Walther Black Tac führbar machen

Es gibt 58 Antworten in diesem Thema, welches 11.985 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. August 2013 um 19:40) ist von wern0r.

  • Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist es ja eigentlich wurscht ob man die Klinge einhändig öffnen kann - es kommt auf das einhändige Feststellen an. Man kann Dir also letztlich auch am Zeug flicken wenn Du ein Opinel mit Verriegelungsring führst. Die juristisch einzig sichere Nummer ist m.E. ein Messer das sich gar nicht oder eben nur zweihändig feststellen läßt.

    ...und selbst dann kann es ggf. im Rahmen einer Polizeikontrolle zu Ärger kommen, wenn ein ganz schlauer Beamter der Meinung ist es handele sich um ein Einhandmesser, "weil ja jeder weiß daß ein Einhandmesser eines ist, das mit einer Hand zu öffnen ist" oder so ähnlich. Das ist zwar meiner Meinung nach dem WaffG nicht zu entnehmen, aber was hilft's?

    Buchtipp am Rande: Joseph Heller, "Catch-22". :S

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • So, ich habe am Wochenende ein wenig gewerkelt. Ich besitze ja schon seit vielen Jahren ein "Eickhorn GlasMaster Rettungsmesser" mit 8cm langer Klinge, Gurtschneider und Glasbrecher. Da es eine Einhandbedienung hat(te), habe ich es seinerzeit, nach der Waffengesetzänderung, aus meinem Auto genommen und brav zu Hause weggelegt, da man es im Originalzustand so nicht mehr (auch nicht im Auto) führen durfte. Jetzt habe ich die Einhandbedienung an der Klinge entfernt, gefeilt, gedremelt, geschliffen und poliet. Ergebnis: Siehe Foto! Danach habe ich noch die Klinge fester angezogen, sodaß es keinesfalls (auch nicht mit "Verrenkungen") irgendwie mit einer Hand festgestellt werden kann. Eigentlich schon schade, daß man eine solche, praktische Einhandfeststellung entfernen muß, die wäre unter Umständen gerade bei einem Unfall lebensrettend. Aber, was will man machen, wenn man ein gesetzestreuer Bürger bleiben möchte... :?:

  • Zitat

    Wie nennt sich dieses Messer genau?

    Das ist das Böker Jim Wagner Reality Based OUTDOOR. Ein reines Zweihandmesser, aber für einen Folder schon recht groß - also ggf. mal ansehen. Ich liebe dieses Teil. Kostet um die 80 Euro.

    Sehr sehr gut ist auch das Pohl Force Bravo One Outdoor, aber leider auch nicht ganz billig - so um die 115 Euro. Der Vorteil: Zum Messer gibt es einen BKA-Bescheid, der zumindest etwas Sicherheit bez. des Führens geben sollte. Qualitativ aber ein Traum. Die älteren Modelle haben noch den D2-Stahl, ist schon was Feines.

    http://www.pohlforce.de/uploads/pics/pf_boo_002.jpg

    Evtl. gefällt dir auch das Böker Optima Europe. Das ist ein formschönes No-Nonsense-Messer, welches auch eine reine Zweihandöffnung hat. Kostet um die 50 Euro. Es hat aber keinen Hosenclip, falls das sein sollte.

    http://static.boker.de/images/zoom/01bo105.jpg

    Die Finger würde ich von reinen 420er-Stahlsorten lassen (420HC ist aber OK). 440C sollte es schon sein. Ich habe auch lange den Fehler gemacht und mir billige Messer geholt, davon bin ich kuriert. Früher oder später fallen diese ganzen Herbertz (und wie sie alle heißen) auseinander, der Stahl ist für viele Bereiche einfach zu weich und man kauft am Ende zwei Mal. ;^)

    Jens

  • Danke für die Vorschläge.
    Das Jim ist ab 90€ leider im Moment nur zu haben, muß man vlt. auf einen Schnapper warten.
    Ich bevorzuge längere Klingen, hättest du da auch solche Vorschläge ( 12-18 cm ) für mich ?

    Lg.A.

    Ich will lieber stehend sterben
    Als kniend leben
    Lieber tausend Qualen leiden
    Als einmal aufzugeben

  • Gerne.

