Einbrecher in der Nachbarschaft unterwegs

Es gibt 134 Antworten in diesem Thema, welches 16.610 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Juni 2013 um 03:59) ist von Jhary.

  • Also wer Angst vor Einbrechern hat sollte sich am besten 2 große böse Hunde zulegen , die machen das schon von alleine , die Hunde merken wenn jemand ums/ins Haus geht und Alarmieren ihr Herrchen mit Gebell,und falls es einer ins haus schaffen sollte dann würde er nicht gerade erfreut sein .

    Also ich möchte nicht von einem oder zwei 30-40 kg schweren Hunden bis aufs Übelste angegriffen werden denn dann hat man verloren.

    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen.
    (Heiner Geissler, dt. Politiker)

  • Abgesehen davon, das aus diversen gründen nicht jeder hunde halten kann/will, müssen diese auch entsprechend erzogen sein.

    die eltern meiner freundin haben zb. einen, der zwar so ungefähr das liebste tier ist das ich kenne, trotzdem halt immer bellt und meldet, wenn er jemanden oder etwas entdeckt. gut, ist mitten auf dem land, meistens ist er damit nur ein stück schneller als die türklingel. funktioniert aber nur tagsüber. wenn ausnahmsweise mal jemand spät nachts nach hause kommt, hebt er vllt. mal ein wenig den kopf, wenn man denn nun grade ganz dicht an ihm vorbeigeht.

    als familienhund toll, als einbrecherschutz ne absolute niete... außer der anblick reicht, aber er freut sich halt immer auf besucher, das sieht auch ein einbrecher.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Egal ob Bratpfanne, SSW oder ein Blasrohr mit Curage-Pfeil, es ist immer sinnvoll sich mit dem Notwehrrecht und was damit zusammenhängt, beschäftigen. Das insbesondere demjenigen, der seine SSW zum Zwecke der Selbstverteidigung angeschafft hat bzw. diese sogar führt.
    Deutschland ist nunmal ein mit Vorschriften durchsetztes Land. Ahnungslose Draufgänger (Draufhauer) landen dann wegen der vermeintlichen Notwehr selbst in den Knast, wenn es gesetzlich nun doch keine Notwehrsituation war.


    Kein Mensch wird in einer Situation in der er einen Einbrecher ertappt übers Notwehrrecht nachdenken - da überschlagen sich die Handlungen !


    ich selber habe ( von der jagd um 10Uhr abends nach Hause gekommen und scharf bewaffnet ) bei mir 2 Einbrecher überrascht -

    glaubt mir eins - ich bin dagestanden, das Gewehr geschultert , offener Mund und die beiden sind durch das Fenster davon durch das sie gekommen sind !

    BEIDE hatten ein Brecheisen bei sich - ich dachte nicht einmal daran zu laden oder in Anschlag zu gehen !

    Mit solchen Situationen sind wir eigentlich nie konfrontiert - darum sind hier auch diskussionen überflüssig was wer machen würde !

    Hier ist keiner so abgebrüht dass er dem Dieb die Waffe vor den Rüssel hält !


    Man hat eine oder mehrere maskierte Personen vor sich, von denen man nicht weiss wie weit sie gehen ! Das lähmt - das verspreche ich euch !

    Gruss detonex

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • Das klingt für mich nicht realistisch. Selbst der US-Vize Joe Biden, bestimmt kein Schwachsinniger, empfiehlt den Bürgern zur home defense eine Schrotflinte. (So Tagesschau.de vom........)

    Ich GLAUBE es Dir einfach nicht, dass Jäger, welche im Besitz wirksamer Waffen sind, sich nicht damit schützen!
    Dem Sportschützen eher.
    WARUM DENN AUCH? Ist das eigene Leben und das seiner/ihrer Lieben denn nicht schützenswert?
    Und sind im Falle des Falles die rechtlichen Folgen, das weltfremde Geschwätz eines Staatsadvokaten nicht völlig EGAL, Hauptsache man LEBT NOCH und ist GESUND?

