Waffenscheinfrage..

Es gibt 48 Antworten in diesem Thema, welches 5.908 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. März 2013 um 09:56) ist von Udo1865.

  • Wenn ich zur Bank gehe, dann habe die Waffe dabei! Ich zeige sie aber nicht der Dame am Schalter!

  • Ich nehme die waffe net überall mit ,wenn ich jetzt sagen wir mal zur bank und dann einkaufen fahre
    und dann nach hause gehe lasse ich die waffe zu hause eingeschlossen .
    Man könnte die waffe theoretisch überall verdeckt mitnehem .
    aber verdeckt !! sonnst kònnte es ärger geben .

    Normaler weise müsste sich jeder privater bürger sich und seine familie schützen
    können. Ich Hätte lieber einen richtigen waffenschein und net sowas .
    Aber die gesetzte verhindern sowas . Die denken das jeder mensch schlecht ist oder was böses im sin hat aber so ist es net.
    Wenn jemand wirklich was böses tun will der tut bestimmt keinen waffenschein beantragen oder .
    Man stellt sich wor du liegst abends im bett bei dir wird eingebrochen du merkst es ,
    Was nimmst deine super hy tech waffe eine gas pistole aber nur mit platzpatronen den wenn du pfeffer nimmst
    erstickst du selber in deiner bude.
    so du schießt nur lärm , wenn du pech hast hat der verbrecher ne echt der macht lärm und dich kalt.
    Ist doch super sowas .
    ich finde einfach das das waffengestzt in deutschland viel zu übertireben sind .
    Verbrecher melden sich nicht bei den behöhren an um sich einen waffenschein zuholen ganz einfach
    .wer böses tun will der tut es auch so.

    Du siehste es nicht kommen :schiess1:

    Einmal editiert, zuletzt von sniper70 (16. März 2013 um 16:57)

  • Stimme dir zu 100% zu. Die Gesetze sind echt für'n ***Sch.
    Allein schon das Gesetz bzw. die vorschrift das man keine vorstrafen haben darf um den KWS zu beantragen...
    Ich hab welche und versuch nächste Woche den zu beantragen wenn ich eine Ablehnung aufgrund meiner jetzigen Bewährungsstrafe erhalte geh ich da mal Persönlich zum SB
    .Stimmt es zu 100% Das man die SSW auch sichtbar im Holster tragen darf? Das es jeder sehn kann?

    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Lanam (16. März 2013 um 19:06) aus folgendem Grund: Vollzitat des vorausgegangenen Beitrags entfernt. Es wird hier unübersichtlich, wenn mehrfach das gleiche untereinander steht. Bitte nur die Stelle zitieren, auf die Bezug genommen wird.

  • Ich würde sagen das wenn du mit der knarre im holster offen tragen würdest schnell leuten angst machen würdest und wenn die polizei kommt die waffe und dein kws schnell los bist .

    Aber die menschen hätten respekt keiner weis was du da hast ,
    Ich glaube kaum das die denken das du eine ssw hast kann ja sein das du wenn du so rum läufst eine echte im holster hast.

    Du siehste es nicht kommen :schiess1:

  • Warum sollten sie mir den KWS und die SSW abnehmen?
    Ich hab doch das recht sie zu führen verdeckt oder öffentlich spielt dabei doch keine rolle? ausser das mich vlt leute darauf ansprechen und ich auch in eine Kontrolle komme. Mein recht ist es doch oder nicht?
    Gruß

  • Allein schon das Gesetz bzw. die vorschrift das man keine vorstrafen haben darf um den KWS zu beantragen...


    ... halten selbst die engagiertesten Legalwaffenbefürworter weltweit, nämlich die US-amerikanische NRA, für eines der wichtigsten Prinzipien im Waffenrecht. :thumbup:

    Ich hab welche und versuch nächste Woche den zu beantragen wenn ich eine Ablehnung aufgrund meiner jetzigen Bewährungsstrafe erhalte geh ich da mal Persönlich zum SB

    Dann viel Vergnügen! :rolleyes:

    Ich würde sagen das wenn du mit der knarre im holster offen tragen würdest schnell leuten angst machen würdest und wenn die polizei kommt die waffe und dein kws schnell los bist .

