten bzw nur für Historische Zwecke erlaubt?

  • Vielleicht ist die Dame auch Mod oder Admin in nem anderem Forum.... :D

    Da kann man echt nur mit dem Kopf schütteln... Die wurde sicher von dem Käseblatt bezahlt für die Infos, oder ein Idiot der sich Redakteur nennt, hat sich alles aus den Fingern gezogen.

    Alleine der Preis der egr 45 ist unglaubwürdig.


    He Elias :schland:
    Wie redest du über das gun-forum.de?! hasasasas ned Böse sein :n24: :winke:
    L.g Aktenzeichen

  • Endlich einer der mich nicht Paranoid verdächtigt und den Witz versteht.. :)


    Zum Thema. Naja, dann ist im Grunde ja jeder Legalwaffenbesitzer generell verdächtig, und darf solchen Besuch bekommen. Das grenzt doch schon stark an vergangene Zeiten und Methoden NC9210.

    Da muss man doch schon mehr Beweise haben, als den DHL Paketzusteller dem aus dummheit vieleicht mal ein Paket aufgegangen ist, und er eine Waffe drin entdeckt hat. Wie sonst kommen die da drauf? Ok, in letzter Zeit werden auch Sendungen innerhalb der BRD durchleuchtet und geöffnet, warum auch immer. Sowas wie Briefgeheimniss gibts nicht.

    Das nationale Zentralregister macht das alles noch schlimmer....

    In Bezirk XY wurde ein Raubüberfall begangen, Zeuge sagt aus das der Täter eine Schrotflinte hatte.

    Schnell mal geguckt... ah, der Herr YZ ist Jäger... besitzt eine Schrotflinte und wohnt in dem Bezirk. Also lass den mal besuchen.


    Gruß, David

    P.S.: Neufertigungen von Adolfbüsten etc. sind verboten, alles was vor 45 hergstellt wurde, nicht.. Macht mich aber auch nachdenklich, sowas stellt man sich nicht in die Wohnung, nichtmal Neonazis machen sowas.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Sorry für offtopic:

    Das nationale Zentralregister macht das alles noch schlimmer...
    In Bezirk XY wurde ein Raubüberfall begangen, Zeuge sagt aus das der Täter eine Schrotflinte hatte.
    Schnell mal geguckt... ah, der Herr YZ ist Jäger... besitzt eine Schrotflinte und wohnt in dem Bezirk. Also lass den mal besuchen.

    Dafür brauchen die das Zentrale Waffenregister nicht. Vor einem Jahr wurde hier in Berlin ein 22-jähriger erschossen. Als Tatwaffe wurde ein Revolver .357 Magnum identifiziert. Die Polizei hat viele Sportschützen hier in Berlin besucht, .357 Revolver beschlagnahmt und wieder zurückgebracht. In meinem Verein hat sich die Kripo über auffällige Gastschützen erkundigt. Grundlage war wohl die Aussage eines Zeugen, daß der Täter scheinbar gut mit der Waffe umgehen konnte.

    Und ontopic:
    Ich wäre sehr vorsichtig mit Angriffen auf die Sammlerin. Es ist erstaunlich, was sich die Presse nach einem positiv verlaufenden Interview oder auch der Verweigerung eines solchen aus den Fingern saugt. "Sie können hier jetzt alles richtig stellen". Und so ein Reporter steht auch ruckzuck in der Wohnung und hält mit der Kamera drauf.

  • Tschuldigung, hab da mal ne Frage, und bevor ich jetzt lange rumsuche.

    Was ist den ein Vergehen nach § 52 Abs. 1 Waffengesetz ?

    Danke ;^)

  • Da muss man doch schon mehr Beweise haben, als den DHL Paketzusteller dem aus dummheit vieleicht mal ein Paket aufgegangen ist, und er eine Waffe drin entdeckt hat.


    Beweise braucht man gar nicht - die will man ja
    gerade suchen.
    Es muss ein Anfangsverdacht vorhanden sein.
    Je nachdem was der Paketzusteller so erzählt
    kann sich für einen Polizisten durchaus ein
    Anfangsverdacht ergeben der die Maßnahme
    rechtfertigt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Zitat

    Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

    1.
    entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 oder 1.3.4, eine dort genannte Schusswaffe oder einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt


    Interessant, dann hielt man mich offenbar für einen Besitzer, Dealer, Hersteller und Umbauer von Waffen.

    Heute bekam ich nämlich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft daß das Verfahren nach erwähnten § gegen mich eingestellt wurde, und ich Entschädigungsansprüche geltend machen kann, wenn bei der Durchsuchung Schäden entstanden wären, die aber 25,00 EUR überschreiten müßten.


