Waffe beim Büma lagern....?

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 3.923 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Mai 2013 um 11:55) ist von gilmore.

  • Hallo, ich wollte einmal nachfragen, ob ich (wenn ich 18 wäre) über den Büma eine waffe kaufen dürfte, welche dann bei ihm lagert? also das sie nicht zu mir kommt.
    Der Büma würde natürlich auch etwas Gewinn machen, als miete.

    LG Marcel

    ;)

  • Einfach mal den BüMa fragen...
    Was spricht den gegen eine Lagerung zu Hause? Auf Dauer ist Miete bestimmt nicht billiger als ein einfacher verschließbarer Schrank.

    Gruß

  • Na dann würde ich das bleiben lassen wenn die WBK noch nicht in Aussicht ist. Das dauert ja min. 12 Monate aufwärts. Du weißt das du unter 25 ohne MPU auf Sportschützen-WBK keine Waffen mit e0 > 200J kaufen darfst?

  • Sprichst du von einer scharfen Waffe? Ohne WBK darfst Du auch keine scharfe bzw. WBK-pflichtige Waffe haben und schon gar nicht transportieren. Du könntest zwar eine "kaufen", aber du dürftest sie im waffenrechtlichen Sinne nicht besitzen, außer auf dem Schießstand.

    Die einzige Variante die ich kenne soetwas zu machen, ist wie ein Schützenverein hier in der Nähe, der einen angeschlossenen Waffenhandel hat. Da kann man schon vor Erlangung der WBK eine Waffe kaufen, welche dann vor Ort gelagert und nur zum Schießen ausgehändigt wird. Allerdings ist das nur als Übergang bis zum Erwerb der WBK gedacht, nicht als langfristige Lösung.

  • Wenn der Büma das mitmacht kanst du ohne WBK eigendlich jede Waffe kaufen und bei ihm (gegen Geld) einlagern. Nur wirst du mit ihr nie den Laden verlassen dürfen, nurmal zum Streicheln vorbeikommen :)
    Das ganze macht daher nur Sinn wenn es absehbar ist das du Waffe selber in Besitz nehmen darfs weil dein WBK noch in "bearbeitung" ist oder du die 2/6 Regel abwarten mußt.
    Oder halt bei extrem seltenen exoten Teilen wo es unwarscheinlich ist sowas nochmal angeboten zu bekommen.
    Eine andere Möglichkeit währe das ein Berechtigter Bekanter die Waffe auf seine WBK kauft und bei sich zu hause einlagert. Die und die passende Munition kann er dann immer zum Verbrauch auf einen Schießstand bei einem gemeinsammen Termin für dich mitbringen.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Also dann geb ich auch hier mal meinen geistigen Senf dazu :thumbsup: ,

    ich habe mitlerweile 2 WBK-Pflichtige Waffen gekauft , die eine im Januar die andere im April ,beide liegen noch beim Büma weil jetzt sage und schreibe 5 Wochen nach dem Bedütfnissantrag beim Verband , immernoch kein Brief gekommen ist vom DSB.

    Fazit : 230 Euro für WBK Waffen weg ,aber noch keine Knifte Zuhause , würde erlich gesagt nicht nochmal so früh vor dem WBK Erhalt eine Waffe kaufen , daher empfel ich dir , warte zumindest mit dem Kauf bis du den Bedürfnissbrief vom Verband da hast. Macht nämlich erlich gesagt wenig Freude 2 WBK Waffen sein Eigentum zu nennen , sie aber nicht im Besitz zu haben. :(


    LG ,
    EL Sit.

  • Es gibt noch einanderes - meiner Meinung - gutes Argument gegen einen vorzeitigen Kauf und der Lagerung beim Händler.
    Die "Probezeit" bis zur Ausstellung der WBK kann und sollte auch genutzt werden, sich über die Auswahl der Waffe sehr sicher zu sein. So wird im Laufe der Zeit immer mal die Möglichkeit kommen, ein anderes Modell zur Probe von einem Vereinsmitglied zu testen. So kann es durchaus vorkommen, dass man die ursprüngliche Auswahl wieder verwirft. Dann wäre es mehr als glücklich, wenn die nun falsche Erstauswahl schon bezahlt beim Händler steht.
    Zudem können sich immer die finanziellen Verhältnisse ändern. Oder anders ausgedrückt - man hat mehr Zeit zum sparen. Schließlich kann eine gutes und vor alles passendes Gewehr ein ganzes Schützenleben halten.

  • Noch schöner wird es wenn der Händler Pleite macht.
    Probier dann mal deine Waffe zu bekommen.

    Obba Gerrit

  • Noch schöner wird es wenn der Händler Pleite macht.
    Probier dann mal deine Waffe zu bekommen.


    Oh ja, genau. Ich kenne persönlich einen Fall, wo der nach einem Leasingvertrag gekaufte und bezahlte BMW nicht ausgeliefert wurde. Schaden um die 15.000 €.

  • @HW 75 was hast dir feines geleistet wenn ich fragen darf...

