Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 4.540 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Oktober 2013 um 00:36) ist von Jägermeister17.

  • Hi,

    ich lese gerade etwas durch unser Waffenrecht und konnte bisher einige Dinge einfach nicht herrausfinden. Ich bin im Moment kein Mitglied eines Schützenvereins, und strebe in nächster Zeit auch keine WBK an, ich frage lediglich aus Interesse.

    Dass min. ein Jahr Mitgliedschaft in einem Verein gefordert wird ist mir klar, auch die 18 Trainings einheiten, dort habe ich jedoch bisher sowohl "18 Einheiten mit GK Waffen" als auch "18 Einheiten mit egal was" gelesen, und habe bisher keine klare Antwort.
    Die Hauptfrage die mich Beschäftigt ist ob das Bedürfnis fortlaufend überprüft wird. Ich habe gelesen dass es zumindest in den ersten drei Jahren regelmäßig geprüft wird, stimmt das? Und wenn ja wie sieht es nach den drei Jahren aus? Verliert man die WBK wenn man diese 18 Einheiten im Jahr nicht nachweißen kann? Das ist ja doch einiges...

    Und wie offen sind Vereine in der Realität bei der Zustimmung für WBK's, unterstützen die meisten Vereine ihre Mitglieder dabei oder heißt es eher "Du schießt doch erst seit 2 Jahren, wozu willlst du eine WBK?"


    Ich bin dankbar für jede Antwort, wie gesagt, ich habe aktuell nicht vor eine WBK zu erlangen aber der Schießsport wird für mich immer attraktiver und man weiß ja nie wo man in ein paar Jahren landet ;)

    Gruß
    Steffen

  • Es sollen entweder monatliche, also 12 x im Jahr und wenn das nicht erfüllt wird 18 Trainingstermine nachgewiesen werden.

    Diese beziehen sich nur auf die Waffenart, die in jedem Fall erlaubnispflichtig sein soll, aber m.E. sonst nur nach Kurz- oder Langwaffe differenziert wird. Das kannst Du wild mischen.

    Die Bedürfnisüberprüfung heißt: Dein Verein stellt Dir ´nen Schrieb aus, das Du fleißig bist.
    Alternativ kannst Du Dein Schießbuch der Behörde vorlegen.

    Diese Prüfung soll nach 3 Jahren (einmalig), kann aber jederzeit erfolgen. Bei mir wars nach 2 Jahren.

    Wenn Du nur 9 Termine hast wegen Vater geworden, Haus gebaut, Auslandsaufenthalt oder Bein gebrochen, ist das i.d.R kein Problem.
    Du solltest es nur erklären können.

    Andreas

  • Danke für die Antwort!

    Zitat

    Wenn Du nur 9 Termine hast wegen Vater geworden, Haus gebaut,
    Auslandsaufenthalt oder Bein gebrochen, ist das i.d.R kein Problem.

    Du solltest es nur erklären können.

    Bezieht sich das auf den Zeitraum zwischen erhalt der WBK bis zu Überprüfung, oder fortlaufend bis dass der Tod das Problem löst? ;)

    Und wie sieht das in den Vereinen aus, hat ein "Hobby Schütze" eine chance, oder wird erwartet dass man Wettkämpfe schießt usw.?

    Einmal editiert, zuletzt von Downhiller (19. September 2013 um 23:11)

  • Die zu erbringenden Trainingseinheiten begründen das Bedürfnis, egal wie lange Du dabei bist. Hast Du sie nicht, hast Du erstmal keins.

    Man sollte sowas auch nur machen, wenn man Spaß am Verein hat. Deshalb lohnt es sich, erstmal verschiedene Angebote mit zwei, drei Gastterminen anzuschauen. Du mußt denen nicht sagen, das Du Dich noch anderweitig umschaust, sondern nur, das Du gucken willst, ob Sportschießen was für Dich ist.

    Und wie sieht das in den Vereinen aus, hat ein "Hobby Schütze" eine chance, oder wird erwartet dass man Wettkämpfe schießt usw.?

    Ich kann das nur für meinen Verein sagen. Nur Training ist ok und anfangs auch sinnvoll. Du willst ja erstmal sehen, welche Disziplin Dir liegt. Bei manchen wird es gern gesehen, wenn Du Wettkämpfe schießt. Das kann aber auch nur der Vereinswettkampf sein, was eher wie Training mit etwas Druck im Hinterkopf ist.

    Der Schütze schießt ja nur gegen sich selber. Was die anderen Teilnehmer machen, kann Dir anders als beim Fußball oder Tennis egal sein, da Du darauf keinen Einfluß hat. Der Gedanke daran beeinflußt aber Dein Ergebnis.

