Ärger mit DHL / wie verhalten???

Es gibt 56 Antworten in diesem Thema, welches 6.845 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. November 2013 um 21:11) ist von HWJunkie.

  • Weil ich unwissend war und ein deutlich beschädigtes Paket nur gegen Quittierung "über ein beschädigtes Paket" annehmen wollte. Das wurde mir durch den DHL Bote verweigert.

    Natürlich verweigert der eine Quittung mit seiner Unterschrift, weil dann am Ende Er der Bote für einen evtl. Schaden aufkommen müßte.

  • Aus meiner Sicht hast Du dich richtig verhalten. Wenn Du das Paket komplett geöffnet hättest, wäre eine Annahmeverweigerung nicht mehr möglich gewesen. Das ganze ist Problem des Absenders. Der muss das Paket zurücknehmen, ggf. die Ware prüfen und erneut versenden. Schadenersatzansprüche kann er ja ggü. DHL geltend machen. Wenn er die Annahme des verweigerten Pakets ebenfalls verweigert, wird der Inhalt irgendwann versteigert um die Kosten wieder einzufahren.

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

  • Das ganze ist Problem des Absenders. Der muss das Paket zurücknehmen, ggf. die Ware prüfen und erneut versenden.


    Noch einmal : Nein.
    Bei privaten Verkäufen liegt das Versandrisiko beim Käufer.
    Der Verkäufer hat mit dem, ordnungsgemäßen, Versand seine Pflicht erfüllt.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Morgen. Leider etwas unschöne Neuigkeiten. Hab den Verkäufer vorab per Telefon über den Versandschaden Informiert. Und nachdem ich die Schadensanzeige bei der Post abgegeben habe, ihm noch eine Mail mit Fotos vom Paket gemailt und darum gebeten das Paket anzunehmen und selbst nochmal ( falls Inhalt beschädigt) Schadensanzeige zu stellen.

    Darauf hin wurde ich Abends um 22h von ihm angerufen und stark zusammengebrüllt. Leider konnte ich aufgrund seiner "Mundart" kaum was verstehen.
    Danach folgten zwei kurze SMS. In der Ersten verbot er jegliche weitere Kontaktaufnahme. In der Zweiten stand nur sowas wie : "Hochachtungsvoll X.Y"
    Schon ziemlich skurril. Na ich verbuch das mal unter Blackout

    Mir bleibt leider nichts als warten, ob er das Paket annimmt. Falls nicht, werde ich einen Nachforschungsantrag bei DHL stellen. Und zu mindestens von DHL darauf bestehen, mir das Paket wieder zuzustellen. Und dann schaue ich mal wie DHL das sieht. Notfalls muss ich das per Anwalt regeln lassen.

    cu bolzenschuss

    dort wo mein sofa ist , fühle ich mich wohl.

  • ...

    Jeder kann seine Meinung sagen. Aber wer eine Meinung als
    Tatsache darstellt macht etwas grundlegend falsch.
    Vor allem wenn das auch inhaltlich absoluter Unsinn ist. :cursing:


    bolzenschuss
    Das ist ziemlich dumm gelaufen. Einen Nachforschungsantrag kann
    auch nur der Absender stellen. Du hast mit DHL kein Vertragsverhältnis
    aus dem sich irgendwelche Rechte ableiten lassen.

    Rein juristisch kannst du lediglich die Herausgabe verlangen. Je nachdem
    ob der Verkäufer das zurückkommende Paket annimmt oder nicht geht
    der Herausgabeanspruch gegen den Verkäufer oder gegen DHL.
    Allerdings musst du demjenigen alle entstehenden Kosten erstatten.
    Und das ist sehr viel mehr als nur das Porto.

    Ich würde mit allen Möglichkeiten versuchen eine einvernehmliche
    Lösung mit dem Verkäufer zu suchen. Dabei unbedingt klarmachen,
    daß du Ihm nichts vorwirfst. Seine Reaktion ist vermutlich in einem
    diesbezüglichen Verdacht begründet.

    Viel Glück.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Habe mir mal die Aktion angesehen.

    Ich muss schon sagen, dass klingt für mich verdächtig: Er kauft das LG für angeblich 545€, baut eine 7,5 Joule Tuningfeder der Fa. V-Mach ein (angeblich 98,75€ ) ein und verkauft dann das ganze ein Monat später bei Egun mit einem Verlust von 300€? Und das er den Schalldämpfer modifiziert hat finde ich auch seltsam (ist das rechtlich überhaupt erlaubt?).

    Dennoch hättest du natürlich die Ware kontrollieren sollen, denn falls nichts beschädigt gewesen wäre hättest du dir eine Menge Ärger ersparen können. Jetzt geht das Paket zurück an seinen Besitzer. Ich würde ihm schreiben, dass er dir dein Geld zurücküberweisen soll oder falls das LG unbeschädigt ist dir es erneut zusenden soll.

