Es gibt 293 Antworten in diesem Thema, welches 53.116 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Oktober 2019 um 18:14) ist von Floppyk.

  • hallo,

    nachdem ich nun etliche Jahre Luftdruck Waffen geschossen habe ( vor allem Haenel  :^) ) habe ich mich jetzt auch auf den Weg zur WBK gemacht. Seit 01.06. bin ich nun bestätigtes Mitglied in unserem Schützenverein.
    Wir haben einen 25m Kurzwaffenstand für KK und GK und einen 10m Stand für LG und Lupi ( jeder Stand jeweils 4 Bahnen )
    Im Moment trainiere ich mit Lupi und KK - Pistole ( Browning Buck Mark ), durfte aber auch schon GK probieren  :thumbup: Der Termin für den Sachkunde Lehrgang steht auch schon.


    Gruß Dirk

    bekennender Haenel FAN :thumbsup:

  • Glückwunsch und schön das der Schritt gewagt wurde. Es lohnt sich, da Schiessen vielseitig und fordernd ist. Wie sieht es mit einem 50 oder 100m Stand in Deiner Nähe aus?

    Si vis pacem para bellum

    Die wohlfeilste Art des Stolzes hingegen ist der Nationalstolz - Schoppenhauer

  • 2 Orte weiter also ca. 20km von uns hat der dortige Verein soweit ich weiß auch einen 50m Stand. Ich werde mal bei uns genauer nachfragen was ich dort evtl. ausprobieren könnte und dann mal anrufen.

    Gruß Dirk

    bekennender Haenel FAN :thumbsup:

  • So schnell vergeht die Zeit.
    Alle , die im Juli 2013 bei uns eingetreten sind, sollten die Unterlagen ( Antrag, Nachweis Safe, Sachkunde und Schießnachweis) zusammensuchen und im Verein zur Unterschrift abgeben. Dann geht alles zum Verband. Wenn die dann unterschrieben haben, könnt Ihr zur Behörde gehen. Und dann, wenn die auch unterschrieben haben EINKAUFEN.
    Ich freue mich auf viele neue Sportfreunde mit WBK und sicher interssanten Waffen.
    Günter

    Habe noch Fragen zum

    - Antrag

    - Nachweis Safe

    - Sachkunde

    - Schießnachweis

    Füllt man den Antrag zusammen mit Claus aus?
    Reichen Fotos für den Nachweis Safe? Eine Rechnung habe ich nicht.
    Sachkunde und Schießnachweis zur Vorlage? Reichen Kopien zum Einreichen?

  • - Antrag

    - Nachweis Safe

    - Sachkunde

    - Schießnachweis

    Füllt man den Antrag zusammen mit Claus aus?
    Reichen Fotos für den Nachweis Safe? Eine Rechnung habe ich nicht.
    Sachkunde und Schießnachweis zur Vorlage? Reichen Kopien zum Einreichen?


    Der Nachweis der Sicheren Einlagerung wird am Besten mit einem Kaufnachweis getätigt. In der Regel begnügen sich die Behörden auch mit einem Foto. Damit gar nicht erst der Verdacht der Doppelverwendung des Fotos aufkeimt, empfehle ich die eigene Visitenkarte oder einfach seinen Namen neben dem Typenschild zu kleben und mit zu foten.

    Die Sachkunde ist Sache des Schützen. Wo diese abgelegt wird, ist zum späteren Waffenerwerb egal.

    Gleiches gilt der Schießnachweis. Am einfachsten ist es, wenn der Schütze selbst ein Schießbuch führt und sich jedes Schießen (mit erlaubnispflichtiger) Waffe eintragen und abstempeln lässt. Ein eigenes Schießbuch kann man auch beim Gastschießen in fremden Vereinen vorlegen. Diese Gelegenheit sollte man auch nutzen.