    Als ich meinen ersten Wettkampf geschossen habe, hatte ich schon die WBK´s. ;)

    Du mußt ja auch nicht gleich einen auf EWB-Sportschützen-Laufbahn machen. Einfach mal hingehen, wenn Du Mitglied wirst sehen, das Du im Verband aktiv gemeldet bist und Schießbuch führen.
    Ist Dir irgendwann später nach einer WBK, fehlt nur noch 1,5 Wochenenden Sachkunde.

    Andreas

  • Zur Erlangung der WBK sind 12 Termine bei 1x monatlich (regelmäßig) oder 18x im Jahr (unregelmäßig) vorgesehen. 1 Jahr lang muss dabei mit EWB pflichtigen Waffen trainiert werden, wichtig ist hierbei aber dass die Uhr erst zu laufen beginnt wenn der Verein dich dem Verband meldet, was u.U. mehrere Monate dauern kann. Eine Sachkundeprüfung muss selbstverständlich auch abgelegt werden.
    Der Verein selbst kann überhaupt keine Befürwortungen ausstellen, dass muss über den Verband laufen, sobald die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind bekommt man i.d.R. auch prompt das Bedürfniss bestätigt solange man sich innerhalb des Grundbedürfnisses bewegt. Die Behörde gibt dann WBK und Voreintrag raus, innerhalb des Grundbedürfnisses läuft das auch problemlos (wieder vorausgesetzt es ist alles sauber, also Zuverlässigkeit und persönliche Eignung).
    Die Regelüberprüfung findet fortlaufend spätestens alle 3 Jahre statt, solltest du aus dem Verein austreten muss dieser das unverzüglich der Behörde melden, das Bedürfniss ist dann hinfällig und die WBK wird eingezogen.
    Was daran so schwer sein soll 12x regelmäßig oder 18x unregelmäßig schießen zu gehen erschließt sich mir aber nicht.
    Für Waffen innerhalb des Grundbedürfnisses sind keine Wettkämpfe erforderlich für Waffen auf Gelb auch nicht, sobald man über das Grundbedürfniss für Waffen auf WBK grün gehen will ist es aber vorbei wenn man keine Wettkämpfe nachweisen kann.

  • Zitat

    Die zu erbringenden Trainingseinheiten begründen das Bedürfnis, egal wie
    lange Du dabei bist. Hast Du sie nicht, hast Du erstmal keins.

    Wie wird das Bedürfniss denn nach der ersten überprüfung festgestellt? Es ist also nicht Möglich eine WBK zu beantragen, is zur Überprüfung regelmäßig zu schießen, und daraufhin eine Pause einzulegen? Wenn das Bedürfniss Fortlaufend ca alle 3 Jahre überprüft wird, wird dann der aktulle Stand überprüft oder der gesamte Zeitraum seit der letzten Prüfung?

    Zitat

    Was daran so schwer sein soll 12x regelmäßig oder 18x unregelmäßig schießen zu gehen erschließt sich mir aber nicht.

    Schießen ist / wäre für ich nur eins von vielen Hobbies. Ich betreibe andere Hobbies aktiv, und bin Beruflich ziemlich beschäftigt. Zudem wüsste ich nicht ob ich 18x im Jahr Lust habe schießen zu gehen.. Dabei stellt sich mir direkt die Frage was "Schießen gehen" eigentlich bedeutet, gehe ich schießen wenn ich einen Schuss abgebe oder gehe ich schießen wenn ich meinen Sonntag Vormittag am Schießstand verbringe?

    Wie bereits gesagt, vielen Dank für die vielen Antworten auf noch mehr doofe Fragen :thumbsup:

    Steffen

  • Ich glaube du hast die dir gegebenen Antworten noch nicht durchgelesen. Vor der Beantragung einer WBK brauchst du ein Bedürfnis. Diesen Bedürfnisantrag hat der Oberschützenmeister deines Vereines zu unterschreiben und du schickst ihn an den Verband. Wenn der Verband feststellt das du noch keine 12 Monate Verbandsmitglied bist, war es das. Hast du nicht die nötigen Einträge im Schiessbuch (das du als Kopie beifügst), war es das. Mit dem dir dann evtl. zugeschickten Bedürfnis für WBK Grün/Gelb oder beides gehst du zum Amt und beantragst deine WBK.

