Die alte Sache mit der Erteilung des kleinen Waffenscheins..

Es gibt 50 Antworten in diesem Thema, welches 5.153 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Oktober 2013 um 13:14) ist von medo.

  • Oh Gott, wenn man das so liest, hat man ja das Gefühl das es sich hier um die Erlaubnis ein Maschinengewehr zu führen handelt.
    Soviel Papierkram und Arbeit wegen einer Knallpistole?
    Wann werden die Gehirnakrobaten. in welcher Behörde oder Amt auch immer, endlich kapieren das sich der "böse Bube" einen feuchten Kehricht um den KWS schert. Der führt seine Plempe, ob mit oder ohne Erlaubnis unseres Verbotsstaates.
    Ich bleib dabei, der KWS ist reine Geldmacherei. :cursing:

  • Oh Gott, wenn man das so liest, hat man ja das Gefühl das es sich hier um die Erlaubnis ein Maschinengewehr zu führen handelt.
    Soviel Papierkram und Arbeit wegen einer Knallpistole?

    Stimmt, viel Aufwand inkl. Hosen runterlassen vor Behörden, um etwas bessere Knallpistolen tragen zu dürfen.

  • Erstmal vielen, vielen Dank für eure Einschätzungen!

    @ Walterweiss,
    mir erschließt sich immer noch nicht der Grund wofür du den kleinen Waffen Wegwerfschein überhaupt benötigst.

    Du sagtest selbst, das du die RG 96 nicht zur Selbstverteidigung führen möchtest, aber genau das ist ja
    der einzige Sinn des KWS.

    Verschießen von Pyromunition & Gas/Platzpatronen selbst in der Silvesternacht ist außerhalb des befriedeten Geländes ein absolutes NoGo.
    Dabei erwischt zu werden ohne KWS ist eine Strafttat, mit KWS bleibt es immer noch eine Ordungswidrigkeit.
    Strafen zieht es in beiden Fällen nach sich.

    Zum einfachen verbringen von Punkt A (eigene Wohnung) zu Punkt B (Garten eines Bekannten) ist kein KWS erforderlich.
    Zu beachten ist dabei allerdings, das die Waffe in einem verschlossenen Behältnis, getrennt von der Munition und nicht zugriffsbereit transportiert werden muss.

    Der Sinn/Nutzen des KWS ist sowieso ein ganz anderes Thema was hier schon gefühlte 1000 Male durchgekaut wurde.

    Geht mir einfach ums Prinzip. Aufgrund meiner Erfahrung mit der Staatsgewalt möchte ich einfach - im Falle eines Falles - auf der sicheren Seite sein. Das Ding zu Besitzen kann im Endeffekt nicht schaden, so meine Meinung.

    Soweit ich weiß, sind die Verjährungsfristen hier irrelevant. Der Eintrag bleibt bestehen. Der SB wird sowieso alle Fälle durchlesen und entscheiden, ob du zuverlässig bist. Wenn alles eingestellt war und du nicht verurteilt wurdest, hast du eine Chance. Ich kenne einen, der 11 Einträge hat, aber alles eingestellt (BTM, sogar Amtsanmaßung). Aber alles sehr lange her und im kürzen Zeitraum. Der SB hat alles als Jugendsünden eingestuft und ihn für zuverlässig befunden.

    Mittlerweile hat der Mann sogar eine Erlaubnis nach par. 34 (pulverschein)

    Die SB haben eine gewisse Toleranz und vieles hängt von dem ab, wie er dich einschätzt

    Auf jeden Fall, versuche es einfach. Und viel Glück!

    Danke dir. Gibt mir doch etwas Hoffnung. Besagter Bekannter kommt auch aus dem Rhein-Neckar-Kreis? Wohne ja nicht weit weg. Vielleicht gibt es da ja leichte Übereinstimmungen bei der Handhabung. Wie lange ist in dem Fall "sehr lange"?

