Messer für Unterwegs und kein Problem mit dem Gesetz

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 4.460 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. April 2013 um 10:05) ist von BMP I.

  • Da es jetzt nicht mehr einhändig zu öffnen ist und anscheinend keine Waffeneigenschaften besitzt, sollte das Führen kein Problem sein.

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • Naja mit einen gekonnten "armdreher" ist das auch mit einer hand auf aber ich glaube das zählt nicht.

    Es hat auch am klingenrücken eine riffelung wodurch man es auch einhändig aufbekommt. Deswegen bin ich mir unsicher praktisch bekommt das teil jeder logisch denkende mensch Das mit einer hand auf, andereseits gibts auch sehr viele menschen die eben nicht logisch denken können. :D

    Spongebob: Ich habe morgen Arzt Termin ,aber ich will nicht hingehen ! Patrik:" Sag einfach du krank bist.! :D

  • @ Geier_aka_Nico ,


    das "Teil" ist als "Einhand-Messer" hergestellt worden und somit "VERBOTEN".

    ... Leider bittere Wahrheit:

    Seit 2009 ist es verboten, Klapp-Taschenmesser mit einer einhändig feststellbaren Klinge in der Handtasche oder Hosentasche herumzutragen, wenn es keinen besonderen Grund zur Benutzung gibt.
    Auch alle Messer, deren Klingen länger als 12 cm sind dürfen wir nicht mehr offen dabei haben. Kaufen wir im Laden etwa ein Brotmesser, was noch erlaubt ist, müssen wir es in einem mit einem Schloss verschlossenen Koffer nach Hause tragen.
    Mit der Verschärfung des Waffengesetzes verbietet der neue, extra eingeführte § 42a ausdrücklich das Führen von Messer, die nur auf Grund ihrer technisch hervorragenden Konstruktion mit einer Hand zu öffnen sind.
    Einhandmesser als qualitativ hochwertige Alltagswerkzeuge haben genau den Vorteil, dass sie mit einer Hand langsam zu öffnen sind. Sie haben keinen Federmechanismus, der sie aufspringen lässt.
    Heute werden alle guten Klapp-, Sammler- und Designermesser als Einhandmesser konstruiert, die man aber nicht mehr jederzeit führen darf.


    Ich "mache " selbst Messer. Halte mich aber "penlichst" an die Gesetzes-Vorgabe.

    In diesem Sinne: "... Deutschland schafft sich ab" !

    "Habe soviel über Drogen, Sex und Alkohl gelesen, dass ich nun beschlossen habe mit dem "Lesen" aufzuhören " !

  • Horst_1, im WaffG steht " Messer mit einhändig feststellbarer Klinge " nicht " Messer die als Einhandmesser hergestellt wurden "
    Und nur feststehende Klingen dürfen max 12 cm lang sein, Taschenmesser dürfen auch längere Klengen besitzen und fallen dann nicht unter §42a.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Jupp;-- haßt Recht.

    habe mich vertan ! --- Sorry !


    herzlichst Horst

    "Habe soviel über Drogen, Sex und Alkohl gelesen, dass ich nun beschlossen habe mit dem "Lesen" aufzuhören " !

  • Ich pack mir nen stück holz ein dann schnitze ich wenn ich auf den bus warte eben gerne :whistling:

    Spongebob: Ich habe morgen Arzt Termin ,aber ich will nicht hingehen ! Patrik:" Sag einfach du krank bist.! :D

  • Und wenn die Klinge nicht verriegelt (also nicht feststellbar ist), darf man es trotz Einhandöffnung führen...und das haben auch die Hersteller erkannt und fertigen nun auch solche Messer...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Um allen Schwierigkeiten mit der Auslegung durch kontrollierende Beamte aus dem Weg zu gehen,führe ich nur noch mikrige,eindeutig als "Nicht-Einhandmesser"zu erkennende Winzmesser oder eben gleich was Feststehendes<12cm,wo kein Beamter dran rütteln kann.Ist ja eindeutig auch ungefährlicher als zb mein altes Böker Speedlock,was mich jahrelang begleitet hat....

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Um allen Schwierigkeiten mit der Auslegung durch kontrollierende Beamte aus dem Weg zu gehen,führe ich nur noch mikrige,eindeutig als "Nicht-Einhandmesser"zu erkennende Winzmesser oder eben gleich was Feststehendes<12cm,wo kein Beamter dran rütteln kann.Ist ja eindeutig auch ungefährlicher als zb mein altes Böker Speedlock,was mich jahrelang begleitet hat....


    So halte ich es auch......selbst mein Jagdmesser hat eine 11cm Klinge....so kann ich es auch mal im Auto liegen lassen und muss mir keine gadanken machen was alles aus dem Auto raus muss bevor ich zum Einkaufen fahren kann.

  • Ihr Lieben:

    Pupnases Tipp bezüglich Mora-Messer:

    Irgendwann hat hier im Forum Jemand den Hinweis gegeben, daß es die in der Baumarktkette Bauhaus gibt. Habe mir dort eins geholt, ich meine für 7,95 €. Es hängt in der Nähe der Kasse an so einem Schnäppchenständer. Einzigstes Manko ist die Farbgebung als Werbung für Bauhaus aber ich denke damit kann man leben.
    Ach, da ist es doch: Mora bei Bauhaus

    L.G. Udo

    P.S.: Brötchen aufschneiden? Ich hasse das seltsame Werkzeug, dass sie Dir oft in Pommesbuden mitgeben (Gabeln die sich in der Wurst verbiegen, Zähne verlieren usw.). Ich habe immer ein BW-Besteck dabei wenn ich mit dem LKW "Op Jöck" bin. Gibt es in der Bucht beispielsweise ab ca. 7 €. Damit kannst Du dann auch Suppe löffeln. ^^

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

    Einmal editiert, zuletzt von BMP I (3. April 2013 um 10:13)