    Es gibt keine WBK auf Probe. Zudem gibt es eine Regelüberprüfung nach 3 Jahren. Wird dabei festgestellt das du nur das erste Jahr gerade so vollgemacht hast, in den darauffolgenden Jahren aber nichts bis wenig gemacht hast, wars das für die WBK.

    Ob einem das gefällt oder nicht, für eine Sportschützen-WBK, ob Gelb oder Grün, muss man auch Sportschütze sein und nicht nur so tun. Waffenbesitz ist ja in Deutschland kein Recht, sondern ein Privileg.

  • Du kriegst irgendwann ein Schreiben: "Bitte weisen sie Ihr Bedürfnis nach. Wenn Sie das nicht tun, gehen wir vom Wegfall aus und werden Ihre WBK´s widerrufen. "

    I.d.R. sind die Trainingstermine der letzten 12 Monate relevant. Wenn die Behörde was komisch findet, kann sie auch das Schießbuch selbst einfordern, nicht nur ein Schreiben des Vereins.

    Versuch erst gar nicht, Pausen einzuplanen. Die Handhabungsweise ist von landesministeriellen Anweisungen und örtlichen Gepflogenheiten abhängig, die sich jederzeit ändern können. Die Anfrage kommt, wann sie lustig sind. Bei uns ist alle 2 Jahre angedacht. Zu den bedröppelten Gesichtern, die lange nicht da waren und nun plötzlich wegen amtlicher Erinnerung im Verein auflaufen, sag ich mal nix.

    Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du monatlich schaffst, geh doch einfach als Gast oder Mitglied mit Vereinswaffen schießen. Da ist es wurscht, wie oft Du kommst und Du sparst den ganzen Wickel mit Tresor, Sachkunde und Gebühren für Amtshandlungen.

    Training heißt eine sportordnungsmäßige Disziplin zu schießen. Ob das jetzt mal eine Halbdisziplin (halbe Schußzahl) ist, sei dahingestellt.

    Wer Dir für 1 oder 5 Schuß einen Stempel gibt, hat sie nicht alle. Wir lassen Leute, die an der Anmeldung sagen: Wieso soll ich 0,50 € Standgebühr zahlen, ich will doch nur 3 Schuß mit der Waffe eines Kollegen schießen, gar nicht erst auf´n Stand. Selbst mit der Gebühr kriegt er keinen Stempel für den Termin.

    Klar kostet Schießsport Geld. Deshalb hat der liebe Gott das Kleinkaliber erfunden ;)

    Andreas

  • Hi, :^)

    was man vielleicht auch noch erwähnen sollte: Die Vereine sind gehalten Austritte aus den Vereinen der Behörde zu melden. Dann besteht auch kein Bedürfnis mehr.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Moin,

    ich häng mich da mal dran, weil ich noch nicht weiß was ich will, aber halt informiert sein will...

    ich bin jede Woche einmal im Training, schieße aber nur mit 7.5J. muß ich nun wenn ich nun auf nen 16J aufrüsten will, die nachzuweisenden Trainings jedesmal mit nem (geliehenen) 16J machen oder reicht es, wenn ich nachweisen kann, daß ich mit meinem 7.5J 50mal im Jahr im Verein im Training war und über meinen Verbandsausweis per Stempel+Unterschrift nachweisen kann, daß ich an Verbandswettkämpfen (LM, DM) teilgenommen habe?

    mir gehts dabei nicht um Heißgaser, da lasse ich erst einmal die Flossen weg, weil ich Bedenken hab, daß mich das süchtig machen könnte... für 16J Luftgewehr braucht man aber die gleichen Vorraussetzungen, WSK, Schrank, Eignung, etc... bin etwas unschlüssig, ob ich mir den Kram antue oder lieber bei den 7.5J bleibe...

    Gruß, Wolfi

    Warum wegwerfen wenn man es reparieren kann?

  • MarcKA: Warum der agressive Ton? Ich habe mit die Antworten sehr wohl durchgelesen, und ich weiß auch das das Bedürfniss Hauptbestandteil der WBK ist.


    Ich frage mich nur ob man die WBK nach einiger Zeit auch ohne regelmäßiges Training behalten darf, oder ob man sie dann direkt los ist. Es ist gut Möglich dass ich mal eine Weile nicht schießen würde, und dann wieder eine Zeit lang häufiger...

    Und dann habe ich noch eine Frage zu dieser Überprüfung der Aufbewahrung. Finden diese tatsächlich regelmäßig statt? Und in welcher Häufigkeit?