    Landkreis HN. Danke. Paragraphen siehe unten.

    Tja Walterweiss,

    die Vergangenheit hinterlässt Spuren....?????

    Das war und ist mir durchaus bewusst, daher auch die Frage hier. Aber vielen Dank, dass du mich nochmals daran erinnerst.


    Die bleiben nicht im Polizeicomputer gespeichert, sondern im Bundestentralregister. Dafür ist er auch da.

    Außerdem, wenn ein Antrag gestellt wird, werden alle Polizeidirektionen angeschrieben, wo man gelebt/gemeldet war. Und die haben sowieso die Akten in Papierform. Die Kopien davon landen auf dem Schreibtisch vom SB.

    Von dem her ist ein Antrag auf Löschung völlig sinnlos. Die kriegen sowieso alles raus

    Im POLAS bleibt das sogar noch länger gespeichert, vor allem in Bayern und Baden-Württemberg wird - ohne Klage - soweit ich das gehört habe, auch nach Aussage von Beamten, überhaupt nichts gelöscht. Sprich, wenn ich nichts unternehme (der Landesdatenschutzbeauftragte ist informiert und hat bereits vor einiger Zeit in meinem Auftrag einen Antrag auf Auskunftserteilung gestellt, aber das kann dauern..wir können zwar alles, außer schwäbisch "awa gut ding will weile hewe"), werde ich auch noch im Rentenalter erstmal unter Generalverdacht gestellt, Drogen genommen zu haben. Meinte auch mein Anwalt so. Klage werde ich sofern möglich auf jeden Fall einreichen. AdvoCard vorhanden.

    Weiße Weste hin oder her. Aber es ist bei Polizeimaßnahmen wie bspw. Alkohol-/Drogenkontrolle, die mein vollstes Verständnis haben, vor allem in Beisein von Freunden immer wieder peinlich, wenn ich - ohne jetzt der Staatsgewalt Rassismus unterstellen zu wollen - als einziger Deutscher in einer Gruppe Durchsuchung über mich ergehen lassen muss. Ich helfe zwar mit, denn durch ein destruktives Verhalten wird das Prozedere (so war es bisher) nicht verhindert sondern eher noch intensiviert. Das nervt. Ich kenne zum Beispiel auch Polizisten aus der Hooligan-Szene. Die haben bei Schlägereien am allerwenigsten was zu suchen ohne Uniform..aber gerade solche Personen, die selbst nicht die unschuldigen Lämmlein sind, die sie gerne geben, werfen meist mit Steinen bevor überhaupt ein "Wer ohne Sünde ist" ausgesprochen werden kann..


    War fleißig und habe mal alte Briefe herausgesucht.

    Zum Verstoß gegen das Waffengesetz weiß ich lediglich aus dem Gespräch mit der JGH, dass das Verfahren eingestellt wurde - ohne Auflagen. Unter welchen Umständen ist mir unbekannt, würde aber auf geringe Schuld tippen. Dass ich ein Messer mit mir geführt habe, war ja Tatsache, auch wenn die Gründe in Zeugenaussagen detailliert beschrieben wurden.


    Zum Verstoß gegen das BtMG: Von der Verfolgung wurde gemäß dieses Paragraphen abgesehen


    (2) Der Staatsanwalt sieht von der Verfolgung ab, wenn eine erzieherische Maßnahme bereits durchgeführt oder eingeleitet ist und er weder eine Beteiligung des Richters nach Absatz 3 noch die Erhebung der Anklage für erforderlich hält. Einer erzieherischen Maßnahme steht das Bemühen des Jugendlichen gleich, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.


    Zur vorsätzlichen KV: der Verfolgung wurde nach §374, 376 StPO (mangelndes öffentliches Interesse) keine Folge gegeben.

    Also eine bedingungslose Einstellung liegt nicht vor. Mir wurde seitens der Polizei gesagt, die Verfahren wären eingestellt worden...wie das jetzt gehandhabt wird, weiß ich nicht.