    Vor allem kannst Du aber einen kostenlosen Versuch zum Thema "wie schmeckt die Erde in meiner Heimatgemeinde" machen :D

    prolegal ▀ ▀ ▀ Mitglied Nr. 15438

    § Ein gelegentlicher Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein §

  • Das recht hast du schon , aber stell dir mal vor wie das aussieht du läufst im sommer durch die stadt mit holster
    und waffe am gürtel wo jeder normaler mensch das sieht was sollen die denken das du ein amok läufer bist bei der
    jetzigen zeit wo so viel passiert. der erste sieht das bekommt angst der zweite ruft die bullen sek kommt an was glaubst du was dann passiert? was sagst du hey ist nur ne gas knarre oder was die gehen erstmal vom schlimsten aus und denken das das ne scharfe waffe ist. weil kein normaler mensch mit der waffe offen rumläut oder sind dir schon leute in der fussgängerzone mit der knarre endgegen gekommen ? mir nicht !

    Du siehste es nicht kommen :schiess1:

  • In meinem antrag steht lediglich ob gerade ein strafrechtliches Ermitlungsverfahren besteht. Oder obn man in den letzen 5 jahren ein Bußgeldverfahren wegen das Verstoßes gegen das Waffengesetz, Sprengstoffgesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz vorliegt!
    Und deswegen gehe ich davon aus das die anderen dinge der Stadt Augsburg egal sind um den KWS zu bekommen.
    Oder hat damit schon jemand erfahrung gemacht trotz vorstrafen einen KWS Bekommen?

    Das mit dem Spruch "wie schmeckt die Erde in meiner Heimatgemeinde"
    Ist mir klar, jedoch muss man damit ja rechnen das sowas passiert.
    Heißt ja nicht das ich sie ständig offen tragen würde, nur wenn man sie mal sieht das es nicht verboten ist.
    Aber währe schon mal spannend sowas zu erleben, und dem Beamten dann sagen das des nur eine SSW ist. :P

    sniper70:
    Ja ist mir auch klar das es komisch auskuckt wenn da jemand mit ner waffe im Holster durch die stadt dackelt.
    Aber das ist mein recht und ich möchte es auch nutzen. :)
    Gruß

  • Dein recht ist es keine frage das sorgt nur für aufsehen und eventuell ärger aber wenn du das in kauf nehemn willst .
    Dann schreib mal rein wie die menschen so drauf reagieren wenn du wie rambo durch die stadt läufst.
    Würde mich echt interessieren !!
    Wenn ich mir vorstelle mit der knarre am gürtel aus der tür gehen wùrde , würden meine nachbarn denken das ich amok laufen will lach .

    Du siehste es nicht kommen :schiess1:

  • Das recht hast du schon ,

    Das ist abhängig vom Landkreis da es keinen einheitlichen KWS gibt. Manche Behörden geben einen extra KWS aus, andere den normalen WS mit entsprechendem Vermerk.

    Es gibt viele da steht drin, dass die SSW so getragen werden muss, dass kein öffentliches aufsehen erregt wird.

    Bei andere, so wie bei mir (normaler WS mit Vermerk). steht nur drin, dass das Führen auf öffentlichen Veranstaltungen usw. verboten ist. Jedoch würde ich niemals meine SSW offen tragen! Ich will mich damit ja schützen, und nicht zur Zielscheibe machen!

  • In meinem antrag steht lediglich ob gerade ein strafrechtliches Ermitlungsverfahren besteht. Oder obn man in den letzen 5 jahren ein Bußgeldverfahren wegen das Verstoßes gegen das Waffengesetz, Sprengstoffgesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz vorliegt!

