Zeigt her eure Kalashnikov

Es gibt 2.152 Antworten in diesem Thema, welches 405.921 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Januar 2022 um 13:49) ist von coltm4.

  • So, meine ist auch da - unbenutzt, würde ich sagen, Baujahr müsste 1987 sein (die "27") - und die Holzteile auch so hässlich braun lackiert und mit etlichen Schrammen wie bei Diopterauge. Aber sein Endresultat lässt mich hoffen, der Lack kommt auf jeden Fall runter. Leider ist bei meiner der Verschlusskopf so stark abgeschliffen, das er zwar verschließt, aber sich nur mit einem Gummihammer wieder öffnen lässt - mal schauen, vielleicht hilft da entgraten etwas ..

    Und ja, leider ist bei der auch zertifiziert, dass der Hammer verschweißt ist.

    Der braune Lack muss werksmäßig sein, da der Kolben auch im Gehäuse braun lackiert ist - das hätten die bestimmt nicht ausgebaut zum Nachlackieren, glaube ich.

  • Nein, die müsste neu abgenommen werden durchs Beschussamt.

    Allerdings frage ich mich was der Unsinn soll, hier in Deutschland ist das Griffstück, und damit auch der Hahn, einer Langwaffe kein waffenrelevantes Bauteil. Also ist das Verschweißen des Hahns hier absolut unnötig. Das ist nur bei Kurzwaffen der Fall, da sind die Griffstücke waffenrelevante Bauteile die unbrauchbar gemacht werden müssen.

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  • Das hatten wir doch vorher schonmal festgestellt.
    Transarms wird die sicher nicht selbst deaktivieren. Die werden irgendwo im ehem. Ostblock deaktiviert und gelagert und dann an Händler in ganz Europa verschickt. In einigen Ländern ist der verschweisste Mechanismus halt Pflicht.
    Und wenn Transarms alle Mechanismen wieder freibrechen würde, könnten die ihre Preise auch gar nicht mehr halten.

    Nachdem ich selbst gesehen hab wie deaktiverte Waffen in Japan aussehen bin ich über einen verschweissten Abzugsmechanismus noch glücklich. ;^)

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  • Ein anderer Gedanke der mir ja kam, wäre die Aufprallfläche vom Hammer so weit runter zu schleifen das ein vermeintliches aufschlagen auf den Schlagbolzen unmöglich sei, Ähnlich der 45° schrägung am Verschlußkopf.

  • Das funktioniert nicht,
    dann muss der halbe Hammer komplett entfernt werden.

    germi Das Beschussamt hat mit Dekoumbauten nichts am Hut, Dekowaffen benötigen auch keinerlei BKA Stempel etc. Das Beschussamt ist nur zuständig für schiessende Waffen ;)

    Mit den festen Hammer finde ich gar nicht so schlimm, in Österreich ist das seit kurzem Vorschrift den Feuerwahlhebel auf Semi festzuschweissen!

    US Dekos dagegen werden in mehrere Teile zertrennt.....


    Gruß, David

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  • In Japan ist der Verschluss festgeschweisst. Meistens sogar in der hintersten Positionen. Der Abzugsmechanismus ist oft sogar komplett rausgeschnitten.
    Teils ist zusätzlich noch das Magazin fixiert.
    Ausserdem dürfen die Löcher im Lauf nicht verdeckt sein, beispielsweise von einem Handschutz.

    So sieht unsere Bulgi 74 in Japan aus:

    http://detail-photos.jugem.jp/?eid=678

    Dazu kommt, dass deaktivierte Waffen dort zwischen 200% und >5000% teurer sind als bei uns. (wz.63 mit gespanntem Schlitten für 3300-5000€.) :rolleyes:
    Was man ihnen aber lassen muss, ist dass sie eine riesen Auswahl haben. Sowas wird's hier nie annähernd geben.

    http://detail-photos.jugem.jp/?eid=679 ;^) (Kostete umgerechnet um die 30000€)

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    4 Mal editiert, zuletzt von Jiisuri (13. Januar 2014 um 23:43)


  • Doch, ist seit 2006 Pflicht. Ausnahme nur wenn die Waffe im Ausland umgebaut wurde. Bauartzulassungen vom BKA sind immer noch möglich, und der umbauende Büchsenmacher muss dann selbst entsprechende Stempel aufbringen.

