Frage - Springmesser

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 2.696 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Februar 2013 um 00:56) ist von sharky60.

  • Dass WaffG sagt dazu:

    Zitat

    Abschnitt 1:
    Verbotene Waffen
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

    1.4 Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b nach den Nummern 1.4.1 bis 1.4.4
    1.4.1 Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
    - höchstens 8,5 cm lang ist und
    - nicht zweiseitig geschliffen ist;

    Nachtrag: Wird die Klinge nach dem Herausfahren arretiert?

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Na, das hatte ich befürchtet.

    Hm, die Klinge läßt sich jedenfalls nicht wieder mit Hand reinschieben wenn sie draußen ist.

    Ich wollte es restaurieren und dann wieder in die Schublade legen.

    Danke für die schnelle Info.

    Gruß
    Rolf

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

    2 Mal editiert, zuletzt von Zündnadel (7. Februar 2013 um 00:30) aus folgendem Grund: Vollzitat des vorausgegangenen Posts entfernt. Es wird hier unübersichtlich, wenn mehrfach das gleiche untereinander steht. Bitte nur die Stelle zitieren, auf die Bezug genommen wird.

  • Man kann anhand des Fotos nicht erkennen, ob die Klinge seitlich aus dem Griff kommt oder von vorn.
    Kommt die Klinge von von heraus, ist es verboten. Das ist unabhängig davon, ob mit oder ohne Federkraft. Im letzteren Beispiel wäre es ein verbotenes Fallmesser.
    Kommt die Klinge seitlich aus dem Griff und die Klinge ist kürzer als 8,5 cm, so ist es erlaubt. Hat es eine Arretierung, unterliegt es aber dem Führverbot.

  • Man kann anhand des Fotos nicht erkennen, ob die Klinge seitlich aus dem Griff kommt oder von vorn.

    Die Klinge schnellt vorne aus dem Griff heraus.

    Was ich nicht verstehe ist das mit der Arretierung. Wie ist das gemeint?
    Und was heißt verboten? Darf man es gar nicht besitzen, oder darf man es nicht in der Öffentlichkeit mit sich herumtragen?

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Verbotene Waffen bedeutet das man sie ohne Sondererlaubnis gar nicht haben darf.
    Das trifft nun leider auch auf dein Messer zu.
    Ich hatte früher ein ähnliches ( vor 30 - 35 Jahren ).
    Eigentlich waren die aber nur zum Angeben gut.
    Wirklich nützlich war es nicht.

    Mein Tip wäre : Schleif es zum Kamm um.
    Dann hat es wenigstens noch einen Sinn.
    Oder bau die Klinge aus.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Ja, man hatte sich damals als Jugendlicher diese Messer gekauft weil die Technik interessant war mit einem Fingerdruck die Klinge herausschnellen lassen zu können.
    Durch die hin und her wackelnde Klinge war der Gebrauchswert gleich Null.

    Aber wie sehr verdeutlicht dieses Messer die Unsinnigkeit der Waffengesetzgebung in Richtung Blankwaffen und Messer.

    Jedes Messer mit vergleichbarer Klingenlänge, wo die Klinge seitlich aus dem Griff schnellt oder offen fest mit dem Griff verbunden ist und zugelassen ist, ist doch wohl nicht minder gefährlich wenn der Besitzer damit Unheil anrichten will.

    Wie Du schon eben zutreffend an anderer Stelle bemerkt hast sollte das Waffengesetz dringenst vollständig überarbeitet werden.
    Ich kann mich an eine Anfrage von mir an den MDB Bosbach erinnern, wo es um den Verkauf von Vorderladerkanonen ging, und wo ganz offensichtlich wurde das selbst er, als Jurist, mit dem zuständigen Ministerium nicht klar kam und mir ausweichend antworten mußte.

    Rolf

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • flaschen öffner kann man auch drauß machen. Ich hatte auch mal eins, das hab ich damals zur Gesetzesänderung mit Kunstharz ausgegossen und so ein feststehendes daraus gemacht, da wackelte dann auch nicht mehr die Klinge.

  • Lieber Kollege Zündnadel, Du hast soeben erfahren, wie lächerlich unser Waffenrecht ist. :P
    Wenn ich ein Einhandmesser mit mir rumtrage, verstoße ich gegen das Gesetz. Wenn ich mein Jagdmesser oder mein Walther Backup dabeihabe, nicht - OBWOHL die m.E. gefährlicher sind, weil:
    - feststehend, also sofort einsatzbereit - den Einhänder mußt Du erstmal aus der Tasche fingern und dann noch aufklappen
    - größere Klinge... 10,5 bzw. 11,8 cm anstatt der normal gebrächlichen 7 bis 9 cm an den meisten Einhändern
    Aber so ist das eben, wenn ein Gesetz auf Grundlage einer Lüge (jawoll) geändert wurde... :thumbdown: Da kommt dann eben auch nur Blödsinn bei heraus.