    Würde eine Klage sich generell - vielleicht auch ohne große Chance auf Erfolg - lohnen? Bin gut versichert..und man kann ja schließlich immer erst mal klagen. Wenn sich das aber negativ ausüben könnte auf spätere Antragsstellungen, würde ich das natürlich nicht unbedingt machen.


    Über weitere Anregungen und/oder Einschätzungen würde ich mich freuen.

    Liebe Grüße und einen schönen Abend.


  • walterweiss, Du schreibst u.a.

    Geht mir einfach ums Prinzip. Aufgrund meiner Erfahrung mit der Staatsgewalt möchte ich einfach - im Falle eines Falles - auf der sicheren Seite sein.


    Täusch Dich da nur nicht, den das bist Du mit dem KWS auch nicht immer.

    Vor etwa 5 Jahren kaufte sich ein Freund von mir in unserem Tabakladen, der auch SSW und Softair führt, einen Revolver. Da die OVP nicht mehr auffindbar war, steckte er das Ding einfach in seine Sakkotasche, aber so ungeschickt das der Griff 2...3 cm zu sehen war. Als er den Laden verließ kam die Polizei zufällig des Weges und das gleich sieht.

    Und obwohl er den KWS bei sich hatte, wurde der Revolver erstmal zur genauen Untersuchung mitgenommen.

    Könnte ja sein, dass man daran schon rumgebohrt, oder was weiss ich, hat.

    Wann und wo den, in der kurzen Zeit als er den Revolver kaufte und Sekunden später von der Polizei gesehen wurde? Da faßt man sich ja ans Hirn.

    Er bekam den Revolver wieder, aber ein Blick auf die Waffe (Laufsperre und PTB) hätte genügt.

    Ich würde mal sagen, die 2 Herren sollten mal Fielmann aufsuchen. *lol*

  • Alleine für DIE Unverschämtheit hättest Du hier nicht eine Antwort bekommen dürfen, just my 2 cents

    Noch nie in der 30er mal 35 gefahren? Nie im Halteverbot geparkt? Nie mit einem Farrad gefahren was nicht 100% der StVO entspricht? Im Winter falls (falls Eigentum vorhanden) nie mal 10 Minuten zu spät den Gehweg geräumt? Usw. usf.

    Er hat schon völlig Recht. Kaum einer ist 100% frei von Sünde...

    :thumbsup:

    Einmal editiert, zuletzt von Maverick14 (18. Oktober 2013 um 21:42)

  • Alleine für DIE Unverschämtheit hättest Du hier nicht eine Antwort bekommen dürfen, just my 2 cents

    Habe spontan Beifall geben wollen. Ich hatte nie Probleme wegen Körperverletzung, Verstoß gegen Betäubunsmittelgesetz, oder Waffengesetz.

    Aber einmal über die Gleise weil ich Zug noch kriegen wollte, einmal Schülerkarte zuhause vergessen, Schwarzfahren, einmal hat Kumpel das Mofa eines Bekannten
    heimgeschoben, hatte natürlich keinen Führerschein, und daß er nur geschoben hat das hat die Beamten in dem Fall nicht interessiert, wurde ja angeblich beim Fahren gesehen,
    mitgegangen zum Angeln ohne Angelschein, mehrfach angeblich Hausfriedensbruch weil man zum Beispiel den Weg über ein Fabrikgelände abkürzen wollte.....
    die hatten uns damals echt auf dem Kieker, die Leute von der Schnittlauchtruppe.

  • Das ist aber typisch für die meisten Beamten. Waffen - Pfui, und wenns nur relativ harmlose sind-sowas gehört nicht in die Hand eines''freien '' Bürgers. Es sei denn, man will ihn nach Afghanistan schicken, dann geht das problemlos. Ansonsten ist jede Waffe ne potenzielle Gefahr und gehört sichergestellt, damit sie von Experten geprüfte wird, egal was draufsteht an Amtlichen Kennzeichen - schließlich ist jeder potenzieller Terrorist und könnte seine Ssw oder Softair zur Massenvernichtungswaffen umbauen. Ist ja lt RTL und Co problemlos möglich....