    Si vis pacem para bellum

    Die wohlfeilste Art des Stolzes hingegen ist der Nationalstolz - Schoppenhauer

  • So eine Frage nebenbei,
    wenn ich das richtig rauslese darf sich jeder Bürger, gegen den nichts vorliegt, in Deutschland eine Waffe ohne EWB kaufen und sie beim Büma lagern? (Theoretisch)
    Aber zum Transport, so wie für die Lagerung Zuhause wird die EWB bzw. WBK benötigt?

  • Nein, genau genommen kannst du keine Waffe "kaufen" wenn du nicht erwerbsberechtigt bist. Du kannst dem BüMa Geld dafür zahlen das er die Waffe nicht mehr zum Verkauf anbietet, dein Eigentum kann sie aber nicht sein, da sie es nicht sein darf. So meine Auffassung des Gesetzes.

    Ich kann auch als Erwerbsberechtigter keine Waffe beim BüMa "ausleihen" für die ich nicht erwerbsberechtigt bin. D.h. nur was auf Gelb erwerbbar ist, Selbstlader und Kurzwaffen nur bei entsprechendem Voreintrag in grüner WBK.

    Könnte sein das ich mir hier irre, auf mich trifft es nicht zu, weshalb ich mir da nie genauere Gedanken gemacht habe.

  • Nein, genau genommen kannst du keine Waffe "kaufen" wenn du nicht erwerbsberechtigt bist. Du kannst dem BüMa Geld dafür zahlen das er die Waffe nicht mehr zum Verkauf anbietet, dein Eigentum kann sie aber nicht sein, da sie es nicht sein darf. So meine Auffassung des Gesetzes.


    Soweit ich weiss hat Erwerb und Besitz im Sinne des WaffG nur etwas mit der Ausübung tatsächlicher Gewalt zu tun (also Umgang). Eigentumsverhältnisse wären dann unabhängig davon. Kann ich aber nicht sicher sagen.

    Wäre im theoretischen Fall einer Insolvenz auf jeden Fall wichtig, da das eben den Unterschied machen würde, ob die Waffe in die Insolvenzmasse übergeht oder nicht (relevant z.B. im o.g. Fall von SV mit angeschlossenem Waffenhandel).

  • Vergesst mal nicht die Betriebe die eine gewerbsmäßige Waffeneinlagerung anbieten.
    Stichwort auch: Verlust der waffenrechtlichen Erlaubnis.
    Auch wenn einem die WBK weggenommen wird kann man Waffen einlagern.
    Es muss also auch möglich sein Waffen zu kaufen und einzulagern wenn man gar keine WBK besitzt.
    Ich meine auch gelesen zu haben daß das ein Unternehmen angeboten hat.

    Möglich ist alles. 1000 Schusswaffen kaufen die man selber niemals benutzen kann.

    Preise sind ganz unterschiedlich. Manche wollen 30 Euro im Jahr, manche 12 Euro pro Monat, vorher kommt eine Grundgebühr.
    Ich habe Bekannte in den USA. Die könnten theoretisch, auch wenn die jetzt grade keine Waffen mögen, mir eine ganze Armeeausstattung lagern.
    Dort kann ich sie benutzen. Urlaub zum Schießen.

    Ich kann dort auch arbeiten. Oder ganz hin.
    Aber nur um Waffen zu besitzen? Nee.

  • Ist es nicht das Einfachste wenn dein Verein die Waffe kauft.
    Als Vereinswaffe.
    Mit deinem Geld natürlich.
    Und wenn du dann eine WBK hast zurückkaufen.

    Obba Gerrit

  • Ich kann auch als Erwerbsberechtigter keine Waffe beim BüMa "ausleihen" für die ich nicht erwerbsberechtigt bin. D.h. nur was auf Gelb erwerbbar ist, Selbstlader und Kurzwaffen nur bei entsprechendem Voreintrag in grüner WBK.


    Ja genau das geht auch nicht, wenn du die Waffe mit aus den Laden nimmst hast du ja die tatsächliche Gewalt darüber damit bist du der Besitzer der Waffe, und das darfs du nicht ohne entsprechende WBK.
    Wenn ich dich auf dem Rückweg vom Schiesstand überfalle und deine Waffe entwende oder sie bei dir zuhause bei einem Einbruch aus deinen Waffenschrank klaue bin ich Besitzer der Waffe ober du bleibst trotzdem der Eigentümer.
    Der Eigentümer ist nach dem Waffengesetz eigentlich recht egal da geht es nur darum wer sie Besitzt. Daher kann auch jeder Eigentümer einer Waffe werden, aber der Büma bleibt der Besitzer, wenn er sich auf so einen Deal einlässt.
    Ist ja eigentlich auch ein recht sicheres Geschäft für den Büma, er hat das Geld bekommen und auch noch die Ware im Save. Er muß halt genug Lagerkapazität haben.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Ich muss wohl meine Aussage von oben korrigieren, den es geht ja wohl tatsächlich das man eine Waffe kauft (=bezahlt) und so lange beim Händler einlagert bis man erwerbsberechigt ist.