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Wie Du schon eben zutreffend an anderer Stelle bemerkt hast sollte das Waffengesetz dringenst vollständig überarbeitet werden.

    Tja, eigentlich müsste ich Euch zustimmen. Jedoch befürchte ich, dass da nichts Gutes bei rauskommen würde. X(

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

  • Wie Du schon eben zutreffend an anderer Stelle bemerkt hast sollte das Waffengesetz dringenst vollständig überarbeitet werden.

    Du weißt aber schon, was dabei herauskommen wird...?

    Die mir bekannten Gesetzesverschärfungen haben bisher kaum etwas gebracht, außer "mündige" Bürger weiter zu entrechnten und zu kriminalisieren. Und dann wird damit argumentiert: wenn die Änderungen bisher quasi nichts bewirkt haben, dann müssen wir eben ALLES verbieten, was noch nicht verboten ist - fertig.

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
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  • Diese Messer mit ein und ausfahrbarer Klinge auf Knopfdruck werden OTF genannt. Out of Front, und sind in Deutschland strengstens verboten. Der normale Bürger macht sich ja gar keine Gedanken wie gefährlich und bedrohlich diese Dinger sind. Allein das "haben wollen" ist schon eine Vorstufe zur Kriminalität. Daher entscheidet die Politik mit ihrer ganzen Kompetenz darüber und wir alle wissen daß es nur zu unserem Besten ist.

    Merkwürdig nur dass in Österreich diese und auch andere Messer absolut frei sind. Und merkwürdig auch, dass die Kriminalitätsrate dort nicht höher ist als bei uns.

    Sex ist nur dann schmutzig wenn er richtig gemacht wird.

  • Es sind auch in mittler Zukunft keine Erleichterungen im Waffenrecht zu erwarten. Momentan hat sich ja auch beim eigentlichen Erwerb einer scharfen Waffe nichts geändert. Nur die Kontrollmechanismen haben sich verschärft.
    Wer eine scharfe Waffe haben, der kann immer noch den ganz normalen Weg des Sportschützen oder Jäger nehmen.

    Bei unsinnigen Regelungen im Waff- und SprengG fällt mir spontan ein, dass m.M. die komplizierte Trennung der Vorderlader nach Moddelhistorie unsinnig ist. Sollen doch alle einschüssigen VL frei und die mehrschüssigen der üblichen Erlaubnispflicht unterliegen, bzw. alle VL frei sein. Kein Bankraub wird mit VL verübt, wie auch keine Deliktrelevanz neu entsteht, ob ein VL nun dem Modell von vor 1871 entspricht oder nicht. Überhaupt könnten alle einschüssigen Waffen frei sein.
    Die Vereinheitlichung und gegenseitige Anerkennung der WSK ist auch so ein Thema.
    Weiterhin müssen die Auflagen für den Pulvererwerb nicht so aufwändig sein. Im Sprengstoffrecht fehlt ein vereinfachter Weg zum Pulvererwerb. Oder man koppelt den Bereich vom Sprengstoffrecht ab und bindet ihn an das Waffrenrecht, weil es eben nur Leute betrifft, die Schützen und eben keine Sprengmeister oder Pyrotechniker sind.
    Warum es unterschiedliche Alterserfordernisse gibt, begründet sich mir ebenfalls nicht. Und, und, und. Man kann vieles einfach streichen ohne - für bestimmte Politiker - wesentliche Erleichterungen im Waffen- und Sprengstoffrecht zu schaffen.

  • Über Sinn und Zweck des deutschen Waffenrechts sollte man lieber nicht zu lange nachdenken: Viele Gesetze ergeben Hinten und Vorne keinen Sinn! Das Waffengesetz ist halt immer wieder (leider) das Opfer von spontaner Anlaßpolitik. Mal ehrlich: hat das Verbot bestimmter Springmesser die allgemeine Sicherheit auch nur irgendwie erhöht? Die einzigen die ihre Messer jetzt zuhause lassen sind gesetzestreue Bürger.

    Ich wäre auf jedenfall vorsichtig damit mit jeglicher Art von Springmesser draussen rumzurennen. Gewöhnliche Polizisten haben vom Waffengesetz in der Regel auch nicht die meiste Ahnung. Im Zweifel hast du erstmal Ärger an der Backe auch wenn du garnichts verbrochen hast.

  • Ich wäre auf jedenfall vorsichtig damit mit jeglicher Art von Springmesser draussen rumzurennen. Gewöhnliche Polizisten haben vom Waffengesetz in der Regel auch nicht die meiste Ahnung

    Im falle eines Springmessers wissen die aber 100%ig bescheid. Das dürfte dann Ärger pur geben.

    Der Gott,der Eisen wachsen lies, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte. E.M. Arndt
    Field Target im SC ernsdorf