    Dass es danach einen Schock gibt, man völlig fertig ist, reif fürs Krankenhaus, seine Waffen abgeben muss (zunächst), daran denkt doch im "worst case" Keiner!

    Die Zeilen, die in Foren immer wieder kehren, und zwar aus der gleichen Ecke, dienen lediglich zur selbstgefälligen Darstellung den waffenhassenden "Gutmenschen" gegenüber und sollen evtl. mitlesenden Denunzianten/Spitzeln/Behörden zur Beruhigung gereichen, ehrlich ist es jedenfalls nicht, wenn Jemand fragt, wie er sich verteidigen soll........

    Ich bremse auch für Beamte!
    Hirnschrittmacher für alle.............Volker Pispers

  • Ist es wahr, das mich eine höhere Strafe erwartet als der Einbrecher wenn ich mich mit einer SSW in meinem eigenen Haus Verteidige.


    Ihr Lieben.
    Diese Frage kannst Du Dir ganz einfach selber beantworten. Stell die Leiden der Opfer von Einbrüchen oder anderen Straftaten doch einfach dem Strafmaß der Täter gegenüber. Alleine die seelische Belastung der Gewissheit, hier war einer drin und hat sich an meinen persönlichen Sachen vergriffen. Zusätzlich das Wissen, dass der jeden Tag zurückkehren kann.
    Zu Deinem Schutz gibt es die Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, die zu alarmieren sind. Durch drastische Personalkürzungen können diese Ihre Aufgaben jedoch nur noch eingeschränkt wahrnehmen - vor allem am Wochenende.

    Fazit:
    Die Krux ist der Balanceakt zwischen Notwehr und Selbsjustiz, der oft sehr dünn ist und Improvisationen innerhalb von Sekunden voraussetzt.

    Ich persönlich würde meine Familie und mein Eigentum bedingungs- und skrupellos schützen, mit jedem Gegenstand, der mit zufällig in die Hände fällt - und wenn es der Pantoffel ist. Anschließend brauche ich dann einfach so erstklassige Anwälte wie die Täter. Persönlich wünsche ich mir, dass mir diese Erfahrung erspart bleibt.

    Sichere Fenster und Türen? Wer rein will kommt rein - garantiert und wenn es durch das aufgedeckte Dach ist. Je mehr Du sicherst, desto größer ist später der Sachschaden. Im Gegenteil! Manch ein gescheiteter und verärgerter Einbrecher glänzt dann durch Vandalismus. Wenn mein Haus so gesichert ist, dass die Wohngebäudeversicherung übernimmt, reicht mir das.

    Und der Hund? Sind sich hier alle sicher, dass den zum Dank für seinen heldenhaften Einsatz keine Strafe erwartet? ".... bissiger Kampfhund, hat keinen Maulkorb getragen, Schmerzensgeld in Höhe von... als angemessen usw.
    Es kann ja sein, dass der Einbrecher durch den Angriff des Vierbeiners berufsunfähig wird und sich plözlich sein Geld ehrlich verdienen muss - einfach unzumutbar! ;^)

    L.G.
    Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

    2 Mal editiert, zuletzt von BMP I (22. Mai 2013 um 10:12)

  • Ich GLAUBE es Dir einfach nicht, dass Jäger, welche im Besitz wirksamer Waffen sind, sich nicht damit schützen!
    Dem Sportschützen eher.
    WARUM DENN AUCH? Ist das eigene Leben und das seiner/ihrer Lieben denn nicht schützenswert?
    Leute, ewig lange Schachtel-Vollzitate sind eine Qual für die Leser. Gekürzt. gilmore

    Ich bin selbst halber Amerikaner mütterlicherseits und finde deren Gesetze in Hinblick auf den Schutz des eigenen Lebens und Eigentum ebenfalls besser, aber hier in Deutschland kann man sich leider nicht an den Aussagen von US-Politikern orientieren. Wenn in den USA jemand über meinen Gartenzaun klettert und ich im entsprechenden Staat lebe, wird keiner Fragen stellen, wenn ich ihn mit einer Vollautomatik erwarte und von dieser auch Gebrauch mache.