    Das mit dem Spruch "wie schmeckt die Erde in meiner Heimatgemeinde"
    Ist mir klar, jedoch muss man damit ja rechnen das sowas passiert.
    Heißt ja nicht das ich sie ständig offen tragen würde, nur wenn man sie mal sieht das es nicht verboten ist.
    Aber währe schon mal spannend sowas zu erleben, und dem Beamten dann sagen das des nur eine SSW ist...


    Nun, in meinem KWS steht auf der Rückseite:
    Eine Schreckschusswaffe ist stets verdeckt zu führen!

    Und rate mal warum?
    Richtig, es dient der allgemeinen Sicherheit!
    Verhindert das unter Umständen Panik ausbricht, weil jemand das Ding sieht und nun hysterisch reagiert!
    Da fragt die Polizei dann auch nicht großartig, wegen dem Prinzip der Eigensicherung wird gehandelt!
    Außerdem gibt es genügend Halbstarke die es vielleicht echt wissen wollen, was du da so tolles im Holster trägst!
    Vielleicht hört sich das alles fiktiv an, doch damit ist zu rechnen!
    Wo sind wir hier, das man in der Öffentlichkeit seinen Ballermann zeigen muss/will? 8|

    Silvester ist da schon ein anderer Schuh, aber nicht so bitte!
    Mittlerweile benötigt man ja schon einen KWS für das führen einer SSW,
    also muss man es ja nicht noch weiter treiben!

    Und wegen der ganzen Verfahrensgeschichte!
    Was du da angibst oder nicht, musst du selbst wissen!
    Die werden schon alles herausfinden, was sie wissen wollen!
    Da wird mit Sicherheit die Ehrlichkeit des Antragstellers geprüft!
    Und ob er dann, wenn er es angibt, dieses nun sachlich dem SB erläutern kann!

    Zeigt, ob man etwas reifer ist, zu seinen Vergehen stehen kann und
    vielleicht etwas draus gelernt hat...auch wenn der KWS dadurch abgelehnt werden sollte...!
    Ich habe das Gefühl, das dir der sinngemäße Umgang mit einer SSW in der Öffentlichkeit nicht so ganz klar ist und
    würde dir persönlich nicht zum führen einer raten! 8|
    Da geht es nicht nur um "haben dürfen", sondern auch gewisse Spielregeln einzuhalten!
    Ist nichts persönliches...! ;^)

    Von unten betrachtet, sieht Niveau stets arrogant aus... :))

  • In meinem antrag steht lediglich ob gerade ein strafrechtliches Ermitlungsverfahren besteht. Oder obn man in den letzen 5 jahren ein Bußgeldverfahren wegen das Verstoßes gegen das Waffengesetz, Sprengstoffgesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz vorliegt!
    Und deswegen gehe ich davon aus das die anderen dinge der Stadt Augsburg egal sind um den KWS zu bekommen.

    Dann schau doch mal hier nach

    http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__5.html

    Da steht alles, klipp und klar geregelt. Und damit kein Missverständlis entsteht - §5 gilt für alle waffenrechtliche Erlaubnisse. Die Erleicherungen für den KWS hinsichtlich, Sachkunde, Bedürfnis und Versicherung sind in der Anlage 2 geregelt.

    Aber das ist mein recht und ich möchte es auch nutzen.

    Schon mal was vom Wesenszug der Vernunft gehört? Wir sind doch hier nicht im Wilden Westen! Genau das meint das Waffenrecht, wenn von "Zverlässigkeit" und "persönliche Eignung" die Rede ist. Dazu braucht man eigentlich keine extra Vorschrift. Es sei denn, es gibt einige Vorfälle der oben geschilderten Art - dann ist so eine Vorschrift ganz schnell ins Waffenrecht aufgenommen - straf- bzw. bußgeldbewehrt natürlich! Denk' doch mal nach.

    Selbst in den USA, wo inzwischen in den meisten Bundesstaaten das öffentliche Führen scharfer Handfeuerwaffen unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, gibt es dafür (bis auf zwei oder drei Bundesstaaten) ausschließlich sogenannte concealed carry permits, also Waffenscheine, die ausschließlich zum verdeckten Führen berechtigen. Das hat also sicher seine Berechtigung.

