Recht, Führen von Bogen, Armbrust und Schleuder

Es gibt 58 Antworten in diesem Thema, welches 7.888 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. April 2013 um 21:33) ist von Raziel.

  • Dann eben in Thüringen.. Egal.

    Fakt ist doch, das solche Verrückten den Ruf nicht bessern, sondern Fragestellungen und Dialoge erschweren.

    Ansonsten hab ich meine Intention beschrieben und den Thread von 2010 hier hab ich auch selbst gefunden. Für mich war nur die Frage, ob das dann auch jetzt noch aktuell ist. Soweit alles klar und das es wichtig ist, die Aktualität im Blick zu behalten, hat ein Forist nicht unzutreffend angemerkt. Also von daher. Kein Ding, sich aufzuregen...

    Aus meiner Sicht ist dafür ein Netz da, das man sich die Informationen holt, die man kriegen kann.

    Der Flyer ist nicht schlecht und ich hab ihn mir ausgedruckt und werd ihn mal demnächst dabei haben. Keine schlechte Sache.

    Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von Tommick (13. April 2013 um 17:01)

  • Allerdings ist der Flyer veraltet.
    Die WaffVwV ist neueren Datums und sagt beim schießen mit Armbrüsten etwas anderes ( Nur auf zugelassenem Schießstand )
    Nun ist die WaffVwV zwar " nur " eine Art interne Verhaltens Vorgabe für die Behörden, aber auch der Flyer ist nicht Offiziell.
    Ich bin da mit dem überall schießen doch lieber vorsichtig.

    Was das schießen von Bögen und Schleudern betrifft so gibt es keine Schießstättenvorschrift.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Also unsere Bogenschützen im Verein trainieren immer auf dem KK Stand, da haben sie ihre einen Platz wo keiner reinlaufen kann, ihre Ruhe und bis zu 50 Meter auf die Zielscheibe. im Winter gehts dann in die Sporthalle, mit speziellen Netzen hinter den Scheiben

  • na ja, steht der Flyer gegen die Vw Vorschrift.

    Den Flyer hab ich mit und die Behörden möglicherweise keine Ahnung von der Vorschrift, man wird sehen. Die Owigs im Flyer sind ja eingeteilt und soweit kann ich mal abwarten, was mir passiert. Gut zu wissen, das es Neuregelungen gibt. Werd wohl die wohl nur noch kurzfristig vorhandene Grauzone nutzen. Wenn das mit der Schießstättenverordnung auch geregelt ist, will ich schon einen Schritt weiter sein. Wieder so ein Dummsinn der Gesetzgeber, was zu verordnen, was nicht verordnbar ist. Auf hiesigen Schießplätzen sind Armbrüste nicht erlaubt.

    Danke für die Info.

    Einmal editiert, zuletzt von Tommick (13. April 2013 um 19:43)

  • vorhandene Grauzone nutzen


    Ja klar, was Du draus machst sind ja auch deine Sache.
    Das ganze sollte ja deiner Information dienen.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Um es ein für alle mal klar zu stellen,mit einer Armbrust kann man nicht im Sinne des Waffengesetzes schießen!
    Alles andere kannst Du Dir gern mal von offizieller Seite erklären lassen.

    Das hier ist Internet,hier schreibt jeder den Blödsinn rein den er für nötig oder richtig hält! :sleeping:

  • Nun das steht in der WaffVwV anders.
    Ob Du das nun wahrhaben willst oder nicht ist dein Problem.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Hat sich nun was verändert in Bezug auf die Armbrust?
    Hörte ich da das man diese nur noch auf Schützenplätzen schießen darf (also nicht daheim?)
    Bin gerade zu müde als das ich selbst gucken könnte :)

  • Zitat

    Wegen der Definition der Armbrüste als Waffen in Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.2.2 sind Schießstätten für Armbrüste erlaubnispflichtig.

    aber


    Zitat

    Sofern für gelegentliches Schießen in befriedetem Besitztum nach § 12 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a mit erlaubnisfreien Druckluft-, Federdruckwaffen, Armbrüste und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, vorübergehend eine besondere Herrichtung erfolgt und schießtechnische Einrichtungen vorgehalten werden, wird im Falle privater, nichtöffentlicher, also insbesondere nicht kommerzieller oder gewerblicher Nutzung, keine erlaubnispflichtige Schießstätte nach § 27 Absatz 1 betrieben.

    sind für mich daher F LGs gleichgestellt.