    Es gibt von Pohl Force noch sehr große Folder, die auch eine Zweihandöffnung haben - früher hießen die mal Alpha One. Aber wie gesagt, schau dir das Böker Jim Wagner erst mal an, das ist schon sehr groß und wuchtig.

    Wenn man das nötige Kleingeld hat:

    http://www.amazon.de/Pohl-Force-Fox…ages/B0090L84TE

    Auch das Böker AK 101 42 ist so ein Klopper, da kann man den Daumenpin abschrauben. "42" verweist auf den unsäglichen § des AffG. und das mögliche, legale Führen.

    o_vbc4cORIQ

    Das Haddock von Böker ist auch recht ausgewachsen, wenn man das Klingendesign denn mag:

    http://www.dieklinge.de/images/product…ages/2783_1.jpg

    Eickhorn hat auch etliche Zweihandfolder im Programm, Secutor heißt eine Serie davon. Es gibt aber noch mehr. Die sind z.T. auch schon recht massig für einen Klappmesser. Ich finde immer, so ein Ding muss bequem in der Hosentasche zu führen sein, deshalb ist das Pohl Bravo One mein Favorit.

    Jens

    Passend:

    5 Jahre Paragraph 42a - Wo bleiben die Zweihandmesser?

  • das Foxtrott two Outdoor ist aber leider laut Feststellungsbescheid trotzdem ein Einhandmesser.

    http://www.bka.de/nn_205626/Shar…tTwoOutdoor.pdf

    Und daraufhin habe ich gestern mal mein Alpha Two getestet. Nach ein paar Versuchen konnte ich die Klinge auch mit Schwung aus dem Handgelenk auswerfen bis sie verriegelt. Also damit für mich ebenfalls Status: Einhandmesser. Und bei Pohl steht auch nicht mehr, dass es ohne Klingenheber als Zweihandmesser gilt. Damit sind viele der Käufer sauber auf den Poller gelaufen. Bei einer sachgerechten Produkterprobung kann das eigentlich nicht verborgen geblieben sein.


  • Und daraufhin habe ich gestern mal mein Alpha Two getestet. Nach ein paar Versuchen konnte ich die Klinge auch mit Schwung aus dem Handgelenk auswerfen bis sie verriegelt. Also damit für mich ebenfalls Status: Einhandmesser. Und bei Pohl steht auch nicht mehr, dass es ohne Klingenheber als Zweihandmesser gilt. Damit sind viele der Käufer sauber auf den Poller gelaufen. Bei einer sachgerechten Produkterprobung kann das eigentlich nicht verborgen geblieben sein.

    Das hat mit Produkterprobung (die Herr Pohl durchführt)meiner Meinung nach eher weniger zu tun, sondern vielmehr mit der vagen, schwammigen Formulierung im Gesetz, die solche widersprüchlichen und kaum nachvollziehbaren BKA-Entscheidungen erst möglich macht.

    Zitat

    Der Gesetzgeber knüpfte mit dem Begriff Einhandmesser an einen im Rahmen einer Sachverständigenanhörung im Innenausschuss am 13. Februar 2008 ((BT-Drs. 16/8224, S.14) (wohl empirisch) ermittelten Befund an, die Einhandmesser hätten besonders in Gestalt von zivilen Varianten so genannter Kampfmesser bei vielen gewaltbereiten Jugendlichen den Kultstatus des 2003 verbotenen Butterflymessers übernommen. Nach der Definition in § 42 a Abs.1 Nr.3 WaffG handelt es sich dabei um ein Messer mit einer einhändig feststellbaren Klinge. Dies sind - allgemeinem Sprachgebrauch und der Verkehrsanschauung folgend - solche Messer, deren Klinge mit der das Messer führenden Hand aufgeklappt bzw. ausgefahren/ ausgeschwenkt und festgestellt werden kann; es müssen dabei konstruktive Merkmale vorhanden sein, die das Bedienen der Messer mit einer Hand erlauben (Gade, Basiswissen Waffenrecht, 3. Aufl. 2011, S.48; Ullrich, Waffenrechtliche Erlaubnisse, Verbringen, Mitnahme, 2008, S.45 unter Bezugnahme auf ein Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/ Waffenrecht vom 22.4.2008 im BKA (S.3)).