    Zum Bedürfnisantrag zum Verband muss man dessen Formblatt ausfüllen. Dort wird auch drin stehen, dass eine Kopie der Sachkunde sowie evtl. vorhandene WBKs als Kopie beigelegt werden müssen. Entweder bestätigt der Vereinsvorstand die ordentliche und mindestens einjährige Mitgliedschaft und das regelmäßige Training, oder man legt auch dort Kopien des eigenen Schießbuches bei. Das Ganze muss dann zum Verband geschickt werden, was üblicherweise der Vorstand übernimmt.

    Zum eigentlichen Antrag der WBK werden dann Bedürfnis, WSK, Tresornachweis als Kopie (!) beigelegt und der zuständigen Behörde gesendet. In der Regel muss die WBK dann nach Aufforderung persönlich vom Amt abgeholt werden. Den Weg und den SB gut merken, denn das wird ab dann nun häufiger geschehen :D

  • WSK auch als Kopie beilegen?


    Unbedingt. Das Original gut wegelegen. Es könnte für weiterführende spätere Lehrgänge, wie Sportleiter, Aufsicht, Jugend o.ä. wichtig werden.
    Wir haben schon dutzendfach gehabt, dass Leute entweder ihr Original mit dem Erstantrag abgegeben oder auf andere Weise verbummelt haben. Mit Glück ist es noch bei der Behörde im Ordner zu finden.

    Da muss man auch nichts beglaubigen lassen. Ich habe noch nie gehört, dass die Behörde die Echtheit der Nachweise angezweifelt hat, auch wenn sie als Kopie beilagen. Allerdings kennen die Behörden den Aussteller der Zeugnisse nicht. Damit die Behörde diesen nachvollziehen kann, geben wir auch immer eine Kopie der staatlichen Anerkennung des Lehrgangsträgers mit zum Zeugnis.

  • Hi, :^)

    willst Du nicht weiter Sportschießen? :^) Auch von mir herzlichen Glückwunsch! :thumbsup:

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

    Einmal editiert, zuletzt von Sparky (16. Juli 2014 um 15:20)

  • Hi, :^)
    willst Du nicht weiter Sportschießen? :^) Auch von mir herzlichen Glückwunsch! :thumbsup:


    Naja, als Jäger darf man prinzipiell alle Langwaffen ohne Voreintrag auf Jagdschein erwerben, die nicht verboten sind. Ob man allerdings das jagdliche Bedürfnis dahingehend dehnen kann, auch über den JS reine Matchwaffen zu erwerben und diese dann dauerhaft für den Schießsport zu nutzen, wäre ich nicht sicher. Spätestens bei Selbstladelangwaffen würde ich dann auch immer brav ein jagdlich zulässiges 2-Schuss Magazin mit kaufen, auch wenn es mit einem 10 Schuss Magazin sportlich genutzt wird, Aber generell würde ich schon eine gelbe WBK beantragen und rein sportlich genutzte Waffen auch dort eintragen lassen, so es denn die WBK zulässt. Dann gibt das später auch keine Diskussionen.

  • Wie läuft das eigentlich mit den Kurzwaffen wenn man beide Bedürfnisse hat?
    Addieren die sich? Die Anforderungen zwischen Sportpistolen und Fangschußwaffen können sich doch deutlich unterscheiden.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Herzlichen Glückwunsch :^)

    Dank dir :thumbsup:

    @: Das mit den 2 Schuss Magazinen stimmt schon, aber ich kann ja genauso gut mit einem jagdlichen Repetierer noch schöne Schussgruppen hinlegen ;) Mal sehen villeicht wird es ja auch noch iergendwann ein Halbautomat werden, der dann halt nur alle Jahre in den Wald, und jedes Wochenende aufn Stand kommt  ^^

  • Wie läuft das eigentlich mit den Kurzwaffen wenn man beide Bedürfnisse hat?
    Addieren die sich? Die Anforderungen zwischen Sportpistolen und Fangschußwaffen können sich doch deutlich unterscheiden.