  • ich bin jede Woche einmal im Training, schieße aber nur mit 7.5J. muß ich nun wenn ich nun auf nen 16J aufrüsten will, die nachzuweisenden Trainings jedesmal mit nem (geliehenen) 16J machen oder reicht es, wenn ich nachweisen kann, daß ich mit meinem 7.5J 50mal im Jahr im Verein im Training war und über meinen Verbandsausweis per Stempel+Unterschrift nachweisen kann, daß ich an Verbandswettkämpfen (LM, DM) teilgenommen habe?

    Hallo! Warum fragst du nicht einfach beim Verband nach, wie das bei euch gehandhabt wird? Bei mir war es ausreichend, das im Schießbuch Training LG eingetragen war. Ob 16,3 oder 7,5 spielte keine Rolle. Das umrüsten oder umsteigen auf 16,3 macht aus meiner Sicht schon Sinn, denn es sind doch andere Anforderungen bei den Wettkämpfen und irgendwann willst du doch einfach mal etwas schwierigere, weiter entfernte Ziele treffen.

    Und noch etwas zur Sachkundeprüfung: bei uns war das nicht mit 1,5 Wochenenden getan sondern mit drei. Zwei mal Theorie und einmal Praxis.

    Viele Grüße!

  • MarcKA: Warum der agressive Ton? Ich habe mit die Antworten sehr wohl durchgelesen, und ich weiß auch das das Bedürfniss Hauptbestandteil der WBK ist.

    Ich hab mir das noch mal durchgelesen, glaub nicht, das er das aggressiv gemeint hat. Die Antwort ist halt etwas detailliert ausgefallen, aber völlig korrekt.
    Zur Aufbewahrung: du musst beim WBK Antrag bei der Behörde so oder so die vorgeschriebene Aufbewahrung nachweisen, durch Kaufbeleg, evtl. Fotos. Ob und wie oft das kontrolliert wird ist doch dann eher unwichtig, kontrolliert wird es auf jeden Fall irgendwann mal

    Und wenn du deinen Sonntagvormittag auf dem Schießstand verbringst ist das sehr schön für dich, aber in's Schießbuch wird nur eingetragen, wenn du auch geschossen hast.

    Viele Grüße!

  • Zitat

    Und wenn du deinen Sonntagvormittag auf dem Schießstand verbringst ist das sehr schön für dich

    Schiesen für mich da mit inbegriffen ;)

    Zitat

    Ob und wie oft das kontrolliert wird ist doch dann eher unwichtig

    Das ist für mich schon wichtig, es sind ja nicht unbeträchtliche Kosten die dabei anfallen, da ist es schon interessant ob zweimal im Jahr oder einmal alle Zehn kontrolliert wird...

  • Für die Bedürfnisüberprüfung wird i.d.R. nicht kassiert, gern aber für die dreijährige Prüfung der Zuverlässigkeit.
    Gebühren sind Landesrecht und enthalten auch mal eine von - bis Spanne.

    Über Aufbewahrungskontrollen liest man zwar schreckliche Dinge, die aktuellen 200 € sind aber ein gerichtlich abgeschmettertes Extrem. Wo sollte man auch das Personal hernehmen, was hier im Kreis 4000 Waffenbesitzer unangemeldet besucht. Da kämen die sicher zwei oder dreimal, weil tagsüber die wenigsten daheim sind.

    Altfälle, die der Aufforderung einen ordnungsgemäßen Tresor nachzuweisen, nicht nachkommen, sind natürlich fix dran.

    Und: Bitte führt die Diskussion, wer wann was mit welchem Luftgewehr trainiert in Euren Vereinen oder mit Gleichgesinnten per PN. Ihr tut Eurem Anliegen keinen Gefallen. Schießt halt KK , wenn die gelbe WBK vorliegt, ist der Erwerb eines 16-J LG´s so rechtskonform wie der eines Schweizer Karabiners. ;)


    Andreas

  • @ John Matrix: Natürlich geht es bei einer WBK ums "haben wollen", machst du dir was vor oder lebst du in einer andern Welt als ich?

    Ich betreibe beispielsweiße noch andere, deutlich zeitintensivere, Sportarten, und bin daher oft jedes Wochenende weg. unter der Woche studiere ich einige Kilometer von zuhause entfernt, da ist es durchaus vorstellbar dass keine Zeit für 18 mal im Jahr schießen gehen bleibt...

  • Falsch ! Es geht darum dass man den nötigen Zugang zu den Sportgeräten bekommt , nur dafür ist eine WBK für Sportschützen da. Gehts dir ums "haben wollen " ohne wirkliches Interesse am Sportschießen , oder z.B das sinnvolle historische Sammeln , sind freie Dekowaffen genau das richtige für dich.