Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 3.235 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Mai 2013 um 19:16) ist von Floppyk.

  • Nabend ^^

    Bin seit kurzem im Schützenverein bei uns in der Stadt und in einem Jahr bin ich 18 - also dürfte ich die WBK beantragen und nunmal eine .22 Waffe besitzen. Ich hab schon im Verein in bischen rumgefragt was so das beste für den Anfang wär.

    Ich hab bis jetzt an den Colt / Umarex 1911er gedacht oder an den Ruger 10/22.

    Jetzt würde ich gerne wissen ob jemand von euch mit manchen .22 Erfahrungen gemacht hat.

    Wär für jede Erfahrung dankbar :)

    Lg

    Schnitzel :D

  • Ich würde die Ruger bevorzugen. Von Walther gibt's jetzt die PPK-S im Kaliber .22! Es soll ja Leute geben die wollen so ne Walther und sonst nicht(Taxidriver) :)

    die Hoffnung stirbt zuletzt....aber sie stirbt

  • Ok dann werde ich mir den/die Ruger anschaffen :)

    Kennt zufällig einer von euch einen Onlineshop der den/die Ruger verkauft? Bei Frankonia hab ich nichts gefunden und bei uns in der nähe ist nichts :(

  • Selbst wenn Du nur wenig sportliche Ambitionen hast kauf was richtiges, brauch ja nicht neu sein. Guck mal bei
    Egun oder so nach einer Walther GSP oder einer Hämmerli 280 ect.
    Hab seit über 20 Jahren die letztere und läuft immer noch prima. Könnte auch sein das Du von Deinen neuen
    Schützenkollegen etwas schräg angeschaut wirst wenn Du mit sowas ankommst ;)

  • Musst Du nicht erst ein Jahr im Verein, über 18 Jahre sein und eine Waffensachkunde absolviert haben ?

    Also hast Du bis dahin ja noch einige Zeit dir ein paar Waffen deiner Kollegen dort an zu sehen und dann zu entscheiden.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Ja fliegendes Schnitzel die Ruger glaube ich,wirst du auch nicht mehr im Handel finden. Wieviel wolltest Du für eine 22er ausgeben ? Ich meine gebraucht.

    :anon: :anon: :anon:
    Der erste Treffer zählt.

    Einmal editiert, zuletzt von xerox (7. Mai 2013 um 19:03)

  • Die Ruger 10/22 ist doch eine Büchse, verwechselst du die vielleicht mit der Ruger Mk I/II/II? Die Ruger Mk III gibts z.B. beim Triebel.

    Eine gute Alternative hierzu ist meiner Meinung die Buckmark von Browning (gibts auch beim Triebel). Wenn es ganz billig sein sein soll, ist eine gebrauchte FN Browning Mod. 150 ein echter Geheimtipp, die wird zwar schon länger nicht mehr gebaut, hat aber super Abzug und Präzision (ich treff damit besser als mit ner GSP).

    Generell solltest du aber eine Waffe zumindest mal in der Hand gehabt haben bevor du dich entscheidest. Sonst hast du nacher eine Waffe die nicht zu dir passt, die du meistens nur mit sehr großem Verlust loswirst.

  • Ruger 10/22 ist ein KK-Gewehr und dazu noch ein Halbautomat, das wirst du mit Sicherheit nicht genehmigt bekommen. :!:

    Wie Pupsnase schon geschrieben hat, musst du mindestens 1Jahr im Verein sein und Sachkunde haben und wissen in welcher Disziplin du schießen willst und und......

    Außerdem ist die von dir beschriebene Colt / Umarex 1911 keine Matchwaffe. :!: Ist eher was zum plinken.

    Red mal mit eurem Sportwart/Schießmeister, der ist für so was zuständig.


  • Ruger 10/22 ist ein KK-Gewehr und dazu noch ein Halbautomat, das wirst du mit Sicherheit nicht genehmigt bekommen.

    Wie Pupsnase schon geschrieben hat, musst du mindestens 1Jahr im Verein sein und Sachkunde haben und wissen in welcher Disziplin du schießen willst und und......

    Außerdem ist die von dir beschriebene Colt / Umarex 1911 keine Matchwaffe. Ist eher was zum plinken.

    Red mal mit eurem Sportwart/Schießmeister, der ist für so was zuständig.

    Warum sollte er das Bedürfnis für das Gewehr nicht genehmigt bekommen? Solange er in einem Verband ist, in dem die Waffe einer sportlichen Disziplin zugeordnet werden kann, ist das garkein Problem.

  • Die Ruger 10/22 gibts bei Henke.

    Wie das abläuft kann ich dir im genauen nicht sagen, da ich nicht weiß in welchem Verband du bist. Wenn du einen Halbautomaten beantragst musst du auch eine Disziplin dafür "vorweisen". Im DSB geht das je nach Landesverband über eine "Liste B". Muss nicht sein, so isses bei mir.