    Im Übrigen stimme ich sniper70 voll und ganz zu:

    Jedoch würde ich niemals meine SSW offen tragen! Ich will mich damit ja schützen, und nicht zur Zielscheibe machen!

    Gruß

    prolegal ▀ ▀ ▀ Mitglied Nr. 15438

    § Ein gelegentlicher Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein §

  • Darf man fragen woher du kommst, weil es ja wie ich gelesen hab fast bei keinem drauf steht das sie verdeckt geführt werden muss.

    Zitat

    Ich habe das Gefühl, das dir der sinngemäße Umgang mit einer SSW in der Öffentlichkeit nicht so ganz klar ist und
    würde dir persönlich nicht zum führen einer raten!
    Da geht es nicht nur um "haben dürfen", sondern auch gewisse Spielregeln einzuhalten!
    Ist nichts persönliches...!


    Mir ist der Umgang mit der SSW in der Öffentlichkeit schon klar, dennoch darf ich hier fragen stellen oder...?
    Die spielregeln kenne ich gut.
    Das war auch nur ein beispiel meiner rechte... Man muss ja nicht immer durchdrehen :)
    Ich hab lediglich gefragt ob es strafbar bzw verboten ist sie offen zu tragen.
    Danke für die jetzigen antworten.

  • Bei meinem kws frage bogen wurden schon sehr viele fragen ob ich irgendwelchen vorstrafen hast ob du irgendwelche krankheiten hast und ob du irgendwelchen verbotenen vereinen angehöhrst .......und so weiter .
    Dann die zweite seite wo alles überprüft wirst.
    vom der jagtbehörde
    von der polizei wegen vorstrafen
    von familien behöhrde
    wenn das alles überprüft wurde gehts zurück zum amt und dann bekommt du den schein .
    Ich hatte den inerhalb einer woche bekommen mit rechnung von 50 eruo.

    Achso bei meinem kws steht nichts drin wegen verdecktes tragen der waffe , aber
    mein normaler menschen verstand sagt mir das es besser ist wenn keiner die waffe sieht .
    Ich will ja nicht angeben sonder mich im notfall schützen . und deswegen braucht ja keine meine waffe sehen aber ich weiß das sie da ist . das ist was zählt für mich.

    Du siehste es nicht kommen :schiess1:

    Einmal editiert, zuletzt von sniper70 (16. März 2013 um 21:20)

  • Ich hab lediglich gefragt ob es strafbar bzw verboten ist sie offen zu tragen.

    Nein, ist es nicht (es sei denn, im KWS steht diese Auflage mit drin). Aber es ist einfach unvernünftig. Wenn Du damit erst mal einen Polizeieinsatz provoziert hast, kommt die Waffenbehörde und verwendet diesen Paragrafen gegen Dich:

    § 6 WaffG - Persönliche Eignung

    (1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
    3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.

    Verwaltungsjuristendeutsch "wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen" - das ist ein riesiger Ermessensspielraum für die Behörde. Und den wird sie gnadenlos nutzen und Dir nach dem ersten Vorfall die persönliche Eignung absprechen - glaub' mir.

    prolegal ▀ ▀ ▀ Mitglied Nr. 15438

    § Ein gelegentlicher Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein §

  • Stimme dir zu 100% zu. Die Gesetze sind echt für'n ***Sch.Versuch nächste Woche den zu beantragen wenn ich eine Ablehnung aufgrund meiner jetzigen Bewährungsstrafe erhalte geh ich da mal Persönlich zum SB
    .Stimmt es zu 100% Das man die SSW auch sichtbar im Holster tragen darf? Das es jeder sehn kann?