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Alleine für DIE Unverschämtheit hättest Du hier nicht eine Antwort bekommen dürfen, just my 2 cents

    Nie Mofa/Roller ohne Mofaführerschein gefahren? Nie Schnaps vor Beginn deines 18. Lebensjahres getrunken (gut, hier wären deine Eltern zur Verantwortung zu ziehen, falls dem so wäre)? Nie bei Rot mal - aus Versehen oder nicht - mal über die Ampel gelaufen, oder vielleicht sogar gefahren? Nie aus jugendlichem Leichtsinn mal Mist gebaut?

    Dass jemand Taten wie die der meinen begeht, ist nicht erforderlich. Ich habe bereits erwähnt, dass ich darauf nicht stolz bin, im Gegenteil, ich bereue das alles sehr.

    Mal Mist bauen ist jedoch menschlich und gehört dazu, ob man o.g. als "jugendlichen Leichtsinn" einstuft sei mal dahingestellt. Aber ist nicht jeder irgendwann mal aus dem Ruder gelaufen ist - und sei es nur Abschreiben bei Schularbeiten, auch das ist moralisch sicherlich verwerflich nur eben nicht strafrechtlich relevant, oder keine Ahnung, eben einfach mal gegen was verstoßen, was man nicht darf. Als Kind, als Jugendlicher, wie auch immer. Andere reizen ihre Grenzen mit 14 durch Handtaschenraub oder Erpressung oder andere Gewalttaten aus, bei denen Personen zu Schaden kommen. Das war bei mir nicht der Fall, auch die Sache mit der "KV" nicht. Immer noch keine Rechtfertigung..ist klar..aber sind geläuterte Menschen, selbst wenn sie mit 16 oder so mal nen Raubüberfall begangen haben, nicht auch Menschen, die man nicht ihr Leben lang auf das reduzieren sollte? Auch wenn sie mehr als nur Mist gebaut haben?


    ..Alter wir sind hier in einem Forum für CO2- und Softair-Waffen. Verantwortungsbewusster Umgang hin oder her..nie auf jemanden anderen geschossen, sei es ein Tier, wenn auch unabsichtlich? Das würde bereits eine fahrlässige Körperverletzung darstellen.


    Dass ich auch mal erfahren habe, was die Konsequenzen aus falschem Handeln sein können..auch daraus kann man lernen, vielleicht ist das sogar gut für die Entwickung einer Persönlichkeit, wenn man gezeigt bekommt: so nicht..Bei dir ist das anders und das ist schön für dich. Ehrlich.


    Ich habe, so denke ich, den Grund für meine Fragestellung gut dargelegt. Daher hat das auch seine Berechtigung. Wenn man alle Menschen, die mal Kontakt mit der Polizei hatten, nun vollkommen ignoriert, da sie das Böse personifizieren..dann wäre die Welt mit Sicherheit eine Bessere; überhaupt keine Frage. Aber dann wär sie wohl auch nicht so besiedelt. Vielleicht wäre dann auch das Forum hier nicht so voller hilfsbereiter Menschen.


    Wenn du die Unschuld vor dem Herrn bist..Respekt. Glückwunsch. Mein tiefstes Mitgefühl. Mein Religionslehrer hat mal gesagt, es gibt zwei Sorten von Menschen: Heilige und Scheinheilige. Und selbst Heilige haben doch eine Chance auf Vergebung verdient. Scheinheilige sind nicht in der Lage, denn sie sind ja perfekt und entscheiden wer was verdient und was nicht. Und das sage ich als überzeugter Atheist.

    Jedoch, falls es dazu kommt werde ich dich als Wunschwerfer bei meiner eventuellen Steinigung vor dem jüngsten Gericht auf jeden Fall an erster Stelle nennen.