    Ich für meinen Teil kann nur sagen, dass ich mich an die geltende Gesetze halte und dies nicht nur zum Selbstschutz hier schreibe. Ich liebe die Jagd und möchte diese auch gerne weiter ausüben, daher liegen bei mir keine Waffen im Haus herum. Man muss mit unangekündigten Besuchern rechnen, die überprüfen, ob alle Waffen ordnungsgemäß unter Verschluss sind. Ist dies nicht der Fall, ist der Jagdschein und sämtlichen andere Privilegien ruckzuck weg und man sieht sich weiteren Konsequenzen gegenüber.

    Was anderes wäre, wenn ich gerade dabei bin die Waffen zu pflegen und mich würde dabei ein Einbrecher überraschen. Wie ich da reagieren würde, weiß ich nicht, aber ich müsste mir mit Sicherheit eine Geschichte einfallen lassen, warum ich scharfe Munition griffbereit habe, wenn ich doch nur die Waffen ölen wollte.

    Gruß

    Frank

    Einmal editiert, zuletzt von gilmore (22. Mai 2013 um 12:54)

  • Waffen brauchen auch nicht rumliegen. Solange ich zuhause bin und die tatsächliche Gewalt darüber ausübe und sich keine Unberechtigten in meinem Haus aufhalten, können die Kniften bei mir auf dem Küchentisch liegen. Und wenn ich gerade einen Repetierer unten im Keller putze, oben klingelts an der Haustür, steck' ich mir das Schloß in die Hosentasche, dackel hoch und begrüß' freundlich die Kontrolleure und zeig' ihnen was ich so habe. Kein Problem.

    Mal davon abgesehen: Es gibt kein Gesetz das mir verbietet Waffen und Munition (mit Pulver ist das was anderes.., das könnte aber im Bad stehen :P ) im Schlafzimmer aufzubewahren. Wo jeder seinen Waffenschrank hinstellt ist seine Sache. Das nur mal um so einige Argumente zu entkräften von wegen in den Keller gehen, Tresor aufschliessen, anderen Raum gehen, Munition holen, laden.... Waffen und Munition müssen räumlich getrennt gelagert werden, das bedeutet aber nicht das man sie in einem anderen umbauten Raum lagern muss. Die Mumpeln dürfen bloß nicht in der Knifte stecken.

    Ich halte das persönlich alles für Mumpitz. Keiner weiß wie er sich verhält im Fall der Fälle. Meine Waffen sind im Keller. Ich mag die nicht im Schlafzimmer. Neben der Komode steht ein Alu-Baseballschläger der aufgrund meiner Flur-Maße eher suboptimal ist. Meine kürzeste Büchse ist auch für den Allerwertesten für "CQB" und Kurzwaffen habe ich keine. Einen HW37 habe ich..

  • Hallo Leute,

    der Starter dieses Threads hat gefragt, ob er eine SSW oder ein Pfefferspray zur Verteidigung gegen Einbrecher einsetzen darf, oder ob er dabei selbst juristische Konsequenzen befürchten muss. Und jetzt sind wir bei Bratpfannen, Schrotflinten, Baseballschlägern, Kampfhunden und allerlei mehr. Tststs...

    Ich sage da mal meine einfache Meinung: selbstverständlich!

    Begründung:

    1. Das gewaltsame Eindringen in eine Wohnung ist eine Verletzung eines hohen und direkt von der Verfassung geschützten Rechtsguts. Eine Exkulpation käme für den Täter allenfalls im Falle eines akuten Notstands zur Rettung von Menschenleben (z.B. Feuerwehr, SEK) in Betracht. Alles andere ist glasklar ein rechtswidriger Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut. Und wenn der Einbrecher schon in der Wohnung / im Haus ist, dann ist der Angriff sowohl gegenwärtig als auch andauernd. Kommt jetzt vom ertappten Einbrecher auch noch ein Angriff auf Leib oder Leben der Hausbewohner hinzu, ist das erst recht notwehrfähig. Ohne Wenn und Aber.