    Gruß


    So heute zum amt gewackelt, Unten an der Information haben sie mich in den 2'stock hochgeschickt.
    Nachdem ich den raum betreten habe, wo schon mehrere leute saßen hab ich 2 touch display's gesehn ( Falls es richtig formuliert ist :) )
    Erst mal rumgekuckt wo das mit dem Antrag steht, nichts gefunden.
    Gut dann durchs gebäude gelaufen um einen vom amt zu finden den ich fragen kann wo ich genau hin muss... Anscheinend wissen die an der Information auch garnichts...
    Dame gefunden bin mit ihr ins zimmer hab ihr meinen Antrag gegeben und den Personalausweiß auch.
    Sie gab mir einen zettel hat dort was durchgestrichen ( Statt 50 Eruonen hat sie 80 hingeschrieben... dreist)
    Habs durchgelesen unterschrieben. Und fertig war das ganze. Hab sie noch gefragt wie lange es dauern würde, sie meinte das sie jetzt bis DO da ist und ab nächste woche 2 Wochen urlaub hat... Super -.-
    Naja ging eigentlich recht schnell ohne lästigen fragen warum wieso weshalb.
    Nur die sache mit den vorstrafen macht mich stutzig hatte sie zuvor auch darauf angesprochen sie meinte sie gebt mir bescheid sobald sie weiß ob er angenomen oder abgelehnt wurde. Falls ich ihn nicht bekomme kann ich den Antrag irgendwie zuruck nehmen...
    Wünscht mir glück...

    Gruß

    Aja, zum thema ob ich sie auch offen tragen darf hab ich was schönes gefunden
    Führen in der Öffentlichkeit?

    2 Mal editiert, zuletzt von derTscheche (18. März 2013 um 14:52) aus folgendem Grund: Zitat bug

  • Du kannst mit zwei RG99 am Gürtel durch die Stadt laufen. Als Frau kannst du völlig entblößt durch die Stadt laufen. Sollte man das machen? Nö.

    Wenn deine Stadt / Kreis in der Gebührenordnung mehr als 50 Euro will, dann sind die 80 Euro eben ok. Lass dir zur Not mal die entsprechende Satzung (oder was auch immer) geben.

    Wenn dein Antrag abgelehnt wird, dann kannst du Widerspruch einlegen. Möglicherweise lehnt die Behörde aber auch nicht sofort ab, sondern hört dich an. Das ist im Verwaltungsrecht aber je nach Land und anderen Voraussetzungen unterschiedlich.

    Ich kenne jemanden, der minderjährig mit einer SSW erwischt wurde (Stadtfest). Trotzdem hat er später den KWS bekommen, nachdem zunächst abgelehnt worden war. Derjenige hat Kontakt mit dem Sachbearbeiter aufgenommen, und das wurde als Widerspruch dann gehandthabt, mit Anhörung, woraufhin sich der SB von der persönlichen Eignung in einem Gespräch überzeugt hat. Kurz danach hatte derjenige dann seinen KWS.

  • Ich bin ein recht ehrlicher mensch, mit mir kann man gut reden kann man viel spaß haben.
    Ich hab als jugendlicher sehr sehr viel Unsinn gemacht, was ich heute sehr bereue, aber ok ich kann die zeit nicht mehr zuruck drehen ich will mein leben in den griff bekommen. Hab ich auch in letzer zeit gut hinbekommen.
    Seit März in der eigenen wohnung, seit einem jahr in einer glücklichen beziehung. Ich würd so manche sachen wieder zuruck drehen wenns nur geht...
    Falls der antrag tatsächlich abgelehnt wird werd ich euch hier informieren. ( Falls erwünscht )
    Werde aufjedenfall kontakt mit der SB Aufnehmen und ihr auch alles klar und deutlich schildern.
    Ich hab den antrag ja nicht aus spaß gestellt. Ich will eine SSW führen ohne das ich damit eine straftat begehe.
    Zu der sache mit öffentlichem führen, das war nur aus neugier, falls es einfach mal jemand sieht und ich eben dafür nicht sanktioniert werde.
    Aber ich werde für euch einfach mal einen test machen das ich sie so lang wie möglich offen führe um zu kucken wie die leute hier in Augsburg reagieren.
    Klar kann viel passieren, aber eine person muss hier ja mal den ersten bericht geben wie sowas schiefgehen kann.
    Gruß und nen schönen abend noch. Chris