  • Nun hört doch endlich mal auf eine Verwaltungsvorschrift zu zitieren die nicht das Papier wert ist auf der sie steht.
    Erstens gilt sie eh nur als Anweisung für öffentliche Stellen wie sie mit dem Thema verfahren sollen und zweitens gilt übergeordnet immer noch das Deutsche Waffengesetz das eindeutig aussagt das mit einer Armbrust in dessen Sinne nicht geschossen werden kann,da nun mal keine Geschosse mittels heißer oder kalter Gase durch einen Lauf getrieben werden.Dementsprechend können sich alle mal bei einem Anwalt für's Waffenrecht oder bei einem Richter darüber erkundigen was in Deutschland vor Gericht gültig wäre,ein Gesetzt oder eine Verwaltungsvorschrift! :whistling:

  • Die Verwaltungsvorschrift würde ich nicht so einfach übersehen. Ich empfinde das auch im Moment als keine Legitimation aber in einem Gespräch mit einer Behörde werden die Verhandlungspositionen schon dünner. Ein deutliches Anzeichen dafür, das die Tage der Armbrust in Wald und Flur gezählt sind. Es steht hinter de, Armbrustschützen keine solche Lobby, wie hinter einem Gewehrschützen. Die Treibladung der Waffengesetzesreform war der Amoklauf an der Schule mit zig Toten. Die des Armbrustverbotes könnten Pferderipper in Thüringen oder andere sein, keine Ahnung.

  • Naja, das WaffG sagt ja schon das mit einer Armbrust

    Zitat

    feste Körper gezielt verschossen

    werden.
    Von daher kann von eindeutig leider nicht die Rede sein.

    Letzten Endes muss natürlich jeder selbst Wissen was er macht.
    Aber um entscheiden zu können sollten doch wohl alle Seiten aufgezeigt werden.
    Bei Gesetzen funktioniert die 3 Affen Methoden eben nicht.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Die Verwaltungsvorschrift ist natürlich kein Gesetz, sie ist die Interpretation des Waffengesetzes durch Juristen. Die haben durch die Gleichstellung der Armbrust mit Schusswaffen, das beschleunigen von Festkörpern mit schießen gleichgestellt.

    Kann schon sein, dass ein anderer Jurist das anders sieht, verlassen würde ich mich darauf nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von pb207.2 (14. April 2013 um 11:18)

  • Ich warte nur auf den Tag an dem ein Irrer mit einem Hammer Amok läuft und Bundesweit nach Verboten von dergleichen geschrien wird! :wacko:
    Bundesweit würden die Hämmer nur noch hinterm Eisenschränkchen im Baumarkt erhältlich sein, und nur noch an Berufsgruppen mit Bezugsberechtigungskarten ausgegeben.

    Dieser Irrsinn nimmt echt kein Ende, würde man derartiges mit anderen Interessensgemeinschaften versuchen, da wäre der A. aber auf Grundeis.
    Aber die kleine Armbrustler-Randgruppe lässt sich halt leicht ausmerzen.

    :sleeping:

  • Also ich hab ja auf meiner Haushalts-WBK jetzt den Küchenmesserblock eintragen lassen. Dummerweis ist die jetzt voll. Naja, den Rest (Hammer, Schraubendreher, Draht,etc.) hab ich halt bei eGun reingestellt....

    Wenn ich jetzt 18, aber ja noch unter 25 Jahre alt bin, brauch ich dann ein psychologisches Gutachten für die Nagelpistole? Weil das Gartenhäuschendach ist undicht. Aber wenn mich ein Nachbar mit dem Teil sieht... Das Geschoss könnte den Garten verlassen...

    Wenn sie mir dann die HWBK wegnehmen muss ich mein Brot immer gleich in der Bäckerei schneiden lassen. Die haben schliesslich die gewerbliche Waffelnsachkunde. Da geh ich auf Nummer sicher, das darf ich nicht vergessen. Schmier ich mir halt die Nutella mit dem Löffel auf die Stulle. Passt schon. Meine Gabeln hab ich auch schon bei der Polizei abgegeben. Wegen der rechtlichen Grauzone. Ich darf sie zwar in der Öffendlichkeit führen,aber nicht benutzten. Und meine Küche ist kein zugelassener Freßstand. Also was soll ich damit? Bevor ich mit einem Bein im Knast stehe...

    Plastiklöffel und Nuckeltassen für alle!

    Der Weg zur Hölle ist gepflastert mit guten Absichten.

    "So also stirbt die Freiheit, unter tosendem Applaus!"

  • Zitat

    Die wichtigste Waffe wurde noch nicht erwähnt.

    Das Gehirn.

    Wie schön, das wir alle schon länger in diesem Land wohnen....

    Ob du es glaubst, oder nicht: Man arbeitet auch daran.....


    Gemeint ist da auch der Begriff der politischen Korrektheit. political correctness wird immer wichtiger und wenn mit Armbrustverboten nichts mehr zu holen ist, wird man die correctness zum owig fähigen Vauxpaux erheben....

    Da lachen schon die Erfinder dieses Wortes über unsere Obrigkeitstreue und Pflichtübererfüllung.