    2. Das Abfeuern einer SSW / Gaswaffe oder der Einsatz eines Reizstoffsprays sind "milde" Mittel im Vergleich zu den hier allenthalben vorgeschlagenen Hiebwaffen, egal ob es sich um Haushaltsgegenstände oder echte Waffen im Sinne des WaffG handelt. Das Risiko, einem Angreifer mit einer Hiebwaffe dauernde Schäden zuzufügen, schätze ich deutlich höher ein als bei einer Verteidigung mit SSW / Reizstoffen. Wenn's blöd läuft, könnte der Richter sogar fragen, ob es denn unbedingt nötig war, dem Einbrecher eins mit dem Nudelholz drüberzuhauen und ihm dabei den Schädel zu brechen, anstatt die ebenfalls verfügbare SSW auf ihn abzufeuern.

    3. Als Angegriffener wird man selbst bei einer erfolgreichen Verteidigung hinterher nicht als strahlender Held im Türrahmen seiner Wohnung stehen und zufrieden den Sonnenuntergang beobachten :n30: . Eher schon mit schlotternden Knien auf die Polizei warten. Deshalb wäre es mir auch völlig wurscht, ob ich von der Gewürzmischung auch was abbekomme oder nicht. Was wäre denn die Alternative - den Einbrecher auffordern, "mal eben nach Draußen zu gehen"?

    Jedenfalls sind wir hier nicht bei einer Situation "Rempelei auf der Straße - war es Notwehr oder nicht?" Ein Wohnungseinbruch ist ein klares Verbrechen. Und der TS hat nach SSW / Reizstoff gefragt und nicht, ob er den Einbrecher "einfach umlegen" darf.

    Gruß
    Daily Carry

    prolegal ▀ ▀ ▀ Mitglied Nr. 15438

    § Ein gelegentlicher Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein §


  • Jedenfalls sind wir hier nicht bei einer Situation "Rempelei auf der Straße - war es Notwehr oder nicht?" Ein Wohnungseinbruch ist ein klares Verbrechen. Und der TS hat nach SSW / Reizstoff gefragt und nicht, ob er den Einbrecher "einfach umlegen" darf.

    Gruß
    Daily Carry

    Voll deiner Meinung - in dem Falle wird jeder "Verteidiger" straffrei ausgehen traue ich mir zu behaupten !

    Die Frage ist : WER bringts fertig zu schiessen ?

    An früheren Stammtischgesprächen vertrat ich auch die Meinung : " nen Schuß in die Decke und einen vor die Füße.....da gibt jeder Ruhe ! "

    Quatsch mit Soße ! Ich hab nicht einmal ein Wort rausgebracht - dachte bloss " wasn hier los " - hoffentlich fallen die zwei jetzt nicht in panik - ich dachte auch ans laden meines Repetierers -

    - DACHTE ich - nur brachte ich es nicht zusammen.

    Das war wie im Traum - wenn man vor was weg läuft und man kommt nicht von der Stelle !

    ( nebenbei bemerkt möchte ich festhalten dass ich sicher kein Angsthase bin - 1,90m gross, 100kg - so ein paar Rotznasen traue ich mir zu behaupten verhaue ich mit links )

    Aber die Situation zu Hause Kriminelle zu ertappen - vielleicht noch schlimmer selber überrascht zu werden - in die situation muss einer erst kommen , dann kann er im nachhinein sagen was er macht oder


    gemacht hat !


    Gruss, Detonex

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • Kein Mensch wird in einer Situation in der er einen Einbrecher ertappt übers Notwehrrecht nachdenken - da überschlagen sich die Handlungen !


    Stimmt aber wenn ich mir im Vorfeld gedanken gemacht habe und mich darauf vorbereitet habe reagiere ich dann im Auto Pilot Modus.

    Hier ist keiner so abgebrüht dass er dem Dieb die Waffe vor den Rüssel hält


    Würde ich nicht unterschreiben wenn die Angst groß genug ist und man nicht fliehen kann gehts auf Leben und Tod aus.

  • in die situation muss einer erst kommen , dann kann er im nachhinein sagen was er macht oder gemacht hat !