    Aber dies ist wieder ein Beispiel dafür, dass man bei Egun immer vorsichtig sein muss.

  • hallo mit dhl kenne ich mich sehr gut aus es kann viele gründe haben das dein packet abgeklebt wurde aber geöffnet wurde es auf keinen fall es kann schon gut passieren das ein packet sich mal öffnet oder äh licher und der postbote kann dir da recht garnigs sagen der hat eigentlich mit dhl an sich nigs zu tun mach dir keine angst die ganzen packetwerke sind seeeeeeehr streng bewacht glaube mir ich hab da schon gearbeitet da macht keiner einfach so ein packet auf :|

  • Warum sollte der Verkäufer das Gewehr zurücknehmen oder auch nur das Paket annehmen? Das Problem liegt nicht in seinem Verantwortungsbereich.

    Beides könnte er höchstens aus Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft tun bzw. um eine schlechte Bewertung bei egun zu vermeiden. In jedem Fall hätte dafür die Mail an ihn wahrscheinlich deutlich höflicher im Ton sein müssen und klarstellen müssen, dass man ihm nichts vorwirft... Ich würde ihm jetzt nochmal klarzumachen versuchen, dass Du die Verantwortung bei DHL siehst und von ihm die Abtretungserklärung brauchst, damit Du Dir das Geld von DHL zurückholen kannst. Und ja, gesteh ihm ein, dass es ein Fehler war, das Paket nicht anenommen zu haben und dass Du deshalb auf seine Hilfe angewiesen bist (Abtretungserklärung und, wenn er dazu bereit ist, zusätzlich Annehmen und Neuversenden des Pakets auf deine Kosten).

    Wenn Du die Abtretungerklärung hast und der Absender das Paket nicht annimmt: DHL kontaktieren und Neuauslieferung auf Deine Kosten beantragen. Dann Fotos machen und Schadenersatz fordern. Idealerweise holst Du das Paket dazu mit einem Zeugen zusammen in einer Filiale ab, machst Fotos und läßt die die Beschädigung dort gleich bestätigen.

  • hallo mit dhl kenne ich mich sehr gut aus es kann viele gründe haben das dein packet abgeklebt wurde aber geöffnet wurde es auf keinen fall es kann schon gut passieren das ein packet sich mal öffnet oder äh licher und der postbote kann dir da recht garnigs sagen der hat eigentlich mit dhl an sich nigs zu tun mach dir keine angst die ganzen packetwerke sind seeeeeeehr streng bewacht glaube mir ich hab da schon gearbeitet da macht keiner einfach so ein packet auf :|

    Dann sag doch mal: wenn das Paket irgendwo auf dem Weg (nicht vom Zusteller) versehentlich beschädigt wurde: kann der Zusteller dem Empfänger dann bestätigen, dass das Paket beschädigt ist? Oder ist er dann automatisch dran, weil er es ja so ins Auto geladen hat?

  • wenn der zusteller es so ins auto geladen hat hat er keine schuld hat aber der absender das packet ohne mängel versendet und es kommt kaputt bei ihm an haftet dhl nur dann wenn der inhalt dabei schaden genommen hat denn genau das is auch der sinn und zweck des packets, den inhalt vor jäglicher art zu schützen z.b. beschädigungen und ich sag mal sichtschutz das man zum teil nicht sehn kann was drin is "briefgeheimnisse"
    ein öffnen eines packets ist kündigungsgrund und wird auch mit sehr vielen sicherheitsmaßnahmen fast unmöglich


  • kann der Zusteller dem Empfänger dann bestätigen, dass das Paket beschädigt ist?

    Darauf kommt es doch gar nicht an.
    Bei der zu leistenden Unterschrift schreiben:
    Beschädigt, Annahme unter Vorbehalt,
    Unterschrift.

    Damit ist alles was nötig ist getan.

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  • Also Du hast im Paketzetrum gearbeitet? Und kannst deshalb nichts dazu sagen, ob der Zusteller die Beschädigung bestätigen kann/muss?

    Ich glaube, das Thema ist hier nicht, dass jemand ein Paket mit Absicht öffnet. Das glaube ich gerne, dass das kaum passiert. Aber unabsichtlich kann halt schon einiges passieren, zum Beispiel dass ein Paket im Regen steht und aufweicht. Die Frage ist doch, was man als Empfänger am besten macht, wenn ein Paket beschädigt ankommt.

  • Das passt schon rein, ich habs ja schon gemacht.