    Die Politiker haben eine eigene Pflicht. Die Pflicht ihrer Bezahlung und damit einhergehend die Ablenkung des Pöbels durch immer neue unsinnige Gesetze und Bürgschaften.....^^ Aber spätestens jetzt kommen wir etwas vom Thema ab..

    Interessante Frage, ob da nun die Armbrust oder der Verstand die schärfere Waffe ist. Bin da eigentlich eher auf deiner Seite. Wobei der Aspekt interessant ist, das die Obrigkeit das offensichtlich aktuell anders zu sehen scheint....

  • Wie oben schon gesagt, du darfst es zwar, aber nur solange du glaubhaft machen kannst, das du nicht wilderst(mal ehrlich was sollte man im wald überhaupt großartig wildern ich bezweifel das auch nur 5% der Bogenschützen es in die nähe von Schwarz und Rotwild schaffen?)


    Zwillen sind solange rechtens als das sie keine Armstütze haben (selten so ein Bullshit von einem Gesetz gehört, es möge mir bitte einer erklären inwiefern die Armstütze das Teil gefährlicher mache, etwa höhere Präzision?...
    Wenn ich mir das anschaue bezweifel ich diese Theorie der Präzision aber gewaltig...
    https://www.youtube.com/watch?v=9ieWrWLjii0

    Och.. also zum ersten Absatz: Im Wald direkt hier hinterm Haus gibts massenhaft Schwarzwild, und als ich letztens mit den Ponys Joggen war hab ich auch aus nichtmal 10m ein Wildschwein abseits des Weges rumlümmeln sehen... schien sich zum Glück nicht mehr als "einmal Kopf hindrehen" für mich + Ponys zu interessieren. Auf die Riesenviecher mit Armbrust/Bogen loszugehen fände ich persönlich aber schon recht wahnsinnig, selbst wenn mans dürfte.
    Rehe schon eher, die bellt der Hund gelegentlich vom Gartenzaun aus an. Aber die hauen auch schneller ab^^


    Und zum zweiten Absatz: Hauptsächlich gehts um die Energie.
    Bei einer Zwille ist das Handgelenk die Schwachstelle, das knickt (im wahrsten sinne des wortes) zuerst ein und gibt nach. außerdem braucht man da am meisten kraft zum stabilisieren, und fängt entsprechend an zu zittern.
    Eine Armstütze ermöglicht nun auch einem ungeübten und untrainiertem Schützen, dem Geschoss geschätzt 4-5 Mal so viel Energie zu verpassen. da ist die Story mit den durchschlagenen Helmen und Schilden nichtmehr so weit hergeholt...
    Und durch weniger zittern trifft man halt auch etwas besser.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Och was, das Schweini tut dir doch nix wenn du 20m übern Baum bist :P (spaß)
    Ich für meinen Teil bin bisher noch nie einem Reh über den Weg gelaufen, während meiner Zeit als ich öfters Wandern war über etliche km.

    Einzig einem Wildschwein bin ich mal über den Weg gelaufen, das war es dann aber auch schon.
    Vielleicht ist das aber einfach regional bedingt :)

    Und ja, das mit der Stütze ergibt Sinn bei Anfängern, aber wenn man sich den alten Herren im Video ansieht, Präzision trifft es da aber wie die Faust aufs Auge.
    Von daher, für den Anfänger mag es vielleicht zutreffen, aber Könner könnens halt auch ohne Stütze.
    Hehe mir geht im übrigen gerade das Bild nicht aus dem Kopf, da galoppiert wer, auf einem Pony an einem Wildschwein vorbei :D

  • Allerdings ist der Flyer veraltet.
    Die WaffVwV ist neueren Datums und sagt beim schießen mit Armbrüsten etwas anderes ( Nur auf zugelassenem Schießstand )
    Nun ist die WaffVwV zwar " nur " eine Art interne Verhaltens Vorgabe für die Behörden, aber auch der Flyer ist nicht Offiziell.
    Ich bin da mit dem überall schießen doch lieber vorsichtig.

    Was das schießen von Bögen und Schleudern betrifft so gibt es keine Schießstättenvorschrift.


    Joachim


    also,nun zum 100.mal.die waffenverwwaltungsvorschrift betrifft schiess(s)tätten.ein gelände,wo ein 3d turnier stattfindet,oder ein gelände,welches man sich zum träinieren wählt(sei es feld,wald oder fussgängerzone),ist keine sogenannte schiesstätte.wenn du vielleicht,etwa immer zur roten periode deiner frau,diese plätze,,regelmässig"aufsuchst,dann könnte es vielleicht,mitunter,eventuell passieren,dass dir ein genau solcher gutmenschlicher schlaumeier(der auch noch das gleiche hobby betreibt)versucht,dir eine schiesstätte zu unterstellen....ich kann einfach nich verstehen,warum es immer wieder leute gibt,die sich ihr eigenes hobby madig machen.die sollen sich was anderes suchen zb.häkeln oder spinnen. ;^)