    Genau da liegt das Problem bei allen SV-Situationen, egal mit welchen Waffen.

    Die üblichen Reaktionen in einer bedrohlichen Situation, auf die man nicht vorbereitet ist:

    - Unwillkürliche Erstarrung (Paralyse)
    - Panikartige Flucht
    - Planloser Angriff

    Diese wurden vor ca. 4 Millionen Jahren fest ins Gehirn einprogrammiert (wobei die "Software" selbst noch viel älter ist, wurde sozusagen vom Vorgängermodell unverändert übernommen).

    Für eine abgestimmte und koordinierte Handlung in solchen Situationen und zur Vermeidung der oben erwähnten Urwelt-Reaktionen braucht man

    1. einen definierten Handlungsablauf
    2. eine bewusste geistige Vorbereitung auf so ein Ereignis ("mental mindset")
    3. Training

    Und selbst dann gehen die Kreislauf- und Adrenalinwerte noch steil nach oben. Was jetzt nicht heißen soll, man solle es lieber gleich bleiben lassen mit dem Versuch einer effektiven SV - im Gegenteil. Aber die oben genannten Voraussetzungen müssen auch dabei sein. Die meisten vertrauen bei dem Thema hier viel zu sehr auf die reine Existenz ihrer Walther, Weihrauch & Co. Diese sind durchaus wirksame Abwehrwerkzeuge, aber trotzdem nur die halbe Miete.

    prolegal ▀ ▀ ▀ Mitglied Nr. 15438

    § Ein gelegentlicher Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein §

  • Wie wär's mit diesem Schild an der Haustür:

    prolegal ▀ ▀ ▀ Mitglied Nr. 15438

    § Ein gelegentlicher Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein §

  • Manche Antworten verwundern mich (als Juristen) doch schon etwas. Man kann das Gefühl bekommen, als sei man in Deutschland rechtlich Einbrechern hilflos ausgeliefert, im Unterschied zu anderen Ländern wie USA oder der Schweiz. Das stimmt nicht. Das deutsche Notwehrrecht ist für den Verteidiger sogar günstiger als z.B. das Recht in den USA. Denn in Deutschland muss keine Verhältnismäßigkeit zwischen angegriffenem eigenem und (beim Täter) verletzten Rechtsgut bestehen, in den USA schon. Das nennt sich da equal force und besagt, daß man sich mit potentiell tödlich wirkenden Waffen (deadly force) nur wehren darf, wenn man eine Gefährdung des eigenen Lebens glaubhaft darlegen kann. Das wird z.B. schwierig, wenn ein Einbrecher mit bloßen Händen auf einen zukommt. Für die Rechtslage in eigenem Besitztum gibt es teilweise Erleichterungen für den Verteidiger, aber nicht in jedem Bundesstaat und auch nicht viel weitergehend, als was das deutsche Recht auch bietet.

    Eine Notwehrlage ist bei einem Einbruch immer gegeben, zumindest liegt ein Hausfriedensbruch vor, meistens gekoppelt mit einem Diebstahlsversuch, evtl. auch einer Drohung mit Gewalt oder Gewalt, um sich Sachen anzueignen oder sonst zu bereichern (das nennt sich dann Raub oder räuberische Erpressung). Ein Schuß aus einer SSW erscheint mir hier noch als das mildeste Mittel überhaupt, sicher weniger gravierend als ein Schlag mit der Bratpfanne oder der Maglite, da letzteres zu erheblich stärkeren Verletzungen führen kann. Die aber in der Regel auch akzeptabel sind, wenn man sich so verteidigt, weil man z.B. keine SSW oder kein Pfefferspray hat oder diese nicht wirken.

    Ich empfehle jedem ein gewisses Studium des § 32 StGB, der die Notwehr regelt. Dazu sollte man sich wirklich auch mal kurz einen juristischen Kommentar (z.B. in einer Bibliothek) anschauen oder wenigstens in einem SV-Buch (gute deutsche fallen mir allerdings wenig ein) darüber lesen.