    Aber wie schon gesagt, mit dem Umbau im Ausland ist man das umgangen. Deswegen gibts auch das Zertifikat.

    http://www.beschussamt.bayern.de/de/de-bmu-star…e-bmu-deko.html

    Wer den Hahn lose haben will kann das vom Büchsenmacher machen lassen, muss das dann allerdings vom Beschussamt abnehmen lassen...

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    2 Mal editiert, zuletzt von germi (14. Januar 2014 um 19:01)

  • Von Kriegswaffen steht da aber nichts. Kriegswaffen sind im WaffG explizit ausgenommen.
    Der letzte Stand (bitte korrigieren) war doch, dass dafür das BMWi zuständig ist und dazu nur eine Richtlinie (VB3-101703) herausgegeben hat?

    Einmal editiert, zuletzt von Joda_B (15. Januar 2014 um 06:54)

  • Hat mal jemand einen Link für diese Richtlinie V B 3 - 10 17 03 ? Ich finde alles mögliche, Panzer, Haubitzen, Landungsfahrzeuge,.... Aber den Kleinkram nicht.


    Meine AK-74 ist da, eigentlich ganz schön, sie hat aber zwei Probleme.

    Erstes Problem: Wie von Ulli beschrieben geht der Verschluß nicht ohne Gummihammer zurück. Er stoppt bei etwa der Hälfte. Das ist die Stelle wo er auf den Hammer trifft. Der Hammer ist einen Tick zu hoch festgeschweist.

    Zweites Problem: Vom Verschluß wurde soviel weggeschnitten, daß er sich in hinterster Stellung drehen kann, damit blockiert dann alles. Genau an dieser Stelle hat nämlich die Führungsschiene vom Gehäuse eine Aussparung, um den Verschlußträger mit Verschluß entnehmen zu können. Hier mal ein Bild, Verschlußträger in hinterster Stellung, Verschluß hat sich rausgedreht, das kleine Bild zeigt, wie es aussehen muß.


    edit: Kann mir jemand sagen, welches Bajonet da drauf paßt ? Mein NVA Bajonett für AKM paßt nicht, auch nicht mit abgenommenem Putzstock. Der Ring geht zwar auf den Mündungsfeuerdämpfer aber dann paßt die Verriegelung nicht. Ich meine dieses Bajonett:

  • diese Bajonette passen:

    DDR: http://www.zib-militaria.de/WebRoot/Store8…424/1143_ml.jpg

    UdSSR: http://www.zib-militaria.de/WebRoot/Store8…4CE/0456_ml.jpg

    http://www.zib-militaria.de/WebRoot/Store8…584/0454_ml.jpg

    Und das wäre das Korrekte für die bulgarische AK74: http://www.zib-militaria.de/WebRoot/Store8…424/1143_ml.jpg

    Bei mir war übrigens nicht der Hammer zu hoch angeschweisst, sondern der Schweißpunkt am Patronenlager so dick, das der Verschlußkopf nicht frei drehen und verriegeln / entriegeln konnte. Nach 5- 6 Mal Gummihammer hat man gesehen, wo der Verschluß an der Schweissnaht entlangkratzte - an der Stelle einen Hauch drübergedremelt und alles war schick.

  • Das Problem mit dem Verschluss habe ich auch, beim schnellen zurückziehen (wie man es halt so macht) verlässt der Verschluss die Führung und bleibt hängen. Da haben die Leute beim deaktivieren etwas zu viel vom Verschluss abgetrennt. Bei meiner 2ten, Bulgi AKK 74N, auf DDR umgebaut und meiner Rum. AIMS ist es das selbe Problem.

    Zu den Bajonetten, das NBV würde ich eher für die AKK 74 mit Plastikschaft benutzen. Es werden auf Egun auch ab und zu bulgarische 74er Bajonette angeboten die aussehen wie die Sowjets, sind aber Made in Bulgaria.