  • Das mit dem Foxtrott war dann wohl ein Griff ins Braune, auch für Pohl Force - ich nehme an, dass die Intention, den Bescheid zu beantragen, eine gänzlich andere war. Wenn es per AffG. eh ein Einhandmesser ist, kann man sich gleich die Version mit dem Daumenpin holen. Wusste ich nicht. Vielleicht müssen die Hersteller, um die tausenfachen Messermorde mit den gefährlichen Einhandkampfmessern zu unterbinden, darüber nachdenken, bestimmte Mechanismen einzubauen, die ein einhändiges Öffnen tatsächlich unterbinden. Je mehr man darüber liest und schreibt, desto eher wird einem klar, wie selten bescheuert dieser Zirkus um Einhand-Zweihand eigentlich ist. Es KANN nur darum gehen, die Bürger zu verunsichern und abzustrafen.

    Aber für das Bravo One OUTDOOR gilt nach BKA-Bescheid...

    http://www.pohlforce.de/uploads/pics/b…id_bravoone.jpg

    ... ZWEIHANDMESSER.

    Jens

  • Was soll das mit den 8.3 cm schon wieder?
    Ich dachte die Länge der Klinge bei Zweihandmessern ist egal?

    Ich will lieber stehend sterben
    Als kniend leben
    Lieber tausend Qualen leiden
    Als einmal aufzugeben

  • Man verzeihe mir meine plumpe Antwort, aber ist nun mal meine Sicht der Dinge.

    Entweder man pfeift auf die ganze Geschichte und "führt" das Messer so wie es ist. Oder man lässt es bleiben. Mittlerweile ist es so das man wegen den komischsten Sachen verknackt werden kann wenn es jemand darauf anlegt.

    Ich arbeite in der Firma gerne mit sowas:

    Dazu brauche ich wohl nicht sagen das es mir als WBK-Inhaber im Lebtag nicht einfallen würde sowas zu führen. Das liegt bei mir im Büro, im Spint oder steckt in der Kutte/Weste. Rumtragen? Sicher nicht.

  • Entweder man pfeift auf die ganze Geschichte und "führt" das Messer so wie es ist. Oder man lässt es bleiben. Mittlerweile ist es so das man wegen den komischsten Sachen verknackt werden kann wenn es jemand darauf anlegt.

    Genau. Lasst doch die Kirche im Dorf und das Messer in der Tasche, wenn Ihr's gerade nicht braucht. Und lasst es zu Hause, wenn Ihr zu Veranstaltungen oder an exponierte öffentliche Orte gehen wollt. Wer will denn im Ernst anderswo etwas von Euch?

    prolegal ▀ ▀ ▀ Mitglied Nr. 15438

    § Ein gelegentlicher Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein §

  • Nach dem BKA Bescheid vom 18.03.2013 zum Foxtrott Two sind jetzt wohl alle feststellbaren Messer Einhandmesser. Bedienelemente für das einhändige Öffnen müssen keine mehr vorhanden sein. Ich habe noch kein Messer gefunden, dass man nicht irgendwie auch mit einer Hand öffnen kann.
    Demnach ist es jetzt egal was man führt, eine OWI ist es so oder so.

  • Das mit dem Foxtrott war dann wohl ein Griff ins Braune...Wusste ich nicht....

    Flammpanzer

    Dazu (also zum "Pohl Force Foxtrott Two Outdoor") gibt´s im Visier 08/2013 ab Seite 90 einen "schönen" Bericht. Das ist wirklich schon schlimm, was da beschrieben wird, das schreit echt Himmel. Da baut ein Messerhersteller extra ein Messer ohne die typischen Bedienelemente eines Einhandmessers, gerade deswegen, dass es gesetzeskonform geführt werden darf und es wird doch als "Einhänder" eingestuft, nur weil jemand mit Verrenkungen und Aufschnicken der Klinge aus dem Handgelenk es irgendwie schafft, dieses Messer einhändig zu öffnen und zu arretieren. So wird aus einem echten "Zweihandmesser" plötzlich ein "Einhänder", man kann´s kaum fassen. Für mich ist ein Einhandmesser bisher eigentlich immer eins mit solchen Bedienelementen gewesen, wie z.B. Pin oder Loch in der Klinge zum einhändigen Feststellen eben. Man wird aber immer wieder eines besseren belehrt, auch wenn eigentlich ein normaler Mensch garnicht so krumm denken kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (13. August 2013 um 20:44)

  • Man kann doch festhalten das diese ganze Verbieterei rund um die Einhandmesser Null Sinn hat. Wen es nicht interessiert, den kümmerts auch nicht. Das ist wie die Kekse auf den Wohnzimmertisch zu stellen und zum 8jährigen Spitzbub zu sagen "Aber nicht essen!"