    Eine Sache weiß ich sicher, wenn irgendwann mein Leben ganz schnell an mir vorbeizieht, schlafe ich wenigstens nicht innerhalb der ersten Sekunde ein, da ich nie meine Grenze ausgetestet habe oder so, auch wenn Action nicht immer gut sein muss, besonders die nicht..aber langweilig wird das Filmchen bei mir nicht, und das sage ich immernoch ohne darauf stolz zu sein. Aber Erfahrungen sind was wert, auch diese. Vielleicht vor allem diese...just my 2 cents.

    Einmal editiert, zuletzt von walterweiss (18. Oktober 2013 um 22:00)

  • Ich bin auch kein Heiliger - aber geschossen hab ich noch nie auf jemanden. Und habe den Wehrdienst verweigert, um nie dazu gezwungen zu werden, nur aus politischen Scheingrunden. Und klar - jeder hat schon irgendwann mal ein Gesetz gebrochen. Wer das verneint, Lügt.

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • An einem Tier ist keine Körperverletzung möglich, aber darum geht es hier ja nicht. Und eine Ordnungswidrigkeit ist nicht die Art von Gesetzesverstoß, die wir hier meinen. Das fängt bei Vergehen an. Es ist unmöglich komplett ohne OWis durch das Leben zu laufen, auch wenn es sich bei den meisten wohl auf Verkehrsverstöße beschränkt.

    Der Bescheid über den KWS ist ein ganz normaler VA. Wenn es ein Ablehnungsbescheid ist, dann kannst du Widerspruch einlegen. Spätestens dann sollte eine Anhörung zur Sache erfolgen. Dies muss die Widerspruchsbehörde berücksichtigen.
    Der Sachbearbeiter hat bei der Erteilung Ermessen. Es gibt keinen objektiven Begriff der Zuverlässigkeit. Es gibt sicher "No-Go's", aber ich weiß aus eigener Erfahrung, dass Leute gerade bei "Jugendsünden" trotzdem einen KWS erhalten haben, sobald sie die Volljährigkeit dann überschritten hatten. Insbesondere macht der Mensch nunmal einen gewissen Reifesprung in dieser Zeit, dies wird berücksichtigt. Wenn natürlich ein 35 jähriger ein Delikt begeht und drei Jahre später einen KWS will, dann ist das eine andere Situation.

    Und dieser Mythos der Geldmacherei ist unhaltbar. Das WaffG ist Bundesgesetz. Die Landratsämter haben wohl auch besseres zu tun (bzw andere zuständige Behörden).

    Insofern mein Ratschlag: Versuch es, versuch so schnell es geht eine Anhörung zu erreichen.

    Ich weiß von mehreren Fällen, in denen dies den Sachbearbeiter problemlos von der Zuverlässigkeit überzeugt hat.

    Vorher bist du nur ein Bürger, über den sich mehrere einschlägige Einträge in Registern finden.

  • @ Walterweiss

    sieh zu daß du den Eintrag wegen den Drogen wieder aus der Akte bekommst.
    Auch dann wenn du das Delikt von damals nachträglich noch vor Gericht austragen musst.
    Alles andere ist erst mal unwichtig.

    Bei der nächsten Kontrolle hast du vielleicht eine SSW im Auto und der Ärger wird noch schlimmer.
    Daher finde ich dein Bestreben, den KWS zu machen vernünftig. Aber hat Zeit.

    Ich habe einen Bekannten der hat einen Eintrag wegen Drogenvergehen. Ob schuldhaft oder nicht weiss ich nicht.
    Aber bei dem darf ich nicht zusammen im Auto mitfahren. Schnell steht mein Name in irgend welchen Akten.
    Zum Glück hat er sein damaliges Auto endlich verkauft. Jetzt wird er nicht mehr ständig kontrolliert.

  • Ein Herzliches Danke für den Realismus und die Ehrlichkeit, die hier doch die meisten besitzen.