    :!: FAJAS :!:

  • Das Problem mit dem Verschluss habe ich auch, beim schnellen zurückziehen (wie man es halt so macht) verlässt der Verschluss die Führung und bleibt hängen.

    Bei mir scheint es eher die anschließende Vorwärtsbewegung zu sein. Ich habe eben etwas damit rumgespielt. Der Verschlußträger schnellt vorwärts, der Verschluß reibt irgendwo und wird ein Stück zurück gedrückt. Dabei stößt er dann an der Führung an, die ihn schließen soll und dreht sich. Das Problem ist, daß der Verschluß sich im Träger zu leicht bewegt. Also habe ich grobes, klebriges Schmierfett draufgestrichen. Bislang funktioniert das.

  • Von Kriegswaffen steht da aber nichts. Kriegswaffen sind im WaffG explizit ausgenommen.
    Der letzte Stand (bitte korrigieren) war doch, dass dafür das BMWi zuständig ist und dazu nur eine Richtlinie (VB3-101703) herausgegeben hat?


    Es ist aber eine deaktivierte Waffe, und damit eigentlich Prüfungspflichtig.

    Durch den Umbau im Ausland entgeht man der Pflicht aber auch, und ebenso umgeht man diesem Prozedere für den Import einer Kriegswaffe. Denn beim Import ist das schon nichts anderes als ein Stück Metallschrott in Waffenform bei dem die Waffeneigenschaften nach dem Gesetz schon beseitigt wurden. Klingt zwar hart, ist aber im Endeffekt so.

    So manche Sachen kann man ganz gut umschiffen. So wie damals bei den Busch- und CDS-Umbauten die eigentlich gar keine Umbauten sind. Juristisch waren das damals Neubauten wo eben scharfe Waffen als Ausgangsbasis benutzt wurden. Ansonsten hätten die von der PTB keine Zulassung bekommen, da hätte das BKA ran gemusst wie bei Salutwaffen. Wobei Kurzwaffen als Salutumbau auch schon damals kaum möglich waren, ich kenne nur eine Version des Webley&Scott mit BKA-Zulassung als Salut, nicht zu verwechseln mit der SSW-Version mit der PTB 257 die auch juristisch ein Neubau ist! Ausschuss nach unten durch ein Loch im Lauf. Vorne wurde der Lauf verschlossen.

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    Einmal editiert, zuletzt von germi (15. Januar 2014 um 18:48)

  • Ja, aber in erster Linie sind es immer noch Kriegswaffen, d.h. bis die Kriegswaffeneigenschaft verloren ist, ist das BMWi zuständig. Wenn die Kriegswaffeneigenschaft durch Unbrauchbarmachung verloren ist, ist das Teil sowieso nur noch Schrott und man braucht keine Beschussamtsraute, oder?
    Eine Deko-Abänderung in D würde auch eine Ausnahmegenehmigung zur Bearbeitung von verbotenen Gegenständen erfordern.

  • Auch wenn das nun etwas abdriftet....

    Das Beschussamt ist definitiv nicht zuständig, da Dekowaffen nicht mehr schussfähig sind. Was soll da denn noch beschossen werden :D

    Die Info habe ich von einen Sachverständigen.

    Ich habe bis heute auch noch keine Ex Kriegswaffe gesehen die einen Abnahmestempel ausser den des Umbauers hatte.


    Gruß, David

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    Einmal editiert, zuletzt von Sgt_Elias (21. Februar 2018 um 22:41)

  • Ich habe bis heute auch noch keine Ex Kriegswaffe gesehen die einen Abnahmestempel ausser den des Umbauers hatte.

    Also meine PPS43 hat eine BKA-Raute mit der 3118.

    Die AKM nicht, dafür "TRA"+Zertifikat.

    Die PPS hatte KEIN Zertifikat, dafür einen Stempel.

    Einmal editiert, zuletzt von scxscx (16. Januar 2014 um 10:38)

  • Um es weiter zu verwirren:
    Die PPS43 ist eine Waffe, die vor dem 02.09.1945 eingeführt wurde. Damit unterliegt das Teil dem Waffengesetz.Deshalb sind die Dinger auch abschlagbar.