    Es gibt manche Absurditäten die gehen auch mir gehörig am Allerwertesten vorbei. Und ich muss gestehen, ich bin noch nie deshalb auf die Schnauze geflogen...

  • Das hat mit Produkterprobung (die Herr Pohl durchführt)meiner Meinung nach eher weniger zu tun

    Aus meiner Sicht liegt doch auch da der Hase im Pfeffer. Bei Pohl rühmt man sich auf der Webseite der Erfahrung und der Kontakte zum Thema Messer. Gerade da sollte man also ein gesteigertes Bewusstsein bzgl. des nicht eindeutig formulierten Gesetzestextes voraussetzen können. Und,dass im Rahmen der Produkterprobung alle relevanten kritischen Versuche (z.B. einhändiges öffnen) durchgeführt werden. Darauf vertrauend bin ich davon ausgegangen, dass Pohl die Produkte nur dann als Zweihandmesser bewirbt, wenn dies auch so ist. Nach dem Entscheid zum Foxtrott 2 wurden anscheinend alle betreffenden Texte im Web-Auftritt der Messer mit Risiko "entschärft". Für mich leider ein Beispiel von Selbstüberschätzung und (ehemaliger) überzogener Werbung zu Lasten der Kunden. Schade. Zum Glück habe ich mein Alpha 2 gebraucht gekauft. Das minimiert den Verlust, da es jetzt nur noch zum Wall-Hanger taugt.

    P.S. Das soll nicht den Gesetzgeber entlasten. Nur meine Erwartung an Hersteller in dem Segment darstellen.

  • ...und es (das Pohl Force Foxtrott Two Outdoor ) wird auch noch als "Zweihandmesser" aktuell bei amazon.de verkauft, mit dem Hinweis, das es sich um einen völlig legal führbaren Folder handelt und das 5 Monate nach dem gegenteiligen BKA-Bescheid :!: Hat man da noch Fragen :?:

    2 Mal editiert, zuletzt von Derringer (14. August 2013 um 16:17)

  • Darauf vertrauend bin ich davon ausgegangen, dass Pohl die Produkte nur dann als Zweihandmesser bewirbt, wenn dies auch so ist

    Nach geltender Rechtsprechung ist dem aber genau so (siehe oben die zitierte Begründung des Urteils vom OLG Stuttgart vom 14.06.2011).

    Zitat

    ....es müssen dabei konstruktive Merkmale vorhanden sein, die das Bedienen der Messer mit einer Hand erlauben....

    ...ist eben beim Foxtrott Two Outdoor nicht konstruktiv so und auch nicht im Sinne des Entwicklers gewesen - daß man viele Zweihandmesser auch irgendwie einhändig aufbekommt, ist klar und sollte gemäß o.g. Zitat nicht relevant sein.

    Daß das BKA widersprüchlich und nicht nachvollziehbar entscheidet, wird u.a. auch hier deutlich:

    FB Take Down Pepper Gun

    FB GPX Jet Protector

    ...aber vielleicht hab ich´s auch nur nicht verstanden und jemand kann´s mir erklären?
    ???

  • Ich führe seit Jahren Einhandmesser und auch jetzt noch jeden Tag und überall. Ich hatte nie Probleme. Ich gehöre aber auch nicht zur Zielgruppe der Polizei. Und wenn man sich normal verhält ist das auch jein Problem.

    \m/ :new14: \m/

  • Nach geltender Rechtsprechung ist dem aber genau so (siehe oben die zitierte Begründung des Urteils vom OLG Stuttgart vom 14.06.2011).

    Zitat
    ....es müssen dabei konstruktive Merkmale vorhanden sein, die das Bedienen der Messer mit einer Hand erlauben....


    Als konstruktive Merkmale gelten anscheinend jetzt ein aus dem Heft stehender Klingenrücken und ein Nagelhau. Also Merkmale die praktisch jedes Zweihandmesser hat.