Erstmal weiß ich nicht, welches der Polizeigesetze du da zitierst, aber man kann die Waffen erstmal als Anscheinsgefahr sehen oder die beschlagnahme über die Stpo.
Und die beschlagnahme war ja offenbar rechtswidrig, denn die sache ist bezüglich der Waffen ja geklärt.
Auffällig ist halt, dass in den Artikeln nie angesprochen wird, dass keine dieser Waffen in ihrer Gefährlichkeit einer scharfen Waffe gleichkommt. Es wird der Eindruck aufrecht erhalten die ganze sache sei zwar legal, aber doch "echte" Waffen.
Zur Person enthalte ich mich jeden Kommentars.
Ps: da es sich um Berlin handelt wäre die Vorschrift 38 Asog. Aber wie gesagt, StPO ist eher einschlägig