    Ich schliesse mich den anderen an... Du solltest erst mal wissen was dir überhaupt liegt. 1 Jahr Verein/Verband sein und dann einfach irgend ne Knarre kaufen ist nicht. Dein Oberschützenmeister muss dir den Bedürfnisantrag auch unterschreiben und dein Verband muss den auch bestätigen. Ich zb. bin mit Kurzwaffen eine absolute Null. Klar, macht mir auch Spaß einfach mal eine zu schiessen, aber wenn man nix trifft wirds auf Dauer schnell langweilig. Für mich der Hauptgrund warum ich keine einzige Kurzwaffe auf WBK habe.

    Ich hab auch Selbstlader und das was an den Dingern am meisten Spaß macht, ist auch das was am meisten Geld kostet: Munition durchlassen. Ich würd mir einen KK-Repetierer kaufen auf gelbe WBK und damit anfangen. Du musst ja keine DSB-Disziplin damit schiessen. Probier' so viel aus wie geht. Einmal gekauft ist der Eintrag (und das Geld) weg, das will also wohl überlegt sein.

  • @ Rhinoz

    Laut Waffengesetz § 14 Punkt 1 darf mann mit 18Jahren Schusswaffen und Munition bis Kaliber .22l.r. Randfeuerzündung .......... und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen .........erwerben.

  • @ Rhinoz

    Laut Waffengesetz § 14 Punkt 1 darf mann mit 18Jahren Schusswaffen und Munition bis Kaliber .22l.r. Randfeuerzündung .......... und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen .........erwerben.


    Der ganze Satz lautet (bzw. 2 Sätze):

    Zitat

    Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.


    Mit Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen sind Flinten gemeint. Der 1. Satz gilt also nicht nicht für KK und Flinten. Ausgenommen natürlich Selbstlade- oder Repetierflinten.

    Einmal editiert, zuletzt von alexandru (7. Mai 2013 um 20:47)


  • @ Rhinoz

    Laut Waffengesetz § 14 Punkt 1 darf mann mit 18Jahren Schusswaffen und Munition bis Kaliber .22l.r. Randfeuerzündung .......... und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen .........erwerben.

    "Gilt nur für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis Kal. 5,6mm lfB (.22lr) für Munition mit Randfeuerzündung mit einer Mündungsenergie der Geschosse von höchstens 200 Joule und Einzellader Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner."

    Dem entsprechend gibt es kein Problem mit einer Ruger 10/22 welche auch die .22lr verschießt.
    Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen sind beispielsweise ein Drilling oder eine Bockdoppelflinte.

  • Hmm, ich hab so auf die schnelle wohl noch nicht den entsprechenden Passus mit den Halbautomaten gefunden. ?(

    @Rinoz Auf welchen Paragraphen oder Sportordnung/Disziplin stützt sich dein Wissen?

    Das ist auch für den Threadersteller wichtig.

  • Rhinoz zitiert keine Sportordnung, sondern das Bundesdeutsche Waffengesetz.
    Nämlich den Paragraphen 14: Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen, der da lautet:

    (1)Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von §4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6mm lfb (.22 lr) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen im Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schiessen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.


    Was die Altersgrenze beim Erwerb angeht, wird im Waffengesetz nicht zwischen Einzellader-, Repetier oder halbautomatischen Büchsen unterschieden. Pistolen dürfen ebenso auf WBK Grün erworben werden. Es existiert lediglich die Kaliberbeschränkung auf .22 lfb und kleiner.

    Bei Flinten sieht es anders aus, hier ist nur der Erwerb von Einzellader-Langwaffen erlaubt. Also keine halbautomatischen- oder Vorderschaftrepetierflinten.

    Wenn die Sportordnung des Verbandes eine derartige Disziplin anbietet, ist der Erwerb einer halbautomatischen Kleinkaliberbüchse also kein Problem.

    Einmal editiert, zuletzt von diopterauge (7. Mai 2013 um 21:29)

  • Hmm, ich hab so auf die schnelle wohl noch nicht den entsprechenden Passus mit den Halbautomaten gefunden. ?(


    Den findest du auch nicht, weil es den nicht gibt. Ab 18 darfste alles in KK beantragen, sofern die Sportordnung deines Verbandes entsprechende Disziplinen bieten. Ausgenommen sind KK-SLBs die aussehen wie Kriegswaffen (eine der Stellen im WaffG bzw. in der AWaffV die an Sinnlosigkeit kaum zu überbieten ist).

    Disziplinen für KK-SLB gibts bei BDS und DSU jede Menge. Beim DSB läuft das, wie MarcKA schrieb, über die "Liste B", je nach Bundesland.

    FlyingSchnitzel: Wolltest du jetzt eigentlich ne Pistole oder ne Büchse??

    Einmal editiert, zuletzt von alexandru (7. Mai 2013 um 21:36)

  • Hmm, ich hab so auf die schnelle wohl noch nicht den entsprechenden Passus mit den Halbautomaten gefunden. ?(

    @Rinoz Auf welchen Paragraphen oder Sportordnung/Disziplin stützt sich dein Wissen?

    Das ist auch für den Threadersteller wichtig.

    Mein Wissen basiert auf eigenen Erfahrungen ;^) und zitiert habe ich von meiner WBK. Ein Halbautomatisches Gewehr wäre ebenfalls kein Problem (auf Grün)... vorausgesetzt man ist in einem Verband der die Disziplin anbietet..