    An einem Tier ist keine Körperverletzung möglich, aber darum geht es hier ja nicht. Und eine Ordnungswidrigkeit ist nicht die Art von Gesetzesverstoß, die wir hier meinen. Das fängt bei Vergehen an. Es ist unmöglich komplett ohne OWis durch das Leben zu laufen, auch wenn es sich bei den meisten wohl auf Verkehrsverstöße beschränkt.

    Danke auch dir. Das mit dem Tier stimmt. Fahrlässig gibts da nicht. Ein Tier mit Vorsatz anschießen, wäre aber Sachbeschädigung.

    Auch Ordnungswidrigkeiten sind Vergehen, die man als Fehlverhalten betiteln kann...und ein Ordnungswidrigkeitengesetz gibt es auch. Also ein Gesetzesverstoß ist es auch dann.

  • Ich verstehe Walterweiss sehr gut - bloß Alles richtig machen, um Stress mit den Behörden aus dem weg zu gehen. Aber - denke auch, wird dir verweigert. Ist zu kurz her, Ergebnis ist egal, Anklage ist Anklage und die beruht auf irgendwas. Ob Wahrheit oder nicht interessiert nicht-konnte ja wahr sein. Unschuld ist kein Argument gegen einen Staatsanwalt... Nee, einzig hilfreich ist, Never mit der Knall Pistole aus dem Haus zu gehen. Und nichtmal dran zu denken, draußen zu Schiessen, wenn du kein Großgrundbesitzer bist....

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Man muß ja bei Behörden und vor Gericht beweisen das man Unschuldig ist, nennt umgekehrte Beweislast ist in Deutschland standart.

    Standart ist vor Gericht die Unschuldsvermutung. In Deutschland muss dir die Schuld nachgewiesen werden. Hindert aber keinen daran auch Unschuldige zu brandmarken.
    In den USA z.B. muss man seine Unschuld immer beweisen.
    Bei Behörden hast du Recht, da muss man selbst allen möglichen Kram beweisen.

    :thumbsup:

  • Zitat

    @ Walterweiss

    sieh zu daß du den Eintrag wegen den Drogen wieder aus der Akte bekommst.
    Auch dann wenn du das Delikt von damals nachträglich noch vor Gericht austragen musst.
    Alles andere ist erst mal unwichtig.

    Ich sage es gerne noch mal: das ist völlig egal, ob man eine Löschung aus dem Register erzwingt/erklägt! Alle Polizeidirektionen wo man gemeldet war, werden vom SB separat angeschrieben. Und die haben alle Akten da, unabhängig davon, ob der Führungszeugnis sauber ist oder nicht. Es wird alles schön kopiert und dem SB zugeschickt. Und ER/SIE entscheidet, ob man als zuverlässig eingestuft wird. Es ist extrem wichtig, einen guten Eindruck zu hinterlassen! Und ein gutes Verhältnis zum SB zu pflegen.

    Denkt bloß nicht, dass ihr der Behörde auf der Nase rumtanzen könnt, oder durch irgendwelche Klagen/Anträge auf Löschungen irgendwas vertuschen könnt! So blöd sind die auch wieder nicht.

    Man kann hier sehr lange diskutieren. Besonders lustig finde ich aussagen a la "Vergiss es, kriegst du nicht" und so. Ist sein SB etwa unter uns? In jedem Fall entscheidet der SB und kein anderer.

    Stehe zu deinen Fehler! Gehe einfach hin, versuche einen guten Eindruck zu hinterlassen und sei ehrlich. Erkläre was Sache ist und versuche dich nicht rauszureden. Er findet sowieso alles raus!

    So habe ich es damals gemacht. Hingegangen und offen gesagt: das und das ist gelaufen! Kriege ich den? Und hab den gekriegt. Und nicht versucht durch Klagen auf Löschungen eine Basis vorzubereiten oder alles schön zu reden.

    Also, echt...