    Das würde mich auch mal interessieren, bin aber während des vergangenen Lehrjahres nicht drauf gekommen es zu fragen :thumbdown:
    Mich würde vor allem interessieren, ob ich (falls sport wbk vorhanden) auch in einer stresssituation ala' "nachts um drei schnell zu einem Wildunfall gerufen" eine auf Sport WBK eingetragene Kurzwaffe zum Fangschuss antragen verwenden darf... ?(.
    Liebe grüsse, Jonas

  • @ Lep Fan
    Die Anforderungen an einer Matchwaffe und einer Fangschusswaffe sind natürlich unterschiedlich. Allerdings kann man eine "normale" Gebrauchspistole, wie z.B. eine Glock, H&K oder 1911'er in der Disziplin Dienst- / Gebrauchspistole genausogut verwenden, wie als Fanschschuss- bzw. Verteidigungswaffe bei der Jagd.
    Normalerweise sind das auch unterschliedliche Bedürfnisse, aber wenn die vorhanden Waffe als Jäger auch für die beantragte Disziplin zulässig ist, könnte das Bedürfnisschreiben abgeleht werden, bzw auch umgekehrt. Daher sollte man das vorher klären und seine Waffenauswahl klug überlegen.

    @ Jonas97
    Das ist mehr eine Theorie. Natürlich schießt ein Jagdbüchse präzise, jedoch nicht 20 Schuss hintereinander. Dann wandern die Schussgruppen, weil der Lauf dünn und sich schnell erwärmt. Weiterhin ist die leichte Ausführung zur Jagd gut und macht es führig, aber zum Sport ist Masse wichtig. Letztlich passen die Anforderungen des ZF nicht zusammen, wie auch oft das Kaliber.
    Ich habe meinen Anfangsgedanken aufgegben, meine Sako TRG 21 mit 20 fach Leupold für die Jagd zu benutzen. Zu schwer, Glas zu dunkel. Letztlich habe ich zur Jagd lieber ein Kaliber stärker als die 308. Ich habe mir dann eine Sauer 202 im Kal 30-06 gekauft.

    BTW: Für rein sportlich genutzte Munition gibt es meist wenig jagdlich brauchbare Geschosse, wie auch umgekehrt.

  • Stimmt, da gebe ich dir uneingeschränkt recht ;) Jagdwaffen sind nicht für das heiß-schießen ausgelegt....blöd von mir, hatte ich gerade gar nicht dran gedacht :wacko:

    Liebe Grüße, Jonas

  • So, zurück zum Thema. Jetzt habe ich noch einen Kurzwaffentresor gekauft: Burgwächter Karat 24 NE Widerstandsklasse 0 rein elektronisch. Hab mir sagen lassen, wenn es die Möglichkeit gibt, dass man den Tresor mit einem Schlüssel öffnen kann, dann suchen Einbrecher solange nach dem Schlüssel, bis sie ihn gefunden haben. Das kann dann zu einem grossen Schaden führen.
    Der Tresor ist ganz schön gross und ganz schön schwer. Mit dem Draufstellen auf den A-Schrank wird das nichts. Da ist nicht genug Platz. Muss der eigentlich mit beiden Schrauben gesichert werden? Da müsste ich ja noch eine Betonplatte giessen :whistling:

  • Muss der eigentlich mit beiden Schrauben gesichert werden?


    Es gibt keine direkte Vorschrift dass ein Waffenschrank im Haus verdübelt werden muss. Es gibt nur die Auflage von max. 5 Kurzwaffen bei leichten Tresoren unter 200 Kg.
    Dennoch hat man Vorkehrungen zu treffen, dass der Diebstahl von Waffen möglichst erschwert wird. Ich könnte mir vorstellen, dass daraus ein Vorwurf entstehen könnte, wenn ein einfacher 35 Kg schwerer Möbeltresor komplett mit Waffen abhanden kommt. Genauso wie die Anforderung eines Stahlblechbehältnis für Munition. Das würde im Prinzip auch für eine Geldkassette gelten. Aber wenn die einfach mit 100 Schuss Munition beim Einbruch mitgenommen wird, könnte das zum Problem werden.
    So muss sich jeder selbst Gedanken machen, wie er einen Diebstahl möglichst wirksam und mit vertretbaren Aufwand entgegen treten kann.