    Und natürlich war das Schreiben in nem dunkelgelben Kuvert mit dem Aufdruck Staatsanwaltschaft Passau damit die ganze Welt auch sieht was ich für ein Verbrecher bin.

    Kann man so ein Schreiben nicht auch in einen neutralen Umschlag stecken?

    Und das alles wegen ner Softair!

  • @Ceska
    Ich würde jetzt jede Waffe bei der Rückgabe genauestens auf Beschä-
    digungen untersuchen. Jeder noch so kleine Kratzer mindert den Wert
    und das ist ein Schaden der dir ersetzt werden muss.
    Unbedingt protokollieren!
    Wenn ich mich an so manchen Fall erinnere - wie da eingepackt wurde ...
    da war man wohl sicher daß die Waffen ohnehin vernichtet würden.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Hallo Herbert,

    sieh über den gelben Briefumschalg hinweg, was der Postbote denkt kann dir doch eh Wurscht sein.
    Freu dich lieber das die Angelegenheit für dich ein gutes Ende genommen hat. :^)


    ( Und jetzt zertrümmer ein paar Gegenstände im Haus :smash: und mach Schadensansprüche geltend * :D )


    VG, Andy

    *Späßle ;^)

  • Ja der Staat versteht kein Spaß bei Waffen ... ich hatte leider auch schon mit dem Staate zu tun allerdings ging mir der Ar... sehr auf Grundeis vor Angst, denn verstieß ich nicht gegen das Waffengesetz sondern ermittelte man gegen mich wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz im Jahr 2002. :love:

    Schuld war meine Unwissenheit: zum einen eine Geschoß welches mein Alter Herr (Kapitän zur See bis 1945) als Briefbeschwerer nutzte 2,2cm Flak für die Luftabwehr und ein Teil von einer Mine so ein "Stachel" wo die Glasampullen drin waren. Sozusagen andenken an alte Zeiten. Natürlich behalten nach seinem Tod. Ein einbruch in unser Haus schlug ins gegeteil um als meine Komplette SSW Sammlung 17 Waffen, (Erma EGR 66X, und andere Nettigkeiten) beschlagnamt wurden. Den Einbrecher interresierte dies offensichtlich wenig.
    Nach der Vernehmung wurde mir Angeboten wenn ich alles vernichten lasse, würde die Anklage fallen gelassen. Ohne Anwaltlichen Rat kam ich dem nach.

    Aber der Artikel entspricht, so hart wie es klingt, dem IQ des Mob und der Leseschaft der Bild. Ach ich vergas Bild ließt ja keiner. :D

    Meine persöhnliche Meinung kann auf der nächsten Seite schon anders ausfallen!

    MfG Nico

  • Es gibt natürlich eine Grenze!

    Wenn man zuviele hat, kann man von Amts wegen für unzurechnungsfähig erklärt werden, weil eine zu hohe Zahl an SSW auf eine schwere Psychose deutet. Da finden sich auch schnell Ärzte die das gutachterlich begründen können.

    Seit dem Fall Mollath weiß man ja, wie einfach so etwas geht. :whistling:

    Gruß Udo

    PS: Würde mich nicht wundern wenn die Blödzeitung der Frau so einen Psychodoc auf den Hals hetzt. Da läßt sich gut Geld mit verdienen.

  • Zitat

    Ach ich vergas Bild ließt ja keiner.


    Der ist gut, :thumbup: aber Alle wissen was drin steht. :whistling:


    Zitat

    Ich würde jetzt jede Waffe bei der Rückgabe genauestens auf Beschä-
    digungen untersuchen.


    Mitgenommen haben sie zum Glück nichts.


    Andy hast ja Recht, was soll es mich kümmern was der Postbote liest.
    Und was das zertrümmern betrifft, daß Hausdach hab ich schon mal abmontiert. *lol*

  • Mal nur noch eine (und hoffentlich letzte) Frage:

    Haben wir jetzt die Frage des Threadstellers nun eindeutig geklärt oder kommt da noch was?

    Kann ja sein, dass hier noch einer erklären muss, wieviele Ferkel die gemeine Wildsau wirft. 

    Schönen Gruß vom
    Schelz

  • @ udo ... hab ich auch schon gehört aber

    ironie an
    viel wird wohl nicht drann sein denn die armen Numismatiker und Philatelisten alles kranke :(
    Ironie aus

    da spielt wol auch eine Rolle was man sammelt. Das wort Waffe ist einfach Pfui in den Ohren ...

    Meine persöhnliche Meinung kann auf der nächsten Seite schon anders ausfallen!

    MfG Nico