Suche mal §27 Sprengstoffgesetz.
Zum wiederladen mußt Du ein Bedürfnis haben. Die Mitgliedschaft in einem Schützenverein und eine WBK sind als Bedürfnis anerkannt. Dann mußt Du wieder mal zuverlässig sein, dies wird in Berlin von einer anderen Behörde geprüft als die die WBK´s ausgestellt hast.
Wenn das alles vorliegt darfst Du einen Kurs mitmachen der Dich befähigt eine Erlaubnis zu beantragen, Schwarz- oder Nitropulver zu erwerben.
Um diese Erlaubnis zu bekommen mußt Du nachweisen, daß Du das Pulver korrekt lagern kannst und einen entsprechenden Arbeitsplatz zur Verarbeitung hast.
In der Praxis machst Du drei Kurse: Wiederladen, Schwarzpulverschießen und Böllerschießen.
Das Lager muß in einem nicht ständig bewohnten Raum sein, der Druckentlastungsöffnungen hat. Ein (Blech)-Schrank in einer Abstellkammer mit Fenster ist prima. Kellerverschlag mit Zaun geht nicht. Der Arbeitsraum muß im wesentlichen einen festen, glatten, fegbaren Fußboden haben, eine feste Tür und geschützte Beleuchtung, nicht ex sondern nur keine nakte Glühbirne auf der Decke.
Die Lagermenge sind begrenzt auf 1 KG Schwarzpulver ODER 3KG Nitropulver in einem bewohnten Gebäude, im Nebengebäude 3KG Schwarzpulver ODER 5KG Nitropulver.