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  • ich muss es nicht annehmen wenn es beschädigt ankommt man hat auch das recht vor dem postboten ins packet zu gucken ob der inhalt auch beschädigt is wenn man es verweigert muss der zusteller das packet wieder mitnehmen sobald man unterschreibt unterschreibt man dafür das der inhalt des packetes in ordnung is is die nach dem unterschreiben nicht der fall kann man eigentlich nichts mehr gegen machen garantie oder pech so schei.e es ist wenn ein beschädigtes packet ankommt vor dem unterschreiben öffnen das ist dein recht !!
    hoffe habe es jetzt richtig beantwortet  ?(

  • bolzenschuss, tut mir leid das Dir sagen zu müssen, aber hier bist Du der Dumme.

    In einem unserer Edeka Läden ist auch ne Postfiliale und da hab ich mich mal erkundigt.

    a) Der Absender behauptet (womöglich noch durch einen Zeugen bestärkt) das er das Gewehr ordentlich versendet hat und selbiges in Ordnung war. - Jetzt beweise ihm mal das Gegenteil.

    b) Du hättest die Annahme nieeeee verweigern dürfen. Du hast den Inhalt (Gewehr) dadurch nicht gesehen und kannst so nicht beurteilen ob es in Ordnung war, weil etwas Flickschusterei und Nässe an der Verpackung nichts über den Inhalt aussagt.
    Bei mir hat mal ein Hermes Bote ein Päckchen (Inhalt war eine Digi Cam) bei Regen auf die Hausbank gelegt. Das Päckchen konnte man auswringen, aber der Inhalt war strohtrocken. Also sagt eine nasse und geflickte Verpackung rein gar nicht über den Zustand des Inhaltes aus.

    Zitat

    ...werde ich einen Nachforschungsantrag bei DHL stellen.

    Das nennt sich übrigens Auftrag und nicht Antrag den nur der Absender machen kann.
    Wenn Du das machst, hat das soviel Sinn wie dem Nikolaus zu schreiben Dir ein Gewehr zu Weihnachten zu schenken.

    Ich würde jetzt versuchen mir das Paket von der Post zu holen (bevor es irgendwo 1000mal hin und her geschmissen wird) und hoffen das der Inhalt keinen Schaden aufweist.

    Nochmal, der Absender ist aus dem Schneider und der "schwarze Peter" liegt bei Dir. Das kannst Du drehen und wenden wie Du willst.

  • is die nach dem unterschreiben nicht der fall kann man eigentlich nichts mehr gegen machen garantie oder pech so schei.e es ist wenn ein beschädigtes packet ankommt ...hoffe habe es jetzt richtig beantwortet  ?(

    Im besten Fall teilweise richtig.

    Zunächst würde ich dich aber bitten, Groß- und Kleinschreibung
    sowie Satzzeichen zu verwenden. Deine Texte sind einfach sehr
    schlecht lesbar. Ich empfinde das als Zumutung.

    Ein gewerblicher Empfänger hat die Prüfpflicht.
    Ist eine Beschädigung zu erkennen muss er das Paket öffnen
    und den Inhalt prüfen.
    Ein privater Empfänger muss Mängel unverzüglich anzeigen.
    Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern, aber nicht sofort.
    DHL nimmt wie fast alle anderen Dienste auch eine Woche als
    angemessen an.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Was ich auch nicht verstehe, ist das mit dem Nachforschungsauftrag. Der macht ja nur Sinn wenn etwas verloren geht, was hier ja nicht der Fall war.

  • EDIT: [...] <- Unnötiges, doppeltes Vollzitat entfernt. Bitte die Zitatfunktion sparsam einsetzen, da sie sonst sinnlos ist. Gruß Lt. Columbo

    sorry durch die ganzen Chats hat es sich bei mir so eingebürgert

    Einmal editiert, zuletzt von Lt. Columbo (7. November 2013 um 16:31) aus folgendem Grund: Langes Vollzitat in doppelter Ausführung zwecks besserer Übersichtlichkeit entfernt ;-)

  • Hi, :^)

    ...In jedem Fall hätte dafür die Mail an ihn wahrscheinlich deutlich höflicher im Ton sein müssen und klarstellen müssen, dass man ihm nichts vorwirft...

    das ging mir auch durch den Kopf, als ich den Brief las. Hättest Du ihm mitgeteilt, dass mit dem Paket etwas schiefgegangen ist, Du nicht wusstest wie Du Dich verhalten solltest, deshalb das Paket retour... und Du jetzt um seine Hilfe bittest, dann wäre es sicher leichter gewesen eine Basis zu finden.

    Den Brief fand ich irgendwie unhöflich und es schwang schon im Unterton mit: Sie haben etwas falsch gemacht. Tja dann macht der sofort dicht. Ich würde versuchen noch mal Kontakt aufzunehmen und ihm klar machst, das Du keine Forderungen gegen ihn stellst, aber auf seine Hilfe hoffst. Der Ton im Schreiben tut Dir leid, der ist dem Schreck geschuldet.

    Viel Glück! Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.