    Zumindest genauso wichtig wie die rechtliche Seite ist die taktische. Man sollte niemals Räumlichkeiten absuchen, wenn man Geräusche in Haus/Wohnung hört, ob man nun scharfe Schußwaffen hat, SSW oder eine Machete, die Gefahren dabei sind einfach zu groß. Man sollte die Polizei rufen, wenn man glaubt, die Geräusche könnten von Menschen stammen (und nicht der eigenen Katze), und sich mit angeschaltetem Handy plus Waffe plus starker Taschenlampe in einem Zimmer verstecken. Ausnahme von der Regel: man muß sich um Kinder/Verwandte in anderen Räumen kümmern.

    Ansonsten, wenn es eine Konfrontation mit gewaltbereiten Einbrechern gibt: Wohnungseinbrüche mit Gewalt (also Raubüberfälle) sind recht selten, wenn sie aber passieren, sind die Opfer in erheblich größerer Gefahr, schwer verletzt zu werden, als bei Straftaten außerhalb von Räumlichkeiten. Daher empfiehlt es sich, sind nicht in die Gewalt von Tätern zu begeben, sondern sich zu wehren. Wer den Ratschlägen der Polizei und anderer "Experten", sich nie zu wehren, sondern zu kooperieren, folgen und sich vertrauensvoll in die Hände von Verbrechern begeben möchte, soll das natürlich tun.

    Noch was allgemeines: ich empfehle unbedingt, YouTube nach real gefilmten Verteidigungen gegen Straftaten, insbesondere Schießereien von Zivilisten mit Tätern, abzusuchen. Hier bieten sich Möglichkeiten der Wirklichkeitserforschung, die es früher so nicht gab, da konnte man nur Beschreibungen von Ereignissen lesen, meisten waren das aber nur die spektakuläreren. Man sieht schnell, daß reale Schießereien von Zivilisten völlig anders ablaufen als im Fernsehen und auch anders als solche der Polizei. In der Regel setzen Straftäter, die überraschend beschossen werden, alles daran, sofort abzuhauen, anstatt sich Tarantino-like ausgiebige Feuergefechte zu liefern. Getroffen wird meistens recht wenig. Grundregel: man sollte Tätern möglichst immer einen Fluchtweg offenlassen. Mit gewissen Abstrichen lassen sich aus vielen Videos auch Lehren für den Einsatz von SSW ableiten.

    Einmal editiert, zuletzt von Tiju (23. Mai 2013 um 14:13)

  • In der Regel setzen Straftäter, die überraschend beschossen werden, alles daran, sofort abzuhauen, anstatt sich Tarantino-like ausgiebige Feuergefechte zu liefern. Getroffen wird meistens recht wenig. Grundregel: man sollte Tätern möglichst immer einen Fluchtweg offenlassen.

    Das hast Du sehr gut ausgedrückt! Straftäter sind in aller Regel charakterlich egoistische Opportunisten. Bei unerwarteter Gegenwehr des Zielobjekts heißt das für Täter: "Zweck verfehlt, weiterer Verlauf unkalkulierbar - nix wie weg hier". Deshalb auch der gute Hinweis auf den Fluchtweg.

    prolegal ▀ ▀ ▀ Mitglied Nr. 15438

    § Ein gelegentlicher Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein §

  • Danke Tiju für Deine Zeilen, siehe den gedrückten Bedanken-Button.

    Ich muss dennoch auf Thomas Darnstädt`s Buch "Der Richter und sein Opfer" verweisen.

    Nachdem ich dieses Buch gelesen habe, ist mein Vertrauen in den deutschen Justizapparat nicht gerade gewachsen, um
    es diplomatisch auszudrücken!

    Ich bremse auch für Beamte!
    Hirnschrittmacher für alle.............Volker Pispers

  • Strafgesetzbuch
    § 32
    Notwehr

    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    § 33
    Überschreitung der Notwehr

    Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

    § 34
    Rechtfertigender Notstand

    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

    Ich denke §34 kann wenn überhaupt ein Verhängnis werden, wenn der Angreifer mit nem Messer zu ner Schießerei geht.